Konzentrationslager Sobibor

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Das Lager[1]
Plan des Gesamtlagers
(Oboz I-IV bezeichnen die Lager I-IV)

Das Konzentrationslager Sobibor (kurz: KL Sobibor) war nach der gängigen Geschichtsschreibung eine Stätte, an der es zu systematischen Häftlingstötungen kam.

Von revisionistischen Autoren wurden Zweifel, kritische Nachfragen und zum Teil grundlegende Einwände gegen die offizielle Erzählung vorgebracht. Sie betreffen im wesentlichen die Beschreibung des Charakters bzw. des Betriebs des Lagers, Angaben zu Tötungen einschließlich Methoden und Technik sowie die Opferzahlen, Zeiträume, betroffene Gruppen und die Bewertung von Zeugenaussagen. So wurde beispielsweise die Ansicht vertreten, es habe sich um ein Durchgangslager – mit dem Ziel der Umsiedlung von Juden vorrangig aus dem Gebiet Polens – im Rahmen der Gesamtlösung der Judenfrage gehandelt. Nachdem sich der Madagaskarplan aufgrund der englischen Ablehnung eines Friedensschlusses nicht habe durchführen lassen, habe man die Juden in die besetzten Ostgebiete umsiedeln wollen.

In vielen Fällen haben Revisionisten – außer dem (teilweisen) Bestreiten und außer abweichenden Darstellungen – eigene Berechnungen und Herleitungen vorgelegt, die sie als wissenschaftlich und zum Beweis geeignet ansehen, jedenfalls als erörterungswürdig und -bedürftig.

Solcherart unbeauftragte Kommentare, Ergänzungen, Infragestellungen, Berichtigungen, Negierungen sind in vielen Ländern nicht zur öffentlichen Behandlung zugelassen, vielmehr lösen sie Strafverfahren und Verurteilungen aus. Strafverteidiger werden an ihrer Arbeit gehindert und beispielsweise bei gewissen Beweisanträgen kurzerhand auch selbst angeklagt und verurteilt.

Von daher spielt es in der Öffentlichkeit keine Rolle, was Revisionisten für zutreffend oder für richtiger halten. Denn staatlicher Zwang in Form von eigens zugeschnittenen „Blasphemiegesetzen“ (Manfred Kleine-Hartlage) macht eine freie und wissenschaftliche Erörterung unmöglich. Für Behörden und den Justizapparat ist nicht nur das Wesentliche, sondern es sind auch die Einzelheiten „offenkundig“.

Entstehung

Das Lager Sobibor bestand ca. ein Jahr lang von Mitte 1942 bis Ende 1943. Es soll nach offizieller Geschichtsschreibung Teil der sogenannten Aktion Reinhardt gewesen sein. Kommandant des Lagers war Franz Stangl. Die Wachmannschaft bestand größtenteils aus Ukrainern und betrug ca. 110 Mann. Einer der Aufseher war angeblich John Demjanjuk, dem später Morde während seiner dortigen Tätigkeit zur Last gelegt wurden.

Am 14. Oktober 1943 kam es zu einer Häftlingsrevolte, bei welcher einigen Häftlingen der Ausbruch gelang und mehrere Wachmänner, unter anderem Josef Vallaster, ermordet wurden. Der Ausbruch wurde im Jahre 1987 von England verfilmt.

Hermann Julius Höfle war „Referent für Judenangelegenheiten – Aktion Reinhardt“ in Lublin und Stellvertreter des SS- und Polizeichefs von Lublin, Odilo Globocnik. Er war es, der im Januar 1943 in einem Funkspruch vermeldete, daß bis Ende 1942 insgesamt 1.274.166 Personen nach „B.“, „S.“ und „T.“ verbracht worden waren. Auch ein anderes Schlüsseldokument über die Judendeportationen ist mit seinem Namen verbunden. Am 17. März 1943 verfaßte Ernst Reuter, ein Angestellter der Abteilung Bevölkerungswesen und Fürsorge des Amtes des Generalgouverneurs des Distrikts Lublin, einen Vermerk, in dem er unter Berufung auf eine am Vortag mit Höfle geführte Unterredung festhielt:

