Kriegsverdienstkreuz (1939)

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KVK II. Klasse mit Schwertern

Das Kriegsverdienstkreuz (eigentl. Orden des Kriegsverdienstkreuzes) war eine deutsche Auszeichnung im Zweiten Weltkrieg, die durch Verordnung vom 18. Oktober 1939 (dem Gedenktag der Völkerschlacht bei Leipzig) durch Adolf Hitler gestiftet wurde. Es war für Leistungen vorgesehen, die mit dem Zweiten Weltkrieg in Beziehung standen, aber entweder nicht unmittelbar mit Kampfhandlungen zu tun hatten oder für die eine Verleihung des Eisernen Kreuzes nicht in Frage kam. Zu den ersten Ausgezeichneten gehörten u. a. die Angehörigen des Kampfverbandes „Ebbinghaus“, die am 1. September 1939 in Danzig am Heveliusplatz die von polnischen Milizen besetzte Hauptpost samt Fernmeldeamt erstürmt hatten.

Geschichte

Das Kriegsverdienstkreuz wurde, wie das Eiserne Kreuz (→ Ritterinnen des Eisernen Kreuzes), auch an Frauen verliehen, sowohl ohne als auch mit Schwertern.
Generalgouverneur Dr. Hans Frank mit dem KVK I. Klasse ohne Schwerter
Innenminister Dr. Wilhelm Frick mit dem KVK I. Klasse ohne Schwerter
Zeitungsartikel anläßlich der Verleihung des Ritterkreuzes zum Kriegsverdienstkreuz mit Schwertern an Generalarzt der Reserve Prof. Dr. Ferdinand Sauerbruch

Während des Weltkrieges (1914–1918) fehlte eine Auszeichnung, mit welcher Verdienste in der Heimat oder hinter der Front ausgezeichnet werden konnten. Zwar wurde in einzelnen Fällen das Eiserne Kreuz 1914 verliehen, auch erhielten es Persönlichkeiten am weiß-schwarzen Band, wohl hatten alle Bundesstaaten des Deutschen Reiches für Heimatverdienste Ehrenzeichen geschaffen, aber rückwirkend gesehen konnte diese Lösung des Auszeichnungsproblems keineswegs befriedigen. Diese offenkundigen Fehler vermied man, indem eine Auszeichnung geschaffen wurde, welche „als Zeichen der Anerkennung für Verdienste in dem Krieg, die keine Würdigung durch das Eiserne Kreuz finden können“ dienen sollte.

Diese Auszeichnung wurde in der Verordnung über die Stiftung vom 18. Oktober 1939 „Orden des Kriegsverdienstkreuzes“ genannt, wobei für dieses Ehrenzeichen die Benennung „Orden“ in Zukunft fast völlig fortfiel. Diese im deutschen Bereich neuartige Auszeichnung sollte dem Eisernen Kreuz in der Folge die besondere Stellung einer Auszeichnung für Verdienste an der Front des Krieges sichern. In seiner Klasseneinteilung und den – gewechselten – Farben des Bandes lehnte sich das Kriegsverdienstkreuz in etwa dem Eisernen Kreuz an. Mit dieser Stiftung hoffte man, das Eiserne Kreuz im wesentlichen für Verdienste bei Kampfhandlung an der Front und dergleichen verleihen zu können.

Die Stiftungs-Verordnung vom 18. Oktober 1939 sah die künftige Verleihung in zwei Abteilungen – d. h. mit und ohne Schwertern – und in zwei Klassen vor. Nach dieser Verordnung sollte das Kriegsverdienstkreuz mit Schwertern verliehen werden „für besondere Verdienste bei Einsatz unter feindlicher Waffenwirkung oder für besondere Verdienste in der militärischen Kriegführung.“ Ohne Schwerter dagegen sollte es verliehen werden für besondere Verdienste bei Durchführung von sonstigen Kriegsaufgaben, bei denen ein Einsatz unter feindlicher Waffenwirkung nicht vorlag.

