Jalloh, Oury
Oury Jalloh (geb. 2. Juni 1968 in Kabala;[1][2] gest. 7. Januar 2005 in Dessau) war ein abgelehnter Asylbewerber und Sozialleistungstourist aus Sierra Leone. Er kam in der Ausnüchterungszelle eines Polizeireviers in Dessau ums Leben, nachdem er eine Matratze in Brand gesetzt hatte und, da er fixiert war (wegen rabiaten und gewalttätigen Verhaltens), verbrannte.
Inhaltsverzeichnis
Asylmißbrauch, Straftaten und Tod
Der Schwarzafrikaner wurde in der BRD geduldet, obwohl er keinerlei politischen Verfolgung ausgesetzt gewesen war und somit auch nicht als Asylant anerkannt wurde. Der Neger galt auch bei Freunden als „laut und aggressiv“. Er hatte aus dem Raum Dessau eine Deutsche kennengelernt und geschwängert, nach kurzer Beziehung trennte sie sich von ihm, da sie sich ernsthaft bedroht fühlte. Das gemeinsame Kind durfte er aus Sicherheitsgründen nicht besuchen. Er lauerte seiner ehemaligen Freundin auf, sie hatte Todesängste, verließ sogar ihre Heimat und gab das Mischlingskind zur Adoption frei.
Am 7. Januar 2005, einem Freitag, torkelte der alkoholisierte und mit Rauschgift (Kokain) vollgepumpte Fremdländer um 8 Uhr morgens durch Dessau und belästigte Menschen, die zur Arbeit wollten. Wie der „mittellose Flüchtling“ die Nächte in Tanzklubs und Kneipen verbringen konnte, einschließlich teurer Geldausgaben für berauschende Mittel, wurde nie geklärt. Nun belästigte er zwei deutsche Frauen. Die Frauen waren ernstlich eingeschüchtert, hofften auf Hilfe. Eine Kolonne der Stadtreinigung bemerkte die Notlage und stellte sich schützend vor die Frauen, die nun die Gelegenheit ergriffen, die Polizei zu rufen. Diese traf umgehend ein, der Angeschuldigte war noch vor Ort, wollte sich jedoch von den deutschen Männern seine „Beute“ offenbar nicht nehmen lassen. Ein Polizeibeamter zog Handschuhe über und bewegte sich auf den Ausländer zu, gleichzeitig forderte er zuerst „Ausweis!“ auf deutsch und dann „Passport!“ auf englisch.
Der Asylant wollte sich nicht ausweisen, griff die Polizisten wütend an. Zu zweit gelang es ihnen, den aufgeputschten Nötiger und Gewalttäter zu bändigen und vorläufig festzunehmen. Auf dem Revier angelangt, ging es in den Gewahrsamstrakt im Keller. Dort wurde Jalloh nach üblichem dienstlichen Verfahren von Ledergürtel, Schnürsenkeln und Schuhen entledigt, teilentkleidet und an einer festen Liege in einer Zelle fixiert. Ein Arzt untersuchte ihn und nahm Blut ab. Jalloh hatte fast drei Promille Alkohol im Blut, war also kaum klar ansprechbar und er hatte gekokst. Dieses als polytoxikomanisch bezeichnete Suchtverhalten führt zu völlig unerwartbaren Reaktionsmustern. Jalloh wehrte sich blindwütig. Er hörte nicht auf zu brüllen und schlug mit dem Kopf auf den Tisch.
Im Laufe des Vormittags schrie und fluchte der vorläufig Festgenommene durchgehend. Irgendwann schaffte er es, ein Feuerzeug aus seiner Tasche hervorzukramen, nestelte dann die Naht des Matratzenbezuges auf und zündete die Kunststoffmatratze an, damit man ihn losmache. Dieses Vorgehen blieb jedoch unbemerkt und Jalloh verbrannte.
Gerichtsverfahren gegen die Polizei
Im Dezember 2008 wurden die beiden – wegen Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässiger Tötung angeklagten – Polizisten vom Gericht aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Im Gerichtssaal kam es durch einen Asylantenmob zu längeren Tumulten. Wenige Tage später legte die Nebenklage beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gegen das Urteil Revision ein. Auch die Staatsanwaltschaft beantragte ihrerseits eine gerichtliche Revision (allerdings nur in bezug auf den Freispruch für den Dienstgruppenleiter Andreas S.).
Der Bundesgerichtshof hob im Januar 2010 das Urteil wieder auf.[3] Das Verfahren wurde zur Neuverhandlung an das Landgericht Magdeburg weitergeleitet. Der Freispruch für Hans-Ulrich M. wurde gleichzeitig rechtskräftig. Der Polizist Andreas S. wurde im Dezember 2012 – wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen – zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt. Das Gericht stellte einwandfrei fest, daß Oury Jalloh das Feuer selbst gelegt hatte. Kurze Zeit später legten Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklagevertretung Revision ein.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes bestätigte das Urteil zum Feuertod von Oury Jalloh im September 2014. Das Urteil von Magdeburg hat Bestand, war richtig und rechtsfehlerfrei. Gleichzeitig wurde das Urteil gegen den Polizisten Andreas S. bestätigt. Die Begründung war hier wie folgt. - Ob des Zustands des Gefangenen hätte er während seiner ganzen Dienstzeit ständig ein Auge auf den Weggesperrten haben müssen. -
Der BGH verkündete, daß die Erwartungshaltung der „politisch aufgeregten Öffentlichkeit“ (→ Veröffentlichte Meinung) „nicht Maßstab für die Entscheidungsfindung eines Gerichts sein“ dürfe, auch der BGH war der Überzeugung, daß Jalloh den Brand selbst verursacht hat. Der Fall ist, trotz notorischer Empörung der BRD-Gutmenschen und -Berufslinken, abgeschlossen.
