Rosenthal, Rolf

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Rolf Rosenthal (1911–1947)

Rolf Rosenthal (Lebensrune.png 22. Januar 1911 in Braunschweig; Todesrune.png 3. Mai 1947 in Hameln) war ein deutscher Gynäkologe und als Mitglied der SS zuletzt im Rang eines Obersturmführers in mehreren Konzentrationslagern tätig.

Leben

Rolf Rosenthal wurde am 22. Januar 1911 in Braunschweig geboren. Rosenthal wuchs ohne Eltern auf, sein Vater war zum Jahreswechsel 1913/14 auf See verschollen (andere Quelle: 1912/13). Warum er nicht bei seiner Mutter lebte, dies wäre nach Aktenlage zumindest bis 1943 möglich gewesen, wird nicht deutlich.

1928 trat er in die Hitler-Jugend ein, wo er vom 1. März bis zum 30. Mai 1928 als Mitglied geführt wurde. Am 1. Februar 1929 trat er der NSDAP (Mitgliedsnr. 112.187) bei, und vom 1. Juni 1928 bis 28. Februar 1932 war er in der SA. Seit 1. März 1932 war er Mitglied der SS (Mitgliedsnr. 31.442).

Im April 1936 unterbrach Rosenthal sein Studium für ein Jahr und ging zur Kriegsmarine, dazu mußte er offiziell die Partei und die SS verlassen. Im Frühjahr 1937 bekam er wegen fehlender Disziplin Schwierigkeiten mit den Vorgesetzten und kehrte an die Universität zurück, wo er seinen Abschluß machte. Danach absolvierte Rosenthal verschiedene Praktika und bekam eine Assistentenstelle. Mit der Generalmobilmachung im Oktober 1939 ging er wieder zurück zur Marine.

Seine medizinische Ausbildung beendete Rosenthal im Jahr 1940. Im März 1941 wurde er von der SS nach Hamburg einberufen, erschien dort aber nicht. Daraufhin wurde er verhaftet und in Polen eingesetzt. Nach mehreren Standortwechseln, jeweils aufgrund von Disziplinarschwierigkeiten, unter anderem im KL Sachsenhausen, kam Rosenthal als Lagerarzt im Januar 1942 in das KL Ravensbrück. So kam er als Ersatz für die Frauenärztin Gerda Weyand nach Ravensbrück, wo er neben Herta Oberheuser arbeitete. Sein Vorgesetzter war Walter Sonntag.

Rosenthal wurde am 22. Juli 1943 in Untersuchungshaft genommen. Er mußte das KL Ravensbrück verlassen und wurde nunmehr als Häftling in das KL Sachsenhausen gebracht. Die Anklageverfügung erfolgte am 4. November 1943, und am 13. Dezember 1943 trat das Feldgericht des SS- und Polizeigerichts III Berlin in Ravensbrück zusammen. Einer der Anklagepunkte war, daß Rosenthal mit dem weiblichen Häftling Gerda Quernheim (verheiratete Ganzer) ein Verhältnis habe und bei ihr eine Abtreibung vorgenommen habe. Als strafverschärfend galt sein „hartnäckiges Leugnen“ und seine Weigerung, den „wiederholten Ermahnungen des Gerichts, endlich ein offenes und männliches Geständnis abzulegen“, nachzukommen. Rosenthal wurde „wegen fortgesetzten militärischen Ungehorsams, Abtreibung, Verletzung der Obhutspflicht und Urkundenfälschung zu einer Gesamtstrafe“ von achteinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Weiterhin verlor er für neun Jahre die bürgerlichen Ehrenrechte, galt als wehrunwürdig und wurde aus der SS ausgeschlossen. Am 20. Juni 1944 wurde das Urteil revidiert. Die Strafe wurde auf sechs Jahre Zuchthaus und sechs Jahre Ehrverlust herabgesetzt. Er blieb aus der SS ausgeschlossen.

Nachkriegszeit

Nach Kriegsende war er für zehn Tage auf freiem Fuß, bevor ihn die deutsche Polizei am 16. Juni 1945 wegen seiner Zugehörigkeit zur Waffen-SS verhaftete. Vom 5. Dezember 1946 bis zum 3. Februar 1947 wurde Rosenthal mit fünfzehn Mitangeklagten vor einem britischen Militärgericht der Prozeß gemacht. Die Anklage legte Rosenthal hauptsächlich zur Last, in seiner Tätigkeit als Lagerarzt im Rahmen der Euthanasieaktion 14f13 Lagerinsassen, die sich in der Agonie befanden, Sterbehilfe geleistet, angeblich Zwangsabtreibungen und -sterilisationen durchgeführt und bei den inkriminierten Sulfonamidversuchen unter Karl Gebhardt assistiert zu haben. Rosenthals Verteidigung bestand darin, sich dadurch zu entlasten, unter Vorlage von Briefauszügen und den Aussagen seiner Ehefrau dessen starke Abneigung gegen den Nationalsozialismus zu beweisen. Diese, Dorothea Rosenthal, ebenfalls Ärztin, bestätigte die Richtigkeit zweier Briefe ihres Mannes aus dem Jahr 1942, die ihr die Verteidigung zur Untermauerung dieser Verteidigungsstrategie vorlegte.

Für ihn wurden mehrere Gnadengesuche gestellt, unter anderem von seiner Ehefrau und einem Pfarrer, mit der Begründung, er sei ein guter Mensch und Arzt und damit nicht verantwortlich. Der Pfarrer (wohl Gefängnispfarrer) berichtete, daß Rosenthal als tief religiöser Mensch immer mehr in Opposition zur SS geraten sei. Das Urteil wurde am 31. März 1947 bestätigt. Rosenthal kam am 3. Februar 1947 vom Gerichtsgefängnis Altona ins Zuchthaus Fuhlsbüttel, von dort am 2. Mai 1947 ins Zuchthaus Hameln, wo er einen Tag später durch Albert Pierrepoint um 9.37 Uhr widerrechtlich hingerichtet wurde.

Literatur

  • Peter Krone: Historische Dokumentation „Hingerichtetengräber“ auf dem Friedhof Wehl in Hameln, Hameln 1987
  • Silke Schäfer: Zum Selbstverständnis von Frauen im Konzentrationslager. Das Lager Ravensbrück, Berlin 2002
  • Claudia Taake: Angeklagt: SS-Frauen vor Gericht, Oldenburg 1998