Regeln für NSDAP-Mitglieder

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Die Regeln für NSDAP-Mitgliedern waren Vorschriften für die Ortsgruppen der NSDAP.

Führungsaufgaben der NSDAP

Die Ausdehnung der Betreuungsarbeit der NSDAP über den Kreis der Parteimitglieder auf das gesamte deutsche Volk hatte für seine Begründung in dem von Adolf Hitler proklamierten totalen Führungsanspruch der Partei und dem daraus in folgendem Ziel, alle Deutschen zu Nationalsozialisten zu erziehen. Unter diesen Gesichtspunkt gesehen, ergaben sich zwei große Aufgabengebiete: daß der Führung und dass der Betreuung. Die Führung war das Vorrecht der Partei beziehungsweise der aus ihr erwählten Parteigenossen, die, gestützt auf das Vertrauen von Adolf Hitler, mit der Durchführung bestimmter Aufgaben betraut wurden. Als Auslage für die Führung und Betreuung der Menschen des Deutschen Reiches schuf der Reichsorganisationsleiter der NSDAP die Block- und Zellenorganisation, die die Betreuung des einzelnen Menschen gewährleistet. Der Nationalsozialismus, der als Weltanschauung dem Charakter und der bluthaften Veranlagung des deutschen Volkes entspricht, bediente sich zur Durchführung seiner Aufgaben der in die Führung berufenen Parteigenossen. Es war ein Kreis von Parteimitglieder, die durch ihr bewiesenen Kämpfertum das besondere Vertrauen von Adolf Hitler genossen und bestrebt waren, mit der großen Zahl von bewährten und getreuen Mitarbeitern der NSDAP die großen Probleme des Nationalsozialismus zu Durchführung zu bringen. Es wurde deshalb niemals möglich, Nichtparteigenossen in das Führerkorps der Partei aufzunehmen, was selbstverständlich nicht bedeutet, sie mit der Durchführung von Betreuungsaufgaben im Zuge der nationalsozialistischen Politik zu betrauen, sei es in der Sozialpolitik, Wirtschaft und Wohlfahrt oder an sonstige Stelle. Die Adolf Hitler dafür zur Verfügung stehenden Mitarbeiter waren neben den Reichsleitern die Hoheitsträgern: die Gauleiter und nach dieses die Kreisleiter, sowie die Ortsgruppenleiter und auf breitester Basis die Zellen- und Blockleiter, die sich zur Ausführung ihrer Aufgaben politischer Leiter in Ämtern, Hauptstellen und Stellen und der Mitarbeiter in den Angeschlossenenverbänden bedienen.

Aufgabe der Führung

Grundsätzlich sind unter Aufgaben der Führung alle diejenigen Fragen zu verstehen, die sich auf der politischen und weltanschaulichen Ebenen bewegten, also sich nicht auf irgendein Spezialgebiet oder seine sachliche und fachliche Durchführung erstreckten. Führungsaufgaben waren also insbesondere die Propaganda für die nationalsozialistische Idee, die Schulung in weltanschaulichen Fragen, Organisationsmaßnahmen, die zur Ordnung der Partei und des deutschen Volkes insgesamt notwendig waren, die Personalpolitik, die Ausrichtung, Führung und Überwachung aller Walter und Walterinnen, denen die Führung von fachlichen und anderen Aufgaben übertragen werden.

Blockleiter

In unmittelbarer Berührung mit den einzelnen Volksgenossen betreibt der Blockleiter der NSDAP intensive politische Arbeit. Er war der Propagandist von Haus zu Haus, von Mensch zu Mensch: er war der Wecker des Verständnisses für den Nationalsozialismus hinsichtlich über all zu findender unzufriedenen Menschen und der Interpret falsch ausgelegter und mißverstandene Maßnahmen, Gesetze und an Anordnungen der nationalsozialistischen Regierung. Er war der positiv und lebensbejahend denkende Vertreter der Partei gegenüber dem von ihm politisch geleiteten Kreis von Menschen die in seinem Blockbereich wohnen. Politische Führungsarbeit war es, wenn der Blockleiter der NSDAP in Fällen der Not innerhalb seines Bereiches als Berater und Helfer erschien. Politische Führungsarbeit war es, wenn der Blockleiter der NSDAP mit seinem mit diesen besonderen Aufgaben betrauten DAF- oder NSV- Walter dafür sorgte, daß durch die zuständigen Betreuungsorgane Gesundheitsmaßnahmen in die Wege geleitet und durchgeführt wurden, wo entsprechende Hilfe notwendig war. Politische Führungsarbeit war es, wenn der Blockleiter der NSDAP dafür sorgte, daß Söhne und Töchter in die Gliederung der Bewegung und damit in die allen deutschen Menschen in gleichem Maße zugedachte Volksgemeinschaft aufgenommen werden, sei es HJ oder in den BDM. oder in die SA, SS oder das NSKK. Politische Führungsarbeit war es, wenn der Blockleiter der NSDAP auf eine zweckmäßige Ausbildung und den zweckmäßigen Arbeitseinsatz der Familienmitglieder in Zusammenarbeit mit dem dafür zuständigen DAF- Blockwalter lenkte und entsprechende Maßnahmen zur Durchführung bringen ließ.

