Extremismus

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Im Zusammenhang mit Politik findet der Ausdruck Extremismus eigentlich nur in anklagender, stigmatisierender und mobilisierender Form Verwendung. Das Wort (nicht verwunderlich für einen abstrakten → „Ismus“) hat fast jegliche beschreibende Funktion verloren. Es bezeichnet nichts, außer dem Wunsch derjenigen, die es benutzen, jemanden zu ächten, ihn zu beleidigen oder ihm das Rederecht allgemein abzusprechen und abzuschneiden. Wenn Anschauungen systematisch negativ thematisiert werden (→ Systemmedien, Sprache der BRD) oder Personen jedes Recht bestritten wird, sich in der Öffentlichkeit zu äußern, dann dient das Wort „extremistisch“ der Bemäntelung dieser Zensuraktion.

Erläuterung

Im engsten Sinn soll das Wort „Extremismus“ solche Positionen benennen, welche mit der – seit Bestehen der BRD existierenden – sogenannten „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ (FDGO) nicht vereinbar sind oder die „Abschaffung der Grundordnung“ zum Ziel haben. Mit der fatalen Entscheidung jedoch, Propagandalügen der Alliierten und sogar reine Geschichtsfälschungen als die politische Identität der Bonner Republik zu proklamieren (→ Offenkundigkeit), haben die Erben der FDGO seit 1968/69 es sich selber unmöglich gemacht, an einem strengen Sinn des Extremismus-Begriffs festzuhalten. Seither wuchert er willkürlich aus, und diejenigen, die ihn großsprecherisch im Munde führen, finden immer neue Feinde, die den jüngsten Radikalbestimmungen von Gender Mainstreaming, Frühsexualisierung oder Klimagerechtigkeit nicht genau folgen und deshalb der Ächtung zugeführt werden.

So ist ein Zustand herbeigeführt worden, in welchem die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung verhindert wird und krasse Grundrechtseingriffe alltäglich geworden sind. Freilich ist es eine Frage der subjektiven Interpretation, welche Anschauungen oder Personen als extremistisch und somit negativ bezeichnet werden bei überdies wandelbaren gesellschaftspolitischen Ansichten. Der juristische Extremismusbegriff verlangt neben einer Ablehnung der FDGO auch deren Gefährdung oder Verletzung.

Verwendung als Kampfbegriff in der BRD

Nach Auffassung des BRD-Innenministeriums und „Verfassungs“-Schutzes unterfallen dem Begriff „Rechts- bzw. Linksextremismus“ bei weitem nicht nur solche Anschauungen, die der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) entgegenstehen, so daß die Handhabe zur Verfolgung politischer Ansichten recht weit gefaßt ist[1] [2] [3]. Der Begriff Extremismus löste mit dem Verfassungsschutzbericht 1974 den Radikalismusbegriff ab. Unterdessen wird die FDGO vom BRD-Regime kaum praktisch gelebt.

Mit den Kampfbegriffen „Linksextremismus“ und „Rechtsextremismus“ werden all jene stigmatisiert, die die derzeitige Grundströmung der bundesdeutschen Politik nicht teilen. Ab wann politischer Nonkonformismus in den in keinem Gesetz definierten Extremismus umschlägt, wurde von den Bundesbehörden bewußt stets offengelassen, um den Begriff vage und nicht operationalisierbar zu gestalten und als Totschlagargument zu verwenden, wenn sachlich-inhaltliche Argumente und Fakten fehlen. Meist wird bei rechtem Gedankengut sofort der Begriff rechtsextrem verwendet, während man sich davor scheut, Organisationen als linksextrem orientiert zu bezeichnen.

„Würden die teils jungen Aktivisten und die von ihnen mißbrauchten Kinderkohorten in den dunklen Kapuzenjacken nicht mit Staatsgeldern gefördert werden, würde gegen sie von der Justiz in ähnlicher Weise wie gegen ‚Rechts‘ geurteilt werden, würden sich massive berufliche Nachteile für manchen Studenten der Gesellschaftswissenschaften aus seinem Engagement ergeben können – es gäbe bereits morgen keine ‚Antifa‘ mehr. Die ‚Antifa‘ ist also eine Art ‚Staatsjugend‘, ein aus Teilen des Machtapparates öffentlich gefördertes Projekt, das die ‚Drecksarbeit‘ für viele von denjenigen zu verrichten hat, die gerne manch illegalem Geschehen aus einiger Entfernung zusehen, sich aber ansonsten nicht direkt die Finger schmutzig machen wollen.“[4]

Siehe auch

Verweise

Fußnoten