Wahl

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Bei einer Wahl im politischen bzw. staatlichen Sinn können wahlberechtigte Staatsangehörige

Politische Wahlen können ein Kennzeichen einer Volkssouveränität sein, sofern im Vorfeld eine Manipulation der Wahlberechtigten insbesondere durch Schwarze Propaganda weitgehend unterbleibt und eine weitgehende Chancengleichheit für alle Auswahlmöglichkeiten gegeben ist. Dies ist bedauerlicherweise heutzutage kaum realisiert.

Sofern von einer Wahl ein betreffendes Schicksal abhinge, spricht man auch von einer Schicksalswahl. Eine Schick­sals­wahl im politischen Sinne bezeichnet eine Wahl, von der man eine Entscheidung über das politische Schicksal einer Regierung oder ähnlichem erwartet.[1]

Situation während des Nationalsozialismus

Im nationalsozialistischen Deutschland bestand von 1933 bis 1945 ein Einparteiensystem, in welchem politische Wahlen in wichtigen Fragen in Form von Volksabstimmungen abgehalten wurden.

Situation in der Bundesrepublik Deutschland

Im Rahmen des in der Bundesrepublik Deutschland praktizierten Mehrparteienparlamentarismus sind die politischen Wahlen zu den Vertreterorganen (Parlamenten) kein verläßliches Kennzeichen einer Demokratie, weil im Vorfeld derselben eine massive Manipulation der Wahlberechtigten erfolgt und auch keine Chancengleichheit aller wählbaren sogenannten Volksvertreter und Parteien gemäß FDGO gegeben ist (→ Propaganda). Zudem sind die gewählten BRD-Parlamente im Gegensatz zur bundesdeutschen Verwaltung nicht wirklich politisch bestimmend.

In Westdeutschland fand die erste Bundestagswahl im August 1949 statt. Mehr als 31 Millionen Wahlberechtigte waren aufgerufen, am 14. August 1949 ihre Stimme abzugeben. Zur Wahl standen 19 Parteien. Es gab, anders als bei allen späteren Bundestagswahlen, nur eine Stimme.

Siehe auch

Filmbeiträge

BRD-Wahlsystem

Literatur

Verweise

Fußnoten