Mittel der Durchführung

Führen war helfen, und jede Führung war aufgrund der nationalsozialistischen Weltanschauung politische Arbeit. Zu jeder Führung und Lenkung gehörten Mittel der Durchführung.

Darunter waren zu verstehen:

  • nur ideelle und praktische Beratung und Aufklärung
  • die Schulungseinrichtung der Partei
  • die Zellenabende
  • Vorträge
  • Appelle usw.
  • Zeitungen und Zeitschriften
  • Aufklärungs Material und parteiinterne redaktionäre Führungsmittel
  • das Organisationsbuch der NSDAP usw.

Betreuungsaufgaben der NSDAP die in der Ortsgruppe

Einleitend wurde bereits gesagt daß die Führung der deutschen Volksgenossenaufgabe der NSDAP beziehungsweise der von ihr eingesetzten politischen Leitern war. Die Durchführung eines großen Teiles dieser Pflichten und Notwendigkeiten war den Gliederung und Verbänden als Bestandteile der NSDAP übertragen. Alle Betreuungsmaßnahmen gegenüber den Volksgenossen waren äußerlich ihm persönlich zukommende Hilfsmaßnahmen, jedoch mit der Absicht, den Nationalsozialismus in seiner höchsten Ideologie zu verwirklichen, nämlich das Volk als Ganzes so gesund und kraftvoll wie nur möglich zu machen. Es gab deshalb zum Beispiel keine in sich abgeschlossene Wirtschafts- oder Sozialpolitik, auch keine als Selbstzweck zu betrachtende nationalsozialistische Wirtschaft, Wohlfahrt usw. Ein wichtiges Instrument schuf sich die Partei in der Deutschen Arbeitsfront, der die Durchführung aller sozialpolitischen Aufgaben übertragen wurde. Hierdurch wurden die sozialen und wirtschaftlichen Probleme zu einem Bestandteil des politischen Wollens der Partei geworden mit dem Ziel, durch die Lösung dieser Probleme den nationalsozialistischen Gemeinschaftsgedanken zu verwirklichen. Die Abkehr von Klassen kämpferischen Gewerkschaftsgedanken war dabei selbst verständliche Voraussetzung. Wie die Führung der deutschen Arbeitsfront in den Händen von politischen Leitern der NSDAP lag, traf dies auch zu auf die Führung aller übrigen Organisationen und Einrichtungen, die einzig und allein der nationalsozialistischen Weltanschauung zu dienen hatten. Nur so war die Gewähr gegeben, dass ein und derselbe weltanschauliche Wille die Absicht der Parteiführung zur Durchführung verhalf. Die Wohlfahrtspflegerischen Betreuungsmaßnahmen der Partei, die sie durch die NS-Volkswohlfahrt und des von ihr geführten Winterhilfswerkes und Ernährungshilfswerkes leistet, waren grundsätzlich nur unter diesen Gesichtswinkel zu betrachten und zu verstehen. Einen weiteren Sektor bildete in der Ortsgruppe die NS-Frauenschaft mit dem von ihr geführten deutschen Frauenwerk. Neben diesen als wichtigsten vorangestellten Betreuungsaufgaben gab es noch eine Anzahl von Aufgaben, deren Durchführung durch andere Organisationen und Einrichtungen gewährleistet wurde, wie zum Beispiel den NS-Ärztebund, den NS-Bund Deutscher Technik, den Reichsbund der deutschen Beamten, die NS-Kriegsopferversorgung, den NS-Lehrerbund, den NSD-Dozenten Bund und NSD-Studentenbund, den NS-Rechtswahrerbund sowie den Reichsbund der Kinderreichen Deutschlands. (Die Aufgaben der letztgenannten Organisationen erstrecken sich jedoch nicht immer bis in die Ortsgruppen der NSDAP, weshalb sie für das weitere aus dieser speziellen Betrachtung für die Ortsgruppe ausscheiden.) Die grundsätzlichen Gedanken der Gestaltungsformen der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft dem Volke klar zulegen, war politische Arbeit und Aufgabe der Parteiführung bis in die kleinste gebietliche Einheit hinein. Aus dieser Aufgabenstellung war nun auch ersichtlich, daß sich die Betreuungsaufgaben der Partei nicht mehr auf die Parteimitglieder beschränken konnte, sondern bis tief in den Kreis aller deutschen Volksgenossen bringen mußte. In Not und Gefahr war es das ganze Volk, das davon betroffen war, und in welcher Form auch immer der einzelne davon betroffen war: es war die Pflicht der Partei und das von ihr geführten Staates, diesen Gefahren beizeiten zu steuern.

