Massaker an der Via Rasella
Das Massaker an der Via Rasella war ein Terroranschlag kommunistischer Banden in Italien am 23. März 1944 zwischen 15.30 und 15.35 Uhr gegen deutsche Soldaten der 156 Mann starke 11. Kompanie/III. Bataillon/SS-Polizeiregiment „Bozen“ aus Südtirol während des Zweiten Weltkrieges. Insgesamt fielen dem Sprengstoffattentat in Höhe des Palazzos Titonie 42 Polizeisoldaten (34 Tote bis 24. März, acht weitere in den Tagen danach) und fünf Zivilpersonen zum Opfer, über 60 Deutsche und Italiener wurden verwundet.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Am 23. März 1944, nach dem Fall Achse und während des Kampfes um Rom, kam es in der Via Rasella inmitten Roms zu einem Sprengstoffanschlag kommunistischer Terroristen auf Angehörige des Südtiroler Polizeiregiments „Bozen“, wobei 32 (später erhöhte sich die Zahl) junge deutsche Polizisten aus Südtirol, unbeteiligte Italiener, darunter ein 13jähriger Junge, durch einen Überfall von Partisanen getötet wurden. Obwohl diese gewußt hatten, daß sie durch ihre Tat den Tod von hunderten Italienern in Kauf nehmen würden, haben sie die Tat durchgeführt und sich später nicht gestellt.
Insgesamt bereiteten 17 Bandenmitglieder den Anschlag vor oder nahmen daran teil.[1] Zu den Bluttätern gehörten Lucia Ottobrini (Tarnname: Marie), Mario Fiorentini (Tarnname: Giovanni), Rosario Bentivegna (Tarnname: Paolo), Carla Capponi (Tarnname: Elena) und Carlo Salinari (Tarnname: Spartaco). Die Idee sowie den Auftrag zum Attentat auf die Deutschen hatte, je nach Quelle, entweder der Kommunist Mario Fiorentini oder der Kommunist Giorgio Amendola erteilt.
- Die Explosionsstelle vermittelte den Eindruck eines großen Durcheinanders: Man sah Leichen, Verletzte, Trümmer, Stücke von Kästen, Helmen und Uniformfetzen und menschlichen Gliedern, das Ganze umspült mit einem starken Wasserstrahl, der aus einer durch die Explosion zerstörten Leitung austrat. Aus den Häusern der Via Rasella kamen Zivilisten heraus, geführt von der deutschen und italienischen Polizei, während die Soldaten der Abteilung, die Opfer des Attentates war, von der Via Rasella und einem Teil der Via Quattro Fontane im Anschluß an die Via Rasella auf eingebildete Feinde auf den Dächern schossen. Ich ließ dieses ungeordnete Feuer einstellen, und mein Befehl wurde befolgt, wenn auch nicht sofort. Ich wollte mir sodann darüber Rechenschaft ablegen, wie das Attentat geschehen war und nahm mir vor: 1) Befragung der Anwesenden, 2) Überprüfung der Trümmer an der Attentatsstelle, 3) weitere Überprüfung des Bereiches; 4) Durchsuchung der Häuser. Bei mir befanden sich vielleicht zehn oder zwölf meiner Männer. Aus der Vernehmung der Soldaten erfuhr ich, daß eine Explosion in Höhe der zweiten Dreierreihe der im Marsch befindlichen Kompanie in Richtung Via Quattro Fontane erfolgt war. Nach dieser Explosion wurden verschiedene weitere kleinere Explosionen gehört. Einige sagten, daß von den Dächern aus auf die Abteilung geschossen worden sei. Ich stellte fest, daß dieselbe Kompanie seit mehr als einer Woche täglich um dieselbe Zeit diese Straße passierte. Aus der Überprüfung des umliegenden Bereiches ergab sich, daß etwa 12 kleine Bomben geworfen worden waren, von welchem ich noch etwa vier auffand, die nicht explodiert waren. Es handelte sich um Bomben mit einem Gewicht von etwa 400 g, die offensichtlich für Granatwerfer kleinen Kalibers bestimmt und die rot und grau angemalt waren. Außerdem waren sie mit einer Zündschnur versehen. Ich wickelte diese Bomben in mein Tuch ein und übergab sie dem Unteroffizier Kaspar, der sie in den zweiten Wagen legte, nicht in meinen, der etwas später von dieser Stelle