Augsburger Konfession

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Erstausgabe der Augsburger Konfession mit Vorstücken und Anhang in lateinischer Sprache, Wittenberg 1531

Die Augsburger Konfession (lat. Confessio Augustana; auch Augsburger Bekenntnis, Augsburgische Konfession) ist das vorgetragene lutherische Bekennnis auf dem Reichstag von Augsburg 1530. Sie ist die wichtigste Bekenntnisschrift der lutherischen Kirche.

Geschichte

Nachdem Kaiser Karl V. zur gütlichen Beilegung der seit 1517 in Deutschland entstandenen Kirchenspaltung für den 8. April 1530 einen Reichstag nach Augsburg ausgeschrieben und verordnet hatte, daß die Stände dort persönlich erscheinen sollten, forderte Kurfürst Johann von Sachsen Luther, Jonas, Bugenhagen und Melanchthon auf, ihm bis zum 20. März in Torgau ein Verzeichnis der strittigen Punkte im Glauben und in äußeren Kirchengebräuchen vorzulegen. Sie übergaben dem Kurfürsten einen gemeinsam erstellten Entwurf, Torgauer Artikel genannt[1]. Außer diesem sind auch zwei ältere Stücke, die sogenannten 15 Marburger und 17 Schwabacher Artikel zum Teil wörtlich in die Konfession übergegangen. In jenen war auf dem Religionsgespräch in Marburg (1. bis 3. Oktober 1529) zusammengefaßt, in welchen Lehren Reformierte und Lutheraner übereinstimmten, und worin sie betreffs des Abendmahls voneinander abwichen. Luther hatte sie für den Konvent von Schwabach (16. Oktober 1529) zu den Schwabacher Artikeln, in denen er bei allen strittigen Punkten seine Lehrauffassung nocheinmal hervorhob, umgearbeitet.

Aufgrund dieser Vorarbeiten, zu denen auch noch einige andere Aufsätze (insbesondere das Stück B bei Förstemann „Über Glauben und Werke“) gekommen sein müssen, wurde Melanchthon mit der Ausarbeitung der verlangten Schrift beauftragt. Er begann damit schon auf der Reise und fuhr mit Verbesserungen und Umarbeitungen in Augsburg fort, zumal das längere Ausbleiben des Kaisers (bis zum 20. Juni) ihm Zeit dazu gab. Die Schrift, ursprünglich nur im Namen und Auftrage des Kurfürsten verfaßt, sollte auf Wunsch der übrigen Stände als gemeinsames Bekenntnis überreicht werden. Seitdem wurde sie nicht mehr „Apologie“, „Sächsischer Vorschlag“, „Sächsischer Unterricht“ oder „Sächsischer Ratschlag“, sondern allgemein „Konfession“ genannt, und an der Fertigstellung des Textes beteiligten sich auch die anderen evangelischen Stände.

Augsburger Konfession von 1530

Dann wurde der Text an Luther, der wegen der Reichsacht in Coburg zurückgeblieben war, geschickt. Der Text wurde zugleich auf deutsch und lateinisch ausgearbeitet. Die Konfession war nicht das Sondersymbol einer bereits getrennten Kirchengemeinschaft, sondern ein Friedensvorschlag an die Gegner, die evangelischerseits dargebotene Grundlage der Verständigung. Daher wurde das Gemeinsame mit den Gegnern stark hervorgehoben, die Differenz insbesondere in der Lehre auf die Stücke beschränkt, worin man durchaus nicht nachgeben konnte, und auch hier mit größter Schonung und Milde ausgesprochen. Der erste Teil der Schrift enthält daher folgende 21 Artikel des Glaubens und der Lehre:

1) von Gott
2) von der Erbsünde
3) vom Sohne Gottes
4) von der Rechtfertigung
5) vom Predigtamte
6) vom neuen Gehorsam
7) von der Kirche
8) was die Kirche sei?
9) von der Taufe
10) vom Abendmahl
11) von der Beichte
12) von der Buße
13) vom Gebrauche der Sakramente
14) vom Kirchenregiment
15) von der Kirchenordnung
16) von Polizei und weltlichem Regiment
17) von Christi Wiederkunft zum Gericht
18) vom freien Willen
19) von der Ursache der Sünde
20) vom Glauben und von guten Werken
21) von dem Dienste der Heiligen

