Klemm, Herbert
Herbert Klemm ( 15. Mai 1903 in Schönefeld bei Leipzig; nach 1957) war zunächst Ministerialdirektor in der Partei-Kanzlei der NSDAP und wurde im Januar 1944 zum Staatssekretär im Reichsjustizministerium ernannt.
Nach dem Zusammenbruch 1945
Nach dem Ende des 1939 von England entfesselten europäischen Krieges, der durch den Eintritt der VSA zum Weltkrieg wurde, übten die Kriegssieger und ihre Handlanger in den besetzten Zonen über Jahre eine Willkürherrschaft über die Deutschen aus, die sich in Mord, Folter, Vergewaltigung, Beraubung und jeglicher Entehrung zeigte.[1]
Verlegten sich die Sieger darauf, deutsche Zivilpersonen existenziell zu vernichten, kleideten sie dies auch gern in Formen des Rechts und hielten sich für berechtigt, Tribunale abzuhalten.[2] So wurden auch deutsche Rechtsgelehrte 1947 Opfer eines Schauprozesses. Beauftragte der Alliierten überzogen Herbert Klemm und Berufskollegen in einst hohen Ämtern mit eigens für diese Verfahren konstruierten strafrechtlichen Vorwürfen (→ „Nürnberger Juristen-Prozeß“; vgl. Nulla poena sine lege).[3] Herbert Klemm wollten die Alliierten lebenslang eingesperrt sehen. Im Dezember 1947 fällten die Beauftragten der Kriegsfeinde schließlich einen entsprechenden Spruch.
Nach über zehn Jahren Haft, am 14. Februar 1957, fand die Freiheitsberaubung an Herbert Klemm durch Entlassung aus dem Gefängnis ein Ende.
Literatur
- Franz W. Seidler: Die westalliierten Gefängnisse für deutsche ‚Kriegsverbrecher‘, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Band 4, Edition Grabert im Hohenrain-Verlag, 3. Aufl., Tübingen 2017, S. 575–585