Interessant dabei ist, daß nach Artikel 4 dieser Verordnung die Verleihung des Eisernen Kreuzes (1939) oder der Spange zum Eisernen Kreuz des Weltkrieges die Verleihung der entsprechenden Klasse des Kriegsverdienstkreuzes ausschloß. Wurde das Eiserne Kreuz oder die Spange zum Eisernen Kreuz des Weltkrieges nach erfolgter Verleihung des Kriegsverdienstkreuzes verliehen, so war die entsprechende Klasse des Kriegsverdienstkreuzes abzulegen. Wir werden später sehen, daß man – durch den Verlauf des Krieges gezwungen – auch hier eine Änderung einführte.

Die 1. und die 2. Klasse des Kriegsverdienstkreuzes wurden wie die beiden Klassen des Eisernen Kreuzes am Band bzw. als Steckkreuz getragen. Obwohl im bzw. für den Feldzug in Polen 1939 noch keine Kriegsverdienstkreuze zur Verleihung gekommen waren, wurden von den einschlägigen Fachgeschäften und von Soldaten Bandschnallen des KVK. verkauft und unter der Bezeichnung „Polenorden“ oder „Ordensschnalle für Polen“ getragen. Dieser Ärger zog sich bis Sommer 1940 hin. Bedingt durch die Ausweitung des Krieges wurden mit der Verordnung vom 19. August 1940 auch die Verleihungsmöglichkeiten des Kriegsverdienstkreuzes erweitert. Der Artikel 1 erhielt nunmehr die folgende im Wortlaut wiedergegebene Fassung:

„Das Kriegsverdienstkreuz wird in folgender Abstufung verliehen: das Kriegsverdienstkreuz 2. Klasse, das Kriegsverdienstkreuz 1. Klasse, das Ritterkreuz des Kriegsverdienstkreuzes. Die Verleihung erfolgt entweder mit Schwertern oder ohne Schwerter. Außerdem wird eine Kriegsverdienstmedaille verliehen.“

Damit waren mit der Schaffung einer obersten und einer untersten Stufe die Verleihungsmöglichkeiten erheblich erweitert worden, wobei nach der Durchführungsverordnung folgende Richtlinien zu beachten waren:

„Die Verleihung der einzelnen Klassen richtet sich lediglich nach den Verdiensten und ist nicht gebunden an Dienstgrad und Dienststellung. Die Verleihung des Kriegsverdienstkreuzes 1. Klasse ohne vorherige Verleihung des Kriegsverdienstkreuzes 2. Klasse soll auf besonders hervorragende Verdienste beschränkt bleiben. In diesen Ausnahmefällen wird die 2. Klasse zugleich mit der 1. Klasse verliehen.“

Und weiter heißt es in diesen Bestimmungen vom 19. August 1940:

„Die Verleihung des Kriegsverdienstkreuzes 2. Klasse hat nicht die Verleihung der Kriegsverdienstmedaille zur Voraussetzung.“

Die Wehrmachtteile gaben diese Stiftung unter dem Zusatz ergänzender Angaben bekannt. So die Kriegsmarine am 11. September 1940 mit „Die Kriegsverdienstmedaille wird erst bei Kriegsende verliehen werden“. Die Luftwaffe setzte am 28. Januar 1941 hinzu:

„Die Kriegsverdienstmedaille. – (Verleihung bei Kriegsende) für verdienstvolle Tätigkeit bei Durchführung von Kriegsaufgaben, wobei eine mindestens sechsmonatige Tätigkeit Voraussetzung ist. Eine Verleihung an Soldaten und Wehrmachtbeamte kommt nicht in Frage.“

Das Verordnungsblatt der Reichsleitung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei – Folge 213 – Oktober 1940 – gab zur Verleihung der Kriegsverdienstmedaille folgendes bekannt:

