Bernhardiner Barry

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Barry[1]

Barry war ein kalbsgroßer, schwarz-weiß gefleckter Mischlingshund mit den überwiegenden Rassemerkmalen eines Bernhardiners.[2]

Der professionelle „Holocaust-ÜberlebendeThomas Blatt behauptet, daß Barry im Konzentrationslager Sobibor ausgebildet wurde, um auf das Kommando „Mensch, faß den Hund“ die Genitalien von Gefangenen anzugreifen, bevor er dann nach Treblinka versetzt wurde.[3] Gleiches berichtete später auch Dov Freiberg im Zeugenstand des Eichmann-Prozesses in Israel. Darüber hinaus wollte Freiberg sogar noch die Narben von Barrys Bissen getragen haben und behauptete, daß der Hund so gut trainiert war, daß er, wo immer er auch hinkam, jeden erledigt habe, weshalb die Gefangenen Angst gehabt hätten, auf die Toilette zu gehen.[4]

Entweder Ende 1942 oder Anfang 1943 wurde Barry dann in das Konzentrationslager Treblinka versetzt. Laut den Aussagen weiterer Holocaust-Überlebender hat sein dortiges Herrchen Franz Barry nach Lust und Laune mit dem Kommando „Mensch, faß den Hund“ auf Häftlinge gehetzt, denen er dann meist ins Hinterteil oder in die Genitalien biß und letztere mitunter sogar abbiß. Weniger kräftige Häftlingen seien manchmal auch von dem Hund zu Boden geworfen, bis zur Unkenntlichkeit zerfleischt, von Wachen auf die Krankenstation gebracht und erschossen worden.

Auf diese beim Treblinka-Prozeß hervorgebrachten Anschuldigungen erwiderte der dort Angeklagte Franz, es sei eine infame Lüge, wenn behauptet werde, er habe Barry mehrfach auf Juden gehetzt, Barry habe diese Juden gebissen, darunter auch in die Genitalien, und die so Gebissenen seien anschließend im Lazarett erschossen worden. Barry habe im Gegenteil keinem Juden etwas zuleide getan. Er sei gutmütig und spielerisch veranlagt gewesen. Diese Einlassung wurde jedoch im Urteil, in dem allein Barry namentlich über hundert Mal erwähnt wird, hinweggefegt mit der Begründung, sie seien durch „die erhobenen Beweise in vollem Umfange widerlegt worden“, wobei diese Beweise aus den Behauptungen einiger Holocaust-Überlebender und dem „überzeugenden Gutachten über ‚Das Verhalten des Hundes Barry‘ durch Prof. Dr. Konrad Lorenz, den Direktor des Max-Planck-Instituts für Verhaltensforschung in Seewiesen/Oberbayern“ bestanden.[2]

Fußnoten

  1. Thomas Blatt: Sobibor – The Forgotten Revolt. A Survivor Report, S. 93
  2. 2,0 2,1 Urteil des Treblinka-Prozesses (LG Düsseldorf vom 3. September 1965, 8 I Ks 2/64) [HTML]
  3. Thomas Blatt: Sobibor – The Forgotten Revolt. A Survivor Report, S. 52
  4. The Trial of Adolf Eichmann – Session 64 (HTML bei Nizkor)