Bürgerbewegung pro Deutschland
Die Bürgerbewegung „pro Deutschland“ (kurz: pro Deutschland) war eine vaterländische Organisation und Partei mit dem Ziel einer freiheitlichen Erneuerung Deutschlands. Die Partei bestand vom vom 20. Januar 2005 bis 11. November 2017.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Am 20. Januar 2005 haben Mitglieder der Bürgerbewegung pro Köln e. V. zusammen mit ehemaligen Anhängern anderer nonkonformer Vereinigungen die Bürgerbewegung pro Deutschland gegründet. Die neue Plattform wollte demokratischen Patrioten überall in der BRD die Möglichkeit an die Hand geben, bei sich vor Ort ähnliche Erfolge wie den Einzug von pro Köln in den Rat der Domstadt in Fraktionsstärke im vorangegangenen Jahr möglich zu machen.
Wesen
Manfred Rouhs, Geschäftsführer der pro-Köln-Ratsfraktion und Herausgeber von nation24.de, wurde ins Amt des Vorsitzenden gewählt. Die Versammlung, die in Köln stattfand, verabschiedete zudem nach ausführlicher inhaltlicher Debatte insbesondere der Themen „Familie“ und „Ausländerpolitik“ ein Programm, das die Grundsätze der Wählervereinigung festhält.
Dem Vorstand gehörten Friedrich Löffler aus Wesseling als Beisitzer und Tilmann Reichelt aus Bonn als Schatzmeister an. Beide verfügen über jahrelange politische Erfahrung im konservativen Spektrum. Zudem wurde das Kölner Ratsmitglied Bernd M. Schöppe als Schriftführer in die Verantwortung genommen.
Auch Gerda Wittuhn aus Hamburg, die ehemalige Leiterin des Arbeitskreises Marketing der Schill-Partei (→ Ronald Schill), wurde als Beisitzerin in den Vorstand gewählt.
Die erste Kampagne der Bürgerbewegung pro Deutschland wandt sich, wie die Gründungsversammlung beschlossen hatte, mit einer Petition gegen die geplante Aufnahme der Türkei in die Europäische Union. Dazu wurde ein Faltblatt erstellt, das bundesweit ab März in Millionenauflage verbreitet wurde. Pro Köln hatte bereits ab Januar 2005 die mehr als 400.000 Haushalte der Domstadt flächendeckend mit einer im wesentlichen inhaltsgleichen Veröffentlichung beliefert.
Inhaltliches Profil
Die Bürgerbewegung Pro Deutschland bekannte sich zu den Werten der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Dies wurde durch ein Hamburger Gerichtsurteil bestätigt. Die Innenbehörde der Hansestadt hatte pro Deutschland in ihrem Verfassungsschutzbericht als „rechtsextrem“ bewertet. Das daraufhin von der Bürgerbewegung angerufene Verwaltungsgericht Hamburg urteilte am 5. Februar 2008 unter dem Aktenzeichen 8 K 3483/06 gegen die Freie und Hansestadt Hamburg:
- „Die Beklagte wird verurteilt, die Verbreitung des Hamburgischen Verfassungsschutzberichtes für das Jahr 2005 zu unterlassen, wenn nicht zuvor die Passagen über die Bürgerbewegung pro Deutschland entfernt oder unleserlich gemacht worden sind.
- Die Beklagte wird verurteilt, im nächsten Verfassungsschutzbericht richtig zu stellen, daß die Einstufung der Bürgerbewegung pro Deutschland im Verfassungsschutzbericht 2005 als ‚rechtsextremistisch’ rechtswidrig war.“
Dem Urteil war ein seit dem Jahr 2006 andauernder Rechtsstreit vorausgegangen. An dessen Ende stellte das Verwaltungsgericht fest, daß die inhaltliche politische Ausrichtung der Bürgerbewegung pro Deutschland deren Einschätzung als rechtextremistisch nicht rechtfertigt. Die von dem beklagten Land angeführten Zitate aus Publikationen der Bürgerbewegung „enthalten keine ausdrücklichen Bekenntnisse, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind“, und: „Ein weiterer entlastender Gesichtspunkt findet sich in der Satzung der Klägerin, die in § 4 Abs. 2 ausdrücklich die Aufnahme von Ausländern ermöglicht. Die innere Ordnung der Klägerin nach Maßgabe der Satzung genügt demokratischen Anforderungen. Ein klares Bekenntnis zum demokratischen Rechtsstaat enthält das Programm der Klägerin, das persönliche Freiheit, Gewaltenteilung und Demokratie als Grundsätze nennt und zugleich eine ‚scharfe Absage’ an jede Form von politischem Extremismus enthält. Zu berücksichtigen ist weiter, daß die Äußerungen zu Fragen der Ausländerpolitik, die die Klägerin selbst abgegeben hat, in weiten Teilen dem geltenden deutschen Ausländerrecht entsprechen. Dies gilt für die Beendigung des Aufenthalts von Straftätern ebenso wie für die Beschleunigung des Asylverfahrens.“
