Konzentrationslager Treblinka

Im Konzentrationslager Treblinka (KL Treblinka) kam es nach der jüdischen, in einigen Staaten mit Strafvorschriften geschützten Erzählung zum Schicksal der Häftlinge in deutschen Konzentrationslagern während des Zweiten Weltkrieges zwischen dem 22. Juli 1942 und dem 21. August 1943 zu systematischen Häftlingstötungen.
Das Lager bestand bis Ende 1943. Es soll Teil der sogenannten Aktion Reinhardt gewesen sein.
Inhaltsverzeichnis
Gegenwärtiges Narrativ
Nach der gängigen Erzählung wurde dort innerhalb des einen Jahres des Bestehens in „Wasserdampfkammern“, „Vakuumkammern“[1] oder auch durch Motorenabgase eine große Anzahl von Menschen „vergast“.[2][3][1]
Nach Angaben des sogenannten „Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstandes“ „[...] maß das Lager 400 mal 600 Meter und war von zwei Stacheldrahtzäunen umgeben, die zur Tarnung mit Zweigen versehen waren.“
Das Deutsche Historische Museum weiß zu berichten:
- „Anfang Oktober 1942 ließ der neue Lagerkommandant Stangl zehn neue Gaskammern errichten, welche insgesamt 4.000 Menschen fassen konnten.“[4]
Einige Historiker erklären die Beweislage wie folgt: Da es in Treblinka kein Krematorium gegeben habe, seien die Toten erst in einem riesigen Massengrab verscharrt worden. Als das Lager aufgegeben werden sollte, habe Heinrich Himmler die Wachmannschaft angewiesen, alle 900.000 Leichen zu exhumieren und zu verbrennen. Jeweils 2.000 bis 2.500 Leichen wurden dieser Schilderung zufolge auf riesigen Eisenrosten vollständig zu Asche verbrannt. Als Brennstoff soll frisch geschlagenes Holz gedient haben, denn weder Kohle noch trockenes Brennholz waren verfügbar. Die Gaskammern seien spurlos beseitigt worden.[5]
Der Aufseher John Demjanjuk wurde 1988 in einem Prozeß in Israel wegen angeblicher Verbrechen im Konzentrationslager Treblinka zum Tode verurteilt, weil man ihn für den KL-Wächter „Iwan den Schrecklichen“ hielt, der angeblich 100.000 Juden ermordet hatte. 1993 aber wurde das Urteil nach sechs Jahren in der Todeszelle annulliert, das Verfahren endete mit einem Freispruch. Später wurde die BRD Demjanjuks habhaft und verurteilte ihn im Mai 2011 zu fünf Jahren Haft. Der Tod rettete ihn vor dem Gefängnis.
Ansichten von Revisionisten
Revisionistische Autoren haben Zweifel, kritische Nachfragen und zum Teil grundlegende Einwände gegen das jüdische, im Westen und in Rußland gepflegte Narrativ zum Schicksal von Häftlingen in deutschen Konzentrationslagern während des Zweiten Weltkrieges vorgebracht. Sie betreffen im wesentlichen die Beschreibung des Charakters bzw. des Betriebs des Lagers, Angaben zu Tötungen einschließlich Methoden und Technik sowie die Opferzahlen, Zeiträume, betroffene Gruppen und die Bewertung von Zeugenaussagen.
Revisionisten haben – außer dem (teilweisen) Bestreiten und außer abweichenden Darstellungen – auch eigene Berechnungen und Herleitungen vorgelegt, die sie als wissenschaftlich und zum Beweis geeignet ansehen, jedenfalls als erörterungswürdig und -bedürftig.
Solcherart unbeauftragte Kommentare, Ergänzungen, Infragestellungen, Berichtigungen, Negierungen im Ergebnis privater Forschungen sind in vielen Ländern nicht zur öffentlichen Behandlung zugelassen, vielmehr lösen sie Strafverfahren und Verurteilungen aus. Strafverteidiger werden an ihrer Arbeit gehindert und beispielsweise bei gewissen Beweisanträgen kurzerhand auch selbst angeklagt und verurteilt.
Von daher spielt es in der Öffentlichkeit keine Rolle, was Revisionisten für zutreffend oder für richtiger halten. Denn staatlicher Zwang in Form von eigens zugeschnittenen „Blasphemiegesetzen“ (Manfred Kleine-Hartlage) macht eine freie und wissenschaftliche Erörterung unmöglich. Für Behörden und den Justizapparat ist nicht nur das Wesentliche, sondern es sind auch die Einzelheiten „offenkundig“.
