Naumann, Erich
Geboren | 25. April 1905 in Meißen |
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Verstorben | 7. Juni 1951 in Landsberg am Lech |
Staatsangehörigkeit | Deutsches Reich |
Volkszugehörigkeit | Deutscher |
Mitgliedschaft: | NSDAP, SA, SS |
Erich Naumann ( 25. April 1905 in Meißen, 7. Juni 1951 in Landsberg am Lech) war ein deutscher SS-Brigadeführer, Generalmajor der Polizei und SD-Oberabschnittsführer.
Wirken
1929 trat Naumann in die NSDAP ein. Nach einer kaufmännischen Lehre wurde er 1933 hauptamtlich SA-Führer und im Jahre 1935 hauptamtlich SS-Führer. Von März bis August 1938 war er SD-Oberabschnittsführer in Berlin und Inspekteur der Sicherheitspolizei in Berlin.
Erich Naumann war Inspekteur der Einsatzgruppen der SIP und des SD in Holland bis Mitte 1944. Von diesem Zeitpunkt bis zum Kriegsende war er als Inspekteur der SIP und des SD in Nürnberg tätig. Während des Krieges war er im Frankreicheinsatz in der Totenkopf-Division.
Nach dem Kriege wurde er zunächst unbehelligt nach einem Lageraufenthalt entlassen und erst im April 1947 verhaftet.
Als Kommandeur der Einsatzgruppe B zur Partisanenbekämpfung wurde er für die Ermordung von 3.500 Menschen bei Smolensk verantwortlich gemacht. Dazu sagte er in seinem „Geständnis“:
- „Mir ist bekannt, daß während meiner Dienstzeit als Chef der Einsatzgruppe B von dieser (...) Exekutionen vorgenommen worden sind. Es ist mir unmöglich die Gesamtzahl der Exekutionen zu nennen. Ich selbst habe keine direkten Exekutionsbefehle mehr geben müssen (...) Die Einsatzgruppe B erhielt vom RSHA. Berlin zwei oder drei Gaswagen, die aber nach kurzer Zeit an die Einsatzgruppe im Süden weitergeleitet wurden. Soviel ich weiß, sind diese Gaswagen nicht von der Einsatzgruppe B gebraucht worden. Zu meiner Zeit bestanden in dem Gebiet der Einsatzgruppe B keine Ghettos mehr. Ich bin auch niemals Zeuge einer Exekution durch Schußwaffe oder durch Gebrauch der Gaswagen gewesen.“[1]
Er wurde im Nürnberger Einsatzgruppen-Prozeß 1948 zum Tode verurteilt. Für ihn und seine Kameraden bat am 9. Januar 1951 eine Abordnung des Deutschen Bundestages, darunter dessen Präsident Hermann Ehlers (CDU) und der Völkerrechtler Carlo Schmid (SPD), den amerikanischen Hochkommissar John McCloy um Gnade. „Es möge auch der Rest der Landsberger freigelassen werden...“
Am 7. Juni 1951 wurde Erich Naumann dennoch zusammen mit Otto Ohlendorf, Paul Blobel, Werner Braune, Oswald Pohl, Georg Schallermair und Hans-Theodor Schmidt hingerichtet. Diese sieben Hinrichtungen waren die letzten Anwendungen der Todesstrafe, die laut Grundgesetz auf dem Gebiet der West-BRD überhaupt nicht hätte angewendet werden dürfen.
- „Dr. Rudolf Aschenauer deutet die Entscheidung über das Schicksal der sieben politisch. Zum Beweis dafür, daß den Besprechungen zwischen McCloy und dem Gnadenausschuß Moskau zuhörte, führte er an, daß kurz vorm 31. Januar der Moskauer Sender die Mitteilung machte, Erich Naumann, ‚der Schlächter von Smolensk‘, sei unter den Begnadigten. ‚Von zuverlässigster Seite wurde mir mitgeteilt, daß Naumann vor dem Zeitpunkt, zu dem diese Meldung kam, tatsächlich zur Begnadigung vorgesehen war.‘“[2]
SS-Bridageführer Erich Naumann wurde am 7. Juni 1951 um 0.45 Uhr nach Paul Blobel und Werner Braune ermordet. Seine letzten Worte auf dem Schafott lauteten:
„Es wird die Zeit kommen, in der festgestellt wird, ob meine Hinrichtung gerechtfertigt war oder nicht. Vater, in Deine Hand befehle ich meinen Geist.“[3]
50 Jahre nach der Hinrichtung, kurz vor dem 7. Juni 2001, hat die Anstaltsleitung von Landsberg die Grabkreuze auf dem Spöttinger Friedhof (auf dem Naumann u. a. bestattet sind) überholen lassen, mit einem Kupferdach versehen und für einen einheitlichen Blumenschmuck gesorgt. 2003 wurde der Friedhof nach politisch korrekten Protesten entwidmet und die Namensschilder von den Grabkreuzen wieder entfernt.