Das Gericht wies zudem Bemühungen des beklagten Landes zurück, pro Deutschland im Wege von Analogieschlüssen im Zusammenhang mit der Kritik am Multikulturalismus in die Nähe der NPD zu rücken. Zu den entsprechenden Veröffentlichungen der Bürgerbewegung pro Deutschland führte das Gericht aus:
- „Von thematisch verwandten Publikationen der NPD – dies belegen die von der Beklagten vorgelegten Internetausdrucke – unterscheiden sie sich aber sowohl in der Diktion als auch im Inhalt. Eine vergleichbare Betonung von nationalistischem und völkischem Gedankengut ist bei der Klägerin […] nicht zu finden.“
Zu dem Urteil erklärt der Vorsitzende der Bürgerbewegung pro Deutschland, das Kölner Ratsmitglied Manfred Rouhs:
- „Der Erfolg gegen die Hamburger Innenbehörde hat für uns strategische Bedeutung. Pro Deutschland bekennt sich klipp und klar zu den Werten des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Die etablierten Parteien fürchten nichts so sehr wie eine zukunftsorientierte, demokratisch legitimierte patriotische Opposition. Deshalb versuchen sie, jeden seriösen nonkonformen Ansatz als rechtsextremistisch ins Zwielicht zu setzen. Dagegen werden wir uns auch künftig in angemessener Form zur Wehr setzen.“
Auflösung
Der Vorsitzende Manfred Rouhs schrieb in einem E-Postrundbrief vom 11. November 2017:
- „Die 9. o. Bundesversammlung der Bürgerbewegung pro Deutschland hat am 11. November 2017 in Wuppertal die Auflösung der Partei beschlossen. Pro Deutschland ist im Wuppertaler Stadtrat sowie in vielen anderen Kommunalparlamenten mit Mandatsträgern vertreten. Die ehemaligen Mitglieder und kommunalen Mandatsträger der Bürgerbewegung pro Deutschland werden aufgefordert, sich der AfD anzuschließen.
- Die Entscheidung hat drei Gründe:
- 1. Einzug der AfD in den 19. Deutschen Bundestag
- Der Einzug der AfD in den Bundestag markiert einen Einschnitt in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Denn mit der AfD ist erstmals eine freiheitliche Kraft im wichtigsten deutschen Parlament vertreten. Alle relevanten parteipolitischen Entscheidungen des freiheitlichen Spektrums fallen künftig innerhalb der AfD. Deshalb gilt es, die AfD stark zu machen, statt sie durch Konkurrenzkandidaturen bei Wahlen zu schwächen.
- 2. Festigung der AfD durch den Kölner Bundesparteitag im April 2017
- Der Kölner Parteitag im April 2017 markiert einen Einschnitt in der noch kurzen Parteigeschichte der AfD. Er hat die politische Ausrichtung der Partei geklärt. Mit dem Kölner Parteitag hat die AfD zu anderen freiheitlichen Parteien in Europa aufgeschlossen, insbesondere zur FPÖ und zum Front National.
- 3. Absprachen mit FPÖ, Front National und Vlaams Belang
- Die Bürgerbewegung pro Deutschland stand seit ihrer Gründung im Jahr 2005 in Köln im Bündnis mit der österreichischen FPÖ, dem französischen Front National und dem flämischen Vlaams Belang. Unsere politischen Freunde in Wien, Paris und Brüssel stehen im Bündnis mit der AfD und unterstützen künftig in Deutschland keine Parteien mehr, die in Konkurrenz zur AfD bei Wahlen antreten. Dies gilt insbesondere auch für Abspaltungen von der AfD, die in Wien, Paris und Brüssel als politisch aussichtlos und schädlich bewertet werden.
- Unser Ziel ist und bleibt die freiheitliche Erneuerung Deutschlands. Dieses Ziel werden wir künftig in der AfD weiterverfolgen.“[1]
Wahlteilnahmen
Berlin
Die Wählervereinigung wurde von dem Schweden Patrik Brinkmann unterstützt. Sie trat mit ihrem Anfang Juni 2010 gegründeten Landesverband (als Partei) in Berlin zur Abgeordnetenhauswahl 2011 an und erreichte 1,3 Prozent der Wählerstimmen.[2]
Bundestagswahl 2013
Pro Deutschland schaffte es, die notwendigen Unterstützungsunterschriften für die Bundestagswahl 2013 zu sammeln und erlangte damit die Zulassung zur betreffenden Wahl. Die Kleinpartei organisierte sodann einen verhältnismäßig aufwendigen Wahlkampf, der unter anderem ein Wahlkampftour durch 51 deutsche Städte einschloß. Die Partei erreichte bei der Wahl 0,2 Prozent der Wählerstimmen und verpaßte damit klar die Grenze von 0,5 Prozent zur Wahlkampfkostenerstattung.[3][4]