Waffenstillstand von Compiègne (1940)

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Der Waffenstillstand von Compiègne in Frankreich im Zweiten Weltkrieg wurde am 22. Juni 1940 zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich geschlossen und beendete den Westfeldzug. Der Waffenstillstand ermöglichte die Besetzung von 60 Prozent des französischen Territoriums durch die deutsche Wehrmacht, Elsaß-Lothringen wurde an das Reich angeschlossen. Unter Marschall Petain wurde der autoritäre Französische Staat (frz. État Français) proklamiert.

Vorgeschichte

Nach der völlig grundlosen Kriegserklärung der III. Französischen Republik am 3. September 1939 und des darauffolgenden Sitzkrieges erfolgte nach den Aufmarsch- und Angriffsplänen des „Falls Gelb“ am 10. Mai 1940 der Angriff der Wehrmacht auf die Niederlande, Belgien und Luxemburg. Dieser ging zügig vonstatten, und so konnte die Wehrmacht am 5. Juni 1940 mit dem dem „Fall Rot“ beginnen: dem Angriff auf Frankreich. Die deutsche Blitzkriegstrategie entfaltete sich mit Wucht, und es gelang der Wehrmacht, die französischen und britischen Truppen in Belgien und Nordfrankreich glänzend zu schlagen. Premierminister Paul Reynaud erhoffte, mit der Ernennung des bekannten WK1-Marschalls Philippe Pétain zu seinem Stellvertreter am 18. Mai den Franzosen etwas Zuversicht zu geben. Zunächst phantasierte Reynaud noch etwas wie eine Fortsetzung des militärischen Widerstands, wenn nicht anders möglich aus den Kolonien herbei. Jedoch ließ ihn der schnelle Vorstoß der Wehrmacht bald zur Vernunft kommen und veranlaßte nicht nur ihn, zurückzutreten. Angesichts der Niederlage kollabierte das gesamte politische System Frankreichs innerhalb weniger Stunden und Tage. Marschall Pétain, der sich in dieser für sein Land äußerst schwierigen Zeit um das Heil Frankreichs sorgte, bat am 15. Juni 1940, einen Tag nach dem Fall der Hauptstadt Paris, das Deutsche Reich um Waffenstillstand.

Verhandlungsverlauf

Adolf Hitler akzeptierte und wählte – in mahnender Erinnerung an das Diktat von Versailles – den historischen Ort nahe Compiègne, an dem der Waffenstillstand 1918 unterzeichnet worden war. Um diese Mahnung zu unterstreichen, ließ man eigens den selben Eisenbahnwaggon, in dem diese Unterzeichnung stattgefunden hatte, aus dem Museum holen.

Das für alle Deutschen demütigende französische Denkmal, welches an den alliierten Sieg 1918 erinnerte, wurde mit der Reichskriegsflagge bedeckt. Diesmal diktierten die Deutschen weitgehend die Waffenstillstandsbedingungen. Keinesfalls fanden die Verhandlungen in einer gleichartig feindseligen Atmophäre wie 1918 statt. Die Bedingungen waren angesichts dessen, daß sich das Deutsche Reich weiter im Krieg mit Großbritannien befand, moderat. General Huntziger unterzeichnete für Frankreich die Dokumente.

Vertragsklauseln

Die deutschen Forderungen hatten ihren Ursprung in der Notwendigkeit, Großbritannien im aufgezwungenen Kriege weiter zu trotzen und sich die eroberten Gebiete dafür nutzbar zu machen. Vor allem die Küstengebiete Nordfrankreichs bis zum Golf von Biskaya wurden von der deutschen Wehrmacht besetzt, um unter anderem die französischen Atlantikhäfen im Seekrieg einzusetzen. Die Stärke der französischen Armee wurde auf 100.000 Mann festgesetzt. Angesichts dessen, daß Frankreich 1940 – im Gegensatz zum Deutschen Reich von 1918 – von niemandem bedroht wurde, eine beachtliche Stärke. Der Status der französischen Kriegsgefangenen sollte bis zum folgenden Friedensvertrag ausverhandelt werden.

Wahlweise wurde den französischen Behörden freigestellt, in Paris oder auf dem Gebiet des neu proklamierten État Français zu wählen. Weiterhin forderte das Deutsche Reich, daß Frankreich sämtliche namentlich aufgeführten deutschen Staatsbürger, die sich auf französischem Staatsgebiet befanden, ausliefert. Frankreichs Kolonien sowie deren Verwaltung blieben unangetastet. (Man erinnere sich daran, daß das Deutsche Reich 1918 alle Kolonien abzutreten hatte.) Ein Teil der französischen Kriegsflotte zur Wahrung nationaler Interessen wurde dem geschlagenen Gegner belassen.

Weitere strittige Fragen wurden an die am 30. Juni 1940 ins Leben gerufene Deutsche Waffenstillstandskommission (DWStK) mit Sitz in Wiesbaden delegiert.

Folgen des Waffenstillstands

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Literatur