Heimburg, Gregor

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Dr. jur. Gregor Heimburg

Gregor Heimburg (auch Gregorius Heymburgk bzw. Heyburgk, latinisiert Gregorius Heimburgensis; geb. zu Beginn des 15. Jahrhunderts in Schweinfurt; gest. im August 1472 in Tharandt) war ein deutscher Rechtsgelehrter, Humanist, Staatsmann und berühmter Rechtsbeistand von Fürsten und Städten.

Leben und Wirken

Gregor Heimburg

Heimburg wurde nach dem Jahr 1400 als Sohn einer Schweinfurter Familie bürgerlichen Stands im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation geboren. Er studierte u. a. in Padua, wo er um 1430 den Grad des Doktors beider Rechte[1] (Doctor iuris utriusque – Dr. iur. utr.) erhielt. Später wurde er Generalvikar des Bischofs von Mainz und nahm für ihn als Sprecher der kurfürstlichen Delegation am Baseler Konzil teil, wo er zudem in die Dienste des mit ihm befreundeten Aneas Sylvius (nachmaligen Papstes Pius II.) trat und, wie damals auch dieser, energisch den Standpunkt des Konzils gegenüber dem des Papstes verteidigte.

Im Dienste der Reichsstadt Nürnberg

1433 wurde er in Nürnberg als Syndikus angestellt, was ihn nicht hinderte, am politischen Geschehen in seinem Vaterland teilzunehmen und in Diensten verschiedener Fürsten zu arbeiten. So hatte er einen bedeutenden Anteil an der Neutralitätserklärung der deutschen Kirche in dem fortdauernden Streit zwischen dem Konzil und Papst Eugen IV. am 17. März 1438. Zudem war Heimburg im Jahre 1446 ein Mitglied der kurfürstlichen Gesandtschaft an Papst Eugen IV., die die Wiedereinsetzung der vom Papst wegen ihrer Sympathien zum Gegenpapst Felix V. abgesetzten Kurfürsten von Köln, Mainz und Trier erwirken sollte.

Auf dem Tag zu Wiener Neustadt 1452 vertrat er die Rechte der Reichsstadt Nürnberg in dem Streit mit Albrecht Achilles von Brandenburg und bekämpfte insbesondere das Gesetz der Goldenen Bulle über die Fürstengerichte.

Kirchenbann

Mehrere Jahre später löste er sein Verhältnis zu Nürnberg und diente seit 1458 dem Erzherzog Albrecht VI. von Österreich. Als dessen Gesandter geriet er auf dem Kongreß von Mantua 1459 durch sein persönliches Benehmen gegen den früheren Freund, durch die Verteidigung Erzbischof Diethers von Mainz und durch seine Opposition gegen den geplanten Türkenzug mit dem Papst Pius II. in Konflikt, der sich durch die Verhandlungen über die Besetzung des Brixener Bistums, bei denen Heimburg als Sachwalter Sigismunds von Tirol auftrat, so verschärfte, daß im Herbst 1460 der Kirchenbann über Heimburg verhängt und sein Eigentum beschlagnahmt wurde.

Sigismund trat nun (im Jahre 1466) in den Dienst des hussisch-böhmischen Königs Georg Podiebrad, dessen antipäpstliche Haltung er vehement verteidigte. Nach dem Tode Podiebrads (22. März 1471) mußte er vor den päpstlichen Verfolgungen zu dessen Schwiegersohn, Herzog Albrecht von Sachsen („der Beherzte“) nach Dresden fliehen. Die Geistlichkeit der Stadt verweigerte daraufhin mehrere Tage lang den Gottesdienst, um Albrecht zu zwingen, Heimburg wieder zu vertreiben. Der Herzog brachte ihn daraufhin nach Tharandt in Sicherheit und bat seinen Bruder, Kurfürst Ernst aus Sachsen, Heimburgs Befreiung vom Bann zu erwirken. 1472 hob Papst Sixtus IV. schließlich den Bann gegen Heimburg unmittelbar vor dessen Tod wieder auf. Nach Heimburgs Tod wurde dieser mutmaßlich (ist umstritten) in der Kreuzkirche oder der Franziskanerkirche in Dresden bestattet.

Familie

Gregor Heimburg heiratete Christina Lorber und hatte mit ihr einen Sohn Jakob und drei Töchter, u. a. Christina und Dorothea.

Schriften

Verweise

Fußnoten

  1. Diese Pluralform verdeutlicht das mittelalterliche Verständnis zweier getrennter Rechtsmaterien, des weltlichen Zivilrechts und des kanonischen Rechts der römisch-katholischen Kirche. Hat der Student ebenso Leistungen im Kirchenrecht erbracht, so verliehen einige Fakultäten den Grad „Doktor beider Rechte“.