Fliegerprozesse

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Hier handelt es sich um die Photokopie einer Abschrift eines angeblichen geheimen Rundschreibens von Martin Bormann Ende Mai 1944 an die Reichsleiter, Gauleiter und Kreisleiter der Partei. Der Wortlaut wurde u. a. im Nürnberger Tribunal als Vorhaltung gegenüber den Zeugen und Angeklagten verwendet.[1] Wahr ist auf jeden Fall, daß die Flieger des Feindes wahllos im Tiefflug auf deutsche Zivilisten Jagd machten.

Die Fliegerprozesse waren eine Reihe von alliierten (insbesondere VS-amerikanischen) Militärgerichtsverfahren wegen angeblicher oder tatsächlicher Mißhandlung oder Tötung abgeschossener bzw. notgelandeter alliierter Flugzeugbesatzungen der feindlichen Bomberflotten.

Geschichte

Im Zweiten Weltkrieg wurden viele europäische Städte durch Alliierte Luftterrorangriffe großflächig zerstört. Besonders bei den Luftangriffen auf Hamburg, im Juli 1943, genannt Operation Gomorrha, starben über 40.000 Zivilisten im zuvor strategisch geplanten Feuersturm. Weitere Luftangriffe der Alliierten forderten bis Kriegsende insgesamt bis zu 3 Millionen Todesopfer allein im Deutschen Reich. Ein Teil der alliierten Flugzeuge konnte nicht nach Großbritannien zurückkehren, sondern wurde von der Reichsluftverteidigung über Deutschland abgeschossen oder mußte notlanden. In einer Reihe von Fällen wurden die Terrorbomberbesatzungen, soweit sie den Abschuß oder die Notlandung überlebt hatten, von deutschen Militärs oder Zivilisten mißhandelt oder getötet, besonders in den letzten beiden Kriegsjahren, als der Bombenholocaust gegen die deutsche Zivilbevölkerung einen unvorstellbaren Blutzoll forderte.

Nach der Kapitulation der Wehrmacht wurden Deutsche in sogenannten Fliegerprozessen vor Gericht gestellt und auch abgeurteilt. Es kam zu einer Vielzahl von Todesurteilen sowie lebenslangen bzw. langjährigen Gefängnisstrafen. Die Todesurteile wurden in der Festung Landsberg, in der Adolf Hitler einst als Gefangener einsaß und „Mein Kampf“ verfaßte, später dann „Kriegsverbrecher-Gefängnis“, heute JVA Landsberg, durch Erhängen vollstreckt.

Die Fliegerprozesse fanden zu einem großen Teil im ehemaligen Konzentrationslager Dachau statt. Die Prozeßakten auch zu diesen Dachauer Prozessen, sowohl die „Fliegerprozeß“-Akten als auch die sonstigen Dachauer Akten, darunter auch die Malmedy-Prozeß-Akten, sind in den „Congressional Records“ in den VSA mikroverfilmt und von jedem Besucher dort einsehbar.

Der erste dieser Prozesse richtete sich gegen den Polizeichef von Langenselbold bei Hanau, Albert Bury, und den Polizeibeamten Wilhelm Häfner. Häfner hatte, auf Burys Befehl, einen mit dem Fallschirm abgesprungenen amerikanischen Terrorflieger erschossen. Bury und Häfner wurden am 15. Juli 1945 zum Tode verurteilt und am 19. November 1945 in Landsberg hingerichtet.

Der bekannteste Prozeß dieser Art betraf die Notlandung eines beschädigten amerikanischen Bombers am 4. August 1944 am Strand von Borkum. Alle Besatzungsmitglieder überlebten die Notlandung, nur einer war leicht verletzt. Die Gefangenen wurden gezwungen, zu Fuß durch den Ort zum Borkumer Fliegerhorst zu marschieren. Auf dem Weg kam es zuerst zu Mißhandlungen, bis dann ein deutscher Soldat, dessen Familie bei einem Fliegerangriff auf Hamburg ermordet worden war, die gefangenen Amerikaner nacheinander erschoß. Der Soldat soll später an der Ostfront gefallen sein. Angeklagt wurden unter anderem der Kommandant der Insel, Dr. Kurt Goebell, sowie mehrere Soldaten und Zivilisten. Der Prozeß fand vom 6. Februar 1946 bis zum 23. März 1946 vor einem VS-amerikanischen Militärgericht in Ludwigsburg statt. Das Verfahren endete mit fünf Todesurteilen und einer Reihe von Gefängnisstrafen.

Erläuterung

Die Fliegerprozesse werden häufig zurecht als Beleg dafür herangezogen, daß es sich bei den Alliierten Kriegsverbrecherprozessen um „Siegerjustiz“ handelte. So wurde zum Beispiel im Borkum-Prozeß Jan Varus Akkermann, der zivile Bürgermeister von Borkum, zum Tode verurteilt und hingerichtet, obwohl er mit der Behandlung oder Hinrichtung der abgeschossenen Besatzung nichts zu tun hatte, also bei der Erschießung der Gefangenen gar nicht anwesend war. Auch die Amerikaner konnten ihm nichts anderes vorwerfen, als daß er nichts dagegen unternommen habe, um die amerikanischen Terrorflieger davor zu bewahren, daß sie von verständlicherweise aufgebrachten Bewohnern getreten, bespuckt und geschlagen worden waren. Auch Oberleutnant Erich Wentzel, der Adjutant des Inselkommandeurs, wurde zum Tode verurteilt und hingerichtet, obwohl er die Kriegsgefangenen erfolgreich gegen die Mißhandlungen durch die Passanten geschützt hatte und bei ihrer Tötung gleichfalls nicht mehr anwesend war, sondern sich zurückzog, um über die Mißhandlungen einen Bericht zu verfassen.

Der VS-amerikanische Völkerrechtler und Historiker Dr. Alfred M. de Zayas schreibt:

„In den letzten Monaten des Krieges wurden mehrere englische und amerikanische Flieger, die über Deutschland abgeschossen worden waren, unmittelbar nach der Landung durch deutsche Zivilpersonen gelyncht. Die meisten Flieger wurden aber von den zuständigen Polizeibehörden gefangengenommen und als Kriegsgefangene behandelt.“

Professor Dr. Franz W. Seidler berichtete u. a. 2013 in der National Zeitung, was ihm ein Oberst der United States Air Force glaubhaft berichtete:

„Bei der US-Luftwaffe bestand […] der Befehl, feindliche Piloten am Fallschirm noch in der Luft beziehungsweise am Boden abzuschießen. Deutsche Piloten hingegen hielten sich strikt an die ungeschriebenen Gesetze von Ritterlichkeit und Fair-Play.“

Eine Verurteilung von britischen oder VS-amerikanischen Soldaten für die Millionen Toten des Bombenterrors oder eine Verfolgung sowjetischer Soldaten wegen millionenfacher Vergewaltigung und das Auslöschen ganzer deutscher Dörfer sowie die systematische Mißhandlung der Zivilbevölkerung im Reich gab es nie.

Literatur

  • 96-book.png HTML Joseph Halow: Siegerjustiz in Dachau, Druffel-Verlag, Berg, 2. Auflage 1995, ISBN 3 8061 1090 5

Verweise

Fußnoten