Kriegstrauung

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Soldat des Deutschen Heeres mit Braut nach der Kriegstrauung auf dem Weg in die Kaserne, Berlin, 2. August 1914

Kriegstrauung bezeichnet die Eheschließung zwischen einem Soldaten und seiner Ausgewählten in Kriegszeiten. Das Verfahren wird stark vereinfacht und ohne besonderem Aufwand oder Aufgebot innerhalb kürzester Zeit durchgeführt. Besonders im Zweiten Weltkrieg genoß diese Art der Trauung Anerkennung, da Frontsoldaten auf Heimaturlaub manchmal nur Tage, zuweilen nur Stunden zur Verfügung hatten. Die Ehe bleibt auch nach Kriegsende gültig.

Erläuterung

Weitere Ferntrauung an der Kriegsfront

Deutsches Eherecht im Zweiten Weltkrieg

Kriegstrauung von SS-Hauptsturmführer Franz Andreas Kowalewski (1911–1982) mit seiner Verlobten Anneliese.png

Ferntrauung im Zweiten Weltkrieg

Die Möglichkeit einer Ferntrauung bzw. die „Eheschließung vor dem Standesbeamten in Abwesenheit des Mannes“ bestand seit dem 4. November 1939 auf der Grundlage des Personenstandsgesetzes. Notwendig waren dazu eine Willenserklärung des Soldaten vor dem jeweiligen Kommandeur, eine eidesstattliche Erklärung über die arische Abstammung und die Heiratsgenehmigung des OKW für das Standesamt der Braut. Zur Beschleunigung konnte auf vollständige Papiere verzichtet werden und es reichte eine einfache schriftliche Erklärung.

„Der Hochzeitstermin rückte immer näher, Reinhard befand sich mit seiner Einheit an der Atlantik-Küste in Frankreich, in Quimper. Er hatte an dem ‚Blitzkrieg‘ teilgenommen und zum Glück alles unbeschadet überstanden. Es folgte die Besetzung der französischen Gebiete, und so wurde die Steilküste des Atlantiks für die deutschen Landser zu einem unvergeßlichen touristischen Erlebnis. Sie bekamen die Möglichkeit, an Segeltörns teilzunehmen und auch sonst das ‚Leben in Frankreich‘ kennen zu lernen, was sie sehr genossen. Der Kontakt zur Zivilbevölkerung war zwar kriegsbedingt, aber es zeigte sich bei vielen Soldaten, daß sie gar nicht feindselig sein wollten, im Gegenteil. Ich entnahm dies damals aus Reinhards Schilderungen und seiner persönlichen Einstellung. […] ‚Kriegstrauung‘ – unter dieser Überschrift lief auch unsere Hochzeitsfeier ab; jeder hatte so seine eigenen Gedanken im Hinterkopf. Das hielt unsere Gäste jedoch nicht davon ab, den üblichen Schabernack zu treiben, z. B. unter dem Bett des frisch vermählten Paares heimlich Glocken anzubringen ... Eine Hochzeitszeitung beleuchtete die Vergangenheit und die Vor- und Nachzüge von Braut und Bräutigam (‚Nase, mitten im Gesicht hindert beim Küssen‘ war nur eine von vielen Feststellungen) und es gab ein Festmahl, zu dem die Verwandtschaft beigetragen hatte. Ein weißes Seidenkleid, Myrten-Kranz und Schleier schmückten mich Mädchen nun als frisch gebackene Ehefrau - eine Rolle, in die ich noch hineinwachsen mußte. Ich hatte gottlob keine Ahnung von dem, was da auf mich zukam. Reinhards Abschied in Richtung Krieg verlief wie immer sehr tränenreich, mich hat's zerrissen.“[1]

Die Trauung im heimatlichen Standesamt wurde durch zwei Trauzeugen bestätigt. Umgangssprachlich wurde diese Ferntrauung als „Stahlhelmtrauung“ oder „Trauung mit dem Stahlhelm“ bezeichnet, da bei der Zeremonie im Standesamt ein Stahlhelm an die Stelle gelegt wurde, die ansonsten der Bräutigam einnehmen würde. Auf die altbekannte Trauung per Stellvertreter wurde verzichtet, es reichte eine beglaubigte schriftliche Erklärung des Vorgesetzten des Soldaten, wobei Ferntrauungen von Offizieren besonderer Regeln unterstanden, da alles versucht wurde, ihnen eine Kriegstrauung in der Heimat zu ermöglichen.