Diese Abschnitte (mit Ausnahme der beiden letzten) sind möglichst kurz behandelt, der zweite Teil ausführlicher. Er enthält sieben „Artikel, von welchen Zwiespalt ist, da erzählt werden die Mißbräuche, so geändert seynd“, nämlich:

22) von beider Gestalt des Sakraments
23) vom Ehestande der Priester
24) von der Messe
25) von der Beichte
26) vom Unterschiede der Speise
27) von Klostergelübden
28) von der Bischöfe Gewalt

Unterzeichner

Dieses Bekenntnis wurde unterschrieben von:

Im Verlaufe des Reichstages traten noch die Freien Reichsstädte Weißenburg, Heilbronn, Kempten und Windsheim dem Bekenntnis bei.

Verlesung und Druck

Am Sonnabend, dem 25. Juni 1530, nachmittags 4 Uhr, wurde nach einer einleitenden lateinischen Rede des sächsischen Kanzlers Brück das deutsche Exemplar der Konfession von dem sächsischen Kanzler Bayer verlesen. Der Kaiser erließ den Katholiken, da sie ja beim alten geblieben waren, die Vorlegung eines Bekenntnisses, ließ sich von den Evangelischen beide Exemplare der Konfession übergeben und versprach, nach reiflicher Erwägung ihnen seinen Entschluß mitzuteilen.

Des kaiserlichen Verbotes ungeachtet und ohne Vorwissen der evangelischen Stände erschien noch während des Reichstages die Augsburger Konfession gedruckt, und noch 1530 folgten sieben Ausgaben (sechs deutsche und eine lateinische). Um Fälschungen und Ungenauigkeiten entgegenzutreten, nahm Melanchthon jetzt die Ausgabe selbst in die Hand, und schon 1530 erschien von ihm in Wittenberg die sogenannte editio principes (Erstausgabe) in deutscher und lateinischer Redaktion (die nicht Original und Übersetzung, sondern zwei selbständige Bearbeitungen sind).

Augsburger Konfession von 1540

In den folgenden Jahren erschien eine Ausgabe nach der anderen, und in jeder brachte Melanchthon Änderungen an; dogmatisch bedeutsame enthält erst die lateinische Ausgabe von 1540 (Confessio variata), in Art. 4, 5, 6, 18, 20, 21, vor allem aber im Art. 10 vom Abendmahle, wo er im Interesse der Versöhnung eine die Luthersche und Calvinsche Ansicht vereinigende Formel aufstellte. Diese „erklärte, in etwas gemehrte“ Konfession ist von Luther stillschweigend gebilligt, von den evangischen Theologen und Reichsständen aber als authentische Auslegung der Konfession vom Jahre 1530 wiederholt ausdrücklich anerkannt und mit kirchlichem Ansehen bekleidet worden. Erst seit dem Religionsgespräch in Weimar, 1560, wo Flacius die Veränderungen als ebensoviele Verfälschungen der reinen lutherischen Lehre brandmarkte, begann ein Kampf der lutherischen Orthodoxie gegen die „veränderte“ (variata) Augsburger Konfession, der zum Teil unter den maßlosesten Schmähungen gegen Melanchthon bis gegen die Mitte des 18. Jahrhunderts fortgeführt wurde. Die wörtliche Feststellung des ursprünglichen Textes ist überhaupt nicht mehr möglich, da beide in Augsburg übergebenen Originale der Augsburger Konfession verloren gegangen sind. Von den in die Sammlungen der symbolischen Bücher aufgenommenen Texten steht der lateinische der Urgestalt nahe; hinsichtlich des deutschen gilt der von Tittmann (Dresden 1830) nach der Ausgabe Melanchthons herausgegebene Text als der vergleichsweise authentische.