zusammen mit den Bomben gestohlen wurde. Auch die Durchsuchung der Häuser, die gleichzeitig mit den oben beschriebenen Maßnahmen erfolgt, führte zu keinem positiven Ergebnis in Verbindung mit dem Attentat. Während ich mich auf der Via Rasella befand, hörte ich eine Schießerei auf der Piazza Barberini, und später wurde mir noch mitgeteilt, daß weitere Schießereien in der Nähe des Messaggero und des Piazza Colonna erfolgt waren. Ich nehme an, daß diese Schießereien durch italienische Soldaten und Zivilisten die Folge waren der allgemeinen Aufregung durch die Explosion auf der Via Rasella. Ich begab mich zur Piazza Barberini, wo ich mich um Ordnung bemühte. Da die Schießereien keine Folgen gehabt hatten, begab ich mich zum Messaggero und Piazza Colonna, wo, wie mir mitgeteilt worden war, weitere Schießereien erfolgt waren. Ich stellte fest, daß vor dem Messaggero und auf der Piazza Colonna alles in Ordnung war. Ich kehrte dann zur Via Rasella zurück, zusammen mit General Presti und Dollmann, die mir in weiteren Fahrzeugen folgten. Dort traf ich erneut Mälzer in der Straßeneinmündung: Ich weiß nicht, ob er sich in der Zwischenzeit an einen anderen Ort begeben hatte oder ob er die ganze Zeit an dieser Stelle geblieben war. Ich wandte mich an Mälzer und berichtete ihm, daß die Mitteilungen über die Schießereien vor dem Messaggerro und auf der Piazza Colonna unbegründet waren. Dann wurde mir von Hauptsturmführer Hans Clemens berichtet, daß der zweite Wagen mit den aufgefundenen Bomben der Via Rasella, gestohlen wurde. Indem ich auf die Zivilisten zeigte, die längs des Gitters des Palazzo Barberini aufgereiht waren, fragte ich Mälzer, was er mit diesen vorhabe, und Mälzer antwortete mir etwa wörtlich: „Diese müssen erschossen werden.“ Als Antwort hierauf fragte ich ihn, ob er dies mir überlassen wolle, und er stimmte zu. Danach ging Mälzer fort, und ich traf ihn später in seinem Büro auf dem Corso d ́Italia, wohin ich mich, wie er sagte, möglichst schnell begeben sollte.
Nach dem Krieg war Amendola bis zu seinem Tod 1980 ständig Parlamentsabgeordneter der Kommunistischen Partei Italiens (KPI) und 1978 sogar deren (erfolgloser) Präsidentschaftskandidat. Die Attentäter der Via Rasella wurden nie zur Verantwortung gezogen, obwohl nach Kriegsende italienische Militärgerichte die Legitimität des Attentats in Zweifel zogen. Das Attentat fiel unter die allgemeine Amnestie von 1946 für Gewalttaten auf beiden Seiten, mit der Italien für italienische Staatsbürger einen Schlußstrich unter den Krieg ziehen wollte.
Sühnemaßnahme am 24. März 1944
Bei der üblichen von der Reichsregierung angeordneten Vergeltungsmaßnahme im Rahmen der Bandenbekämpfung, die Kappler befahl (Erich Priebke gehörte zu den Ausführenden), wurden am 24. März 1944 nach dem Massaker gemäß der festgelegten Repressalienquote von 1 zu 10 von den italienischen Behörden ausgesuchte Geiseln, bei denen es sich überwiegend um verurteilte Gefängnisinsassen handelte, in den Ardeatinischen Höhlen erschossen. Nach heutiger Ansicht gewisser Kreise wurden bei dieser kriegsvölkerrechtlich absolut konformen Sühnemaßnahme aus bisher nicht geklärten Umständen von den Italienern fünf (ggf. sechs) Geiseln zuviel angeliefert und hingerichtet. Statt 330 Geißeln wurden es aus Versehen 335 bzw. nach Kappler und Priebke 336. Der Polizeipräfekt Caruso hatte Kappler seine Geiseln übergeben und übersah den Fehler, der ihm dabei unterlief: Statt der 50 Geiseln lieferte er fünf (ggf. sechs) mehr, die Kappler unwissend erschießen ließ. Unter ihnen befanden sich 154 Gefangene aus dem römischen Gestapo-Gefängnis und 43 schwer vorbestrafte Häftlinge aus den Wehrmachtsgefängnissen.
