Falk, Adalbert

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche
Dr. jur. Dr. h. c. mult. Adalbert Falk; er lehnte eine angebotene Erhebung in den Adelstand ab, erbat aber diese für seinen Sohn Adalbert, der die Nobilitierung dann 1879 erhielt.

Paul Ludwig Adalbert Falk (Lebensrune.png 10. August 1827 in Metschkau, Kreis Striegau; Todesrune.png 7. Juli 1900 in Hamm) war ein deutscher Jurist, Gerichtspräsident, Politiker, Schulreformer und preußischer Kultusminister.

Werdegang

Falk-Denkmal in Hamm (2013)

Nach dem Studium war er ab 1850 Gerichtsassessor und Staatsanwaltsgehilfe in Breslau und arbeitet dann als Staatsanwalt in Lyck und Treuburg. Ab 1861 war er Staatsanwalt am Kammergericht in Berlin und wurde 1862 Oberappellationsgerichtsrat in Glogau. Als Abgeordneter für Glogau war er ab 1867 im konstituierenden Reichstag für den Norddeutschen Bund. 1871 zum Oberjustizrat befördert, wurde er 1872 Minister für geistliche, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten (Kultusminister) in Preußen. 1874 wurde er in den Reichstag gewählt. Nach seiner Entlassung als Kultusminister 1879 wurde er 1882 Präsident des Oberlandesgerichts in Hamm.

Kurzchronologie

  • Preußischer Geheimer Oberjustizrat (1871)
  • Kultusminister (1872–1879)
  • Oberlandesgerichtspräsident in Hamm (1882–1900)
  • Mitglied des Preußischen Abgeordnetenhauses (1859–1861, 1873–1882)
  • Mitglied des Reichstages (1867, 1873–1882, Altliberales Zentrum, fraktionslos, Deutsche Reichspartei, Nationalliberale Partei[1])

Neue Deutsche Biographie

Vom Vater im Geiste eines unorthodoxen evangelischen Christentums erzogen, nahm F. 1844 in Breslau das juristische Studium auf, das er 1847 mit der Auskultatorprüfung und der Promotion beendete, und trat in den Staatsdienst ein. Als Regierungskandidat im Preußischen Landtag – der sogenannten „Landratskammer“ von 1857 – trat er der gemäßigt-liberalen und regierungsfreundlichen „Fraktion Mathis“ bei und unterstützte als Mitglied der Militärkommission des Landtages in der Frage der Heeresreform die Regierungsvorlage. Am Ausgang der „Neuen Ära“ (1861) wurde F. zum Staatsanwalt beim Berliner Kammergericht und Hilfsarbeiter im Justizministerium, zu Beginn der „Konfliktszeit“ (1862) zum Appellationsgerichtsrat in Glogau ernannt. Im konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes (1867) gesellte er sich vorübergehend zu der kleinen, „Zentrum“ genannten altliberalen Fraktion. Als Geheimer Justizrat und Vortragender Rat im Justizministerium (seit 1868) und – seit 1871 – auch als Bevollmächtigter zum Bundesrat hat er an den großen gesetzgeberischen Arbeiten der Reichsgründungszeit mitgewirkt. Auf der Höhe einer erfolgreichen, aber keineswegs sprunghaften Karriere kam – für F. selbst überraschend – die entscheidende Wendung seines Lebens: die Berufung zum Minister der Geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten als Nachfolger H. von Mühlers (22.1.1872). Nach einem bekannten Ausspruch Bismarcks war es die Aufgabe des neuen Ministers, „die Rechte des Staates der Kirche gegenüber wiederherzustellen und zwar mit möglichst wenig Geräusch“. D. h., F. sollte die von seinem konservativen Vorgänger nur widerwillig und unter dem übermächtigen Drucke Bismarcks eingeleiteten Maßnahmen gegen die katholische Kirche Preußens energisch und konsequent zu Ende führen. F., damals noch ein warmer Verehrer Bismarcks, hat die ihm zugewiesene Rolle ohne Zögern ergriffen. Er ist aus innerer Überzeugung Bismarcks wichtigster Gehilfe im „Kulturkampf“ geworden – der eigentliche Schöpfer jener Kampfgesetzgebung, die sich zwischen 1872 und 1876 entfaltete. Sie hat zu einer unheilvollen Verhärtung der Gegensätze geführt und sich als schwerer Fehlschlag erwiesen. Mit wenigen Ausnahmen hat sie denn auch die große kirchenpolitische Auseinandersetzung nicht überdauert. Wie für den Kulturkampf als Ganzes, so fällt auch für die Gesetzgebung F.s die letzte Verantwortung Bismarck zu. Aber sicher ist, daß Bismarck schon frühzeitig Kritik an F. geübt hat und an dem Erfolg von dessen Methode zweifelte, auch wenn er den hochgeschätzten Minister nach außen stützte. Nur unter Androhung seines Rücktritts konnte F. 1873 die Einführung der obligatorischen Zivilehe im Personenstandsgesetz bei Bismarck erzwingen. Der tiefere Grund für Bismarcks wachsende Reserve gegenüber dem Minister liegt nicht in F.s offenkundigem Mangel an taktischem Geschick und staatsmännischer Geschmeidigkeit, sondern in der verschiedenen Grundauffassung der beiden Männer vom Wesen des Konflikts. Für Bismarck war er ein politischer Machtkampf, den er in erster Linie gegen die Zentrumspartei und nicht gegen die katholische Kirche führte – für F. war er ein Kampf um das Rechtsverhältnis von Staat und Kirche. F. fühlte sich als Diener der Idee des Rechts, die er in der Staatsautorität verkörpert sah und beiden Konfessionen gegenüber paritätisch zur Geltung bringen wollte. In seiner Politik ist noch ein „praktischer Hegelianismus“ (Bornkamm) spürbar – es fehlte ihr an Wirklichkeitssinn, aber sicher nicht an sittlichem Ernst. In der Hitze und Verwirrung des Tageskampfes geriet sie bald in einen inneren Widerspruch. Während sie auf der einen Seite ihrem erklärten Leitziel zustrebte: der Trennung von Staat und Kirche durch Schulaufsicht, Zivilehe und Erleichterung des Kirchenaustritts, verstärkte sie auf der anderen Seite die Staatsaufsicht über die verschiedensten Bereiche des kirchlichen Lebens. Dem entsprach auch die vielfältige Gegnerschaft, die sie hervorrief: nicht nur der katholischen Bevölkerung aller Schichten, sondern gerade auch der konservativ gesinnten evangelischen Kreise, die ebenso scharf wie das Zentrum die Trennung von Kirche und Schule und die Zivilehe bekämpften. Der Kaiser stimmte den Kampfgesetzen, insbesondere der Zivilehe, nur unter stärkstem innerem Widerstreben zu, während die Kaiserin F. unverhohlene Feindschaft entgegenbrachte. Als sich 1878 die große Wende der Bismarckischen Innenpolitik – die Abkehr von den Nationalliberalen, seinen bisherigen Stützen im Kulturkampf – abzeichnete und gleichzeitig der Tod Pius' IX. neue Verhandlungsmöglichkeiten mit der Kurie eröffnete, war F.s Stellung unhaltbar geworden. Am 11.9.1879 überreichte er sein Abschiedsgesuch. Nach der Entlassung aus dem Amt hat F. für das preußische Abgeordnetenhaus kandidiert – dem Reichstag gehörte er seit 1873 an – und hier noch zweimal (1880) gegen den Abbau der Kampfgesetze Stellung genommen. Von 1882 bis zu seinem Tode war er Präsident des Oberlandesgerichts in Hamm. Die führende Rolle, die F. im Kulturkampf zufiel, hat sein Wirken an der Spitze der preußischen Unterrichtsverwaltung in den Schatten gerückt. Und doch liegen hier seine eigentlichen und unbestreitbaren Verdienste. Seine Fürsorge galt vor allem der Volksschule und der Hebung des Lehrerstandes. Die 1872 von F. erlassenen „Allgemeinen Bestimmungen, betreffend das Volksschul-Präparanden- und Seminarwesen“ bilden den Ausgangspunkt einer durchgreifenden Verbesserung der Ausbildung sowie der beamten- und besoldungsrechtlichen Stellung der Lehrer. Die deutsche Lehrerschaft hat denn auch dem sonst so umstrittenen „Kulturkampfminister“ ihre Dankbarkeit bewahrt und ihm noch 1905 in Hamm ein Denkmal errichtet.[2]