DAF als Betreuungsorganisation

Die Betreuungsaufgaben der Deutschen Arbeitsfront waren, wie bereits gesagt, einmal weltanschaulicher Art, zum anderen aber auch sachliche bzw. fachlicher Natur. Die Aufgaben der Deutschen Arbeitsfront wurden durchgeführt einmal in Betrieb und zum zweiten in der Ortsgruppe bzw. in der Zelle und im Block, in dem das DAF-Mitglied seinen Wohnsitz hat. Die Deutsche Arbeitsfront war die Organisation, die in ausgeprägter Form die Volksgemeinschaft vorereziert, und zwar, wie oben gesagt, auf der Arbeitsstätte und während der Freizeit des Menschen. Im Letzteren Falle bedient sie sich insbesondere der NS-Gemeinschaft „Kraft durch Freude“.

Der Betriebsobmann

Der Betriebsobmann der deutschen Arbeitsfront: In allen selbständigen Betrieben mit wenigstens 6 Betriebsmitgliedern – 1 Betriebsführer und fünf Gefolgschaftsmitglieder - wurde für die sozialpolitische, organisatorische und personelle Betreuung aller Betriebsmitglieder der Betriebsobmann berufen. In Betrieben mit weniger als sechs Betriebsmitgliedern war für die sozialpolitische, organisatorische und personelle Betreuung der Ortsobmann der DAF persönlich verantwortlich und in der Bearbeitung zuständig. Das Ziel des Betriebs Obmannes der DAF mußte es sein, durch sein entsprechendes einwirken bzw. durch Unterstützung des Betriebsführers zu erreichen, daß der Betrieb zum „Musterbetrieb“ wurde. Es war seine Sorge, einen gerechten sozialen Ausgleich zur Sicherung des Arbeitsfriedens herbeizuführen und zu erhalten. Der Betriebsobmann der de DAF sorgte durch weltanschaulicher Einwirkung und Ausrichtung auf die Betriebsmitglieder dafür, dass der Gemeinschafts- und Kameradschaftsgeist in Betriebe als erste nationalsozialistische Voraussetzung gepflegt und gefördert wurde. Er war der Wahrer des nationalsozialistischen Grundsatzes, dass der Betrieb einer und zerstöre bare Einheit war und die Erhaltung durch Pflege der Arbeitskraft der Betriebsmitglieder die Voraussetzung für eine gedeihliche und aufwärtsstrebenden Entwicklung des Betriebs waren. Eine weitere Aufgabe des Betriebs Obmannes bestand darin, dafür zu sorgen, dass alle zu seiner Betriebsgemeinschaft gehörenden Volksgenossen, die für eine Aufnahme in die DAF infrage kam, über die Aufgaben und Ziele der DAF aufgeklärt und Mitglieder der deutschen Arbeitsfront werden. Der Betriebsobmann der DAF war für die Durchführung der ihm vom zuständigen Ortsobmann der DAF und der ihm vom Betriebe zuständigen Kreisabteilungsleiter der DAF übertragenden Arbeiten verantwortlich. Der Betriebsobmann führte in Betrieben bis zu 30 Mann, sowie in solchen mit einer größeren Zahl von Gefolgschaftsmitgliedern Karteien und Listen, über die im Organisationsbuch der NSDAP ausführlich berichtet wurde. Aufgaben des Betriebsobmannes der de DAF, für deren Erledigung er verantwortlich war, die aber in größeren Betrieben in seinen Auftrag von Mitarbeitern zu bearbeiten waren, waren:

  1. Zusätzliche Berufserziehung. In Betrieben, in denen keine Arbeitsgruppe für Berufserziehung der Werkschar des Betriebes bestand oder gebildet worden war, führte den Betriebsobmann der DAF die zusätzlichen Erziehungsmaßnahmen selbst durch. Ferner wirkte er am Berufswettkampf aller schaffenden Deutschen und arbeitet an dessen Durchführung mit.
  2. Kraft durch Freude“: Der Betriebsobmann der DAF sorgte für die Teilnahme der Betriebsmitglieder an den „KdF“- Veranstaltung und für die Inanspruchnahme der „KdF“- Einrichtung. Insbesondere war er verantwortlich für Betriebsveranstaltung, wie freier Abendgestaltung, Betriebsausflügen und Betriebsveranstaltung, Werkkonzerte und Werkkunftausstellungen, betriebgebundene Sportkurse, Sportveranstaltung usw.
  3. Schönheit der Arbeit: Der Betriebsobmann der DAF war dafür verantwortlich, daß der Gedanke „Schönheit der Arbeit“ in die Tat umgesetzt wurde. In Betrieben mit mehr als 20 Gefolgschaftsmitgliedern beauftragte er für die Durchführung dieser Aufgaben einen Betriebswart.
  4. Werkzeitschriften, Werkbücherei: Falls die Vorbedingung dafür gegeben waren, veranlasste der Betriebsobmann die Herausgabe einer Werkzeitschrift und arbeitete an ihrem Ausbau täglich mit. Er sorgte ferner für die Beschaffung und Betreuung eine Werksbücherei und bestellte in Betrieben mit mehr als 300 Gefolgsschaftsmitgliedern zur Bearbeitung dieser Aufgaben einen Volksbildungswart.
  5. Sport. Der Betriebsobmann förderte die sportliche Ertüchtigung der Betriebsgemeinschaft, bei größeren Betrieben unter Zuhilfenahme eines Betriebssportwartes.
  6. Jugendbetreuung: Für die Bearbeitung der Jugendfragen des Betriebes war der Betriebsobmann in kleinen Betrieben selbst zuständig, in größeren Betrieben beauftragte er einen Betriebsjugendwalter mit der Durchführung der gesamten politischen, sozialen und beruflichen Jugendarbeit. Seine besondere Aufmerksamkeit hatte der Betriebsobmann der Lehrlingsausbildung zu widmen. Er war mitverantwortlich dafür, dass in seinem Betrieb die Lehrlingsausbildung im nationalsozialistischen Sinne durchgeführt wurde und zwar durch Einführung von Lehrwerkstätten, Lehrecken usw.
  7. Unfall- und Schadensvermutung: In engster Zusammenarbeit mit dem Betriebsführer sorgte der Betriebsobmann auch für eine gute Unfall- und Schadensverhütung. In größeren Betrieben wurde für diese Frage ein Hauptunfallvertrauensmann berufen.
  8. Betriebsappell: Die würdige Durchführung der Betriebsappelle war eine weitere Aufgabe des Betriebsobmannes. In den Betrieben, in denen eine Werkschar bestand, wurde diese zur Ausgestaltung der Betriebsappelle herangezogen.
  9. Gesundheitsfragen: Außer diesen hier im einzelnen angeführten Aufgaben war der Betriebsobmann als Vertreter der Partei verantwortlich für die Überwachung der Betriebsangehörigen hinsichtlich ihrer Gesunderhaltung. Er hatte also über die Wahrung der gesundheitlichen Belange aller Menschen im Betrieb zu wachen und dem Betriebsarzt bzw. über den Ortsobmann der DAF dem zuständigen Amt für Volksgesundheit der DAF entsprechende Hinweise zu geben. Durch die ärztliche Untersuchungen am Arbeitsplatz, durch vorübergehenden oder dauernden Arbeitsplatzwechsel wurde für die Erhaltung der Arbeitskräfte des Einzelnen gesorgt.
  10. Heimstätten: Der Betriebsobmann war weiter verantwortlich für die Aufklärung über alle Fragen des Heimstättenwesens. Seine Aufgabe erstreckte sich auf die Auskunftserteilung und Namhaftmachung siedlungslustiger Betriebskameraden bei den zuständigen Referenten in der Ortswaltung der DAF.
  11. Die Werkscharren der DAF. Eine besondere Aufgabe fiel den Werkscharren der DAF im Betrieb zu. Der Betriebsobmann war der Führer der Werkschar im Betrieb. Die Werkschar setzte sich zusammen aus den Block- und Zellenobmännern und den Arbeitsgruppen „Kraft durch Freude“, Arbeitsschutz, Volksgesundheit, Berufserziehung und gesundes Wohnen. Diese Arbeitsgruppen bildeten die Stoßtrupps der Betriebsgemeinschaft.

