Generaladmiral
Generaladmiral (militärwissenschaftlich zumeist General-Admiral) war zur Zeit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation der oberste militärische Befehlshaber in der Marine, auch die niederländischen, dänischen, schwedischen und kaiserlich russischen Marinen kannte diesen Dienstgrad. Bei der Kriegsmarine wurde er wieder eingeführt.
Inhaltsverzeichnis
Kriegsmarine
Nach dem Großadmiral war der 1936 wieder eingeführte Dienstgrad „Generaladmiral“ der zweithöchste Rang der Kriegsmarine der Wehrmacht, noch vor dem Admiral. Er entsprach dem Generaloberst bei Heer sowie Luftwaffe und dem SS-Oberst-Gruppenführer der Waffen-SS. Am 20. April 1936 wurde Erich Raeder, seit Juni 1935 Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, von Adolf Hitler als erster Admiral zum Generaladmiral ernannt. Karl Dönitz bildete im Januar 1943 eine Ausnahme, als er kriegsbedingt direkt vom Admiral zum Großadmiral befördert wurde.
Liste der General-Admiräle (letzter Dienstgrad)
- Conrad Albrecht (1880–1969), am 1. April 1939
- Alfred Saalwächter (1883–1945), am 1. Januar 1940
- Rolf Carls (1885–1945), am 19. Juli 1940
- Hermann Boehm (1884–1972), am 1. April 1941
- Karl Witzell (1884–1976), am 1. April 1941
- Otto Schultze (1884–1966), am 31. August 1942
- Wilhelm Marschall (1886–1976), am 1. Februar 1943
- Otto Schniewind (1887–1964), am 1. März 1944
- Walter Warzecha (1891–1956), am 1. März 1944
- Oskar Kummetz (1891–1980), am 16. September 1944
- Hans-Georg von Friedeburg (1895–1945), am 1. Mai 1945
Rangabzeichen
Auf dem Ärmel trug ein deutscher Generaladmiral die gleichen goldenen Abzeichen wie ein Admiral (drei Streifen über dem breiten Admiralsstreifen), aber auf den Schulterstücken trug er einen dritten Stern. Fungierte ein Generaladmiral jedoch als Oberbefehlshaber der Marine (wie dies bei Erich Raeder der Fall war), trug er die Ärmelabzeichen eines Großadmirals (vier Streifen zum Admiralsstreifen). Das Schulterstück änderte sich dabei allerdings nicht.