Ehard, Hans

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Hans Ehard (Lebensrune.png 10. November 1887 in Bamberg; Todesrune.png 18. Oktober 1980 in München) war ein deutscher Jurist und Politiker der BRD-Blockpartei CSU.

Familie und Ausbildung

Väterlicherseits entstammte Hans Ehard einer katholischen Handwerkerfamilie aus dem mittelfränkischen Spalt. Seine mütterlichen Vorfahren waren Bauern in Unterfranken. Ehards Vater August Georg (1850-1910), Sohn eines vorübergehend in die Vereinigten Staaten von Amerika ausgewanderten Tuchmachermeisters, hatte sich im Rentamt in Spalt und vom Oberschreiber in Mindelheim und Rosenheim zum Kontrolleur, später Revisor in der Stadtverwaltung Barnberg emporgearbeitet, in der er 1899 zum Stadtkämmerer aufstieg.

Seiner 1884 mit Kunigunde Konrad (1862-1943), einer Bauerntochter aus Lohr an der Baunach bei Ebern, geschlossenen Ehe entstammte der am 10. November 1887 in Bamberg geborene Sohn Hans. 1907 legte Ehard am dortigen humanistischen Alten Gymnasiums sein Abitur ab. Da sein Berufsziel eine Richtertätigkeit war studierte er Rechts- und Staatswissenschaften in München und Würzburg, wo er 1911 die erste juristische Staatsprüfung ablegte. Während seines Referendariats schrieb er eine Dissertation „Der Beginn und das Ende der Zwangsvollstreckung“ (Referent: Albrecht Mendelssohn-Bartholdy), mit der er 1912 magna cum laude promoviert wurde.

1916 heiratete Ehard die Protestantin Anna Eleonore (Annelore) Maex (1891-1957), die Tochter eines Brauereibesitzers in Bamberg war. Nach dem Tod seiner ersten Frau heiratete er 1960 Sieglinde Obdörfer (geb. 1916).

Erster Weltkrieg und Zwischenkriegszeit

Vom 4. August 1914 an leistete Ehard, der vorher aus gesundheitlichen Gründen nicht militärdiensttauglich gewesen war, Kriegsdienst, vornehmlich als Militärgerichtsschreiber. Er war in Rußland und Serbien eingesetzt, zuletzt als Hilfsassistent beim Gericht der bayerischen 30. Reserve-Division in Frankreich. Ehard wurde mit dem Eisernen Kreuz II. Klasse, dem König Ludwig-Kreuz für Heimatverdienste während der Kriegszeit sowie dem Militärverdienstkreuz I. Klasse mit Schwertern am Bande für Kriegsverdienste und mit dem Ehrenkreuz für Frontkämpfer ausgezeichnet. Mitte Dezember 1918 wurde Ehard vom Militärdienst entlassen. 1919 wurde Ehard Mitglied der BVP.

Als Folge seines glänzenden Examens wurde er am 1. September 1919 in das bayerische Justizministerium berufen und als III. Staatsanwalt beim Landgericht München I „unter Verwendung“ im Staatsministerium der Justiz eingesetzt. 1921 zum Amtsrichter und ein Jahr darauf zum II. Staatsanwalt befördert. Ende 1923 erhielt Ehard als II. Staatsanwalt beim Landgericht München I im Zuge der Vorbereitung des Hitler-Prozesses vor dem Volksgerichtshof in München nach dem Marsch auf die Feldherrnhalle vom 9. November 1923 die Aufgabe, in Vertretung von Oberstaatsanwalt Ludwig Stenglein Vernehmungen von Erich Ludendorff und Adolf Hitler durchzuführen. Ehard bewegte Hitler zu seiner ersten Aussage im Verfahren, die nahezu fünf Stunden andauerte. Das gelang Ehard nur dadurch, daß er für die Vernehmung auf den ihn begleitenden Stenographen und auf jegliche Notizen verzichtete. Anschließend fertigte er ein 15seitiges Gedächtnisprotokoll an. Im Hitler-Prozeß vom März/April1924 trat Ehard neben dem ersten Anklagevertreter wenig hervor, wenn aber, dann im Sinne eines schärferen Vorgehens gegen die Angeklagten. Später beklagte er sich über die Milde und Nachsicht des Gerichtes. Adolf Hitler selbst berichtete in Erzählungen über Ehard, daß dieser als Staatsanwalt zwar scharf in der Sache, aber konziliant und höflich in der Form gewesen sei.

Nationalsozialismus

Wenige Monate nach Beginn der Regierungsübernahme durch die Nationalsozialisten schied Ehard aus dem Justizministerium aus und wurde im September 1933 Senatspräsident und Vorsitzender eines Zivilsenats am Oberlandesgericht in München. Ehard wurde im Oktober 1933 Mitglied im Nationalsozialistischen Richterbund, 1934 Mitglied der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt sowie dem Reichsluftschutzbund.

1934 wurde er stellvertretender Vorsitzender des Erbhofgerichts München und Mitglied (1936: stellvertretender Vorsitzender) des Justizprüfungsamts beim Oberlandesgericht 1939 stellvertretender Treuhänder bei der Bayerischen Vereinsbank in München und 1942 Vorsitzender des Deutschen Ärztegerichtshofs in München.[1]

Nachkriegszeit

Nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht wurde Ehard von Fritz Schäffer, dem durch die VS-amerikanische Militärregierung eingesetzten Ministerpräsidenten Bayerns, mit dem Aufbau des bayerischen Justizwesens nach Vorgaben der VS-Amerikaner betraut. 1945 wurde er auch Mitglied der CSU, wirkte als Staatssekretär, war Teilnehmer des Verfassungskonvents auf Herrenchiemsee und gehörte bis 1966 dem Bayerischen Landtag an.

Ehard war von 1946 bis 1954 und von 1960 bis 1962 Ministerpräsident Bayerns sowie Justiz- und Wirtschaftsminister. Ebenso war er Parteivorsitzender und von 1954 bis 1960 Landtagspräsident. Von 1961 bis 1962 war Ehard Präsident des BRD-Bundesrates.[2]

Ehrungen

  • 1952: Ehrenbürger der Stadt Bamberg
  • 1953: Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Großkreuz)
  • 1956: Großkreuz des Verdienstordens der Italienischen Republik
  • 1957: Großes Silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
  • 1961: Ritter des Großkreuzes vom Gregoriusorden
  • 1962: Großoffizierskreuz der französischen Ehrenlegion
  • 1962: Ehrenmitglied der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg
  • 1967: Johann Christian von Hofenfels-Medaille
  • 1974: Europäischer Karlspreis der Sudetendeutschen Landsmannschaft
  • Bayerische Verfassungsmedaille in Gold

Verweise

Fußnoten