Erwachsener
Ein Erwachsener ist ein Mensch, der das Kindesalter überschritten hat. Ein männlicher Erwachsener wird Mann genannt, ein weiblicher Erwachsener Frau.
In der Biologie ist ein Mensch (oder ein Lebewesen im allgemeinen) ab dem Alter der Geschlechtsreife erwachsen, in der Justiz mit dem Erreichen eines mündigen, voll rechtsfähigen Alters, welches in der BRD spätestens bei 21 Jahren liegt. Mit 18 Jahren gilt man als volljährig.
In der Gruppwissenschaft wird häufig nicht nur zwischen Kindern und Erwachsenen unterschieden, sondern ein viel engerer Ramen gezogen: So kann die Einteilung wie folgt lauten: Säugling, Kleinkind, Kind, Jugendlicher, Heranwachsender, Erwachsener und Greis bzw. Rentner.
Ein gesunder, bodenständiger Erwachsener muß in der Regel arbeiten und gründet früher oder später eine eigene Familie. Moderne Staaten werden immer von Erwachsenen geführt. Nur in der Erbmonarchie kann es vereinzelt dazu kommen, daß auch Kinder an der Spitze eines Staates stehen, meist jedoch mit politischen Beratern, Erziehern und einem Vormund oder gar einem Vertreter. Wahlberichtigt kann nur ein Erwachsener bzw. ein Volljähriger sein, so ist es auch in der BRD[1] und dem Deutschen Reich[2] der Fall.
In vielen indoeuropäischen Kulturen des Altertums, so auch bei den Germanen, galt ein Knabe als Mann, sobald er eine Waffe von seinem Vater erhalten hatte. Zwar nannte man waffenlose Männer auch umgangssprachlich „Männer“, aber sie galten als rechtlos und somit als seelenlos und waren entweder Fahnenflüchtige, die ihre Waffen verloren hatten, oder Unfreie. Mädchen wurden aus germanischer Sicht dann zu Frauen, wenn sie heiratsfähig und in der Lage waren, einen eigenen Haushalt zu führen. Erstaunlicherweise war das bei den Germanen relativ spät, nämlich erst mit 18 Jahren, und nicht wie in anderen Kulturen schon mit 12, 14 oder 16 Jahren. [3]