29. Juni
(Weitergeleitet von 29. Brachet)
- 984: Auf dem Hoftag in Rara (Rohr in Thüringen) übergibt Heinrich von Bayern (der Zänker) den schon zum König gekrönten unmündigen dreijährigen Otto III. an Theophanu.
- 1073: König Heinrich IV. weigert sich in Goslar, eine mit Beschwerden kommende Fürstendelegation der Sachsen zu empfangen, und löst damit den Sachsenkrieg aus.
- 1312: Heinrich VII. wird zum römisch-deutschen Kaiser gekrönt. Es ist die erste Kaiserkrönung seit dem Untergang der Staufer.
- 1536: gestorben Bernhard III. von Baden, Markgraf von Baden-Baden
- 1679: Der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm verliert im Frieden von Saint Germain, mit dem der Schwedisch-Brandenburgische Krieg beendet wird, das zurückgewonnene Vorpommern wieder an die Schweden.
- 1831: gestorben Heinrich Friedrich Karl Freiherr vom Stein, preußischer Politiker
- 1859: gestorben Ludwig Wilhelm Wichmann, klassizistischer Bildhauer
- 1866: Trotz gewonnener Schlacht bei Langensalza zwei Tage zuvor muß das Königreich Hannover aus militärischer Erschöpfung im Deutschen Krieg gegenüber Preußen kapitulieren.
- 1875: gestorben Ferdinand I., Kaiser von Österreich, König von Ungarn und Böhmen
- 1880: Frankreich zwingt König Pomaré V. von Tahiti zur Abdankung und gliedert die Insel in Französisch-Polynesien ein.
- 1902: geboren Carl-Heinz Schroth, deutscher Schauspieler aus Österreich
- 1946: Die Alliierte Kommandantur in Berlin verbietet bis auf weiteres den Zuzug weiterer Personen in die völlig zerstörte Stadt. Von dieser Maßnahme sind auch diejenigen Berliner betroffen, die während des Krieges evakuiert worden waren.
- 1951: In Bayreuth werden die ersten Richard-Wagner-Festspiele nach dem Krieg eröffnet.
- 1955: gestorben Ernst Legal, deutscher Schauspieler
- 1955: Die polnische Militärmission in Berlin (West) gibt bekannt, daß Deutschen sogenannte „Einreisegenehmigungen“ in das polnisch annektierte Schlesien nur in „wichtigen Fällen” erteilt werden.
- 1995: Die BRD-Blockparteien verabschieden mit einer Zweidrittelmehrheit ein neues Abtreibungsgesetz, das vorgeburtliche Kindstötung noch stärker ermuntert, indem es sie innerhalb der ersten drei Monate freigibt. Seit 1974, als erstmals das Tötungsverbot an Ungeborenen wesentlich ausgehöhlt wurde, ist über zehn Millionen deutschen Kindern durch Schwangerschaftsabbruch das Lebensrecht verwehrt worden. Das Fehlen von Nachwuchs wird bei Debatten zum Thema Alterssicherung rituell-heuchlerisch beklagt.