Mit Hstuf. Höfle vereinbarte ich für Montag, den 16.3.42, eine Unterredung, und zwar um 17.30 Uhr. Im Laufe der Unterredung wurde von Hstuf. Höfle folgendes erklärt:
Es wäre zweckmäßig, die in den Distrikt Lublin kommenden Judentransporte schon auf der Abgangsstation in arbeitseinsatzfähige und nicht arbeitseinsatzfähige Juden zu unterteilen. […] Nichteinsatzfähige Juden kommen sämtlich nach Bezec [richtig: Belzec], der äußersten Grenzstation im Kreise Zamosc. […] Anschließend erklärte er [Höfle], er könne täglich 4–5 Transporte zu 1.000 Juden mit der Zielstation Bezec aufnehmen. Diese Juden kämen über die Grenze und würden nie mehr ins Generalgouvernement zurückkehren.“

Abweichende Opferzahlen

Eidesstattliche Zeugenaussagen geben statt 250.000 auch eine Million dort mit „Dieselabgasen“ vergaste Juden an.[2]

Laut dem „Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes“ maß das Lager 400 mal 600 Meter. Darüber hinaus berichtet das DÖW:

„Durch den sogenannten ‚Schlauch‘, einen drei Meter breiten und 150 Meter langen Weg, wurden die Häftlinge von der Aufnahmezone nackt in die Gaskammern getrieben, wo sie mit Kohlenmonoxyd erstickt wurden. Pro Tag konnten in den Gaskammern bis zu 500 Menschen ermordet werden, ab September 1942 erhöhte sich durch den Zubau weiterer Gaskammern die Zahl der Opfer auf bis zu 1.200 pro Tag. Anfänglich wurden die Toten in Massengräbern verscharrt. Um die Spuren des Massenmordes zu beseitigen, wurden die Leichen ab Ende 1942 auf Rosten aus Eisenbahnschienen verbrannt.“[3]

Das Deutsche Historische Museum weiß zu berichten:

„Ein Schild mit der Aufschrift ‚Bad‘ wies ihnen den Weg durch den ‚Schlauch‘, einen schmalen Pfad, zu den Gaskammern, in welche mittels eines Dieselmotors Kohlenmonoxid eingeleitet wurde. […] Da die Massengräber infolge der Hitze aufgequollen waren und die SS keine Beweise für die Verbrechen hinterlassen wollte, ließ sie die Leichen ausgraben und auf Scheiterhaufen verbrennen. […] Im Juli des folgenden Jahrs ordnete Heinrich Himmler die Umwandlung Sobibors in ein Konzentrationslager an, in dem erbeutete Munition sortiert und gelagert werden sollte.“[4]

Von einem Lager, in dem erbeutete Munition sortiert und gelagert wurde, ist an anderer Stelle wiederum nicht die Rede. Vielmehr heißt es in der Einführung des Buches „Flucht aus Sobibor, ein Tatsachenroman“:

„Als im Herbst 1943 die russische Front dichter rückt, befiehlt Himmler die Auflösung der Vernichtungslager. Nach Treblinka und Belzec soll auch Sobibor liqudiert werden. Den Gefangenen droht der sichere Tod.“[5]

In einem Gespräch im Jahre 2010 vertrat der Zeuge Thomas Blatt die Ansicht:

„Man konnte wochenlang in Sobibor sein, ohne von der Vergasung einige hundert Meter entfernt zu erfahren.“[6]

Nachkriegszeit

Im Mai 1950 kam es in Berlin zu einem Prozeß gegen den ehemaligen Kraftfahrer Erich Hermann Bauer, bei welchem dem Angeklagten unter anderem folgendes vorgeworfen wurde:[7]

„Die Häftlinge, Männer sowohl wie Frauen und Kinder, mussten sich entkleiden und wurden dann durch den Verbindungsgang von Lager II zu III, bei jedem Wetter völlig nackt, getrieben, wo sie, wie der Angeklagte angibt, durch ein mittels eines Motors erzeugtes Gas, wahrscheinlich Kohlengas, vergast wurden. Anfangs wurden die Leichen in grosse, zuvor ausgeschaufelte Gruben – 50 mal 50 m – geworfen und mit Chlorkalk bedeckt. Da der dadurch entstehende Geruch nicht ertragbar war, wurden die Leichen im Winter 1942/1943 mit einem Bagger wieder herausgeholt und verbrannt. Die Asche wurde in Fässern gesammelt und zum Düngen der gärtnerischen und landwirtschaftlichen Anlagen des Lagers verwendet. […] Bei kleineren Transporten – nur wenige Hundert Häftlinge – bei denen die Inbetriebnahme der Gasanlage nicht ‚lohnte‘, wurden die Häftlinge erschossen. […]“

