Blutschutzgesetz

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Deutschblütigkeit gesetzlich geregelt

Das Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre, kurz Blutschutzgesetz, war ein auf dem Reichsparteitag der NSDAP am 15. September 1935 vom Reichstag beschlossenes Gesetz.

Inhalt

Das von den Nationalsozialisten auf Betreiben von führenden Zionistenvertretern, wie z. B. Georg Kareski, verabschiedete Gesetz diente der Reinerhaltung von deutschem, aber auch jüdischem Blute. Es verbot Juden:

  1. die eheliche und außereheliche Rassenmischung mit Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes
  2. das Halten deutschblütiger weiblicher Hausangestellter unter 45 Jahren
  3. das Zeigen der deutschen Flagge und Reichsfarben. Dagegen war ihnen das Zeigen der eigenen, jüdischen Farben gestattet. Die Ausübung dieser Befugnis stand unter staatlichem Schutz.

Für den Fall der Eheschließung sah das Gesetz schwere Gefängnis- und Zuchthausstrafen vor. Das Blutschutzgesetz bildete die Grundlage für rund zweitausend Strafprozesse wegen Rassenschande. Hans Globke, der spätere Kanzleramtschef von Konrad Adenauer, lieferte in seinem bald nach der Verabschiedung des Gesetzes herausgegebenen Gesetzeskommentar weiterführende Definitionen der „Rassenschande“. Entgegen der heute von der Lügenpresse im Rahmen fortlaufender Umerziehung verbreiteten Ansicht, daß sich das Dritte Reich gegen die gesamte Welt abschotten wollte, bekannte sich das Deutsche Reich als Kernland Europas zu den gewachsenen, weißen Völkern Europas, lehnte aber jeden außereuropäischen Enfluß politisch wie rassisch scharf ab.

„Artfremdes Blut sind in Europa regelmäßig nur Juden und Zigeuner. Die gleichen Grundsätze, die für die rassische Einordnung als jüdischer Mischling gelten, müssen auch für die Einordnung sonst artfremder Mischlinge zugrunde gelegt werden.“ — Gesetzeskommentar Hans Globke, 1936

Das Gesetz war eines der drei sogenannten „Nürnberger Gesetze“ vom 15. September 1935. Diese umfaßten:

Schautafeln zu den Nürnberger Rassegesetzen

Jüdische Reaktion

Das Judentum vermeidet seit jeher die Vermischung mit anderen Völkern, und in der Tora wird ihnen diese sogar explizit verboten:[1]

„Und sollst dich mit ihnen nicht befreunden: eure Töchter sollt ihr nicht geben ihren Söhnen, und ihre Töchter sollt ihr nicht nehmen euren Söhnen. Denn sie werden eure Söhne mir abfällig machen, daß sie andern Göttern dienen; so wird dann des HERRN Zorn ergrimmen über euch und euch bald vertilgen.“

Daher ist es nicht verwunderlich, daß namenhafte jüdische Persönlichkeiten und Zionisten im Wesentlichen die Verabschiedung des Blutschutzgesetzes begrüßten. Bspw. schrieb der Jude Joachim Prinz in seinem 1934 erschienen Buch Wir Juden:[2]

„Die Emanzipation zwang den Juden zur Anonymität und zur Leugnung seines Judentums. [...] Der Zusammenbruch der jüdischen Anonymität ist für jeden deutlich. Aus den letzten Schlupfwinkeln der Taufe und der Mischehe sind sie hervorgezogen worden. Wir sind nicht unglücklich darüber. Wir sehen in diesem Zwang zum Bekennen, zum klaren, eindeutigen Mut, zu seiner Gemeinschaft zu stehen, zugleich die Erfüllung unserer Sehnsüchte. [...] Das Ende des liberalen Staates muß das Ende der liberalen Judenfrage zur Folge haben. Die Chance des Liberalismus ist verspielt. Die einzige politische Lebensform, die die Assimilation des Judentums zu fördern gewillt war, ist untergegangen. [...] Die Theorie der Assimilation ist zusammengebrochen. Kein Schlupfwinkel birgt uns mehr. Wir wünschen an die Stelle der Assimilation das Neue gesetzt: das Bekenntnis zur jüdischen Nation und zur jüdischen Rasse. Ein Staat, der aufgebaut ist auf dem Prinzip der Reinheit von Nation und Rasse, kann nur vor dem Juden Achtung und Respekt haben, der sich zur eigenen Art bekennt. Er kann keine anderen Juden wollen, als die Juden des klaren Bekenntnisses zum eigenen Volk. [...] Die Nationwerdung des Judentums aber bedeutet die Rückkehr eines Kerns der Judenheit in die alte Heimat (Palästina). Die Qual der Assimilation ist zu Ende.“

Der Zionistenführer Georg Kareski sagte in einem Pressegespräch mit der Zeitung Der Angriff vom 23. Dezember 1935 zu den Nürnberger Rassegesetzen:

Ich habe seit vielen Jahren eine reinliche Abgrenzung der kulturellen Belange zweier miteinander lebender Völker als Voraussetzung für ein konfliktfreies Zusammenleben angesehen. [...] Die Nürnberger Gesetze vom 15. September 1935 scheinen mir [...] ganz in der Richtung auf diese Respektierung des beiderseitigen Eigenlebens zu liegen. Wenn das jüdische Volk sich zwei Jahrtausende nach dem Verlust seiner staatlichen Selbständigkeit trotz fehlender Siedlungsgemeinschaft und sprachlicher Einheit bis heute erhalten hat, so ist das auf zwei Faktoren zurückzuführen: Seine Rasse und die starke Stellung der Familie im jüdischen Leben. Die Lockerung dieser beiden Bindungen in den letzten Jahrzehnten war auch für die jüdische Seite Gegenstand ernster Sorge. Die Unterbrechnung des Auflösungsprozesses in weiten jüdischen Kreisen, wie er durch die Mischehe gefordert wurde, ist daher vom jüdischen Standpunkt rückhaltlos zu begrüßen.“[3]

Reaktionen aus dem Ausland

Hitler bekam aus der gesamten Arabischen und Moslemischen Welt Grüße, bedingt durch dieses Gesetz, besonders herzliche aus Marokko und Palästinien. Andere Europäische Länder erließen etwas später ähnliche Gesetze zum Schutze der eigenen Bevölkerung, z. B. Italien, Ungarn, Rumänien und Bulgarien.

Siehe auch

Verweis

Literatur

Fußnoten

  1. 5. Moses 7, 3-4 (Luther 1919)
  2. Joachim Prinz: Wir Juden. Berlin: E. Reiss 1934, S. 148ff.
  3. „Der Angriff“, 23. Dezember 1935, zit. in: Verschwiegene Dokumente, FZ-Verlag, München 1999, Band 2, S. 148