Rezeption

Seit den Zeiten der Konkordienformel hat sich die lutherische Kirche stets an die „ungeänderte“ Augsburger Konfession gehalten, nachdem sie auch aufgrund dieser Bekenntnisschrift durch den Augsburger Religionsfrieden 1555 zur staatsrechtlichen Anerkennung gelangt war. Dagegen blieb das Verhältnis der Reformierten zur Augsburger Konfession von jeher strittig. Sie selbst haben sich meist unbedenklich, wenn auch nicht ausschließlich, zur Augsburger Konfession bekannt, sogar zur „ungeänderten“, wie bei Abschluß der Wittenberger Konkordie (1536, auch in der Schweiz anerkannt 1538). Calvin unterschrieb die „erklärte“ Augsburger Konfession 1541 auf dem Religionsgespräch von Regensburg, 1557 Farel und Beza auf dem Kolloquium zu Worms. Der zur reformatorischen Kirche übergetretene Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz unterschrieb 1561 die ungeänderte Augsburger Konfession, wurde auch von den evangelischen Ständen, dem Kaiser Maximilian II. gegenüber, als Augsburgischer Konfessionsverwandter auf dem Reichstag zu Augsburg 1566 verteidigt. Als 1614 Johann Sigismund, Kurfürst von Brandenburg, zur reformatorischen Kirche übertrat, erklärte er sich ausdrücklich für die Augsburger Konfession, und ebenso 1645 die Reformierten in Polen auf dem Religionsgespräche zu Thorn, unter ausdrücklicher Nichtigkeitserklärung eines Unterschiedes zwischen einer veränderten und unveränderten Augsburger Konfession.

Aufgrund dieser Vorgänge setzte es der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm im Westfälischen Frieden 1648 durch, daß die Reformierten ausdrücklich und offiziell als zu den Augsburgischen Konfessionsverwandten gehörig anerkannt wurden. Dagegen haben die orthodoxen lutherischen Theologen meist hartnäckig die Wahrheit dieser Verwandtschaft abgestritten. Von ihnen ist auch im 19. Jahrhundert eine erneuerte Betonung der „ungeänderten“ (invariata) Augsburger Konfession als des allein gültigen Ausdrucks des lutherischen Glaubens ausgegangen. Dagegen hat eine vermittelnde Richtung wiederholt versucht, die Augsburger Konfession zu einem Unionssymbol für alle Evangelischen zu erheben (so insbesondere auf dem Berliner Kirchentag von 1853), was aber immer wieder an dem Protest der strengen Lutheraner scheiterte.

Literatur

  • Theodor Kolde: „Die älteste Redaktion der Augsburger Konfession. Mit Melanchthons Einleitung“ (1906) (PDF-Datei)
  • „Die unveränderte Augsburgische Konfession. Deutsch und Lateinisch“ (1901) (PDF-Datei)
  • G. G. Weber: Krit. Geschichte der Augsburger Konfession (2 Bde., Frankfurt 1785)
  • Förstemann: Urkundenbuch zu der Geschichte des Reichstags zu Augsburg, Bd. 1 (Halle 1833)
  • Plitt: Einleitung in die Augustana (2 Bde., Erlangen 1807 u. 1808)
  • Zöckler: Die Augsburger Konfession als symbolische Lehrgrundlage der deutschen Reformationskirche (Frankfurt 1870)
  • Briefe und Akten zu der Geschichte des Religionsgesprächs zu Marburg 1529 und des Reichstags zu Augsburg 1530, hg. v. Schirrmacher (Gotha 1876)
  • Virck: Melanchthons politische Stellung auf dem Reichstage zu Augsburg (in der „Zeitschrift für Kirchengeschichte“, 1887)
  • Brieger: Die Torgauer Artikel (in den „Kirchengeschichtlichen Studien, H. Reuter gewidmet“, Leipzig 1887)
  • Rinn: Die Entstehung der Augsburger Konfession (Halle 1888).
  • Confessio Augustana Variata. Das protestantische Einheitsbekenntnis von 1540 (Speyer 1993)

Verweise

Fußnoten

  1. in Förstemanns „Urkundenbuch“ unter A verzeichnet, „Verzeichnis der Artikel, so der Religion halber streitig sind“