Familie

Adalbert war der Sohn des Pastors von Waldau bei Liegnitz und (von 1832 bis 1838) an der Gnadenkirche von Landeshut Ludwig Falk (1801–1872), dem späteren königlichen Konsistorialrat (ab 1838) und (als Nachfolger seines Vaters Johann Gottfried Ludwig Falk) Superintendenten, und dessen Ehefrau Emma, geb. Hoffmann (1801–1869), Tochter des Leinwandkaufmanns Valentin Hoffmann in Breslau. Alexander Falk war sein Onkel.

Ehe

1851 heiratete Dr. Falk in Breslau seine Verlobte Rose Passow, eine Tochter von Dr. Franz Passow, Professor der klassischen Philologie in Breslau. Aus der Ehe sind drei Töchter und drei Söhne entsprossen. Adalbert (1856–1944) wurde während des Ersten Weltkriegs General der Infanterie des Deutschen Heeres.

Ehrungen (Auszug)

  • Dem Ehrenbürger von Hamm (1898) wurde am 10. Juni 1905 ein Denkmal (von Bildhauer Wilhelm Wandschneider, gestiftet vom preußischen Lehrerverein), an der Ostenallee in Hamm enthüllt.
  • 1900 wurde er als Ehrenmitglied in die Königlich-Preußische Akademie der Wissenschaften aufgenommen.
  • Als Förderer des Schulwesens und des Augusteums und Lutherhauses Wittenberg in Wittenberg wurde er 1876 Ehrenbürger der Stadt Wittenberg. Im Andenken an ihn wurde die heutige Falkstraße benannt.
  • Im heutigen Berlin wurden in zwei damals unabhängigen Gemeinden benannt: Vor 1877 die Falkstraße in Rixdorf (heute Neukölln).
  • In Unna wurden sowohl die Falkstraße als auch die an dieser Straße liegende Falkschule nach ihm benannt.
  • In Frankfurt am Main wurde die Falkstraße im Stadtteil Bockenheim sowie eine Realschule im Stadtteil Gallus nach ihm benannt.
  • In Hamm wurde die Adalbert-Falk-Straße nach ihm benannt.
  • An der Falkstraße in Herford steht die 1893 gegründete heutige Grundschule Falkstraße.

Ehrendoktorwürden

  • Dr. theol. h. c. (1876 Berlin)
  • Dr. phil. h. c. (1880 Münster)

Schriften (Auswahl)

  • Reden aus den Jahren. 1872-79, 3 T., 1880

Fußnoten