Kulturkampf

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Die von Rudolf Virchow als Kulturkampf bezeichnete Auseinandersetzung zwischen der römisch-katholischen Kirche und dem deutschen Reichskanzler und preußischen Ministerpräsidenten Otto von Bismarck als Vertreter des Deutschen Reiches sollte in den 1870er Jahren die Beziehungen Staat-Kirche bzw. Politik-Religion erneuern.

Ordensverbot 1875

Erläuterung

Ursache der Auseinandersetzung war das am 18. Juli 1870 verkündete Unfehlbarkeitsdogma in Bezug auf die Lehrtätigkeit des Papstes. Preußen weigerte sich, dem Wunsch des Vatikans auf Entlassung der gegen das Dogma protestierenden Theologen aus Bonn und Breslau aus dem Staatsdienst zu entsprechen. Nachdem sich die katholische Abteilung im Preußischen Kultusministerium auf die Seite des Vatikans zubewegte, wurde sie mit der evangelischen Abteilung zusammengelegt. 1871 wurde der Kanzelparagraph auf Antrag Bayerns in das StGB eingeführt. Er verbot es Religionsfunktionären in Ausübung ihrer Tätigkeit, öffentlich vor einer Menschenmenge Angelegenheiten des Staates in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zu erörtern oder entsprechende Schriften auszugeben. Im März 1872 wurde die kirchliche Schulaufsicht für Preußen beendet und im Juli der Jesuitenorden mit verwandten Orden/Kongregationen auf Initiative des Reichstages verboten (→ Jesuitengesetz). Bismarck sagte am 14. Mai 1872 im Reichstag:

„Ich halte es nach den neuerdings ausgesprochenen und öffentlich promulgierten (verbreiteten) Dogmen der katholischen Kirche nicht für möglich für eine weltliche Macht, zu einem Konkordat zu gelangen, ohne daß diese weltliche Macht bis zu einem Grade und in einer Weise effaziert (ausgetilgt) würde, die das Deutsche Reich wenigstens nicht annehmen kann. Seien Sie außer Sorge: nach Canossa gehen wir nicht – weder körperlich noch geistig!“ [1]

1873 wurden die vier Maigesetze zur Vorbildung und Anstellung der Geistlichen, zu kirchlichen Disziplinarsachen, zu Straf- und Zuchtmitteln und zum Kirchenaustritt erlassen. Geistliche mußten nun ein deutsches Abitur, ein deutsches Theologiestudium und eine Staatsprüfung vorweisen. Nachdem 1874 mit Verweis auf die Kirchengesetze ein Anschlag auf Bismarck stattfand und ein weiterer Anschlag durch den Belgier Duchesne geplant war, wurde im StGB mit § 49a alter Fassung (heute § 30) eine strafrechtliche Änderung dahingehend eingeführt, daß der Versuch der Beteiligung für strafbar erklärt wurde. Im Februar 1875 wurden die Kirchengesetze durch Papst Pius IX. als ungültig für Geistliche erklärt. Aus der Enzyklika an die preußischen Bischöfe vom 5. Februar 1875:

„…Denn nicht die Mächtigen der Erde hat der Herr den Bischöfen seiner Kirche vorgesetzt in den Dingen, welche den heiligen Dienst betreffen, sondern den heiligen Petrus, dem er nicht bloß seine Lämmer, sondern auch seine Schafe zu weiden übertrug, und darum können auch von keiner noch so hoch stehenden weltlichen Macht diejenigen ihres bischöflichen Amtes entsetzt werden, welche der Heilige Geist zu Bischöfen gesetzt hat, um die Kirche zu regieren…“[2]

Als Reaktion erließ Preußen am 22. April 1875 das sogenannte Brotkorbgesetz: Geistlichen und Bistümern wurden staatliche Leistungen verwehrt, wenn sie sich nicht schriftlich auf die Gesetze des Staates verpflichten (Sperrgesetz). Weiter wurden alle katholischen Orden und Kongregationen verboten, die sich nicht der Krankenpflege widmeten. Nachdem schon 1874 die Zivilehe für Preußen eingeführt war, wurde sie 1875 Reichsgesetz (Personenstandsgesetz). Mit dem Tod von Pius IX. und der Nachfolge durch Leo XIII. war die Zeit für eine Annäherung zwischen dem Vatikan und dem Deutschen Reich gekommen. Bismarck schlug den Papst als Schiedsrichter im Streit mit Spanien um die Karolineninseln vor. Als diplomatisches Zeichen des Vatikans erhielt im Gegenzug Bismarck die höchste Stufe des Christusordens, des höchsten Ordens, den der Papst verleiht.[3] Viele Gesetze wurden inzwischen wieder zurückgenommen; erst 1917 das Verbot des Jesuitenordens, 1953 in der BRD und 1989 in der DDR der Kanzelparagraph. Die Bestimmungen zur Zivilehe und zum Kirchenaustritt blieben in Kraft.[4]

Es folgt ein Zitat, in dem Bismarck nachträglich den aus seiner Sicht wesentlichen Grund darlegt, weshalb es zum Kulturkampf kam:

„Den ganzen Kulturkampf konnten wir entbehren, wenn die polnische Frage nicht daran hing. Ich bin in den Kampf hineingezogen worden, weil mir der überzeugende Beweis geliefert wurde, daß unter der Leitung der Geistlichkeit in Westpreußen, namentlich aber auch in Schlesien polonisiert wurde, in Westpreußen mit dem Erfolge, daß die Enkel von Großeltern, die zweifellos deutsch waren, deutschen Ursprungs, deutschen Namens, schon nicht mehr deutsch sprechen konnten und sich für Polen hielten.“[5]

Literatur

Fußnoten

  1. Gerhard Geißler: Europäische Dokumente aus fünf Jahrhunderten. 1939. S. 703.
  2. Gerhard Geißler: Europäische Dokumente aus fünf Jahrhunderten. 1939. S. 705.
  3. Bismarck blieb der einzige Protestant, der jemals diesen Orden erhielt.
  4. Reinhold Zippelius: Staat und Kirche – Eine Geschichte von der Antike bis zur Gegenwart. 1997. Beck’sche Reihe 1209. S. 144-147.
  5. Zitiert aus Die polnische Legende von Bolko von Richthofen und Reinhold Robert Oheim, Arndt-Verlag, Kiel 2007, S. 400 ISBN 978-3-88741-040-7