Tatsächlich waren es schlußendlich 34 deutsche Soldaten, die starben, denn am 24. März 1944 erlagen zwei weitere ihren Verwundungen. Das 34. Opfer sollte erst später bekannt werden, weshalb die Zahl der Erschossenen laut Kriegsrecht nicht über 330 hätte steigen dürfen. In den folgenden Tagen verstarben weitere acht Polizeisoldaten.
- Unsere Liste hatten neben den Namen fortlaufende Nummern, so daß es einfach war, die Gesamtzahl zu kontrollieren. Die Liste der Häftlinge, die von der italienischen Polizei uns übergeben wurden, wies dagegen keine fortlaufende Numerierung auf. Priebke hatte, nachdem er von der Grube zurückgekehrt war, jedem Namen eine fortlaufende Nummer hinzugefügt und stellte nun fest, daß sich auf der italienischen Liste 55 und nicht 50 Namen befanden. Die italienische Liste wurde mir vorgelegt, sie war mit Schreibmaschine geschrieben und hatte keine Überschrift und es gab keine Korrekturen darauf. Hinsichtlich der amtlichen Anzahl der Opfer muß ich noch darauf hinweisen, daß diese 330 sein mußte, da mir, wie ich bereits gesagt habe, mir bei Tisch gemeldet wurde, daß ein 33. deutscher Polizist gestorben war. In der allgemeinen Meinung blieb jedoch die Überzeugung bestehen, daß es sich um 320 Opfer gehandelt hat, weil ich, als ich erfuhr, daß es sich um 33 deutsche Tote handelte, vergaß, von Borch darauf hinzuweisen, daß die ihm vorher genannte Zahl von 32 geändert werden müsse, und zwar für das amtliche Kommuniqué, das noch zu veröffentlichen war. Später wagte ich es nicht mehr, diese Zahl zu berichtigen, indem ich von 330 Opfern sprach, nachdem ich erfahren hatte, daß es sich in Wirklichkeit sogar um 336 handelte.
Ausführung
Am 24. März gegen 12 Uhr brachte Kappler seine Liste der Häftlinge zum Stadtkommandanten Generalleutnant Mälzer. Hier traf auch der Bataillonskommandeur, Major Johann Dobek, ein, dem die von dem Attentat betroffene 11. Kompanie unterstellt war. Laut Kappler hätte Dobek die Repressaltötung übernehmen sollen; dazu sei er auch bereit gewesen. Als man ihm aber erklärte, daß die zu Erschießenden nicht wie üblich von einem Exekutionskommando hingerichtet werden sollten, sondern daß jeder einzelne Soldat die Opfer jeweils durch einen aufgesetzten Genickschuß töten müsse, brachte Dobek Einwände vor; seine Männer seien zu schlecht ausgebildet und zu religiös. Kappler selbst brachte, nachdem Mälzer sich von Dobeks Argumenten hatte überzeugen lassen, Einwände gegen die Exekution durch sein Kommando vor. Mälzer hat auf sein Drängen bei der 14. Armee angerufen und um ein Erschießungskommando gebeten. Der Chef der Stabes, Oberst Wolf Rüdiger Hauser (1906–1965; zuletzt Generalmajor), gab jedoch die abschlägige Antwort: „Die Polizei sei getroffen, also müsse die Polizei auch die Repressalie durchführen.“ Herbert Kappler gab in seinem Prozeß an:
- Auch auf der Via Rasella schien es unwahrscheinlich zu sein, daß die Attentäter ihre Vorbereitungen des Attentats durchführen konnten, ohne daß einer der Bewohner der Häuser dies bemerkt hätte. Die Zivilbevölkerung konnte meinen Männern dankbar dafür sein, die mit ihrer vorbeugenden und wirksamen Arbeit verhüteten, daß zahlreiche andere Bomben explodierten und damit auch die entsprechenden Vergeltungsmaßnahmen erspart blieben. Die Attentäter selbst aber agierten ohne Skrupel in bezug auf die Bevölkerung. Auf der Via Rasella wurde außer einigen Zivilisten auch ein Kind getötet. […] Mit jedem einzelnen Attentat wurde praktisch eine Vergeltungsmaßnahme