Klemm, Herbert

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Herbert Klemm, Staatssekretär im Reichsjustizministerium a. D.

Herbert Klemm (Lebensrune.png 15. Mai 1903 in Schönefeld bei Leipzig; Todesrune.png nach 1957) war zunächst Ministerialdirektor in der Partei-Kanzlei der NSDAP und wurde im Januar 1944 zum Staatssekretär im Reichsjustizministerium ernannt.

Nach dem Zusammenbruch 1945

Nach dem Ende des 1939 von England entfesselten europäischen Krieges, der durch den Eintritt der VSA zum Weltkrieg wurde, übten die Kriegssieger und ihre Handlanger in den besetzten Zonen über Jahre eine Willkürherrschaft über die Deutschen aus, die sich in Mord, Folter, Vergewaltigung, Beraubung und jeglicher Entehrung zeigte.[1]

Verlegten sich die Sieger darauf, deutsche Zivilpersonen existenziell zu vernichten, kleideten sie dies auch gern in Formen des Rechts und hielten sich für berechtigt, Tribunale abzuhalten.[2] So wurden auch deutsche Rechtsgelehrte 1947 Opfer eines Schauprozesses. Beauftragte der Alliierten überzogen Herbert Klemm und Berufskollegen in einst hohen Ämtern mit eigens für diese Verfahren konstruierten strafrechtlichen Vorwürfen (→ „Nürnberger Juristen-Prozeß“; vgl. Nulla poena sine lege).[3] Herbert Klemm wollten die Alliierten lebenslang eingesperrt sehen. Im Dezember 1947 fällten die Beauftragten der Kriegsfeinde schließlich einen entsprechenden Spruch.

Nach über zehn Jahren Haft, am 14. Februar 1957, fand die Freiheitsberaubung an Herbert Klemm durch Entlassung aus dem Gefängnis ein Ende.

Literatur

Fußnoten

  1. Siehe nur: Thomas Goodrich: Höllensturm – Die Vernichtung Deutschlands, 1944–1947 (2015) sowie Franz W. Seidler: Deutsche Opfer: Kriegs- und Nachkriegsverbrechen alliierter Täter (2013)
  2. Zum Ganzen und zu den flagranten Verstößen gegen das Recht und rechtsstaatliche GrundsätzeNürnberger Tribunal
  3. Ein Vorwurf lautete: „Verschwörung zur Begehung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.