Ärmelband „Kurland“

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Das Ärmelband „Kurland“ wurde am 12. März 1945 als Kampfauszeichnung von Adolf Hitler genehmigt und konnte an alle Soldaten der Heeresgruppe „Kurland“ im Kurland-Kessel verliehen werden, die mindestens drei Monate dort an Kämpfen gegen die Rote Armee teilgenommen haben, oder aber an drei der insgesamt sechs Schlachten in diesem Gebiet aktiv beteiligt waren. Wenn der mit dem Ärmelband zu Beleihende verwundet wurde, konnte die Auszeichnung auch ohne die Erfüllung der vorgenannten Kriterien verliehen werden.

Ärmelband für den Kampf im Kurland-Kessel

Hintergrund

Im Sommer 1944 begann im Norden der Ostfront jene Entwicklung, die unter dem Druck der machtvoll nach Nordwesten vorstoßenden sowjetischen Kräfte zur Bildung der sogenannten Kurland-Front führte. Schon vor der Räumung von Riga (6. bis 14. Oktober) war die Heeresgruppe Nord — seit Ende Januar »Kurland« — unter dem Oberbefehl von Generaloberst Schörner gebildet worden, und zwar aus der 16. und 18. Armee sowie aus der noch im Jahre 1944 aufgelösten Armeeabteilung „Kleffel“ (vorher „Narva“ genannt). Nach der Versetzung von Generaloberst Schörner Mitte Januar 1945 als Oberbefehlshaber (seit 7. April 1945 Generalfeldmarschall) an den Mittelabschnitt führten den Oberbefehl in der Heeresgruppe Generaloberst v. Vietinghoff (nur kurze Zeit) und dann Generaloberst Rendulic. Auf diesen folgte um den 10. April 1945 der bisherige Befehlshaber der 16. Armee, Generaloberst Hilpert. Die Heeresgruppe „Kurland“ hatte ihre Inselstellung in sechs Kurland-Schlachten, deren erste am 27. Oktober 1944 begann, bis zur allgemeinen Kapitulation am 3. Mai 1945 gehalten.

Die Angehörigen dieser Heeresgruppe erhielten in erheblicher Anzahl noch in den letzten Kriegstagen das Ärmelband „Kurland“.

Stiftung

Über die Umstände der Stiftung und Verleihung dieser letzten Auszeichnung der Wehrmacht herrscht noch viel Unklarheit, die bis heute nicht immer gänzlich beseitigt werden konnte.

Für die Teilnahme an den Schlachten und Gefechten bestimmter Frontabschnitte waren im Verlauf des Zweiten Weltkrieges für die Angehörigen der Deutschen Wehrmacht und der Waffen-SS sowie der Polizei mehrere Ärmelschilder und in drei Fällen auch Ärmelbänder geschaffen und unter den Rechtsschutz wie Orden, Ehrenzeichen und Kampf- und Waffen-Abzeichen gestellt worden.

Ähnliche Voraussetzungen bestanden nach Meinung der Fronttruppe auch in Kurland, doch verhielt sich der Oberste Befehlshaber der Wehrmacht entsprechenden Anregungen gegenüber anfänglich ablehnend.

Der Entwurf einer Stiftungsverordnung und der zugehörigen Durchführungsbestimmungen ist beim Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Kurland wahrscheinlich Ende Februar 1945 aufgestellt und dem Führer-Hauptquartier übermittelt worden.

Diese Entwürfe wurden wohl noch im Februar 1945 von der Adjutantur der Wehrmacht beim „Führer“ dem Oberkommando der Wehrmacht (Wehrmacht-Zentral-Abteilung) zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Aber weder der Wortlaut der Entwürfe noch der endgültig gebilligte Text sind zur Zeit bekannt. Immerhin ist der Entwurf des folgenden Schreibens erhalten.