„Ich kann mich gut erinnern, wie ich damals ohne meinen Otto im Dorstener Rathaus am Westgraben getraut wurde, im Krieg, mein Otto war irgendwo an der Ostfront. Ich hatte einen Strauß Blumen in der einen und eine neue kleine Handtasche in der anderen Hand und zudem ein neues Kostüm an. Es war marineblau. Ich habe die Situation, die für mich auf der einen Seite sehr befremdlich war, weil mein Otto nicht dabei war, und auf der anderen Seite aber auch irgendwie beglückend, weil ich schwanger war und unser Hildchen dann nicht unehelich geboren wurde. Ich weiß nicht, ob ich über das alles glücklich war. Wenn ich es gewesen sein sollte, dauerte es nicht lange an. Denn ich habe meinen mir angetrauten Mann nie wieder gesehen, er seine Tochter auch nicht, denn da war er schon tot. Er fiel eine Woche nach unserer Kriegstrauung in Rußland.“ — Maria Kosulski über ihre Ferntrauung am 16. April 1943
Republik Österreich

In der Republik Österreich wurde die im Zweiten Weltkrieg eingeführte Ferntrauung erst 1983 abgeschafft.

Eheschließung post mortem

Die „Eheschließung post mortem“ war die nachträgliche Eheschließung eines Gefallenen mit der Verlobten. Am 6. November 1941 unterzeichnete hierzu Adolf Hitler einen Führererlaß, durch den die Möglichkeit geschaffen wurde, eine Braut mit einem gefallenen oder vermißten Angehörigen der Wehrmacht zu trauen, „wenn nachweislich die Absicht bestanden habe, die Ehe einzugehen.“ Eine Veröffentlichung dieser Anordnung, im Volksmund ehrenrührig zuweilen „Leichentrauung“ genannt, sollte unterbleiben. Sie wurde erst als Änderung des Personenstandsgesetzes am 17. Oktober 1942 amtlich bekanntgegeben.

Eine nachträgliche Eheschließung wurde zumeist nur dann bewilligt, wenn ein Kind aus dieser Verbindung hervorgegangen war, auch um Kriegerwitwe und Kind abzusichern. Insgesamt kam es zu etwa 25.000 derartiger Trauungen mit gefallenen Soldaten. Für Nordwestdeutschland untersagte die britische Militärregierung am 28. Februar 1946 nachträgliche Trauungen mit vermißten oder gefallenen Soldaten. 1947 erwogen die Alliierten, alle Totenehen für ungültig zu erklären. Doch rückte man von diesem Gedanken ab, um die Rechtssicherheit zu wahren und Versorgungsansprüche der Witwen und Halbwaisen aufrechtzuerhalten.

Handschuhehe

In Friedenszeiten nannte man die Trauungen in Abwesenheit der Braut oder des Bräutigams „Handschuhehe“.[2] Anstatt eines Stahlhelms lagen auf dem freien Platz des nicht Anwesenden Handschuhe. Diese Form der Trauung hat eine jahrhundertelange Tradition. Sie war im Adelsstand und insbesondere am Hofe der Habsburger in Wien und Madrid gebräuchlich. Allerdings konnte eine auf diese Weise geschlossene Ehe nach kirchlichem Recht bis zu ihrem Vollzug (Geschlechtsverkehr der Ehegatten) annulliert werden.

Nach den meisten Rechtsordnungen der Welt, so auch in Deutschland, ist sie nicht mehr zulässig. Immerhin hatte der historische Gesetzgeber des BGB die Zulassung der Handschuhehe Ende des 19. Jahrhunderts noch erwogen. Dem Verbot der Handschuhehe liegt die Idee zugrunde, daß die Ehe ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft sei.

Bildergalerie

Siehe auch

Fußnoten

  1. Ilse Schier: Kriegstrauung 1941
  2. „Handschuhehe“ bezeichnet die Eheschließung durch Boten oder Stellvertreter; in Deutschland wegen des Erfordernisses der gleichzeitigen Anwesenheit beider Verlobter nicht möglich. Eine im Ausland durch Stellvertreter geschlossene Ehe wird aber in Deutschland anerkannt, wenn sie nach den Personalstatuten der Verlobten oder nach dem Recht des Staates, in dem die Eheschließung stattfindet, gültig ist (Art. 11 Einführungsgesetz zum BGB).