Politischer Leiter
Politischer Leiter, anfänglich Amtswalter, war eine Sammelbezeichnung für die Amtsträger im Bereich der politischen Organisationen der NSDAP.[1] Zusammen mit den Führern in der SS, SA und im NSKK bildeten das Korps der P.O.-Leiter das Führerkorps der NSDAP.
Inhaltsverzeichnis
Struktur
Reichsleiter, Hauptdienstleiter, Hauptamtsleiter, Amtsleiter, Hauptstellenleiter, Stellenleiter, Hilfstellenleiter, Mitarbeiter
Gauleiter, Stellvertretender Gauleiter, Hauptamtsleiter, Amtsleiter, Hauptstellenleiter, Stellenleiter, Mitarbeiter
Kreisleiter, Hauptamtsleiter, Amtsleiter, Hauptstellenleiter, Stellenleiter, Mitarbeiter
Ortsgruppenleiter, Amtsleiter (Stützpunktleiter), Zellenleiter, Blockleiter, Hauptstellenleiter, Stellenleiter, Mitarbeiter.[2]
Ernennung und Enthebung erfolgte bei Reichsleitern bis Hauptstellenleitern der Reichsleitung, bei Gauleitern bis Gauamtsleitern der Gauleitung und bei Kreisleitern durch den Führer. Stellenleiter, Hilfstellenleiter und Mitarbeiter der Reichsleitung wurden durch den Stellvertreter des Führers ernannt oder enthoben.
Der Gauleiter ernannte die Hauptstellenleiter, Stellenleiter und Mitarbeiter der Gaustäbe, die Politischen Leiter der Kreisleitung, die Ortsgruppenleiter und Stützpunktleiter.
Der Kreisleiter ernannte die Politischen Leiter der Stäbe der Ortsgruppen und Stützpunkte bis zum Blockhelfer.
Der Eid der Politischen Leiter lautete:
- „Ich schwöre Adolf Hitler unverbrüchliche Treue. Ich schwöre ihm und den Führern, die er mir bestimmt, unbedingten Gehorsam.“
Ernennung
Politische Leiter der NSDAP erhielten die Ernennung im Hinblick auf den Dienstrang.[3] Anders ausgedrückt, die Ernennung eines Beamten regelte dessen Rechtsstellung nach Art und Inhalt.[4]
Im Gegensatz dazu erfolgte eine Berufung im Hinblick auf die Dienststelle. Dabei wurde unterschieden zwischen Abkommandierung oder Abordnung und Einsetzung oder Versetzung.