Biologische Waffen

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Biologische Waffen sind Massenvernichtungswaffen mit Krankheitserregern, die einen schweren Erkrankungsverlauf oder sogar tödliche Folgen zeigen und die deshalb gezielt gegen Menschen eingesetzt werden.

Erste Einsätze

Bei der Ausrottung der nordamerikanischen Indianer setzten sowohl die Briten als auch die Franzosen biologische Waffen ein. Da die aus Europa eingeschleppten Krankheiten in dieser Umgebung noch nie vorgekommen waren, fiel der Krankheitsverlauf weitaus schwerer aus als bei Europäern. Im Jahre 1763 verteilten Engländer erstmals pockenverseuchte Decken an Indianer.

Zweiter Weltkrieg

Einsatzplanung durch England

Während des Zweiten Weltkriegs wurden in Großbritannien auf direkte Weisung Winston Churchills Biowaffen entwickelt und produziert. Durch die Versuche wurde Gruinard Island, eine unbewohnte Insel im Nordwesten Schottlands, mit Milzbrandsporen verseucht. Großbritannien produzierte im Zweiten Weltkrieg Milzbrand in größeren Mengen als biologische Waffe. Beabsichtigt war, die Milzbrandsporen in Tierfutter einzuarbeiten und dieses über landwirtschaftlichen Gebieten in Deutschland abzuwerfen. Die VSA übernahm dann die spätere Massenproduktion von Biowaffen für England, da England aufgrund der Nähe zu Deutschland als Produktionsstandort angreifbar gewesen wäre. 1944 gab die US-Armee eine Million 2-Kilogramm Anthrax-Bomben in Auftrag, die auf Berlin, Hamburg, Stuttgart, Frankfurt, Aachen und Wilhelmshaven abgeworfen werden sollten. Nur durch eine Produktionsverzögerung kamen die Massenvernichtungswaffen nicht zum Einsatz gegen Deutschland.

Sowjet-bolschewistischer Einsatz

Kurz vor der Schlacht um Stalingrad wurden deutsche Truppen mit Tularämie infiziert.[1] Innerhalb einer Woche erkrankten in dem betroffenen Gebiet Tausende von deutschen Soldaten an Hirnhautentzündung, hervorgerufen durch den Tularämieerreger. Betroffen waren ausschließlich deutsche Truppen. Von sowjetischer Seite wurde behauptet, daß diese plötzliche Epidemie auf natürliche Umstände, etwa mangelnde Hygiene, zurückzuführen gewesen sei. Doch während 1941 in der gesamten Sowjetunion nur 10.000 Tularämieerkrankungen auftraten, waren es 1942 bereits 100.000, also plötzlich das Zehnfache. 1943 lag der Anteil an Tularämieerkrankten dann schlagartig wieder bei unter 10.000.

Lügen gegen Deutschland

Im Oktober 1946 wurde vor dem Nürnberger Tribunal das Urteil gegen die deutsche Regierung verkündet. Wie der nachfolgend verlesenen Urteilsbegründung zu entnehmen ist, ergingen die Todesurteile gegen Hermann Göring und Wilhelm Keitel unter anderem wegen folgender angeblicher „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“: „Im Juli 1943 wären Versuche zur Vorbereitung eines bakteriologischen Feldzugs begonnen worden. Sowjetgefangene wären zu diesen medizinischen Versuchen verwendet worden. In der Mehrzahl der Fälle hätten diese den Tod zur Folge gehabt.“

Hitler hatte die Entwicklung von Biowaffen verboten

Dieser Vorwurf basierte allerdings genauso auf gefälschten Beweisen wie die Behauptung, für das Katyner Massaker seien „die Faschisten“ verantwortlich gewesen. Der einzige „Beleg“, den die russische Seite vorweisen konnte, war nämlich die Aussage des Generalarztes Professor Walter Schreiber, ehemals Chef der Abteilung Wissenschaft und Gesundheitsführung der Heeres-Sanitätsinspektion. Nach dessen Einlassungen hätten Keitel und Göring auf Befehl Hitlers ein offensiv ausgerichtetes deutsches Biowaffenprogramm ins Leben gerufen.
„Lediglich der schnelle Vormarsch der Roten Armee“, hatte Schreiber zuvor in diesem Zusammenhang in einem Brief „an die Regierung der Sowjetunion“ behauptet, „hat Europa und die Menschheit vor einer furchtbaren Katastrophe bewahrt (...)“[2]

Allerdings stand Schreibers Zeugnis im vollkommenen Widerspruch zur Realität. Wie aus den vorhandenen Quellen eindeutig hervorgeht, hatte Hitler sich mehrmals dezidiert gegen einen Einsatz biologischer Waffen sowie vorbereitende Versuche ausgesprochen. Erlaubt war einzig und allein die Suche nach Abwehrmöglichkeiten im Falle eines gegnerischen Angriffes mit Bakterien oder Toxinen.

Schreiber hatte also vorsätzlich die Unwahrheit gesagt, wofür wohl massive Todesdrohungen gegen seine Person verantwortlich waren. Deshalb trauten die sowjetischen Ankläger unter Generalstaatsanwalt Roman Rudenko ihrem präparierten Kronzeugen auch keine sonderliche Standfestigkeit zu, was man daran ersehen kann, daß sie ihn noch vor dem Kreuzverhör durch Vertreter der Verteidigung verschwinden ließen. Angeblich befand sich Schreiber schon am Tag nach seiner Aussage vor dem Tribunal auf dem Rückweg in das Kriegsgefangenenlager Krasnogorsk, und die sowjetische Seite hielt es „nicht für ratsam“, den Generalarzt nochmals nach Nürnberg zu bringen.

Doch das war nicht der einzige Justizskandal rund um das angebliche deutsche Biowaffenprogramm. Die angloamerikanische Seite war nämlich längst detailliert darüber informiert, daß Hitler jedwede Vorbereitung eines Bakterieneinsatzes sogar strikt untersagt hatte. Doch all das kam in Nürnberg nicht zur Sprache. Der Grund hierfür dürfte sein, daß man den konstruierten Vorwurf der Sowjets im Raum stehen lassen wollte, um von den eigenen Biowaffenaktivitäten abzulenken. Im nachfolgenden Nürnberger Ärzteprozeß, der ausschließlich von den Amerikanern geführt wurde, spielten die vorgeblichen deutschen Biowaffenaktivitäten ebenfalls noch eine gewisse Rolle, so zum Beispiel in der Anklage gegen den Stellvertretenden Reichsgesundheitsführer Kurt Blome. Jedoch wurden nun selbst marginale Andeutungen zu einem Fall für die Zensur. In dem von der US-Regierungsdruckerei herausgegebenen Prozeßbericht sind alle Aussagen getilgt, in denen es um angebliche deutsche Biowaffen geht. Diese finden sich nur noch im offiziellen maschinengeschriebenen Originalprotokoll des Prozesses, von dem ein Exemplar im Staatsarchiv Nürnberg lagert.

Siehe auch

Quelle

  • Junge Freiheit 42/10, S. 20: An der Büchse der Pandora spielte man selbst herum. Mit konstruierten Vorwürfen gegen Deutschland wurde von den eigenen Biowaffenaktivitäten abgelenkt

Literatur

Verweise

Fußnoten

  1. Der Spiegel 41/2000: Das Geheimnis der Killerbakterien
  2. Geißler: Biologische Waffen - Nicht in Hitlers Arsenal, S.17