Creeping Sharia

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Der englische Begriff Creeping Sharia bezeichnet eine schleichende Ausbreitung des islamischen Rechtssystems. Für jeden Mohammedaner ist es religiöses Gebot, die Schari’a weltweit zu verbreiten. Dies geschah in der Geschichte auf durch Eroberung und Gewalt (→ Islamisierung). Einwanderer, die aus islamischen Ländern in den „Westen“ kommen, beharren auf dem Rechtssystem der Schari’a. In Großbritannien haben sie bereits Erfolge erzielt, wo es Schari’a-Gerichte gibt. In Großbritannien wird die Schari’a nicht von den staatlichen Gerichten angewendet, allerdings gibt es in bestimmten Fällen religiöse Schiedsgerichte, die auf freiwilliger Basis von den Parteien angerufen werden können.

Entwicklung in westlichen Staaten

In Griechenland gilt für die moslemische Minderheit (Pomaken und Türken in Westthrakien) in Angelegenheiten, die den persönlichen Status und das Familienrecht betreffen, die Scharia, sofern die Angehörigen der Minderheit ihre Angelegenheiten nach der Scharia anstelle des griechischen Rechts geregelt haben möchten. Das geht auf den Vertrag von Sèvres zurück.

In einigen Ländern – wie Südafrika – wird erwogen, durch die Gewährung einer Parallelgerichtsbarkeit entgegenzukommen, etwa im Ehe- und Familienrecht.

Der kanadische Arbitration Act (1991) erlaubte es Christen, Juden und Moslems in der Provinz Ontario, häusliche Dispute (wie Scheidungs-, Vormundschafts- und Erbschaftsklagen) vor einem religiösen Schiedsgericht zu verhandeln, wenn alle Parteien damit einverstanden waren. Die Urteile dieser Schiedsgerichte waren, sofern sie nicht geltendem kanadischen Recht widersprachen, rechtskräftig. Damit wird die Schari’a in Ontario in Spezialfällen von moslemischen Gerichten angewendet. Im September 2005 wurde der Arbitration Act (auch auf Grund internationaler Proteste durch Frauenrechtsorganisationen) derart geändert, daß Entscheidungen auf Grund von religiösen Gesetzen nicht mehr möglich sind.

In den Niederlanden ist die Diskussion über die Einführung der Schari’a in vollem Gange, nachdem der damalige niederländische Justizminister Piet Hein Donner, ein Christdemokrat, im September 2006 erklärte, er könne sich die Einführung der Schari’a in Holland gut vorstellen, wenn die Mehrheit der Wähler dafür wäre. Mittlerweile wird diese Möglichkeit auch in universitären Kreisen ernsthaft diskutiert. Ein Symposium an der Universität Tilburg widmete sich dem Thema Sharia in Europe am 3. Mai 2007 und lud dazu u. a. die palästinensisch-amerikanische Islamwissenschaftlerin Maysam al-Faruqi von der Georgetown University in Washington, D. C., ein, die kein Problem darin sieht, die Schari’a in den Niederlanden einzuführen: „Beide Rechtssysteme können mühelos nebeneinander bestehen“, was rechtsstaatlich gesehen ein völliger Unsinn ist.

Im Februar 2008 hat das Oberhaupt der anglikanischen Kirche, der Erzbischof von Canterbury Rowan Williams, es gegenüber der BBC als „unvermeidlich“ bezeichnet, daß Elemente der Scharia im britischen Common Law anerkannt werden. Durch eine „konstruktive Adaption“ von Scharia-Elementen könnten zum Beispiel moslemischen Frauen westliche Ehescheidungsregeln erspart werden. Dabei gehe es nicht darum, „Unmenschlichkeiten“ der Gesetzespraxis in einigen islamischen Ländern in den Westen zu übertragen. Williams’ Einlassungen stießen in Großbritannien und innerhalb der anglikanischen Kirche vielfach auf Entrüstung, dabei wurde unter anderem darauf verwiesen, daß es nicht unterschiedliche Rechtssysteme für verschiedene Bevölkerungsgruppen innerhalb Großbritanniens geben dürfe. Eine gegenteilige Meinung vertritt der anglikanische Bischof von Rochester Michael Nazir-Ali, der selbst aufgrund Morddrohungen pakistanischer Moslems nach Großbritannien geflohen ist.

Für einen Justizskandal sorgte im Jahr 2007 das Frankfurter Koran-Urteil. Die Frankfurter Richterin, Christa Datz-Winter, hatte in einem Scheidungsverfahren eheliche Gewalt mit Verweis auf den Koran gerechtfertigt.

Siehe auch