Darüber hinaus beinhaltete die Anklage folgende Punkte:

„5. Vergasen von 300 jungen Mädchen. Bei einem Besuch Himmlers führte ihm der Angeklagte, angetan mit Stahlhelm und Brustschild die Vergasung von 200–300 besonders hübschen jungen Jüdinnen vor.
6. Transport aus Maidanek. Einmal kam ein Transport jüdischer Häftlinge in einer Stärke von ungefähr 15.000 Mann aus dem Lager Maidanek, das keine Vergasungsanlage besaß, zum Vergasen an. Da die Vergasungsanlage im Lager Sobibor gerade nicht in Ordnung war, mußten sie tagelang im Lager I auf ihre Vernichtung warten, ohne beköstigt zu werden.“ (Bei 110 Wachleuten eine sicher nicht leicht zu bewältigende Aufgabe, das Lager I hatte dabei eine Abmessung von 100 x 100 Metern auf der sich noch diverse Gebäude befanden)[8]

Weiterhin wurde in dem Prozeß festgestellt:

„Nur einmal sei ihm, der mit technischen Dingen vertraut gewesen sei, von einem Lagerführer Stangel aufgetragen worden, sich die Zündkerzen [sic!] der Gasanlage im Lager III anzusehen, um neue Reservekerzen zu beschaffen. Dabei habe er aber den Gasraum selbst nicht betreten, sondern nur den getrennt davon liegenden Maschinenraum.“

Weiter heißt es:

„Trotz seines Leugnens ist der Angeklagte in diesem Punkt auf Grund der glaubhaften eidlichen Aussagen der Zeugen L. und R., früheren Häftlingen des Lagers Sobibor, überführt. Beide identifizieren den Angeklagten als den Mann, der im Lager Sobibor als Gasmeister eingesetzt war. Der Zeuge L. hatte sich während seines Aufenthalts im Lager von Mai 1942 bis Oktober 1943 die Züge des Angeklagten derart genau eingeprägt, daß er ihn nach sechs Jahren zufällig auf einem Rummelplatz in Kreuzberg wiedererkannt hat und zur Anzeige bringen ließ. […]
Die Kenntnis der Zeugin R., die vom 22.12.1942 bis Oktober 1943 im Lager Sobibor lebte, rührt daher, daß sie den Angeklagten bei ihrer Tätigkeit im Lager genau hat beobachten können. Sie war nämlich längere Zeit hindurch mit der Pflege einer Angorakaninchenzucht betraut. […] Abgesehen von diesen eigenen Wahrnehmungen der Zeugen haben sie bekundet, daß es im ganzen Lager bekannt gewesen sei, daß der Angeklagte der Gasmeister gewesen sei. Aus diesem Grunde bezeichneten ihn die Häftlinge unter sich auch nur als den ‚Bademeister‘.
Beide Zeugen erklären seine Einlassung, er sei nur Kraftfahrer im Lager gewesen, schon deshalb für völlig unwahr, als gar kein Proviant gefahren zu werden brauchte, weil in dem Lager Sobibor Lebensmittel für mehrere Jahre gestapelt gewesen seien, da jeder Transport, insbesondere die aus Holland, mit ungeheuren Mengen von Proviant versehen gewesen seien, was der Angeklagte hat zugeben müssen. […]
Die Aussagen dieser beiden Zeugen werden unterstützt durch die Aussagen der kommissarisch vernommenen – inzwischen ausgewanderten – ehemaligen Häftlinge B. und C., die unter ihrem Eid den Angeklagten als den Gasmeister des Lagers bezeichnet haben. Durch diese einwandfreien Zeugenaussagen ist der Angeklagte der Lüge überführt, ganz abgesehen davon, daß seine eigene Einlassung in sich schon unglaubhaft ist. […] Der Angeklagte bestreitet auch, Himmler bei seinem Besuch die Vergasung von ungefähr 200–300 jungen Jüdinnen vorgeführt zu haben. Er will zu der fraglichen Zeit Urlaub gehabt haben.“

Erich Hermann Bauer wurde aufgrund der jüdischen Zeugenaussagen gegen ihn zum Tode verurteilt. Eine technische Überprüfung der Angaben – oder gar einen Ortstermin zur Besichtigung der Massengräber und der Gaskammer, immerhin das „Tatwerkzeug“, das fünf Jahre nach Kriegsende noch hätte weitgehend intakt sein müssen –, schien das damalige Gericht nicht für nötig erachtet zu haben.

