Scharfschützenabzeichen

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Abzeichen für Scharfschützen, Stufe 2 und 3.jpg

Das Scharfschützenabzeichen (auch: Scharfschützen-Abzeichen) wurde am 20. August 1944 durch Adolf Hitler gestiftet. Im Einführungserlaß[1] dazu hieß es: […] in Anerkennung des Einzelschützen mit Gewehr als Scharfschütze und zur Würdigung der hierbei erzielten Erfolge führe ich für das Heer und die Waffen-SS das Scharfschützenabzeichen ein. Durch Erlaß des OKW vom 14. Dezember 1944 wurde es auch den übrigen Wehrmachtteilen zugänglich gemacht.

Kompletter Satz der 1., 2. und 3. Stufe des Scharfschützen-Abzeichens, auf Uniformtuch gestickt, eines ohne, eines mit silberfarbener und eines mit goldfarbener Randkordel.

Erläuterung

Matthäus Hetzenauer – 345 bestätigte Abschüsse

Aussehen

Das Abzeichen ist aus grünlich-grauem Tuch gefertigt, mehrfach bestickt und hochoval. Es zeigt einen nach rechts gewendeten schwarzen Adlerkopf mit weißer Gefiederzeichnung, ockerfarbenen Auge und geschlossenen Schnabel. Der Korpus ist durch ein Eichenlaubbruch aus drei Blättern (nach Vorbild der militärischen Jägern) und einer links angeordneten Eichel verdeckt. Die Kanten des Abzeichens sind vernäht und die einzelnen Stufen sind durch eine umlaufend angenähte Kordel in Silber (2. Stufe) oder Gold (3. Stufe) zu unterscheiden.

Stufen

Scharfschützenabzeichen der Bundeswehr

Die Verleihung konnte in drei Stufen erfolgen:

  1. Stufe für mindestens 20 Feindabschüsse
  2. Stufe für mindestens 40 Feindabschüsse
  3. Stufe für mindestens 60 Feindabschüsse

Anrechnung

Zur Anrechnung kamen die erzielten Abschüsse ab dem 1. September 1944. Die unzähligen protokollierten und bestätigten Abschüsse gegen den Feind vor dem 1. September wurden zum Verdruß vieler verdienten Scharfschützen nicht gezählt. So hatte zum Beispiel Josef Allerberger vor diesem Datum schon unzählige Abschüsse erzielt. Im Gegensatz Feind (dies war auch bei den Jagdfliegern so), wo der Scharfschütze selbst seine Abschüsse glaubhaft melden konnte, mußte ein deutscher Scharfschütze die Bestätigung eines bezeugenden Offiziers, eines Unteroffiziers oder die zweier Mannschaftsdienstgrade haben, die den Treffer gegenzeichneten.

Nahkampf

Im Nahkampf getätigte Abschüsse durften nicht berücksichtigt werden. Jeder Abschuß war durch Zeugen zu bestätigen und bei der Einheit zu melden.

Trageweise

Das Abzeichen wurde in der jeweils höchsten Stufe an der Uniform auf dem rechten Unterarm getragen.

Besonderheit

Das OKW erließ Anfang 1945 die Anordnung, daß vor einer Gefangennahme das Abzeichen zu entfernen sei, nachdem insbesondere barbarische Truppen der Roten Armee jeden gefangengenommenen Scharfschützen sofort ermordeten.[2]

Bekannte Träger

Siehe auch

Literatur

  • Jörg Nimmergut: Deutsche Orden und Ehrenzeichen bis 1945. Band 4: Württemberg II – Deutsches Reich. Zentralstelle für wissenschaftliche Ordenskunde, München 2001, ISBN 3-00-00-1396-2.
  • Brian L. Davis: Uniformen und Abzeichen des deutschen Heeres 1933–1945. Motorbuch-Verlag, Stuttgart 1973, ISBN 3-87943-301-1 (Überarbeitete Neuauflage, Spezialausgabe. ebenda 2003, ISBN 3-613-02359-8 (Motorbuch-Verlag spezial)).
  • Christian Zentner (Hg.): Soldaten im Einsatz. Die deutsche Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg, Jahr Verlag, Hamburg 1977

Fußnoten

  1. Einführungserlaß für das Scharfschützenabzeichen vom 20. August 1944, Allgemeine Heeresmitteilungen Nr. 468, S. 255
  2. Jörg Nimmergut: Deutsche Orden und Ehrenzeichen bis 1945. Band 4. Württemberg II-Deutsches Reich. Zentralstelle für wissenschaftliche Ordenskunde, München 2001, ISBN 3-00-00-1396-2, S. 2332
  3. Eser, Ottoww2awards.com (englischsprachig)
  4. Wenz, Alfred Emilww2awards.com (englischsprachig)