„Die Kriegsverdienstmedaille wird für Verdienste bei Durchführung von Kriegsaufgaben verliehen. Es müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: das Vorliegen von Verdiensten und die verdienstvolle Mitarbeit an der Durchführung von Kriegsaufgaben, wobei eine mindestens sechsmonatige Arbeit Voraussetzung ist.“

Der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe gab am 26. August 1941 u. a. bekannt:

„Nach Mitteilung des OKW hat der Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmacht angeordnet, daß das Kriegsverdienstkreuz bei späterer Verleihung des Eisernen Kreuzes nicht abzulegen sei, sondern weitergetragen werden könne.“

Eine weitere kriegsbedingte Änderung wurde mit einer Verordnung vom 28. September 1941 befohlen:

„Die Verleihung des Kriegsverdienstkreuzes mit Schwertern schließt die Verleihung der entsprechenden Klasse ohne Schwerter aus. Wird das Kriegsverdienstkreuz mit Schwertern nach erfolgter Verleihung des Kriegsverdienstkreuzes ohne Schwerter verliehen, so ist die entsprechende Klasse des Kriegsverdienstkreuzes ohne Schwerter abzulegen. Sie bleibt jedoch im Besitz des Beliehenen.“

Das Oberkommando der Wehrmacht gab am 27. November 1942 bekannt, daß bei späterer Verleihung des Kriegsverdienstkreuzes die Medaille weitergetragen werden könne. Das Band der Medaille unterschied sich kaum vom Band des Kreuzes, zeigte aber in der Mitte und an den Außenrändern schmale orangefarbene Streifen.

Am 8. Juli 1944 wurde letztmalig eine weitere Erweiterung der Stufeneinteilung des Kriegsverdienstkreuzes befohlen. Die nicht veröffentlichte Stiftung eines Goldenen Ritterkreuzes des Kriegsverdienstkreuzrs schloß die Entwicklung des Kriegsverdienstkreuzes – soweit es die Einteilung in Stufen betraf – ab. So lautete der Artikel 1 der Verordnung vom 8. Juli 1944:

„Das Kriegsverdienstkreuz wird in folgender Abstufung verliehen: das Kriegsverdienstkreuz 2. Klasse, das Kriegsverdienstkreuz 1. Klasse, das Ritterkreuz des Kriegsverdienstkreuzes, das Goldene Ritterkreuz des Kriegsverdienstkreuzes. Die Verleihung erfolgt entweder mit Schwertern oder ohne Schwerter. Außerdem wird eine Kriegsverdienstmedaille verliehen.“

Alle weiteren Bestimmungen, Verordnungen u. ähnl. betrafen fast stets nur den zur Verleihung berechtigten Personenkreis, den Verleihungsmodus und die ständige durch den Verlauf des Krieges bedingte Erweiterung einmal des Personenkreises zum anderen der Festlegung von Verdiensten. Die Wendung zum totalen Krieg brachte auch die Veränderungen in der Erweiterung des Personenkreises und in der Grundlage der Verleihungsmöglichkeiten mit sich.

Klassen

Gemäß der Verordnung über die Stiftung des Kriegsverdienstkreuzes wurde dieses für Anerkennung für „besondere Verdienste“ verliehen, die nicht die Voraussetzungen des Eisernen Kreuzes erfüllten. Faktisch war also das Kriegsverdienstkreuz der Orden, der für Verdienste im rückwärtigen Frontgebiet, der Etappe und im Ersatzheer oder in der Heimat verliehen wurde, während das Eiserne Kreuz für Verdienste bei unmittelbaren Kampfhandlungen reserviert war. Das Kriegsverdienstkreuz aller Klassen konnte an sämtliche Dienstgrade von Wehrmacht und Waffen-SS, aber auch an Zivilisten verliehen werden. Am 8. Juli 1944 stiftete Adolf Hitler das goldene Ritterkreuz; diese Neuerung wurde jedoch nicht veröffentlicht. Es umfaßte dabei folgende Stufen:

  1. Kriegsverdienstmedaille (ab 19. August 1940)
  2. Kriegsverdienstkreuz II. Klasse (ab 18. Oktober 1939)
  3. Kriegsverdienstkreuz I. Klasse (ab 18. Oktober 1939)
  4. Ritterkreuz des Kriegsverdienstkreuzes (ab 19. August 1940)
  5. Goldenes Ritterkreuz des Kriegsverdienstkreuzes (ab 8. Juli 1944)

Wer konnte mit dem Kriegsverdienstkreuz ausgezeichnet werden?

Während in der Verordnung über die Stiftung des Kriegsverdienstkreuzes vom 18. Oktober 1939 sowie in der Durchführungsverordnung vom gleichen Tage keine Bestimmungen über den verleihungsberechtigten Personenkreis erscheinen, finden sich in den Zusatzverfügungen der Wehrmacht Angaben über den Personenkreis. Das Oberkommando der Wehrmacht verlieh das KVK an alle Angehörigen der Wehrmacht sowie an die Angestellten und Arbeiter der Wehrmacht. Ebenfalls konnte es an Angehörige der Polizei und der Waffen-SS verliehen werden.

Nach den Ausführungsbestimmungen der Reichsleitung der NSDAP vom 30. September 1940 konnte das KVK mit Schwertern verliehen werden an Politische Leiter, SA- und SS- sowie NSKK-Führer und Männer, die sich besondere Verdienste unter feindlicher Waffenwirkung erworben hatten. Auch das KVK. ohne Schwerter konnte und wurde an den gleichen Personenkreis verliehen. Im November 1941 wurde z. B. die Verleihung der Kriegsverdienstmedaille an deutsche Krankenschwestern und technische Assistentinnen in Seuchenlazaretten ermöglicht. Für die Verleihung an Frauen galten besondere Bestimmungen. Der Reichspostminister hatte mit einer Verfügung vom 4. November 1940 zur Einreichung von Verleihungsvorschlägen aufgefordert. Im Juni 1942 wurde die Verleihung von Kriegsverdienstkreuzen an Angehörige kommunaler Versorgungsbetriebe geregelt.

An Volksdeutsche, welche die Staatsangehörigkeit eines mit dem Deutschen Reiche in diplomatischen Beziehungen stehenden Staates besaßen, sollte das Kriegsverdienstkreuz bzw. die -medaille nicht verliehen werden. Dagegen konnten Volksdeutsche, welche in einem nicht mehr bestehenden Staat (z. B. Polen) wohnten, ausgezeichnet werden. Nach einer Mitteilung des Staatsministers und Chefs der Präsidialkanzlei vom 11. Januar 1943 sollten keine Verleihungen des Kriegsverdienstkreuzes nach dem Tode – also posthum – mehr vorgenommen werden. Im Mai 1943 wurde bekanntgegeben, daß Volksdeutsche, welche nach früherer Bestimmung das KVK nicht erhalten konnten, nunmehr mit dem Ehrenzeichen ausgezeichnet werden könnten.

Nach einer Anordnung des Leiters der Parteikanzlei vom 15. Februar 1944 konnte Soldaten, die sich im Fronteinsatz bewährt hatten, die nach ihrer Entlassung aus der Wehrmacht in der Heimat nun mit dem Kriegsverdienstkreuz ausgezeichnet wurden, dieses mit Schwertern verliehen werden. Von Zeit zu Zeit wiederholten sich neue und zum Teil erweiterte – geänderte – Bestimmungen betreffs die Verleihung an Frauen. Interessant sind in diesem Zusammenhang die Ansichten, welche Adolf Hitler in einem Gespräch mit Reichsminister Albert Speer im Jahre 1944 über den Verleihungsmodus äußerte:

„Der Führer nimmt die Bedenken von Meissner wegen der Verleihung des Kriegsverdienstkreuzes 1. Kl. zur Kenntnis, hält jedoch den Prozentsatz von 100 KVK. 1. Kl. an die Rüstungsarbeiter gegenüber den bisher verliehenen KVK an führende Männer der Kriegswirtschaft für durchaus richtig. Er will auch nicht, daß hierdurch der Anlaß gegeben wird, daß das KVK 1. Kl. weitgehender als bisher an die führenden Männer der Kriegswirtschaft ausgeteilt wird. Der deutsche Arbeiter hätte mindestens denselben Anteil an den Erfolgen der Kriegswirtschaft wie die daran beteiligten Organisatoren. Auch die Verleihung der KVK 1. Kl. an Frauen hält der Führer für durchaus richtig. Er wünscht im weiteren Verlauf des Gesprächs, daß noch 5 Bäuerinnen mit dem KVK 1. Kl. ausgezeichnet werden und daß zu den Arbeitern noch 27 KVK 1. Kl. an Bauern und Landarbeiter sowie an Bergarbeiter verliehen werden.“

Eine Unzahl von verschiedenen Bestimmungen wurde von zahlreichen Behörden und Dienststellen verschiedener Organisationen erlassen, um den Kreis der Verleihungsberechtigten festzulegen.

Halsorden: Ritterkreuz des Kriegsverdienstkreuzes mit Schwertern

Geschichte der Verleihung des Kriegsverdienstkreuzes

Obermeister Franz Hahne, erster Inhaber des Ritterkreuzes des Kriegsverdienstkreuzes
Verleihungszeremonie für Dr. jur. Hans Thomsen und General der Artillerie von Boetticher am 29. Mai 1942 im Führerhauptquartier „Wolfsschanze“ durch Adolf Hitler und im Beisein von Wilhelm Keitel statt.

Infolge des Verlustes der großen Masse der Akten zu diesem Thema ist es nicht möglich, exakte Daten und Zahlen zu nennen. Nach einer Verfügung des Oberkommandos des Heeres vom 6. Januar 1940 konnten Verleihungsvorschläge erstmalig zum 20. Februar 1940 vorgelegt werden. Dagegen gab der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe am 18. Januar 1940 bekannt, daß „der Führer den Beginn der Verleihung des Kriegsverdienstkreuzes zurückgestellt hat“.

Im übrigen stellte eine Verfügung des OKH vom 9. Mai 1940 u. a. fest, „daß das Kr.V.Kr. an die Wehrmacht überhaupt noch nicht zur Verleihung gekommen ist“. Schließlich stellte der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine am 10. Juli 1940 fest, daß „der Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmacht das Kriegsverdienstkreuz mit Schwertern für die Wehrmacht freigegeben hat“.

Im nicht-militärischen Bereich gab der Reichspostminister erstmalig am 4. November 1940 mit einer Verfügung bekannt, daß Vorschläge zur Verleihung des Kriegsverdienstkreuzes ohne Schwerter nunmehr eingereicht werden konnten. Das langsame Anlaufen der Verleihung des Kriegsverdienstkreuzes sollte sich bis zum Schluß des Krieges ständig steigern.

Im weiteren Verlauf des Krieges wurden einerseits von Hitler bestimmte Termine für die Verleihung bekanntgegeben, so wurden z. B. folgende Daten festgelegt: 30. Januar, 1. Mai und 1. September 1942. Für außerterminliche Verleihungen aber wurden andererseits wechselnde Richtlinien bekanntgegeben. Der wohl letzte bekanntgegebene Termin war der 30. Januar 1945. So erhielten für diesen Tag die Gaue der NSDAP die Genehmigung, je 10 Kriegsverdienstkreuze der 1. Klasse ohne Schwerter zu verleihen.

