Autograph

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Autograph der ersten Seite (Vivace, Ma Non Troppo) von Beethovens später E-Dur-Sonate (op. 109)

Das Autograph (auch Autograf; altgr. αὐτός autós „selbst“ und γραφή graphē „Geschriebenes“, „Schrift“) bzw. in Mehrzahl Autographen sind wörtlich im altherkömmlichen Sinne solche Schriftstücke, welche von ihren Verfassern mit eigener Hand niedergeschrieben worden sind. Als Urschriften oder Originalhandschriften, im Gegensatz zu den Abschriften oder Kopien, haben dieselben für den Philologen und Diplomatiker die vollgültigste urkundliche Beweiskraft.

Die Originalhandschriften oder Autographen bedeutender Fürsten, Staatsmänner, Gelehrter, Schriftsteller und Dichter zählen daher zu den eigentlichen Zimelien der Bibliotheken. Etwa seit Mitte des 18. Jahrhunderts gebraucht man jedoch den Namen Autographen in etwas anderem Sinne für Handschriften, welche von historisch berühmten Persönlichkeiten, ausgezeichneten Gelehrten und Künstlern, durch außerordentliche Geistesgaben oder ungewöhnliche Schicksale bekannt gewordenen Männern und Frauen herrühren, und bei denen für den Sammler die Frage nach der Wichtigkeit des Inhalts erst in zweiter, die nach der Echtheit der Handschrift in erster Linie steht.

Geschichte

Bereits im Altertum sammelte man Autographen berühmter Personen; zur Liebhaberei wurden die Autographensammlungen seit Ende des 16. Jahrhunderts zunächst in Frankreich. Die erste größere Sammlung dieser Art legte Loménie de Brienne († 1638), der Staatssekretär Heinrichs IV., an. Weitere bekanntere Sammler waren die Historiker Pierre und Jacques Dupuy († 1651 und 1656), Hippolyt Graf von Bethune († 1665), De Gaignières († 1715), Baluze († 1718), De Mesmes († 1723), Colbert, Huet u. a. Diese Autographensammlungen umfaßten hauptsächlich historische Aktenstücke, Memoiren, Gesandtschaftsberichte, Urkunden und Briefe berühmter Männer und waren noch vorwiegend im wissenschaftlichen Interesse angelegt. Als reiche Schätze historischen Materials wurden sie meist von der öffentlichen Bibliothek in Paris erworben. Von den Franzosen gelangte die Liebhaberei, Autographen zu sammeln, zunächst nach England. Von da ging sie seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts auch nach Deutschland über, wo sie besonders im 19. Jahrhundert an Zuwachs gewann. An die Stelle des anfänglich überwiegenden wissenschaftlichen Interesses trat mehr und mehr das psychologische Interesse, welches sich an die Handschrift jeder ausgezeichneten Individualität knüpft.

Beginn des Autographenhandels im 19. Jahrhundert

Mit dem Anwachsen des Sammeleifers wurden die Autographen auch Gegenstand des kommerziellen Handels; der Autographenhandel ist in der Regel mit dem Antiquariatsbuchhandel oder Kunsthandel verbunden. Der erste Versuch, eine Autographensammlung öffentlich zu verkaufen, wurde 1801 in Paris mit einer von Richelieu herrührenden gemacht, seit 1820 folgten dort immer rascher weitere Aktionen. Die erste Autographenversteigerung in Deutschland Ländern fand 1838 in Wien statt. Der erste Autographenkatalog (die Sammlung von Piréricourt) erschien 1822 in Paris. Der Wert der Autographen wird durch das Interesse an der schreibenden Person, die Seltenheit der von ihr herrührenden Autographen, durch Inhalt und Umfang der Handschrift sowie dadurch bestimmt, ob das betreffende Schriftstück bereits veröffentlicht oder ob es noch nicht gedruckt wurde; sehr wesentlich ist auch, ob das Schriftstück vom Autor durchweg selbst geschrieben, oder ob es nur unterzeichnet wurde, ob Ort und Zeit der Abfassung angegeben wurde, ob Adresse, Siegel oder Briefmarke vorhanden sind, und selbstverständlich auch, ob sich dieselbe in gutem Zustand befindet. Bei einzelnen Autoren, welche in verschiedenen Sprachen korrespondieren, kommt es sehr oft aber auch auf die Sprache an, in welcher das betreffende Schriftstück abgefaßt wurde. So werden z. B. deutsche Briefe Martin Luthers, Leibniz' u. a. höher bewertet als lateinische. Darüber hinaus wird eine volle Unterschrift („J. W. v. Goethe“) höher gewertet als eine verkürzte („G.“, „v. G.“ oder „Goethe“). Von daher können die Preise für Autographen einer und derselben Persönlichkeit sehr variieren.

Literatur

  • Johannes Günther, Otto August Schulz: „Handbuch fur Autographensammler“, 1856 (PDF-Datei)
  • „Autographen deutscher Dichter nach bisher ungedruckten Dichtungen in Originalhandschriften“, 1866 (PDF-Datei)