Oberkommando des Heeres PA/P5 O.U., den 18. März 1945
Betrifft: Stiftung des Ärmelbandes »Kurland«. An
Chef OKW/WZA
Herrn
Generalleutnant Winter
Der Führer hat die Stiftung des Ärmelbandes »Kurland« genehmigt.
Entwurf der Stiftungsverordnung und Durchführungsbestimmung vom Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Kurland wird OKW/WZA inzwischen von der Adjutantur der Wehrmacht beim Führer zugegangen sein.

Im Nachgang hierzu wird anliegendes Muster eines Ärmelbandes, das der Führer am 12. 3. 45 in dieser Ausführung genehmigt hat, mit der Bitte um weitere Veranlassung überreicht.

1 Ärmelband »Kurland« (Muster) I. A. Steuer

Zur Entstehungsgeschichte dieses Schreibens ließ sich folgendes ermitteln: Die eigentliche Stiftung des Ärmelbandes war in der Reichskanzlei in Zusammenarbeit mit der zum FHQ gehörigen 1. Staffel PA/P5 erfolgt. Diese Staffel war nach Verlegung des Personalamtes, das von Lübben nach Hannover-Münden und später nach Traunstein ging, in Zossen verblieben. Der Unterzeichner des Erlasses vom 18. März 1945 war aber nur bis Ende Februar 1945 in Zossen und hat seine Unterschrift demnach auf dem in Zossen vorbereiteten Schreiben noch in Hannover-Münden oder schon in Traunstein geleistet. Die Ausführungsbestimmungen hierzu sind offenbar vom Oberkommando der Wehrmacht am 29. März 1945 erlassen worden.

Entwurf

Die bisher ausführlichste Darstellung der Geschichte des Ehrenzeichens beruht auf einem Bericht der Feldzeitung der 16. Armee „Von der Maas bis an die Memel“ und lautet:

Als der Gedanke zur Schaffung des Kurlandbandes erstmalig auftrat, war es klar, daß die Heimat, von der die Heeresgruppe Kurland abgeschnitten war, für die Anfertigung nicht in Frage kam. Unmöglich war es auch, hierfür Rohstoffe aus der Heimat nach Kurland zu bringen. So tauchte also der Plan der Selbstherstellung auf, ein Plan, der einfach klang, aber dessen Ausführung zunächst auf große Schwierigkeiten stieß. Eine Plakette, ähnlich dem Demjanskschild, schied aus, weil weder Metall noch hierfür geeignete Möglichkeiten zur Herstellung zur Verfügung standen.
Der Gedanke, ein Ärmelband aus Textilien aus eigenen Mitteln zu schaffen, gewann bald Gestaltung, vor allem, da in Goldingen in einer Weberei der einheimische Betriebsführer und sein erster Weber sich als Meister der Improvisation zeigten. Ein Handwebstuhl stand ihnen zur Verfügung, der bei weitem nicht ausreichte, um die Hunderttausende von Kurlandbändern für die Wehrmacht zu liefern. Teile des Handwebstuhles bauten sie in einen mechanischen Webstuhl ein. So konnte die Produktion erheblich, erhöht werden, und zum anderen wurde das Problem für die besonders komplizierte Art des Einwirkens von Schrift und Wappen gleichzeitig gelöst. Tag und Nacht wurde in der kurländischen Weberei gearbeitet, und in großen Stücken zu 36 Bändern verließen die Erinnerungszeichen die Weberei.
Der zweite mühsame Arbeitsgang begann in der Heimarbeit. Frauen saßen zu Hause und gaben mit Schere lind Nähmaschine dem Kurlandband seine endgültige Form. Die großen Stücke wurden auseinandergeschnitten, und auf der Nähmaschine wurde jedes einzelne Band eingesäumt.
Das Material zur Herstellung des Kurlandbandes erbrachte eine von allen Soldaten mit großem Eifer betriebene Spinnstoffsammlung.