Weiteres

Erst in den 1960er Jahren, also 20 Jahre nach den Vorfällen, errichtete der kommunistische polnische Staat ein Mahnmal auf dem Gelände des ehemaligen Lagers.

Der Hauptzeuge Thomas Blatt kam im Alter von 15 Jahren in das Lager Sobibor. Er lebt heute in Amerika und hält in der ganzen Welt Vorträge zum Holocaust. In einem Gespräch im Jahre 2010 wartete er mit einer neuen Enthüllung auf:

„Sobibor war eine Geheimsache. Ich muß darüber berichten. Lange Zeit hat fast niemand gewußt, daß wir in Sobibor den einzigen erfolgreichen Häftlingsaufstand in einem deutschen Vernichtungslager organisiert haben. Wir haben fast alle SS-Leute getötet, etwa sieben nur sind am Leben geblieben. Und die Welt hat es nicht erfahren. In der Sowjetunion war lange von 200.000 ermordeten Russen in Sobibor die Rede.“[6]

Im Jahre 2001 wurden angeblich Ausgrabungen durchgeführt. Dabei wurde 60 Jahre nach Kriegsende folgendes festgestellt:

„Weitere Ausgrabungen des Gebäudes förderten 1.700 Geschosse in einer der Gebäudeecken zutage, so daß man annehme, daß dort Hinrichtungen stattfanden […] die etwa 60 Meter von den Massengräbern entfernt gelegene Baracke könne als Gaskammer gedient haben, jedoch seien noch weitere Studien notwendig.“[9]

Sieben Massengräber sollen bei diesen Ausgrabungen gefunden worden sein. Das größte dieser Gräber mißt angeblich 70 x 25 Meter. Die vorgeblichen Ausgrabungsstätten wurden aufgesucht und gefilmt. Nennenswerte Erdbewegungen sind nicht feststellbar.

„Ringsum Bäume, Gras, einige kleine Stellen, wo der Boden mit Sand und Fichtennadeln bedeckt ist, doch die Punkte, wo die Erde möglicherweise aufgewühlt worden ist, nehmen bestenfalls eine Fläche von ein paar Quadratmetern ein. Nirgends […] eine offene, von Bäumen und hohen Gräsern freie Fläche von 70 x 25 Meter Größe.“[9]

Erinnerungsdiktatur

Der Leiter der polnischen Gedenkstätte, Marek Bem, forderte eine finanzielle Beteiligung der BRD, sonst drohe der Einrichtung die Schließung.[10] Im Juni 2011 wurde der Öffentlichkeit mitgeteilt, daß die Einrichtung bis auf weiteres für Besucher geschlossen werde.[11]

Weil Gerhard-Wilhelm Schmitt-Rink, Geschäftsführer der Paul-Lazarus-Stiftung, falsche Todesdaten auf Holocaust-Gedenksteinen zu Sobibor monierte, mußte die Stadt Wiesbaden insgesamt 1.500 Gedenksteine überarbeiten und teilweise austauschen.[12]

Opferzahlen nie amtlich festgestellt

So wie es keine Dokumentationsstelle für Verbrechen an Deutschen gibt und die Bonner Regierungen jahrzehntelang die Veröffentlichung der zunächst auf amtlichen Auftrag hin erarbeiteten Dokumentation des Schicksals der deutschen Kriegsgefangenen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges verhinderten, so unterblieb auch bis heute eine amtliche Feststellung der Häftlings- und Opferzahl der deutschen Konzentrationslager.

Der Autor Rolf Kosiek schrieb in dem Artikel „Bundesregierung verhindert Feststellung der KL-Opferzahl“[13] – der damalige Bundesinnenminister Gerhard Schröder habe entgegen dem Wunsch der Konferenz der Innenminister der westdeutschen Länder 1959/60 die Entscheidung bekanntgegeben, daß die Opferzahl nicht erforscht und nicht festgestellt werden solle – wobei unklar ist, auf wessen Weisung dies geschehen sein mag.