Opferzahlen nie amtlich festgestellt
So wie es keine Dokumentationsstelle für Verbrechen an Deutschen gibt und die Bonner Regierungen jahrzehntelang die Veröffentlichung der zunächst auf amtlichen Auftrag hin erarbeiteten Dokumentation des Schicksals der deutschen Kriegsgefangenen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges verhinderten, so unterblieb auch bis heute eine amtliche Feststellung der Häftlings- und Opferzahl der deutschen Konzentrationslager.
Der Autor Rolf Kosiek schrieb in dem Artikel „Bundesregierung verhindert Feststellung der KL-Opferzahl“[6] – der damalige Bundesinnenminister Gerhard Schröder habe entgegen dem Wunsch der Konferenz der Innenminister der westdeutschen Länder 1959/60 die Entscheidung bekanntgegeben, daß die Opferzahl nicht erforscht und nicht festgestellt werden solle – wobei unklar ist, auf wessen Weisung dies geschehen sein mag.
Strafverfahren der SS-Gerichtsbarkeit gegen KL-Kommandanten und -Personal
Entgegen allgemeiner Meinung waren die deutschen Konzentrationslager, einschließlich derer im Osten, nicht ohne Kontrolle und keine rechtlosen Orte.
Die SS hatte einige Juristen zur Überwachung der Lager eingesetzt. Verschiedene Richter, die der SS angehörten, hatten die Aufgabe, Missstände und Übergriffe in den Lagern zu ermitteln und abzuurteilen. Zu ihnen gehörte u. a. der SS-Oberführer Günther Reinecke, Amtschef im Hauptamt SS-Gericht und Chefrichter des Obersten SS- und Polizeigerichts, ihm unterstellt war SS-Richter Sturmbannführer Konrad Morgen. Beide sagten nach dem Krieg beim „Internationalen“ Militärtribunal (IMT)[7] für die dort als Organisation angeklagte SS aus.
Konrad Morgen bekundete als Zeuge, er habe als SS-Richter während der NS-Zeit rund 800 Fälle aus zehn Konzentrationslagern bearbeitet, von denen 200 zur Aburteilung kamen. 700 Personen im Dienst der SS in den Konzentrationslagern wurden im Laufe des Dritten Reiches wegen rechtswidrigen Verhaltens gegenüber Häftlingen verurteilt.[8]
Beispielhafte Verfahren:
- Zwei der fünf Lagerkommandanten, die Richter Morgen verhaften ließ, wurden in SS-Gerichtsverfahren für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Einer von ihnen war Karl Otto Koch, Lagerkommandant im KL Buchenwald, im August 1943 von der Gestapo wegen Unterschlagungen und Korruption verhaftet. Er war auch schuld am Tod einiger Häftlinge, die zuviel von seinen Machenschaften gewusst hatten. Koch wurde durch die SS am 5. April 1945 mitten im Lager vor den Augen der Häftlinge hingerichtet.
- Hermann Florstedt, Kommandant des KL Lublin wurde wegen Tötung von Häftlingen verurteilt und laut Richter Morgen zusammen mit Karl Otto Koch erschossen.
- Zwei deutsche Kommandanten im KL Herzogenbusch, Karl Chmielewski und Adam Grünewald, wurden vor Gericht gestellt. Wegen Unterschlagung wurde Chmielewski im Oktober 1943 verhaftet und 1944 vor einem SS-Gericht zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Chmielewski beendete den Krieg als Häftling im Konzentrationslager Dachau und wurde nach dem Krieg verurteilt. Grünewald verurteilte man wegen Misshandlung Untergebener Anfang März 1944 zu dreieinhalb Jahren Haft und seinen Adjutanten Hermann Wicklein wegen Begünstigung zu sechs Monaten Gefängnis. Heinrich Himmler begnadigte die Verurteilten, Grünewald wurde sodann zur SS-Totenkopfdivision an die Front geschickt, wo er im Januar 1945 im Kampf starb.
- Das Verfahren gegen den zeitweiligen Kommandanten von Auschwitz, Rudolf Höss (angestrengt nach seiner Ablösung dort), kam wegen des Kriegsendes nicht mehr zum Abschluss.
- Waldemar Hoven, Chefarzt des KL Buchenwald, zudem ab Januar 1943 stellvertretender Leiter der Versuchsstation für Fleckfieber- und Virusforschung des Hygieneinstituts der Waffen-SS, wurde im September 1943 im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre um Karl Otto Koch auf Anordnung des SS-Gerichts Kassel in Untersuchungshaft genommen und zum Tode verurteilt. Hoven blieb achtzehn Monate im KL Buchenwald in Haft, bis er aufgrund des herrschenden Ärztemangels begnadigt und am 2. April 1945 aus der Haft entlassen wurde.
Es ist anzunehmen, dass es wegen Dienstvergehen außer den Strafverfahren auch Disziplinarverfahren gegen Lagerpersonal gab.