Die Arbeitsgruppen wurden von Werkscharführer geführt. Ihr Dienst wurde von ihm festgelegt. Für die Erziehung im Betrieb war dem Werkscharführer der Werkscharmeister beigegeben. Dieser vertrat den Betriebsobmann in allen Werkscharangelegenheiten. Die Werkschar war die Zusammenfassung aller aktivistischen nationalsozialistischen Kräfte im Betrieb. Die Zugehörigkeit zur Werkschar beruhte auf freiwilliger Grundlage. Sie setzte die Bereitschaft voraus, sich als aktiver Kämpfer für die nationalsozialistische Auffassung von der Arbeit einzusetzen.

Blockobmann

Der Blockobmann der DAF als der Beauftragte der NSDAP, der mit den einzelnen Volksgenossen, soweit er von der deutschen Arbeitsfront betreut wurde, in ständigem Kontakt stand, hat im Bereich des Blocks der NSDAP folgende Aufgaben:

  1. Der Blockobmann muss seinen DAF-Mitgliedern durch nationalsozialistisches innere und äußere Haltung stets ein Vorbild sein und die weltanschauliche Erziehung der ihm anvertrauten de DAF-Mitgliedern Nationalsozialismus als seine erste Aufgabe betrachten
  2. Der Blockobmann der Deutschen Arbeitsfront war der Berater in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.
  3. Der Blockobmann der deutschen Arbeitsfront Betrieb Aufklärung über die sozialen und Selbsthilfeeinrichtungen der Deutschen Arbeitsfront, sowie Beratung bei Inanspruchnahme derselben. In besonders schweren Notfällen, die eine zusätzliche Unterstützung unbedingt erforderlich machten, hat er den Blockwalter der NS-Volkswohlfahrt zu benachrichtigen, um eine Hilfeleistung für das Not leidende Mitglied zu erreichen.
  4. Der Blockobmann der Deutsche Arbeitsfront war der Berater in allen Fragen der Berufsausbildung und Weiterbildung nach den von der Deutschen Arbeitsfront gegebenen Richtlinien.
  5. Der Blockobmann der Deutschen Arbeitsfront traf Feststellungen über den Gesundheitszustand, die Wohnungsverhältnisse und wirtschaftliche Lage der DAF-Mitgliedern.
  6. Der Blockobmann der Deutschen Arbeitsfront war gleichzeitig Blockwart der NS-Gemeinschaft „Kraft durch Freude“ und deshalb mit der Durchführung aller Arbeiten bezüglich der Freizeitgestaltung beauftragt.

Zellenobmann

Der Zellenobmann der DAF war ein übergeordneter Berater und hatte die Aufgabe, die Ausrichtung einer Anzahl von Blockobmännern innerhalb einer Zelle der NSDAP durchführen. Er war dem Ortsobmann der deutschen Arbeitsfront in seinen Aufgaben verantwortlich und unterstand dem Zellenleiter der NSDAP, in Hinsicht auf die weltanschauliche Marschroute, die in seiner Arbeit einzuhalten war.