herausgefordert, da ja bekannt war, daß bereits vorher durchgeführte Vergeltungsmaßnahmen im Verhältnis 1:10 abgewickelt wurden. Ich komme nun auf das Gespräch mit Mälzer zurück. Dieser begann, von der Ausführung des Befehls der Vergeltungsmaßnahme zu sprechen. Zunächst waren wir uns, Mälzer, ich und auch Dobek, darüber einig, daß es natürlich sei, daß der Auftrag durch die getroffene Abteilung ausgeführt würde, d. h. also durch das III. Bataillon „Bozen“, und daß die Vergeltungsmaßnahme am selben Tage durchzuführen war. Ich fragte nun, wo, wann und in welcher Weise Dobek wünsche, daß ihm die vorgesehenen Opfer zur Verfügung gestellt wurden. Dobek antwortete dann, daß er noch nicht wisse, wie und auch nicht wo er die Vergeltungsmaßnahme ausführen sollte. Nach dieser Antwort von Dobek und angesichts der beschränkten zur Verfügung stehenden Zeit erhoben sich zahlreiche Schwierigkeiten hinsichtlich der Durchführung. Mälzer fragte mich, wie die früheren Exekutionen ausgeführt worden waren, und ich antwortete ihm, daß dies nach dem italienischen System geschehen seien, nämlich in Forte Bravetta, und daß es sich immer nur um wenige Personen gehandelt habe und das die Stadtverwaltung von Rom, mit dem SS-Hauptsturmführer Priebke Kontakt aufgenommen hatte, sich damit befaßt habe, die Särge bereitzustellen und die Bestattung durchzuführen. Diese Exekutionen hatten mindestens zwei Stunden gedauert, und, indem wir eine kurze Berechnung anstellten, wurden wir uns klar darüber, daß es praktisch unmöglich war, im vorliegenden Fall dasselbe Verfahren anzuwenden. Es war z. B. unmöglich, Zeit für jeden zu Erschießenden zum Zwecke des geistlichen Beistands zu gewähren. In der Zwischenzeit machte Dobek geltend, daß seine Männer alle schon älter waren, daß viele abergläubisch waren, und daß sie auch nicht im Gebrauch der Waffen gut trainiert seien, und schließlich hielt er es nicht für möglich, daß seine Männer in der Lage wären, die Exekution auszuführen, und zwar unter den Bedingungen, die durch die kurze zur Verfügung stehende Zeit auferlegt wurden. Ich machte dagegen geltend, daß sich unter den etwa 600 Männern des Bataillons „Bozen“ eine gewisse Anzahl finden lassen müßte, die für die Exekution geeignet waren: und ich sagte dies Mälzer. Dieser war jedoch nicht meiner Meinung und nahm die Darlegungen von Dobek mit Verständnis auf. Mälzer dachte dann daran, sich an die 14. Armee zu wenden, um eine Abteilung der Truppe zu bekommen: Er ließ die Verbindung herstellen, erhielt sie sofort und sprach mit Oberst Hauser, dem Leiter des Stabes der 14. Armee. Er erläuterte Hauser die Gründe, wegen welcher Dobek es nicht für möglich hielt, den Befehl auszuführen, und fügte hinzu, daß er diese Gründe akzeptieren würde. Er verlangte dann, daß von der 14. Armee eine Abteilung abkommandiert würde. Hauser antwortete wörtlich: „Die Polizei wurde durch das Attentat betroffen, und die Polizei muß das Attentat sühnen lassen.“ Dieser Satz wurde uns sofort von Mälzer wiederholt, indem er den Hörer senkte. Mälzer wandte sich dann an mich und sagte mir: „Kappler, es bleibt keine andere Lösung, als daß Sie sich hiermit befassen.“ Darauf übergab er mir wieder die Liste. Diese Worte und die abschließende Geste, mit welcher er mir das Verzeichnis zurückgab, ließen keinen Zweifel an der Art des Befehls aufkommen, den ich von Mälzer in diesem Augenblick erhielt. Auf meinen eingelegten Protest antwortete Mälzer mit dem Satz: Im Krieg wird nicht protestiert, sondern geschossen.
