Lizenzzeitung

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Lizenzzeitungen waren Zeitungen, welche nach dem Zweiten Weltkrieg in den Westzonen und der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands und Österreichs in den Jahren von 1945 bis 1949 nur nach Genehmigung der Militärregierungen herausgegeben werden durften. Sie waren Ausgangspunkt der Entwicklung der antinationalen, gleichgeschalteten Massenmedien, deren Aufgabe die Ausformung der öffentlichen Meinung ist.

Zu diesem Zweck vergaben die Militärverwaltungen der Sieger in den Westzonen Lizenzen ausschließlich an solche Verleger bzw. Chefredakteure, bei welchen eine politische Zuverlässigkeit im Sinne der Siegermächte sichergestellt oder weitgehend vermutet war. Journalisten und Verleger, die bereits eine Medientätigkeit während des Nationalsozialismus absolviert hatten, erhielten regelmäßig keine Lizenz oder erst nachdem der Mitbewerber bereits einen guten Vorsprung im Aufbau der Redaktion und Sicherung von Abonnenten hatte. Presse-Lizenzen wurde überwiegend bevorzugt an Widerständler gegen den nationalsozialistischen Staat verliehen.

Allgemeines über Medienlizenzen

In der BRD wird der öffentliche Medienbereich von Aufsichtsbehörden der BRD umfassend kontrolliert. Von 1945 bis zur Einsetzung des BRD-Besatzungskonstruktes wurde die Zensuraufgabe von den zuständigen Militärverwaltungen übernommen. Während Zeitungs- bzw. Verlagslizenzen heute nicht mehr verlangt werden, ist für die Ausstrahlung von Radio- und Fernsehproduktionen noch immer eine Lizenz notwendig.

Wenngleich es Zeitungslizenzen nicht mehr gibt, bedeutet das jedoch keinesfalls, daß eine tatsächliche Pressefreiheit gegeben wäre. So wird politisch unerwünschten Zeitungen, Zeitschriften oder Büchern heute auf diversen sonstigen Wegen die Veröffentlichung deutlich erschwert, z. B. durch Boykottierung, Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder negative Stimmungsmache von seiten der Massenmedien. Publikationen finanzieren sich anteilig auch durch Werbeschaltungen, die durch Vertreter der Staatsorgane eingeschränkt werden können.

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurden die weitreichendsten Frequenzen, insbesondere im Kurz- und Mittelwellenbreich der Deutschen Post entzogen. Zur Ausstrahlung von Radio- und Fernsehproduktionen sind heute weiterhin Lizenzen (sogenannte Rundfunklizenzen) erforderlich. Diese werden von den Landesmedienanstalten der BRD als Aufsichtsbehörden für private Radio- und Fernsehprogramme und Telemedien nach Prüfung vergeben. Die durch Zwangsgebühren finanzierten Öffentlich-rechtlicher Rundfunk-Anstalten unterliegen ohnehin der BRD-Kontrolle.

Wesen

Die Lizenzzeitungen waren nach Kriegsende mit Beginn der Umerziehung ein markantes Zeichen der fremdherrschaftlichen Zensur. Grundsätzlich wurde dabei die nationalsozialistische Regierungsepoche redaktionell verunglimpft, diffamiert etc., während das Wirken der Besatzungsregierungen ausschließlich positiv thematisiert wurde.

So propagierten alle Lizenzzeitungen das Besatzungsstatut von Jahr zu Jahr mehr und mehr als eine sogenannte „Befreiung vom Nationalsozialismus“. In diesem Zusammenhang publizierten sie dann ebenso dessen angebliche Grausamkeit und Menschenverachtung; wenn auch noch zu Anfang – um der Erlebnisgeneration gegenüber nicht völlig unglaubwürdig dazustehen – zunächst oft noch sublim gestaltet, jedoch mit stetig steigender Dreistigkeit. Diese Maßnahmen dienten vorsätzlich oder/und aus journalistischer Unerfahrenheit geboren der fortwährenden Demontage jeglichen deutschen Nationalstolzes zum Zwecke der schleichenden Zerstörung des deutschen Volkstums.

Da die Militärregierungen derlei Lizenzen jederzeit wieder einziehen konnten, waren sie für die Besatzer ein ideales Instrument der Disziplinierung und Kontrolle der Lizenzzeitungen bzw. ihrer Redakteure und Herausgeber.

Geschichte

Westzone

Am 26. Juni 1946 wurde den Lizenzzeitungen in der VS-Besatzungszone von der Militärregierung die direkte Übernahme von Agenturmeldungen und Bildfunkempfang aus den VSA gestattet, bis genehme Nachrichtenagenturen gegründet wurden.

Beispiele von Lizenzeitungen

Mittelbayerische Zeitung, Regensburg

SBZ (Sowjetisch besetzte Zone in Mitteldeutschland)

Auf dem Gebiet der späteren DDR war eine Lizenz zur Herausgabe einer Zeitung bis 1989 erforderlich.


Siehe auch

Literatur

  • deposit.ddb.de: Die hessischen Lizenzträger und ihre Zeitungen, von Eva-Juliane Welsch Vorsicht! Umerziehungsliteratur im antideutschen Sinne!