Betreuungsaufgaben der NS-Volkswohlfahrt

Aufgrund der Verfügung von Adolf Hitler vom 3. Mai 1933 war die NS-Volkswohlfahrt als Organisation innerhalb der Partei für das Reich zuständig für alle Fragen der Volkswohlfahrt und Fürsorge. Unter Hinzuziehung der beteiligten Stelle der NSDAP, des Staates und der Verbände der freien Wohlfahrtspflege wurde eine planvolle Gestaltung und Ausrichtung der gesamten Wohlfahrtaufgaben gewährleistet. Zu den umfangreichen Arbeitsgebieten der NS-Volkswohlfahrt gehörte insbesondere das Hilfswerk „Mutter und Kind“, das die gesamte Familienhilfe einschließlich der Säuglings- und Kleinkinderfürsorge und der Mütter-Erholungspflege erfasste, ferner die Einrichtung und Führung von Kindertagesstätten, Erntekindergärten und Horten. In der Hitler-Freiplatz-Spende wurde die Erholungsfürsorge für erholungsbedürftige alte Kämpfer der Bewegung und für die Volksgenossen im allgemeinen einschließlich derren Verwandte durchgeführt. Die NSV-Jugendhilfe hatte sozial erzieherische Aufgaben für hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche. Weitere Aufgaben waren die Fürsorge für straffällige und entlassene, die Durchführung der Trinker-, Wanderer- Bahnhofsfürsorge, die Fürsorge für Blinde, Schwerhörige und Gehörlose. Ein besonder Aufgabenkreis war der NS-Schwesternschaft in den Gemeindepflegestation zugewiesen. In der Gesundheitspflege der NSV sind besonders zu erwähnen das Tuberkulosen-Hilfswerk, die Heilversicherung für kranke Partei-und Volksgenossen, gesundheitliche Sanierungsmaßnahmen in den Notstandsgebieten usw.

Winterhilfswerk

Eine der augenfälligsten Maßnahmen für die Betreuung des Volkes war das Winterhilfswerk des deutschen Volkes, eine von Adolf Hitler geschaffenes selbständiges Hilfswerk zu Betreuung und Unterstützung der in Not geratenen Volksgenossen, die Mittel für diese Betreuung wurden aus freiwilligen Opfern des deutschen Volkes angebracht. Seine Leistungen waren zusätzliche Leistungen zu den Fürsorgemaßnahmen des Staates, der Gemeinde, der NS-Volkswohlfahrt der Verbände der freien Wohlfahrtspflege.

Ernährungshilfswerk

Das Ernährungshilfswerk diente zur Erfassung und Ausnutzung der bisher nicht verwerteten Küchen- und Nahrungsmittelabfälle; es wurde eingerichtet im Zuge der Durchführung des Vierjahresplanes. Aus der Fülle der aufgezeigten Aufgaben ergaben sich nachstehende Zuständigkeiten des NSV-Blockwalters:

  1. Der NSV-Blockwalter hatte Aufklärung zu geben über die Einrichtung der NS-Volkswohlfahrt, sowie über die Inanspruchnahme derselben zu beraten und erkennen zu lassen, wie es erst im nationalsozialistischen Staate gelingen konnte, jeden bedürftigen Volksgenossen wirksam Hilfe zu bieten.
  2. Der NSV-Blockwalter hatte die Aufgabe, Spenden und Beiträge für die NF-Volkswohlfahrt einzuziehen.
  3. Der NSV-Blockwalter hat Feststellung zu treffen über die wirtschaftlichen Verhältnisse, den Gesundheitszustand und die Wohnungsverhältnisse aller bedürftigen in dem von ihm betreuten Block der NSDAP.
  4. Der NSV-Blockwalter musste durch engste Zusammenarbeit mit den Blockleiter der NSDAP die nationalsozialistische Ideen bis in die ärmsten Volksschichten vortragen und seinen Teil dazu beitragen, auch den letzten Volksgenossen zum Nationalsozialismus zu überzeugen.

Zellenwalter der NS-Volkswohlfahrt

Der Zellenwalter der NS-Volkswohlfahrt sorgte durch reges zusammenarbeiten mit dem Zellenleiter der NSDAP für eine gedeihliche Aufgabenerfüllung in politischer und weltanschauliche Hinsicht. Der Zellenwalter hatte ferner die Aufgaben über die in seiner Zelle wirksam einen NSV-Blockwalter die Aufsicht durchzuführen. In den fachlichen Aufgaben war er Vorgesetzter der NSV-Blockwalter und in seiner eigenen Person dem NSV-Ortswalter untergeordnet.