Erstmalig wurde das Kriegsverdienstkreuz 2. Klasse ohne Schwerter am 1. Mai 1940 im Auftrage Adolf Hitlers von Generalfeldmarschall Göring an 34 Arbeiter des Baustabes Speer übergeben. Sie hatten trotz sehr strenger Winterkälte das Stahlgerüst für einen sehr wichtigen Fabrikbau termingerecht errichtet. Das erste Kriegsverdienstkreuz 1. Klasse ohne Schwerter wurde am 7. August 1940 an Dr. Gustav Krupp von Bohlen und Halbach anläßlich seines 70. Geburtstages verliehen. Im weiteren Verlauf des Krieges wurden alle Sparten der Bevölkerung mit dem Kriegsverdienstkreuz aller Stufen bedacht. So überreichte am 11. Januar 1941 Reichsmarschall Hermann Göring im Anschluß an eine Rede vor einer Abordnung deutscher Bergarbeiter und Arbeiter der Reichswerke AG. „Hermann Göring“ im Haus der Flieger in Berlin 67 Bergarbeitern das Kriegsverdienstkreuz mit Schwertern.

Die wohl älteste Inhaberin eines Kriegsverdienstkreuzes war die Stellvertretende Reichs-Innungsmeisterin (des Wäscheschneider-Handwerks), welche fast 80jährig 1944 ausgezeichnet wurde. Im Alter von 10 Jahren erhielt ein Pimpf des Deutschen Jungvolks das Kriegsverdienstkreuz mit Schwertern für tapferes Verhalten im Bombenkrieg auf Dortmund 1943.

Das Ritterkreuz des Kriegsverdienstkreuzes

Oberfeldwebel Kurt Reuschel

Die wohl erste Verleihung von Ritterkreuzen des KVK fand am 20. Mai 1942 im Rahmen einer großen Feier statt. Erster Inhaber des Ritterkreuzes war bei dieser Verleihung der Obermeister Franz Hahne (Werkmeister in der Firma Rheinmetall-Altmärkische Kettenwerke), welcher am 20. April 1945 ebenfalls als erster das Goldene Ritterkreuz des Kriegsverdienstkreuzes erhielt. Ein weiteres frühes Ritterkreuz zum Kriegsverdienstkreuz erhielt am 25. Mai 1942 Hans Thomsen, Gesandter des Deutschen Reiches in Washington D.C.

Im Verlauf des Krieges mögen insgesamt etwa nur 230 Verleihungen dieser Auszeichnung vorgenommen worden sein, so z. B. am 8. Juni 1943 wurden im Rahmen einer Feier neun führende Männer der deutschen Rüstungsindustrie mit dem Ritterkreuz ohne Schwerter ausgezeichnet, am 7. Dezember 1943 erhielten sechs Angehörige der Deutschen Reichsbahn das Ritterkreuz, davon vier Persönlichkeiten mit Schwertern, am 1. Juni 1944 übergab Reichsminister Albert Speer zwei weitere Ritterkreuze mit Schwertern.

In einer Konferenz vom 13. Mai 1944 in Berchtesgaden notierte das Protokoll des Reichsministers Speer folgendes:

„Der Führer ist damit einverstanden, daß wieder Ritterkreuze zum Kriegsverdienstkreuz verliehen werden. Er ist ferner damit einverstanden, daß in den meisten Fällen das Ritterkreuz mit Schwertern verliehen wird, soweit es sich nicht um Wissenschaftler oder dergl. handelt, die mit dem Bombenkrieg in der Heimat nicht in besonderer Weise zu tun haben.“

Aber auch von den Vorschlageberechtigten gemachte Vorschläge wurden von Hitler nicht immer angenommen. So teilte Martin Bormann am 27. August 1943 dem Reichsmarschall Göring mit, daß die vorgeschlagenen Verleihungen des Ritterkreuzes an Gauleiter Erich Koch und Staatssekretär Herbert Backe von Hitler abgelehnt worden seien.

