Boere, Heinrich
Heinrich Boere ( 27. September 1921 in Eschweiler bei Aachen; 1. Dezember 2013 im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg[1]) war ein Mitglied der Waffen-SS. Am Landgericht Aachen wurde im Oktober 2009 gegen den 88jährigen ein Prozeß eröffnet. Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 1944 an der angeblichen „Ermordung“ von drei niederländischen Zivilisten beteiligt gewesen zu sein.
Inhaltsverzeichnis
Wirken
Boere wurde in Eschweiler geboren. Im Kindesalter zog er mit seiner Familie in die Niederlande. Der Sohn eines niederländischen Vaters und einer deutschen Mutter meldete sich Ende 1940 als Freiwilliger zur Waffen-SS und kämpfte knapp zwei Jahre an der Ostfront. Ab 1942 gehörte er dem SS-Sonderkommando „Feldmeijer“ in den Niederlanden an.
Nach Anschlägen niederländischer Partisanen gegen Reichsdeutsche und Niederländer wurde Boere von dem Höheren SS- und Polizeiführer in den Niederlanden, Hanns Albin Rauter, beauftragt, das Kommando mit zu dieser Zeit völkerrechtskonformen Vergeltungsmaßnahmen an Zivilisten, die im Verdacht der Kollaboration mit den Partisanen standen, zu übernehmen.
Seit 1947 lebte Boere in seinem Geburtsort Eschweiler bei Aachen, wo er als Bergmann arbeitete. Im Oktober 1949 wurde Boere von einem Sondergericht in Amsterdam in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Später wurde die Strafe in lebenslängliche Freiheitsstrafe umgewandelt.
In den achtziger Jahren beantragten die Niederlande seine Auslieferung. Boere saß 1983 kurz in Haft, doch die Auslieferung wurde abgelehnt.
Verfahren in der BRD
Ein eigenes Ermittlungsverfahren stellte die Staatsanwaltschaft Dortmund ein: Die Erschießungen seien zulässige Maßnahmen der deutschen Besatzungsmacht gewesen; zudem habe Boere auf Befehl gehandelt. Das Landgericht Aachen und das Oberlandesgericht Köln kamen zu einem anderen Ergebnis: Die Erschießungen seien weder durch das Völkerrecht gerechtfertigt gewesen, noch könne sich der Verurteilte auf Befehlsnotstand berufen, teilte das Oberlandesgericht im Sommer 2007 mit. Allerdings habe das Verfahren von 1949 rechtsstaatlichen Ansprüchen nicht genügt, weil Boere ohne angemessene Verteidigung verurteilt wurde.
Die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelte wieder und erhob im Frühjahr 2008 Anklage. Mehrfach wurde Boere, der in einem Altenheim am Rande der Eifel lebte und an Diabetes und Herzproblemen litt, für verhandlungsunfähig erklärt. Im Juli entschied das Kölner Oberlandesgericht, sein Zustand habe sich verbessert. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte: Ein Prozeß in überschaubarem Umfang sei möglich. Ein Arzt saß im Gericht neben dem auf den Rollstuhl angewiesenen Boere und kontrollierte regelmäßig Blutdruck und -zucker des 88jährigen.
Zum Auftakt legte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß ein: Der nordrhein-westfälische Schwerpunkt-Staatsanwalt für „NS-Verbrechen“ sei in „der Sache nicht ergebnisoffen“. Er habe in Interviews deutlich gemacht, daß er eine Verurteilung um jeden Preis wolle. Das Gericht vertagte sich; die Anklage wurde nicht verlesen. Den Befangenheitsantrag lehnte das Gericht als unbegründet ab. Dann erfolgte die Anklage: Heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen habe Boere drei Menschen ermordet. Die Verteidigung beantragte die Einstellung des Verfahrens, weil Boere bereits 1949 verurteilt worden war und ein zweites Verfahren nicht zulässig sei.
Lebenslängliche Inhaftierung des 89jährigen
Nach der im März 2010 erfolgten Verurteilung des mittlerweile 89jährigen Boeres durch das Aachener Landgericht zu lebenslanger Haft ging dessen Anwalt in Revision. Der Bundesgerichtshof wies diese als „unbegründet“ zurück und bestätigte das politische Gesinnungsurteil der Vorinstanz, womit dieses nun rechtskräftig wurde.[2]