Aufgaben der NS-Frauenschaft und des Deutschen Frauenwerkes

Die NS-Frauenschaft und das von ihr geführte Deutsche Frauenwerk arbeiteten auf all den Gebieten, auf denen die Mitarbeit der Frauen erforderlich war. Arbeitsgebiete dieser Art waren: die weltanschauliche Schulung der Frauen, soweit sie in der Frauenschaft und den Deutschen Frauenwerk organisiert waren, die rassenpolitische Schulung und Aufklärung, daneben Leibeserziehung der Frauen, Bräute- Mädchenerziehung usw. Neben diesen politischen und weltanschaulichen Aufgaben hatte insbesondere der Mutterdienst die Aufgabe, durch seine Einrichtung eine gesunde Familiengründung und Familienführung zu unterstützen. Der NS-Frauenschaft oblag auch die Schulungseinrichtungen für Haushalts und Gesundheitsführung. Die Pflege des Volks Brauchtum und der Heimgestaltung waren weitere spezielle Frauenaufgaben. Neben diesen Aufgaben wahr im Rahmen des Vierjahresplanes die volkswirtschaftliche Erziehung und hauswirtschaftliche Ertüchtigung aller deutschen Hausfrauen von besonderer Wichtigkeit. Durch Kurse und Lehrgänge wurde unter Berücksichtigung der gegebenen Verhältnisse Volks- und hauswirtschaftliche Aufklärung in weitesten Maße betrieben. Der Hilfsdienst der NS-Frauenschaft bearbeitete Aufgaben der Frauen für die NS-Volkswohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz, den Luftschutz usw.

Blockfrauenschaftsleiterin

Die Blockfrauenschaftsleiterin sollte innerhalb eines Blockes der NSDAP die Verbindungslied sein zwischen den Mitgliedern der NS-Frauenschaft bzw. des Deutschen Frauenwerkes und der örtlichen politischen Führung der Partei. Neben ihrer Aufgaben der Aufklärung über die weltanschaulichen Aufgaben der deutschen Frau bestand ihre Tätigkeit in der praktischen Erziehung zur Frauenarbeit im nationalsozialistischen Sinne, in der Werbung zur Teilnahme an den Kursen für Mütterschulung, Säuglingspflege, an Haushalts- und Kochkursen usw.

Frauenschaftleiterin

Die Frauenschaftleiterin in der Ortsgruppe der NSDAP, ebenso die Block- Zellenfrauenschaftleiterin, die jeweils zum Stabe des Hoheitsträger gehören, waren als dessen Beauftragte und Beraterinnen verpflichtet, aufs engste mit den politischen Leitern zusammenzuarbeiten, damit die Betreuung der deutschen Volksgenossen bis zur letzten Notwendigkeit gewährleistet wurde oder mit allen Kräften der Partei fortentwickelt und ausgestaltet werden konnte.

Gebietliche Bereich der Ortsgruppe

Die Ortsgruppe der NSDAP war gebietlich in Zellen, Blocks- und Hausgruppen unterteilt. Eine Wohngemeinschaft, das heißt eine Familie (einschließlich eventuell zum Haushalt zählenden Untermieter und Hausgehilfen) stellte eine Haushaltung dar. 40 bus 60 solcher Haushaltung bildeten den Block der NSDAP, 4 bus 8 Blocks eine Zelle und eine je nach der Größe und Struktur eines Ortes mehr oder weniger große Anzahl von Zellen die Ortsgruppe der NSDAP. Eine Ortsgruppe der NSDAP konnte eine oder mehrere Gemeinden umfassen. Städte konnten bei Notwendigkeit meheren Ortsgruppen aufgeteilt werden. Grundsätzlich sollten Ortsgruppengrenzen die Gemeindegrenze nicht überschneiden. Auf Haushaltung umgerechnet sollte eine Ortsgruppe nicht mehr als 1.500 Haushaltungen zählen. In großen steten Konten sie ausnahmsweise bis zu 3.000 Haushaltung umfassen. Die Größe einer Ortsgruppe wie auch einer Zelle und eines Blocks der NSDAP sollte immer danach bestimmt werden, dass die anfallenden Arbeiten durch ehrenamtliche Mitarbeiter neben den Berufs- und sonstigen Pflichten eines Menschen erledigt werden konnten.