Die Frage, wer den Entwurf für das Kurlandband schuf, läßt sich leider nicht beantworten. Als der Auftrag zur Anfertigung von Vorschlägen da war, lagen auch viele Entwürfe vor. — Der Entwurf eines silbergrauen, schwarz durchwirkten Band auf dem neben Kurland das Wappen deutschen Ritterordens mit dem Hochmeisterkreuz und das kurländische Wappen eingewirkt wurden, fand den ungeteilten Beifall der für die Beurteilung zuständigen Stellen. Die beiden Wappen sollten die Erinnerung an die Verdienste des deutschen Ordens um die Kolonisation des im letzten Krieges von deutschen Soldaten zusammen mit ihren lettischen Kameraden verteidigten kurländischen Raumes sinnvoll zum Ausdruck bringen.

Verleihung

Im vorstehenden bleibt die Frage unerörtert, unter welchen Voraussetzungen Kurland-Ärmelband zur Verleihung kommen sollte bzw. gekommen ist. Da die amtlichen Texte z. Z. unbekannt sind, blieben vorerst nur die Aussagen und Mitteilungen beteiligter Persönlichkeiten als Quelle übrig. Folgende Äußerungen sind unter anderen bekannt:

Schreibfeder.png

Ich glaube, daß zu den Bedingungen gehe eine gewisse Zeit im Kurland-Kessel, nach September 1944, anwesend gewesen zu sein und einen Teil der sechs Kurlandschlachten mitgemacht zu haben. Soviel ich mich entsinne, wurde Ärmelband nur für die kämpfende Truppe verliehen.

– IIa der Heeresgruppe Kurland


Schreibfeder.png

Das Ärmelband Kurland wurde meines Wissens an alle Kurlandkämpfer verliehen, die mindestens drei Monate in Kurland eingesetzt waren.

– Kommandeur der 11. Infanterie-Division, Generalleutnant a. D. Gerhard Feyerabend


Schreibfeder.png

Nach meiner Erinnerung sollten diejenigen das Band erhalten, die mindestens an drei Kurlandschlachten teilgenommen haben oder – falls nicht zur kämpfenden Truppe gehörig – eine bestimmte Frist sich im Kurlandbrückenkopf bei Versorgungstruppen aufhielten.

– IIa/IIb-Schreiber der 290. Infanterie-Division, damals Oberfeldwebel, Werner Fricke (Bremen)


Schreibfeder.png

Nach meiner Erinnerung sollten diejenigen das Band erhalten, die mindestens an drei Kurlandschlachten teilgenommen haben oder — falls nicht zur kämpfenden Truppe gehörig — eine bestimmte Frist sich im Kurlandbrückenkopf bei Versorgungstruppen aufhielten.

– Hauptmann a. D. Werner Buxa vom Grenadier-Regiment 44


Aus der Bescheinigung des Kriegslazaretts (mot) 3/626 für Oberleutnant Berndt von Bock und Polach geht u. a. hervor, daß Verwundung von der Vorschrift entband, eine bestimmte Zeitdauer an der Kurlandfront anwesend gewesen zu sein. Hiermit übereinstimmend entsinnt sich Major der Reserve a. D., Ulrich von Busekist:

daß das Ärmelband an alle Angehörigen der Heeresgruppe Kurland einschließlich OT verliehen werden sollte, die eine gewisse Zeit (drei Monate?) in Kurland anwesend waren. Ausgenommen hiervon sollten in Kurland verwundete Soldaten sein; für sie war keine Mindestfrist gesetzt.

Weiter bleibt zu untersuchen, wann die Verleihungen begannen und wann sie endeten. Sie waren — das mag vorweg genommen werden —bei der Kapitulation noch nicht schlossen. Hierzu teilt der Adjutant der Heeresgruppe Kurland, Oberst a. D. Freiherr von Hallberg, mit:

Ich weiß, daß ich selbst in den letzten Apriltagen 1945 die ersten Bänder in die Hand bekam und sie kurz vor der Kapitulation, im Auftrag meines Oberbefehlshabers, den Kommandeuren der Fronttruppen schickte.

Auch sein Nachfolger, Oberst a. D. Saint Paul schreibt hierzu:

..., daß ich etwa am 20. April 1945 — zum IIa AOK 16 ernannt — in Kurland eintraf. Ich glaube mich zu erinnern, daß zu diesem Zeitpunkt gerade die ersten Ärmelbänder an die Truppenteile ausgegeben wurden.