Die höchste Stufe des Kriegsverdienstkreuzes, das am 8. Juli 1944 gestiftete Goldene Ritterkreuz des KVK, wurde am 20. April 1945 mit einer von Speer unterschriebenen Verleihungsurkunde nur an zwei Personen verliehen, nämlich an den Obermeister in der Firma Rheinmetall-Altmärkische Kettenwerke (Alkett) Franz Hahne und an den Dipl.-Ing., Hauptdienststellenleiter und Amtschef im Reichsministerium für Rüstung, Karl Otto Saur.

„Es beginnt mit der Geschichte des am 18.10.1939 durch Verordnung Adolf Hitlers gestifteten Ordens: u. a. Klassen; Personengruppen, die für die Verleihung in Frage kamen; verzögerter Beginn der Verleihungen nach anfänglichen Mißbräuchen; Verleihungsbefugnis (die im Laufe des Krieges ausgeweitet wurde) etc. Spezielle Abschnitte behandeln die Verleihung an Frauen, die Tragweise, die Herstellung, die Herstellerfirmen. Ein eigener Abschnitt behandelt das Goldene Ritterkreuz zum Kriegsverdienstkreuz mit und ohne Schwerter, über dessen Stiftung, Herstellung und vor allem die beiden Verleihungen widersprüchliche Ansichten bestehen, die [Jörg] Nimmergut – wie auch sonst – mit Quellenangaben dokumentiert und belegt (allein auf diesen Abschnitt beziehen sich 26 Fußnoten): ‚Wenn die beiden Verleihungen erfolgt sind, ist der seltene Fall eingetreten, daß Dipl.-Ing. Saur als einziger drei Ritterkreuze des Kriegsverdienstkreuzes besaß: Ritterkreuz 13.1.1944, Ritterkreuz mit Schwertern 5.6.1943, Goldenes Ritterkreuz 20.4.1945‘ (S. 2178); die Verleihung des letzteren erschließt sich aus einem – hier abgebildeten – Brief des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion Albert Speer, in dem er an Franz Hahne, den zweiten Ordensempfänger, unter dem 20. April 1945 schreibt, daß der Führer ‚auf meinen Vorschlag Ihnen und unserem Herrn Saur als ersten Deutschen diese neue Auszeichnung verliehen‘ hat.“[1]

Verleihungszahlen

Dr. Fritz Reinhardt, Kurt Zschirnt, Otto Skorzeny und Hellmut Körner vor dem Berliner Sportpalast nach der Verleihungszeremonie des Ritterkreuzes des Kriegsverdienstkreuzes am 3. Oktober 1943

Gesamte Verleihungszahlen liegen nur wie folgt vor:

Im Zweiten Weltkrieg wurden an Angehörige des Heeres, der Waffen-SS und des kriegswichtigen zivilen Sektors

  • rd. 2.700.000 Kriegsverdienstkreuze 2. Klasse und
  • rd. 140.000 KVK. 1. Klasse sowie nur
  • 73 Ritterkreuze des Kriegsverdienstkreuzes mit Schwertern verliehen.

Nach einer anderen Aufstellung wurden etwa

  • 230 Ritterkreuze des KVK mit und ohne Schwerter sowie außerdem
  • zwei Goldene Ritterkreuze des KVK insgesamt verliehen.

Trageweise des Kriegsverdienstkreuzes

Merkwürdigerweise wurde eine größere Anzahl von Verfügungen über die Trageweise erlassen. Während die des Eisernen Kreuzes, wie es scheint, keine Schwierigkeiten bereitet – vielleicht auch wohl, weil das Eiserne Kreuz von 1914 immer noch bekannt genug war – muß die Trageweise des KVK offenbar mehr oder weniger unbekannt gewesen sein.