Politische Leiter, Walter, Warte, Leiterin und Walterinnen

Die Führung der Partei in der Ortsgruppe lag in den Händen der Hoheitsträger, also des Ortsgruppenleiters, des Zellenleiters und des Blockleiters der NSDAP. Die Durchführungsarbeiten innerhalb dieser Hoheitsbereiche waren den Gebietswaltern der Verbände übertragen; diese gehörten zum Stabe des jeweiligen Wortträgers und Bahn diesem disziplinär, also gesamtverantwortlich, unterstellt. In einem Block der NSDAP gab es demnach einen Arbeitsbereich der DAF, der vom DAF-Blockobmann bearbeitet wurde, einen Arbeitsbereich der NSV, bearbeitet vom NSV-Blockwalter, ein Arbeitsbereich der NS-Frauenschaft und Deutschen Frauenwerkes, bearbeitet von der Block Frauen Schafsleiterin, die in Personalunion auch das deutsche Frauenwerk führte. Die Arbeitsgebiete dieser erwähnten Organisation stammten gebietlich nicht immer mit dem Hoheitsbereich der NSDAP überein. Durch die disziplinäre Unterstellung der Leiter der Organisation unter den Hoheitsträger übernahm dieser für den Hoheitsbereich die volle Verantwortung seinen nächsthöheren Hoheitsträger gegenüber. Es ergab sich deshalb für Ortsgruppenleiter die Verpflichtung der weltanschaulichen und führungsmäßiigen Ausrichtung der politischen Leiter sowie der Walter und Warte seines Hoheitsbereich ist und damit das Recht der Überwachung bzw. des eventuellen Einspruchs gegen Maßnahmen, die von fachlich übergeordneten Stellen für sein Hoheitsgebiet angeordnet wurden. Neben diesen dem Hoheitsträger Führungs mäßig unterstellten Gebetswaltern hatte der Ortsgruppenleiter folgende politische Leiter als Mitarbeiter:

  1. Organisationsleiter
  2. Personalamtsleiter
  3. Schulungsleiter
  4. Propagandaleiter
  5. Pressebeauftragter
  6. landwirtschaftlicher Fachberater (bei Notwendigkeit)
  7. Geschäftsführer (bei Notwendigkeit)
  8. Klassenleiter


Weiterhin war zu beachten, dass der Amtsleiter für die nationalsozialistische Betriebszellenorganisation (NSBO) in Personalunion Ortsobmann der DAF war, der Amtsleiter für Volkswohlfahrt die NSV führte und die Frauenschaftleiterin gleichzeitig das deutsche Frauenwerk leitet. Neben diesen Mitarbeiterkreis hatte der Ortsgruppenleiter engste Verbindung und Zusammenarbeit mit den Gliederung der NSDAP, der SA und SS, dem NSKK und HJ herzustellen und aufrechtzuerhalten. Letztere waren ihm politisch unterstellt.

Besondere Pflichten, Aufgaben und Zuständigkeiten eines Ortsgruppenleiters;

Als Hoheitsträger war er zuständig für alle Willensäußerung der Partei; er war verantwortlich für die politische und weltanschauliche Führung und Ausrichtung des ihm unterstellten Hoheitsbereiches. Der Ortsgruppenleiter war für die politische Auswirkung aller von den Ämtern, Gliederung und Angeschlossenenverbänden der Partei zur Durchführung gelangten bzw. gelangenden Maßnahmen Gesamt verantwortlich. Die Dienststelleleiter (Amtsleiter usw.) im Stabe der Ortsgruppenleiter waren die Beauftragten des Hoheitsträgers für ihren jeweiligen Arbeitsbereich. Es stand dem Ortsgruppenleiter das Recht zu, mit Rücksicht auf ein geschlossenes politisches auftreten in der Öffentlichkeit, Maßnahmen, die den Gesamtinteresse der Partei zuwiederlaufen, zu verbieten bzw. zu unterbinden. Der Ortsgruppenleiter genehmigte Mitglieder Versammlung und Veranstaltung der Partei und ihrer Angeschlossenenverbände innerhalb seines Bereiches. Er hatte aus seinem Mitarbeiterstab stets die fähigsten, zuverlässigsten und fleißigsten Parteigenossen dem Kreisleiter zur Beförderung bzw. besseren Verwendung vorzuschlagen. Eine wichtige Aufgabe hatte er darin zu sehen, die Tätigkeit seiner Mitarbeiter zu beaufsichtigen, in ihren Aufgaben zu lenken und die Mitarbeiter zu einen geschlossen Korps zu vereinigen. In Führerbesprechungen, die in regelmäßigen Zeitabschnitten stattfanden, hatte der Ortsgruppenleiter sich ein Bild von der geleisteten Arbeit zu verschaffen bzw. in richtunggebende Anweisung die Arbeit für die nächste Arbeitsperiode zu erteilen. An diesem Besprechungen nahmen ebenfalls die für den Ortsgruppenbereich zuständigen Führer der selbständige Gliederung teil, so daß auf diese Weise eine reibungslose Arbeit in den Ortsgruppen gewährleistet wurde