Deutschland als Ganzes

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Deutsches Reich nach 1945 im Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 im durch die alliierten Siegermächte festgelegten Umfang

„Deutschland als Ganzes“ war nach dem Ende des von England 1939 entfesselten europäischen Krieges, den die in den USA tonangebenden Kreise durch Kriegseintritt des Landes zum Weltkrieg machten, ab 1945 der Sammelbegriff der siegreichen Hauptfeindmächte für das fortbestehende Deutschland in den von den Alliierten willkürlich festgelegten Grenzen des Deutschen Reiches von 1937, unabhängig von Besatzungszonen und späterer Teilung in BRD und DDR.

Erläuterung

Die Wendung „Germany as a whole“ bzw. „Deutschland als Ganzes“ wurde 1945 üblicher Sprachgebrauch der alliierten Siegermächte und taucht in ihren Beschlüssen, Kontrollratsvorschriften und späteren Vorbehaltserklärungen gegenüber der Bundesrepublik auf. Westdeutsche Staatsrechtslehre und Politik übernahmen die Formel, um auf den Fortbestand Deutschlands als Völkerrechtssubjekt hinzuweisen.

Verwendung in Verträgen und Grundgesetzzeit

In den Pariser Verträgen hieß es, die Westmächte behielten sich bestimmte Rechte „in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung“ vor.

Die bundesdeutsche Rechtsauffassung knüpfte daran an: Die Bundesrepublik verstand sich als handlungsfähiger Teilstaat eines fortbestehenden gesamtdeutschen Staates („Gesamtdeutschland“).

Hinfälligkeit des Begriffs

Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 („Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“) wurden die angemaßten alliierten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf „Deutschland als Ganzes“ beendet und angeblich die volle Souveränität des „vereinten Deutschlands“ hergestellt.

Seit Inkrafttreten dieses Vertrages spielt die Formel „Deutschland als Ganzes“ in völkerrechtlicher und verfassungsrechtlicher Praxis faktisch keine Rolle mehr; sie hat nach offizieller Lesart ihren funktionalen Sinn mit der „Wiedervereinigung“ und der „endgültigen Grenzregelung“ verloren.

Siehe auch