Nabersberg, Karl

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Karl Nabersberg

Karl Nabersberg (auch: Carl; Lebensrune.png 11. Juli 1908 in Krefeld; Todesrune.png 15. Januar 1946 im Internierungslager Dachau) war ein deutscher Jurist, Leiter des Auslandsamtes der Reichsjugendführung, Obergebietsführer der Hitlerjugend und HJ-Richter.

Leben

Karl Nabersberg, Führerlexikon (1).jpg

Karl Nabersberg war Sohn eines Kaufmanns und wurde 1908 in Krefeld geboren. Er wurde schon als Unterprimaner SA-Mann und im Dezember 1925 Mitglied der NSDAP. Das Kriegsgericht der belgischen Besatzungstruppen des Ersten Weltkrieges in seiner Heimatstadt verurteilten ihn in Abwesenheit wegen „Gefährdung der Sicherheit der Besatzungstruppen“.

Nabersberg hatte inzwischen die Heimat verlassen. Er gründete als Student in Köln eine Ortsgruppe des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes (NSDStB), wurde 1928 Mitglied des „Asta“ der Berliner Universität und gleichzeitig Hochschulgruppenführer des NSDStB. Die deutsche Studentenschaft an der Berliner Universität machte ihn zum Referenten für staatspolitische Bildung. Ein Jahr später gründete Karl Nabersberg als Student in Kassel die dortige Ortsgruppe des NS-Studentenbundes und zog die Organisation dieses Bundes im Gaugebiet Halle-Merseburg auf.

Nach Ablegung seiner juristischen Staatsprüfung berief ihn der damaliger Führer des NS-Schülerbundes von Theodor Adrian von Renteln in die Reichsleitung und übertrug ihm gleichzeitig die Gauverbandsleitung Berlin-Brandenburg-Ostmark. Hier bewährte er sich organisatorisch so ausgezeichnet, daß er im November 1931 als Reichsorganisationsleiter der Hitlerjugend in der Reichsjugendführung der NSDAP berufen wurde. Mit Baldur von Schirach zusammen bewältigte er die umfangreichen Organisationsarbeiten, die das Jahr 1932 der Hitlerjugend brachte. Die organisatorische Vorbereitung des Reichsjugendtages in Potsdam am 1. und 2. Oktober 1932 war eine seiner Meisterleistungen.

Im Jahre 1933 wurde Karl Nabersberg auch stellvertretender Vorsitzender des Reichsausschusses der Deutschen Jugendverbände. Baldur von Schirach bestellte ihn zu seinem Stabsleiter und Stellvertreter in der Reichsjugendführung ein Amt, das er aber bald wieder abgab, und machte ihn ferner zum Leiter der Abteilung Ausland, Rechtswesen und Jugendverbände. Karl Nabersberg machte in dieser Eigenschaftr eine Reihe von Auslandsreisen, die in der Hauptsache dem Austausch von Erfahrungen mit ausländischen Jugendführern und der Anknüpfung von neuen Verbindungen für die Hitlerjugend dienten. 1934 legte Nabersberg die Stabsführung nieder, um sich ganz der Abteilung Ausland widmen zu können. Im Mai 1934 übernahm die Dienststellung Hartmann Lauterbacher. Seit September 1939 war der SS-Obergruppenführer Reichskommissar für den Wahlkreis V.

NSDAP seit 20.12.1925, Mitgl.-Nr. 26.269; SA seit 1925, NS-Jugendorganisationen seit 1923; Jurastudium in Köln, dort Organisator des NS-Studentenbundes, 1928 Mitglied des AStA in Berlin; Grün-der des NS-Schülerbundes im Gau Halle-Merseburg; 1/1931 als Reichsorganisationsleiter Mitglied in der Reichsleitung des NSS, zugleich NSS-Gaufuhrer von Berlin-Brandenburg-Ostmark und Führer des Gauverbandes Ost des NSS; als Abteilungsleiter I ab 11/1931 Reichsorganisationsleiter in der Reichsleitung der HJ (unter Adrian von Renteln) und Stabsführer der HJ; 7/1932 Gbf. im Stab der RJF und verantwortlicher Führer des Deutschen Jungvolks in der HJ; als Ogbf. 1-6/1933 Leiter der Abteilung II der RJF (Personal, Strafrecht, Ausland); ab 6/1933 Leiter der Abteilung AR der RJF (Jugendauslands- und Kolonialarbeit, Rechtsfragen, Mittelstelle deutscher Jugend in Europa); zugleich Leiter der Abteilung JV (Jugendverbände) der RJF, Leiter der (staatlichen) Abteilung (Jugend-)Verbände beim JFdDtR; 4/1933 stellvertretender Leiter des Reichsausschusses der deutschen Jugendverbände (den er zuvor im Auftrag Schirachs besetzt hatte); 1/1934 zum Stellvertreter des RJF und zum Stabsfuhrer der HJ ernannt (als Nachfolger von Walter Kaul); 5/1934 als Stellvertreter des RJF und als Stabsführer der RJF entlastet (Nachfolger wurde Hartmann Lauterbacher); Nabersberg blieb Leiter der Abteilung Ausland und Leiter des HJ-Gebietes Ausland der RJF, die sich Schirach 5/1934 jedoch direkt unter-stellte, außerdem noch Leiter der Abteilung Jugendverbände der RJF; 6/1935 (aus gesundheitlichen Gründen?) von der Leitung der Abteilungen Grenz- und Auslandsarbeit und Jugendverbände entlastet; 1936 Mitarbeiter in der Überwachungsabteilung der RJF, 12/1937 zum ehrenamtlichen HJ-Richter in das HJ-Obergericht berufen; 1940 auch Richter/Beisitzer am Obersten Ehren- und Disziplinargerichtshof.“[1]

Literatur

Fußnoten

  1. Kurzbiographien ausgewählter HJ-Führer und BDM-Führerinnen, in: „Totale Erziehung für den totalen Krieg“, Teil 2 von Michael Buddrus, K. G. Saur Verlag, München 2003, S. 1191