Das stimmt mit der, Erinnerung von Major der Reserve a. D. Ulrich von Busekist überein, der schreibt:

Ich kann bestätigen, was die Herren v. Hallberg und v. Saint Paul schreiben. Die ersten Bänder kamen etwa Ende April zum AOK 16 und dann fortlaufend in kleinen Sendungen, die jeweils sofort den Korps zugeleitet wurden. Sie reichten aber bei weitem nicht aus. Stärker floß meiner Erinnerung nach der Quell der Besitzurkunden, die ebenfalls jeweils sofort weitergeleitet wurden mit der Weisung, sie schnellstens den verleihungsberechtigten Soldaten auszuhändigen auch ohne das Band, das dann nachgeliefert werden sollte. Meiner Erinnerung nach reichten aber auch diese Urkunden bei weitem nicht aus.

Dies alles bestätigt schließlich der Forstmeister Scheer, damals IIb der Heeresgruppe Kurland, der die Verleihungsbestimmungen nach dem Vorbild des Afrika-Bandes formuliert hatte, indem er mitteilt:

Als IIb der Heeresgruppe Kurland ab September 1944 habe ich bei dem Entwurf für das Ärmelband Kurland und bei der Ausarbeitung der. Verleihungsbedingungen mitgewirkt.

Die Verleihungsbedingungen lehnten sich an diejenigen für das Ärmelband „Afrika“ an. Die Verleihungsbestimmungen waren m. W. folgende:

  1. Das Ärmelband ‚Kurland‘ wird im Namen des Oberbefehlshabers der Heeresgruppe Kurland verliehen.
  2. Das Band wird als Kampfabzeichen verliehen und darüber eine Besitzurkunde ausgestellt.
  3. Die Verleihung ist an folgende Bedingungen gebunden:
a) Für die kämpfende Truppe Teilnahme an mindestens drei Kurlandschlachten.
b) Verwundung bei einem Kampfeinsatz (ob ein Unterschied zwischen Leichtverwundeten, die bei der Truppe verblieben, und denen, die in ein Lazarett aufzunehmen waren, bestand, weiß ich nicht mehr).
c) Für die rückwärtigen Dienste (einschl. OT) ehrenvoller Einsatz von mindestens drei Monaten im Bereich der Heeresgruppe Kurland, gerechnet ab ... September 1944.
Es ist mir nicht bekannt, ob Freiwilligen-Verbände eingeschlossen waren.

Forstmeister Scheer bestätigt auch die Angaben des IIa der Heeresgruppe Kurland,

... daß gegen Ende April 1945 die ersten Ärmelbänder an die 16. und 18. Armee ausgegeben wurden — sie waren ausschließlich für die kämpfende Truppe bestimmt und für Schwerverwundete.

Daß die Ausgabe der Bänder nicht gleichmäßig vor sich gehen konnte, liegt auf der Hand. Abgesehen von dem Vorrang der ständigen und hartnäckigen Kämpfe konnte auch die Herstellung und Anlieferung der Auszeichnungen nur schrittweise erfolgen, so daß die Ärmelbänder bei den Einheiten zu sehr verschiedenen Zeitpunkten oder auch überhaupt nicht mehr ausgegeben worden sind. So schreibt der Quartiermeister des X. AK., Major i. G. a. D. Nohn:

Die Verleihungsweise war lagebedingt. Beim X. AK. trafen die Bänder während der Kapitulationsverhandlungen ein. Der Kradmelder, den ich von meiner Qu.-Abt. zur Fü.-Abt. sandte, um die Bänder abzuholen, verlor auf dem Rückweg sein Krad an russische Streifkommandos. Er brachte aber die Bänder mit; diese wurden dann in einfacher Form, ohne Urkunde, an die Angehörigen der Qu.-Abt. ausgehändigt. Eine Auswahl mußte nicht getroffen werden, da alle Offiziere und Mannschaften schon längere Zeit der Heeresgruppe angehört hatten. Eintragung ins Soldbuch wurde meines Wissens noch vollzogen.