Am 10. August 1940 gab das Oberkommando der Wehrmacht erstmalig eine besondere Verfügung über die Trageweise bekannt:

„Das Kriegsverdienstkreuz 2. Klasse mit und ohne Schwerter wird an der Ordensschnalle unmittelbar hinter dem E.K. II von 1914, jedoch vor den sonstigen Schwerterorden des Weltkrieges getragen. Das Kriegsverdienstkreuz I. Klasse mit und ohne Schwerter wird auf der linken Brustseite unter dem E.K. I von 1914 getragen.
Zu dem aus dem Knopfloch getragenen Band des Kriegsverdienstkreuzes mit Schwertern werden nach einer Entscheidung des Führers Schwerter nicht getragen.“

Die Kriegsmarine hielt es für geboten, für die Trageweise des KVK bzw. des EK eine besondere Verfügung – vom 22. Februar 1941 herauszugeben, in der es u. a. heißt:

„Ritterkreuz zum Kriegsverdienstkreuz
Am Halse über dem Binder.
Die Ritterkreuze sind sichtbar zu tragen. Bei angezogenem Mantel können die 3 oberen Knöpfe auch von Unteroffizieren und Mannschaften offen gelassen werden.
Kriegsverdienstkreuz I. unter dem E.K. I von 1914 Kriegsverdienstkreuz II.
Bänder— beim Kr.V.Kr. evtl. mit Schwertern an der kleinen Ordensschnalle.
Das Band des Kr.V.Kr. II hinter dem E.K. II von 1914, jedoch vor den Schwerterorden sowie sonstigen Verdienst- und Ehrenkreuzen des Weltkrieges.
Die kleine Ordensschnalle darf während des Krieges auch am Überzieher der Unteroffiziere und Mannschaften getragen werden. Außer an der kleinen Ordensschnalle darf das Band des Kr.V.Kr. getragen werden:
Zur blauen Marineuniform:
Am Rock, Jackett und Überzieher im obersten benutzbaren Knopfloch, jedoch nicht am Mantel.
Zur feldgrauen Marineuniform:
Am Rock bzw. an der Feldbluse im zweiten Knopfloch von oben, jedoch nicht am Mantel. Zu den im Knopfloch getragenen Band des Kr.V.Kr. II mit Schwertern werden Schwerter nicht getragen.“

Für den zivilen Bereich hinsichtlich der Trageweise erließ der Reichsminister des Innern folgenden Runderlaß; dieser datierte vom 19. November 1941, d. h. ein Zeitpunkt, in dem die Verleihungen des Kriegsverdienstkreuzes allmählich anzusteigen begonnen hatten:

„Über die Trageweise des Kriegsverdienstkreuzes 2. Klasse mit Schwertern bestehen vielfach noch Unklarheiten.
Das Kriegsverdienstkreuz mit Schwertern 2. Klasse ist ein Schwerterorden. An der kleinen Ordensschnalle werden deshalb auf dem Band des Kriegsverdienstkreuzes 2. Klasse mit Schwertern zwei gekreuzte Schwerter in Bronze, der Farbe des Kriegsverdienstkreuzes, getragen. Sofern das Band des Kriegsverdienstkreuzes mit Schwertern aus dem Knopfloch des Uniformrockes getragen wird, dürfen auf ihm die Schwerter nicht getragen werden.“

Der etwa gleiche Text wurde auch im Verordnungsblatt der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei – Gau Franken – vom 1. Dezember 1941 veröffentlicht. So konnten nach diesen Grundsätzen Schwerter auf dem Band des Kriegsverdienstkreuzes nur auf der kleinen Ordensschnalle getragen werden, nicht aber beim Tragen des Bandes im Knopfloch.

Bildergalerie

Kriegsverdienstkreuz (1939) ohne Schwerter
Kriegsdienstkreuz (1939) mit Schwertern

Literatur

  • Volker A. Behr: Deutsche Auszeichnungen: Orden und Ehrenzeichen der Wehrmacht 1936–1945, Motorbuch (2012), ISBN 978-3613034839
  • Klaus Schreiber: Deutsche Orden und Ehrenzeichen, Rezension aus: „Informationsmittel für Bibliotheken“ (IFB) 9 (2001) 2