- Wenn heute aber in dem Prozeß behauptet wurde, ich hätte erklärt, genügend zum Tode Verurteilte zur Verfügung zu haben, so ist diese Erklärung aus folgenden Gründen absurd:
- a) Das Gericht, das Todesurteile aussprechen konnte, das Feldgericht Rom, unterstand dem General Mälzer;
- b) Generalfeldmarschall Kesselring oder Generaloberst von Mackensen mußten Todesurteile bestätigen;
- c) Ich war deswegen weniger auf dem laufenden über „schwebende“ Todesurteile und deren Zahl als die militärischen Befehlshaber.
- d) Wegen der Heranziehung der zu hohen Freiheitsstrafen Verurteilten für die Opferliste wurde die Entscheidung des Chefrichters beim Oberbefehlshaber Südwest herbeigeführt.
- e) Deswegen hätte ich einen solchen Unsinn gar niemand erzählen können.
- Es ist richtig, daß zur Exekution kein Geistlicher zugezogen wurde. Dies entsprach aber nicht einem Grundsatz, denn bei früheren Erschießungen als Sühnemaßnahmen im Verhältnis 1:10 im Forte Bravetta auf dem Monte Mario wurde immer ein Geistlicher gerufen. Es war vielmehr eine der technischen Unmöglichkeiten, wenn die große Zahl in den verbleibenden wenigen Stunden exekutiert werden sollte. Es ist nicht richtig, daß ich eine nachträgliche Weihe der Stätte verhindert hätte. Im Gegenteil habe ich gegen die Abhaltung von Totenmessen vor der Höhle nichts unternommen. Ich habe die zahlreichen Gottesdienste dort lediglich durch eine Zivilperson überwachen lassen, um über den Charakter der Handlungen auf dem Laufenden zu bleiben. Es ist richtig, daß die Höhle „gesprengt“ wurde. Es lag jedoch keineswegs in meiner Absicht, die Toten durch die Sprengung zu treffen. Meine ursprüngliche Weisung und die erste Sprengung waren derart, daß der hinterste Teil der Höhle – weit von den Toten entfernt – als eine Art großer Grabkammer geschlossen werden sollte. Erst als sich die Voraussagen der Wehrmachtspioniere als falsch erwiesen (diese hatten den Gesteinscharakter des Tuffs, der in Sand zerfiel, nicht richtig beurteilt) und deswegen sich nach einigen Tagen zeigte, daß die Kammer auf diese Weise nicht völlig geschlossen werden konnte, habe ich einem weiteren Vorschlag derselben Pioniere unter der Voraussetzung zugestimmt, daß durch die Tiefensprengung der Höhlendecke die Toten zwar mit Erde bedeckt, aber durch die Sprengung selbst nicht getroffen würden. Das Gelingen der letzten Sprengung in diesem Sinne wurde mir dann auch gemeldet.
