Hoher Adel

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Hoher Adel (oder Hochadel, auch höherer Adel) bezeichnet gewöhnlich die Adelsgeschlechter fürstlichen Ranges (im weiteren Sinne des Begriffes Fürst). Der Hohe Adel ist jedoch kein einheitlich definierter Begriff und unterscheidet sich daher in den einzelnen europäischen Ländern zum Teil erheblich.

Erläuterung

Darstellung der kaiserlichen Reichsmacht des herrschenden Hochadels im Heiligen Reich Teutscher Nation

Hoher Adel war in Deutschland bis 1918 ein gemeinrechtlicher Begriff und beruhte auf der Deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815. Die Bestimmung in der Bundesakte ging ihrerseits auf die frühere Reichsunmittelbarkeit derjenigen Adelshäuser zurück, die im 1806 untergegangenen Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation regiert hatten, also historisch die Landeshoheit über ein bestimmtes Territorium und damit die Reichsstandschaft mit Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat des Reichstags innegehabt hatten. Zum Hohen Adel (Hochadel) zählten danach regierende, ehemals regierende sowie standesherrliche Adelsgeschlechter.

Rangstufen in Deutschland

Beim deutschen Adel unterschied man zwischen Hochadel (Fürsten und reichsunmittelbare Grafen) und dem niederen Adel (übrige Grafen, Freiherren, Ritter und „Edle“). Diese Aufteilung hatte sich ursprünglich aus der mittelalterlichen Aufteilung in Edelfreie (nobiles) und abhängige Dienstmannschaft (Ministerialen) entwickelt. Da einerseits schon im Hochmittelalter manche Edelfreien in die Ministerialität von Reichsfürsten eintraten und andererseits der Status der Unfreien unter den Rittern sich im Spätmittelalter auflöste, variierten die Rangstufen im Laufe der Jahrhunderte.

Die nachstehenden Rangstufen (Adelstitel) traten teilweise nicht zeitgleich auf:

Siehe auch

Literatur

  • Menno Aden: Deutsche Fürsten auf fremden Thronen – Das Netzwerk des Hochadels bis 1914, Druffel & Vowinckel, Gilching 2014, ISBN 978-3-8061-1241-2

Fußnoten

  1. Rudolf Granichstätten-Czerva: Altösterreichisches Adels- und Wappenrecht. In: Zeitschrift Adler Bd. 1, Heft 4, S. 49–58, Wien 1947 Collegium res nobilis Austriae