Fanslau, Heinz

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SS-Standartenführer Heinz Karl Fanslau

Heinz Karl Fanslau (Lebensrune.png 6. Juni 1909 in Düringshof bei Landsberg/Warthe; Todesrune.png 10. März 1987 in München) war ein deutscher Offizier der SS, zuletzt SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS im Zweiten Weltkrieg.

Werdegang

Heinz Karl wurde als Sohn des Kaufmanns Karl Fanslau (1876–1933) und der Lydia, geb. Heimann (Lebensrune.png 1881) geboren. Besuch der Handelshochschule. Zivilberuf: Holzkaufmann. Vorrübergehende Tätigkeiten in Litauen, Kolberg und Danzig. 1. Juli 1931 Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnummer 581.867) und der Allgemeinen-SS (SS-Nr. 13.200) als SS-Anwärter. Zunächst gehörte Fanslau dem SS-Sturm in Landsberg an und wechselte im Januar 1932 als SS-Führer z. b. V. nach Liebenow zur persönlichen Begleitung Erich von dem Bach-Zelewskis. Im November 1933 wurde er Verwaltungsführer des SS-Abschnitts XII (zuvor noch mit der Führung der Verwaltungsgeschäfte betraut), ab Januar 1934 gehörte er zum Stab des Reichsführer SS.

Mit Wirkung zum 1. Januar 1938 wurde Fanslau zum Stabsführer des Leiters der SS-Verwaltung Oswald Pohl und zum Mai 1938 zum Verwaltungsleiter bei der Inspektion der SS-Verfügungstruppe ernannt. Schon am 1. März 1938 trat er in die Waffen-SS über.

Nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges wurde Fanslau Verwaltungsführer bei der SS-Verfügungsdivision und kommandierte von Anfang Dezember 1940 bis Ende September 1941 das Versehrten-Bataillon der SS-Division „Wiking“. Danach wurde er dem Hauptamt „Haushalt und Bauten“ zugeteilt. Ab Februar 1942 leitete Fanslau im neu entstandenen SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt (WVHA) das Amt A-5 (Personalamt) und war stellvertretender Leiter der Amtsgruppe A unter August Frank. Von Mitte September 1943 bis zum Kriegsende Anfang Mai 1945 war er Leiter der Amtsgruppe A (Truppenverwaltung) im WVHA.

Im Prozeß gegen das Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS wurde er vom Nürnberger Siegertribunal am 3. November 1947 zu zwanzig Jahren Haft verurteilt. Am 30. Januar 1951 wurde seine Strafe auf fünfzehn Jahre herabgesetzt. Am 31. März 1954 wurde er vorzeitig aus dem Kriegsverbrechergefängnis Landsberg entlassen. Aufgrund der Erschießung des SA-Angehörigen Franz Bläsner während der Röhm-Affäre 1934 wurde Fanslau im Juli 1963 durch das Schwurgericht München wegen Beihilfe zum Mord zu drei Jahren Haft verurteilt.

Beförderungen

Abzeichen des SA-Treffens Braunschweig 1931
Fanslaus SS-Ränge
Datum Rang
1. Juli 1931 SS-Anwärter
15. Oktober 1931 SS-Mann
1. März 1932 SS-Truppführer
9. November 1933 Sturmführer
28. März 1934 Obersturmführer
6. August 1934 SS-Hauptsturmführer
9. November 1934 SS-Sturmbannführer
15. September 1935 SS-Obersturmbannführer
9. November 1936 SS-Standartenführer
15. Januar 1942 SS-Standartenführer der Waffen-SS
29. Juli 1943 (m.W.z. 21. Juni 1943) SS-Oberführer der Waffen-SS
9. November 1944 SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS

Auszeichnungen (Auszug)

Archivalien

  • SS-Führerpersonalakte von Heinz Fanslau (Bundesarchiv Lichterfelde: Bestand SSO Film 196 „Falkenberg – Fara“, Bilder 1392–1497)