Die Opfer des Massakers
Verlustmeldungen der 11. Kompanie/III. Bataillon des SS-Polizeiregiments „Bozen“ vom 23. und 24. März 1944 (in den folgenden Tagen verstarben weitere acht Polizeisoldaten) in der Reihenfolge Todeszeit, Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, z. T. Kreis und Erkennungsnummer:
- 15.30 Uhr, Andergassen, Karl, 5.1.1914, Kaltern, Bozen, 2
- 15.30 Uhr, Bergmeister, Franz, 6.9.1906, Kastelruth, 10
- 15.30 Uhr, Dissertori, Josef, 5.6.1913, Eppan, Bozen, 23
- 15.30 Uhr, Erlacher, Jakob, 12.7.1901, Enneberg, Bruneck, 33
- 15.30 Uhr, Fischnaller, Friedrich, 19.11.1902, Lüsen, Brixen, 37
- 15.30 Uhr, Fischnaller, Johann (Friedrichs Bruder), 17.11.1904, Rodeneck, Bruneck, 38
- 15.30 Uhr, Frötscher, Eduard, 19.12.1912, Latzfons, Brixen, 44
- 15.30 Uhr, Haller, Vincenz, 31.12.1901, Ratschings, Sterzing
- 15.30 Uhr, Hofer, Alois (I), 7.6.1903, St. Ulrich
- 15.30 Uhr, Kaspareth, Leonhard, 28.1.1915, Kaltern, Bozen, 73
- 15.30 Uhr, Mittelberger, Anton, 15.11.1907, Gries, Bozen, 88
- 15.30 Uhr, Oberlechner, Eugen, 30.4.1908, Mühlwald, Bruneck, 107
- 15.30 Uhr, Oberrauch, Mathias, 15.8.1910, Bozen, 108
- 15.30 Uhr, Palla, Paulinus, 31.12.1905, Buchenstein, Cortina, 112
- 15.30 Uhr, Pescosta, August, 9.5.1912, Colfuschg, 116
- 15.30 Uhr, Profanter, Daniel, 22.5.1915, Andrian, Bozen, 127
- 15.30 Uhr, Rungger, Engelbert, 21.12.1907, Welschellen, Bruneck, 142
- 15.30 Uhr, Seyer, Johann, 3.6.1904, Gais, Bruneck
- 15.30 Uhr, Schweigl, Johann, 13.8.1908, St. Martin, Passeier
- 15.30 Uhr, Spieß, Ignaz, 4.7.1911, Schweinsteg, Meran, 152
- 15.30 Uhr, Spögler, Eduard, 11.7.1908, Sarntheim, Bozen, 150
- 15.30 Uhr, Stecher, Ignaz, 11.5.1911, Schluderns, Meran, 158
- 15.30 Uhr, Stedile, Albert, 26.6.1915, Bozen, 157
- 15.30 Uhr, Steger, Josef, 10.8.1908, Prettau, Bruneck, 154
- 15.30 Uhr, Tschigg, Hermann, 23.4.1911, St. Pauls, Bozen
- 15.30 Uhr, Turneretscher, Fidelius, 19.1.1914, Untermoj
- 15.30 Uhr, Wartbichler, Josef, 13.11.1907, Untermais, Meran, 189
- 17.00 Uhr, Niederstätter, Franz, 1.6.1917, Aldein, Bozen, 95
- 17.30 Uhr, Matscher, Anton, 2.6.1912, Brixen, 97
- 17.30 Uhr, Moser, Michael, 29.9.1904, Kitzbühel, 94
- 18.00 Uhr Aichner, Georg, 21.4.1902, Sarntheim, Bozen, 1
- 23.00 Uhr Kaufmann, Johann, 19.10.1913, Welschnofen, Bozen, 72
- 1.00 Uhr (24. März), Rauch, Anton, 5.8.1910, Völs, Bozen, 134
- 9.00 Uhr (24. März), Raich, Josef, 14.12.1906, St. Martin, Meran, 132
Italienische Opfer
- DI MARCO, Pasquale, Sohn des Marco, geb. in Villa Passo, 34 Jahre alt
- CHIARETTI, Antonio, Sohn des Giuseppe, geboren am 25. September 1896
- ZUCCHERETTI, Piero, wohnhaft in Via Cavalleggeri Nr. 13, 13 Jahre alt
- ROSSETTO, Erminio di Pasquale, geboren am 17. Oktober 1924 in Macerata
- BAGLIONI, Annetta, Tochter des Matteo, geboren in Orvieto, 66 Jahre alt
Beitrag aus „Der Große Wendig“
- Zur Rechtslage und Praxis von Geiselerschießungen
„Der Große Wendig“ ist ein fünfbändiges Nachschlagewerk mit Richtigstellungen zur Zeitgeschichte. Es klärt insbesondere über antideutsche Verleumdungen und Geschichtsfälschungen auf und erschien von 2006 bis 2017.[2]








