Volkssturm

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Aufmarsch des Volksturms im Endkampf um Deutschland

Der Deutsche Volkssturm wurde aufgrund eines Führererlasses vom 25. September 1944 einberufen. Aufgabe des Volkssturms war, die Deutsche Wehrmacht im Kampf um das Reichsgebiet zu verstärken, welcher im Oktober 1944 begann. So sollten alle bislang noch nicht kämpfenden, waffenfähigen Männer im Alter von 16 bis 60 Jahren den Deutschen Volkssturm bilden, um die deutsche Heimat zu verteidigen.

Organisation

Plakat Volkssturm.jpg
Volkssturm plakat 1945.jpg
Briefmarke von 1945, auf der der Volkssturm als Erhebung des Volkes dargestellt wird

Das Heer, in deren Zuständigkeit die Aufstellung eines solchen landsturmähnlichen Verbandes hätte fallen müssen, wurde nicht miteinbezogen. Die organisatorische und politische Verantwortung hatte der Chef der Parteikanzlei der NSDAP, Martin Bormann. Der in Bataillone aufgeteilte Volkssturm wurde auf Gauebene durch die Gauleiter der NSDAP aufgebaut, im Kampf agierte er eigenständig oder stand unter Befehl der entsprechenden Befehlshaber der Wehrmacht. Die Bestimmung des Volkssturmes waren Sicherungsaufgaben, so auch die Sicherung der Flüchtingstrecks aus dem Osten, die Verteidigung von Ortschaften in Heimatgegend, die Deckung von Rückzugsbewegungen, Bau- und Schanzarbeiten, die Bemannung von Verteidigungslinien und die Bewachung von Gefangenen.

Rekrutierung

Eingeteilt war der Volkssturm in vier Aufgebote. Das Aufgebot IV umfaßte alle nicht kriegsdienstverwendungsfähigen, eigentlich wehruntauglichen Männer, die jedoch für Wach- und Sicherungsaufgaben eingesetzt werden sollten. Das Aufgebot III, auch HJ-Aufgebot genannt, umfaßte die noch nicht eingezogenen Jahrgänge 1925 bis 1929. Im Aufgebot II waren alle sonstigen Männer bis zum 60. Lebensjahr organisiert, die einen als kriegswichtig erachteten Beruf ausübten. Diese Einheiten wurden immer nur kurzzeitig und in unmittelbarer Heimatnähe eingesetzt, um die Rüstungsproduktion nicht zu stören.

Das Aufgebot I hingegen konnte bis zu sechs Wochen ununterbrochen einberufen und innerhalb des jeweiligen NSDAP-Gaues auch in größerer Entfernung zum Wohnort eingesetzt werden. Darüber hinaus zog insbesondere Martin Bormann auch die Aufstellung von Frauenverbänden in Betracht, ohne daß es zu konkreten Maßnahmen gekommen wäre.

Statistisch wäre die Rekrutierung von sechs Millionen Männern möglich gewesen, ein solches Aufgebot wurde aber bei weitem nicht erreicht. Die Angehörigen des Volkssturms waren Soldaten im Sinne des Wehrgesetzes.[1]

Strategische Bedeutung

Volkssturmmann (kein Abzeichen), Gruppenführer (1), Zugführer (2), Kompanieführer (3), Bataillonsführer (4)
Armbinde des Volkssturmes

Der Volkssturm konnte teils nur notdürftig ausgerüstet und ausgebildet werden, weshalb die militärische Wirkung teils gering war. An Waffen stand ein Sammelsurium von Beutewaffen aus dem Bestand einst besiegter Armeen zur Verfügung, oft jedoch ohne ausreichende Munition. Dennoch verteidigten zum Beispiel 15.000 Angehörige des Volkssturmes gemeinsam mit Soldaten der Wehrmacht monatelang die Festung Breslau bis in den Mai 1945 hinein.

Rechtsstellung und Uniformierung

Der Volkssturm war keine Partisanenarmee, eine Armbinde mit der Aufschrift „Deutscher Volkssturm – Wehrmacht“ machte seine Angehörigen als Kombattanten kenntlich, auch wenn sie in der Uniform der Hitlerjugend oder in Zivilkleidung kämpften.

Dienstgrade

Es gab nur fünf Dienstgrade:

  • Volkssturmmann
  • Gruppenführer
  • Zugführer
  • Kompanieführer
  • Bataillonsführer

Endkampf und Verluste

Sie kämpften zuletzt in der Festung Breslau und bei der Schlacht um Berlin, hier mit den sogenannten RAD-Divisionen. Insgesamt hatte der Volkssturm hohe Verluste zu verzeichnen. Genaue Opferzahlen sind unbekannt, man kann jedoch annehmen, daß von 175.000 als vermißt gemeldeten Volkssturmangehörigen die meisten gefallen sind.

Ritterkreuzträger

Fünf Volkssturmangehörigen wurde das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes verliehen:

  • Jakob Hoffend (1901–1946): Führer eines Volkssturm-Bataillons und Feuerwerker sowie Bombenräumer im Luftgau VI Köln, 7.2.1945
  • Wilhelm Sitt (1899–1945): Führer eines Volkssturm-Bataillons in Köln und Sprengmeister der Polizei, 7.2.1945
  • Ernst Tiburzy (1911–2004): Führer des Volkssturm-Bataillons 25/82 in der Festung Königsberg, 10.2.1945
  • Otto Herzog (1900–1945): Führer der Volkssturm-Einheiten in der Festung Breslau und SA-Obergruppenführer 15.4.1945
  • Karl Pakebusch (1888–1967): Führer eines Volkssturm-Bataillons in Berlin-Wedding, 27.4.1945

Rezeption

Entgegen der heute weitverbreiteten Meinung, der Volkssturm sei ein Instrument letzter Machtwillkür der Reichsregierung gewesen, war ebendieser lediglich eine Erscheinung des Totalen Krieges, welcher Deutschland in aller Härte aufgezwungen wurde.

Siehe auch

Literatur

  • Franz W. Seidler: Deutscher Volkssturm – Das letzte Aufgebot 1944/45, Pour le Mérite, ISBN 9783932381744 [416 S.]

Verweise

Fußnoten

  1. Siehe: Verordnung über die Stellung der Angehörigen des Deutschen Volkssturms, wiedergegeben unterhalb des Führererlasses