Hauptmann a. D. Buxa stellt fest:

In unserer 11. Infanterie-Division erhielten zuerst die Mannschaften und Unteroffiziersdienstgrade dieses Band, und die Offiziere sollten zurückstehen, weil jeweils nicht ausreichend Bänder fertig geworden waren.

Bei der Sturmgeschütz-Kompanie 1263 erfolgte die Verleihung des Ärmelbandes Kurland vor versammelter Mannschaft - der Zeit vom 26. bis 30. April 1945 mit der Übergabe des Bandes, der Urkunde und einer Eintragung in das Soldbuch.

In der 263. Infanterie-Division wurde die letzten Ärmelbänder sogar noch am 9. Mai 1945 verliehen, und zwar im Rahmen eines Schlußappells des Divisionskommandeurs Generalleutnant Hemmann in der Schule von Kalvene.

Bei der 16. Armee und speziell bei der 290. Infanterie-Division scheinen andererseits nur sehr wenige Ärmelbänder ausgegeben worden zu sein. Die Verhältnisse bei der Verleihung und der Ausgabe lagen demnach sehr verschieden; sie entsprachen somit durchaus den Umständen des großen Kampfes. Die Zahl der tatsächlichen Empfänger der Urkunde oder des Bandes oder von beiden im Verhältnis zu der Viertelmillion von Kurlandsoldaten ist also wohl nicht allzu hoch zu veranschlagen.

Übrigens übergab Generaloberst Hilpert noch in russischer Kriegsgefangenschaft im Durchgangslager 27/1 bei Moskau dem gleichfalls dort befindlichen Generalfeldmarschall Ferdinand Schörner ein mitgebrachtes Ärmelband, da Schörner ja bis Mitte Januar 1945 als Generaloberst die deutschen Verbände in Kurland geführt hatte. Er hatte damit nur ausgeführt, was schon vor der Kapitulation der Wehrmacht im Heeresgruppenstab besprochen worden zu sein scheint. Auch höhere andere Offiziere gelangten während der Gefangenschaft in den Besitz von Kurland-bändern, die ihnen wohl Oberst Freiherr von Hallberg als IIa der Heeresgruppe „Kurland“ ras einem kleinen mitgeführten Bestand in Anbetracht der Erfüllung der zeitlichen Voraussetzungen überreichte, zwar im Auf-zage des Oberbefehlshabers der Heeresgruppe, aber ohne Urkunde. Ob die Übergabe noch am Sammelpunkt der Kurland-Generale in Tirksliai (Litauen) oder erst in Krasnogorsk bei Moskau vor sich ging, ist zunächst unaufgeklärt. Jedenfalls geschah dies in den ersten Wochen der Gefangenschaft.

Ein Gewährsmann sah sogar Mitte Mai in Schleswig-Holstein zahlreiche Angehörige der 11. Infanterie-Division und der 14. Panzer-Division mit dem Kurland-Band. Sie hatten in den Tagen vor der Kapitulation im Raume Libau in Reserve gelegen und waren zu einem großen Teil auf dem Seewege nach Deutschland gelangt. Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß nach den bisherigen Ermittlungen einiger Historiker die ersten Verleihungen wahrscheinlich am 20. April 1945 stattgefunden haben und erst nach der Kapitulation ihr Ende fanden, ohne aber abgeschlossen zu sein. Das stimmt auch mit den bekanntgewordenen Besitzzeugnissen überein. Vielfach wurden also Band und Urkunde zusammen ausgehändigt sowie gleichzeitig die Eintragung ins Soldbuch vorgenommen; in zahlreichen anderen Fällen wurde zuerst die Urkunde ausgehändigt und dann das Band, wobei die Eintragung ins Soldbuch schon mit der Übergabe der Urkunde erfolgte. In anderen Fällen — besonders in den Tagen der Kapitulation — wurde nur noch die Eintragung ins Soldbuch vorgenommen. Es scheint aber, als ob auch Bänder ausgehändigt wurden, ohne daß es möglich war, Besitzurkunden auszugeben und Eintragungen in das Soldbuch vorzunehmen.