Linkes Politikum
Felix Isensee war erfolglos Nebenkläger im Prozeß gegen Polizisten um den durch Selbstmord verstorbenen Schwarzafrikaner Oury Jalloh.
Sammlung für den Polizisten
Nach Abschluß der Verhandlungen sammelte die NPD Sachsen-Anhalt Geld für den Polizisten. Dessen Rechtsanwalt erklärte, daß sein Mandant dies nicht annehmen dürfe. Die NPD Sachsen-Anhalt übergab dann das Geld einer anderen Person, die in die juristische Repression des Staates gefallen war.
- 2012
- 18. Januar: Linksextremisten haben am Morgen einen Brandanschlag auf das Polizeirevier in Dessau verübt. Die Täter hatten einen Molotow-Cocktail gegen eine Seitentür des Reviers in der Wolfgangstraße geschleudert. Eine Scheibe ging zu Bruch und dichter Rauch drang in das Gebäude ein. Die Straßen rund um das Polizeirevier wurden von der Polizei weiträumig abgeriegelt. Experten des Landeskriminalamtes haben die Spurensicherung übernommen. An die Fassade wurde laut Polizei der Schriftzug „Oury Jalloh, das war Mord“ gesprüht.[4]
- 2015
- 7. Januar: Kurz nach 20 Uhr versuchten Etwa 50 vermummte Linksextremisten, den Polizeiposten in der Wiedebach-Passage in Leipzig-Connewitz zu stürmen. Sie kamen von beiden Seiten und waren mit Pflastersteinen, Farbbomben und gebogenen Stahlnägeln bewaffnet. Die Panzerscheiben splitterten, hielten aber. Im Posten befanden sich zwei Beamte, sie riefen Verstärkung. Derweil wurde die Heckscheibe eine Polizeibusses zertrümmert und ein Brandsatz hineingeschleudert. Er wurde gelöscht, während der Mob sich zerstreute.
Kurz nach dem Überfall tauchte im Weltnetz ein Bekennerschreiben auf. Die so genannte Initiative „Oury Jalloh unvergessen“ gab im Portal „indymedia.org“ den „Angriff auf den Polizeiposten im Leipziger Ortsteil Connewitz“ zu.[5][6]
In dem Bekennerschreiben hieß es: „So zerstörten wir mit Steinen alle Frontscheiben des Reviers, verzierten diese mit Farbe und liesen (Fehler im Bekennerschreiben/Anm. d. Red) auf unserem Weg neben Glasscherben und Steinen auch Krähenfüße zurück für alle herbeigerufenen Streifenwagen.“ Und weiter: „Bulle dein Duldungsstatus ist aufgehoben und deine Aufenthaltserlaubnis erloschen wie das Feuer in dem Streifenwagen hinter der Wache und so wirst du von uns mit genau solcher Respektlosigkeit und Gewalt behandelt, wie du Flüchtlinge behandelst.“[7]
- 10. Januar: Durch eine größere Personengruppe wurden in der Nacht Steine und Farbbeutel auf mehrere Objekte in Neukölln geschleudert. Gegen 22.20 Uhr beschädigten 30 bis 50 vermummte Linksextremisten dadurch das Rathaus und Amtsgericht Neukölln, zwei Bankfilialen und drei weitere Geschäfte in der Karl-Marx-Straße. Zur selben Zeit mußte ein Auto einer Sicherheitsfirma in dem Bereich an einer roten Ampel warten und wurde aus der Menge heraus ebenfalls mit Pflastersteinen beworfen. Dadurch ging die Heckscheibe des Wagens zu Bruch. Anschließend warfen die Straftäter Farbbeutel in das Innere des Wagens. Der Fahrer blieb unverletzt. Offenbar im Zusammenhang mit den Stein- und Farbbeutelwürfen wurden auf der Straße vor dem Polizeiabschnitt 55 in der Rollbergstraße mehrere sogenannte Krähenfüße verteilt. Eine Frau, die zufällig mit ihrem Wagen durch die Straße fuhr, beschädigte dadurch die beiden Vorderreifen ihres Fahrzeugs. Sie erlitt keine Verletzungen. Vermutlich derselbe Täterkreis brachte an einer Torzufahrt zum Polizeiabschnitt 54 in der Sonnenallee ein Kettenschloß an, um die Abfahrt von Einsatzfahrzeugen zu verhindern. Während der Ausschreitungen wurden im gesamten Bereich Flugzettel verteilt, die einen Zusammenhang mit dem 10. Todestag von Oury Jalloh herstellten. Im Zuge sofort eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen nahmen Polizeibeamte noch in der Nähe der Tatorte in der Karl-Marx-Straße vier Tatverdächtige zu den Sachbeschädigungen fest. Zwei Männer im Alter von 22 und 27 Jahren wurden nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung wieder entlassen. Zwei 22- und 26jährige Tatverdächtige wurden dem Polizeilichen Staatsschutz überstellt.[8]
- 2018
- 7. Januar: In Dessau-Roßlau fand eine Gedenkdemonstration für Oury Jalloh statt.[9]