Siehe auch

Literatur

  • Claus Nordbruch:
  • Rolf Kosiek:
    • Hatte Hitler keinen Holocaust-Plan?, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, 3. Aufl., Grabert Verlag, Tübingen 2010, S. 495
    • Frühe Angaben jüdischer Opferzahlen, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, 3. Aufl., Grabert Verlag, Tübingen 2010, S. 574–577
    • Ist Massenmord durch Dieselabgase möglich?, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, 3. Aufl., Grabert Verlag, Tübingen 2010, S. 565–567
    • Bundesregierung verhindert Feststellung der KL-Opferzahl, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, 3. Aufl., Grabert Verlag, Tübingen 2010, S. 757–759
    • Das »Wannsee-Protokoll«, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 102–107
    • Simon Wiesenthal und seine Legenden, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 165–167
  • Opferzahlen konnten geändert werden, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 112–115
  • KL-Biographien als Fälschungen entlarvt, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 154–159
  • Elie Wiesel – »Ein unredlicher Kronzeuge«, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 160–162
  • Holocaust Handbooks
  • Jean-François Beaulieu: Ausgrabungen in Sobibor?
  • Conrad Grieb: Dieselmotorabgase töten langsam
  • Franz Scheidl: Geschichte der Verfemung Deutschlands: Die „Millionenvergasungen“
  • Jürgen Graf / Thomas Kues / Carlo Mattogno: Die Akte Sobibor
  • Jürgen Graf:
    • Der Holocaust auf dem Prüfstand – Augenzeugenberichte versus Naturgesetze, AARGH, 1998
    • Referat am Institut für Weltzivilisationen, Moskau, 15. April 2009
    • »Die Vernichtung der europäischen Juden«: Hilbergs Riese auf tönernen Füßen, Castle Hill Publishers, 2. Aufl., 2015
  • Germar Rudolf:
    • Das Rudolf-Gutachten, Castle Hill Publishers, 2001
    • Vorlesungen über den Holocaust – Strittige Fragen im Kreuzverhör, Castle Hill Publishers, 2005
Englischsprachig
  • Thomas Dalton:[14] Debating the Holocaust – A New Look at Both Sides, 4th Edition, revised and updated, Castle Hill Publishers, 2020, ISBN 978-1-59148-234-5 [344 p.; 43 illustr.]

Verweise

Weltnetz

Englischsprachig

Fußnoten

  1. Quelle: The Sobibor Death Camp!
  2. „Nach Schätzung der Zeugen L. und R. sind bis zu einer Million Juden aus allen Teilen Europas vergast worden.“Sobibor-Prozeß (Berlin) – Urteil – LG Berlin vom 8.5.1950, PKs 3/50
  3. Sobibor, Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes
  4. Das Vernichtungslager Sobibor, Lebendiges Museum Online
  5. Richard Rashke: Flucht aus Sobibor, ein Tatsachenroman, Bleicher Verlag
  6. 6,0 6,1 „Demjanjuk muss die Wahrheit sagen“, Merkur, 26. Januar 2010
  7. Sobibor-Prozeß (Berlin) – Urteil – LG Berlin vom 8.5.1950, PKs 3/50
  8. Vgl. Verschiedene Karten und Luftbilder des Lagers
  9. 9,0 9,1 Jean-François Beaulieu: Ausgrabungen in Sobibor?
  10. Deutsche Presse-Agentur, April 2011
  11. Wie die polnische Zeitung „Rzeczpospolita“ berichtet, fehlen umgerechnet rund 250.000 Euro. Die Gedenkstätte ist eine Filiale des Regionalmuseums im benachbarten Wlodawa. Der Haushalt des Landkreises hat nur die Hälfte des benötigten Geldes in seinem Haushalt vorgesehen. Deshalb soll Sobibor künftig vom polnischen Kulturministerium verwaltet werden, die Verhandlungen mit den Verantwortlichen scheiterten aber bislang.
  12. Wiesbadener Kurier, 13. Juli 2011
  13. In: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, Grabert Verlag, Tübingen, 3. Aufl. 2010, S. 757–759 (S. 758)
  14. Thomas Dalton PhD ist Professor für Humanwissenschaften (professor of humanities) an einer US-Universität
  15. Thomas Dalton PhD ist Professor für Humanwissenschaften („professor of humanities“) an einer US-Universität