Siehe auch
Kritische Literatur
- Manfred Kleine-Hartlage: Stichwörter Holocaust und Holocaustleugner, in: ders.: Die Sprache der BRD. 145 Unwörter und ihre politische Bedeutung, Edition Antaios, Schnellroda, 3. Aufl. 2019, S. 130–135; 135–137
- Claus Nordbruch:
- Zur »Offenkundigkeit des Holocaust«, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 681–690
- Meinungsfreiheit in Deutschland heute, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 673–680
- Rolf Kosiek:
- Hatte Hitler keinen Holocaust-Plan?, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, 3. Aufl., Grabert Verlag, Tübingen 2010, S. 495
- Bundesregierung verhindert Feststellung der KL-Opferzahl, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, 3. Aufl., Grabert Verlag, Tübingen 2010, S. 757–759 – die Entscheidung zur Nichterforschung und Nichtfeststellung der Opferzahl soll entgegen dem Wunsch der Konferenz der Innenminister der westdeutschen Länder 1959/60 von dem damaligen Bundesinnenminister Gerhard Schröder mitgeteilt worden sein. (S. 758)
- Frühe Angaben jüdischer Opferzahlen, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, 3. Aufl., Grabert Verlag, Tübingen 2010, S. 574–577
- Ist Massenmord durch Dieselabgase möglich?, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, 3. Aufl., Grabert Verlag, Tübingen 2010, S. 565–567
- Das »Wannsee-Protokoll«, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 102–107
- Simon Wiesenthal und seine Legenden, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 165–167
- Olaf Rose: Der erste Holocaust, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 1, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 212–215
- Opferzahlen konnten geändert werden, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 112–115
- Aussage des GFM von Weichs zu KL-Verbrechen, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 110 f.
- Friedrich Karl Pohl: Martin Gray – ein falscher KZ-Zeuge, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, 3. Aufl., Grabert Verlag, Tübingen 2010, S. 552 f.
- KL-Biographien als Fälschungen entlarvt, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 154–159
- Elie Wiesel – »Ein unredlicher Kronzeuge«, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 160–162
- Die Erinnerungen des Elie Wiesel, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 163 f.
- Holocaust Handbooks
- Jürgen Graf:
- Der Holocaust auf dem Prüfstand – Augenzeugenberichte versus Naturgesetze, AARGH, 1998
- »Die Vernichtung der europäischen Juden«: Hilbergs Riese auf tönernen Füßen, Castle Hill Publishers, 2. Aufl., 2015
- Germar Rudolf:
- Das Rudolf-Gutachten, Castle Hill Publishers, 2001
- Vorlesungen über den Holocaust – Strittige Fragen im Kreuzverhör, Castle Hill Publishers, 2005
- Don Heddesheimer:
- Der erste Holocaust – Der verblüffende Ursprung der Sechs-Millionen-Zahl. Einführung: Germar Rudolf, Castle Hill Publishers, 2. Aufl. 2018, ISBN 978-1591481997 [212 S., im US-Buchhandel][9]
- Der Erste Holocaust anno 1914–1927, Castle Hill Publishers, 2004
- Robert Lenski: Der Holocaust vor Gericht – Der Prozeß gegen Ernst Zündel, Samisdat Publishers, 1993
- Ben Weintraub: Das jüdische Holocaust-Dogma, 1995
- Vincent Reynouard: Die Wahrheit über Oradour, Druffel Verlag, 1999, ISBN 3-8061-1132-4
- Englischsprachig
- Holocaust Encyclopedia, 2. Aufl. 2024 [634 S., 356 Abb.]; auch als E-Book – holocaustencyclopedia.com
- Thomas Dalton:[10] Debating the Holocaust – A New Look at Both Sides, 4th Edition, revised and updated, Castle Hill Publishers, 2020, ISBN 978-1-59148-234-5 [344 p.; 43 illustr.]
Verweise
- archive.org – Weltnetzarchiv mit Suchfunktion
- Ex-Verfassungsrichter: „Ich würde die Holocaust-Leugnung nicht unter Strafe stellen“, Focus, 10. Mai 2014 – entgegen der heutigen Artikeldatierung des Focus erfolgte die Äußerung offenbar Anfang Juli 2008
- Englischsprachig
- Thomas Dalton:[11]
- Denying Holocaust Denial, The Occidental Observer, 30. April 2022
- The Holocaust of Six Million Jews—in World War I, The Occidental Observer, 10. Januar 2022
Filmbeiträge
- Panorama Interview mit Ursula Haverbeck: "Den Holocaust gab es nicht", Sendung: Panorama (NDR), 23. April 2015, Dauer: 49:01 Min., (archiviert)