Kraftfahrbewährungsabzeichen

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche
Kraftfahrbewährungsabzeichen von links nach rechts: Bronze, Silber mit zusätzlicher 16mm Anstecknadel und Gold. Stoffrücklage Neufertigung.

Das Kraftfahrbewährungsabzeichen war ein Tätigkeitsabzeichen der Deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg und wurde per Verordnung vom 23. Oktober 1942 durch Adolf Hitler gestiftet. Es diente dabei in erster Linie der Anerkennung für die im Kriegseinsatz bewährten Kraftfahrer. Aber auch dafür, daß das Kraftfahrpersonal zur sorgsamen Pflege und Führung ihrer Fahrzeuge in Zukunft angehalten werden sollte.

Erläuterung

Hochzeitsbilder eines Obergefreiten der Wehrmacht mit Kraftfahrbewährungsabzeichen am linken Unterärmel
Verleihungsurkunde für den Gefreiten Kurt Hamann vom 8. Juni 1944

Die Ausweitung des Krieges auf allen Gebieten, die sich steigernde Belastung des Einzelnen durch den totalen Krieg, die unendliche Weite des vom Kampf um Leben und Tod erfaßten Raumes zwang zur Schaffung von Auszeichnungen, an welche vorher niemals gedacht worden war. Vor allem im Osten Europas, wo die endlosen Gebiete zusammen mit der Witterung unendliche Schwierigkeiten entstehen ließen, wurde es mehr und mehr bemerkbar, daß taktische und strategische Planungen weitaus und entscheidender als früher vom Motor abhängig geworden waren. Ohne Kraftfahrzeuge, ohne motorisierte Soldaten, sei es auf dem Krad, sei es am Lenkrad von Personenkraftwagen, Lastwagen, Schleppern, war ein Fortführen des Krieges undenkbar geworden. Schlachten wie um Stalingrad – als Beispiel – sind im wesentlichen auch durch die Technik des Motors zu Lande und in der Luft beeinflußt worden.

So lag es nahe, daß unter dem verderblichen Einfluß des Winters 1941-42 die militärische deutsche Führung sich Gedanken machte, das Kraftfahrpersonal, welches ja im besonderen Maße beansprucht wurde, durch eine Auszeichnung nicht nur zu belohnen, sondern auch zur sorgsamen Pflege und Führung ihrer motorbetriebenen Fahrzeuge anzuspornen. So beschloß – wer zuerst den Gedanken gehabt hat, ist bisher unbekannt geblieben –, man, hier eine besonders geartete Auszeichnung zu schaffen. Im Rahmen einer detaillierten Veröffentlichung über dieses Abzeichen schreibt Wolfgang Vopersal in einer Studie, welche im November 1976 veröffentlicht wurde, wie folgt:

Hitler beauftragte den SS-Oberführer Werlin aus dem Persönlichen Stab des Reichsführers-SS, ein entsprechendes Abzeichen auszuarbeiten. Zugleich wies der Reichsführer-SS den SS-Führer aus seinem persönlichen Stab an, unabhängig von der Anordnung Hitlers ein SS-Kraftfahrabzeichen eigens für die Waffen-SS zu entwerfen und diesen Vorschlag für das SS-Kraftfahrerabzeichen gleichzeitig mit seinem eigenen dem Führer vorzutragen...“

Wenige Wochen später, im Frühjahr 1942, übergab der SS-Oberführer Werlin sowohl seine Ausarbeitung für ein Kraftfahrbewährungsabzeichen als auch den Entwurf für ein SS-Kraftfahrerabzeichen dem Generalleutnant Schmundt mit der Bitte um Vortrag beim Führer. Die Einführung des SS-Kraftfahrerabzeichens stieß beim Wehrmachtführungsstab auf Widerstände. Als man bis zum 10. September 1942 in der Angelegenheit keinen Schritt vorangekommen war, hieß es dazu in einer Aktennotiz der Adjutantur des SS-Führungshauptamtes an den SS-Obergruppenführer Wolff:

„... Da bisher das Heer sich am meisten gegen die Einführung des Kraftfahrabzeichens gesträubt hat, ist von einem Vortrag durch Generalmajor Schmundt in dieser Angelegenheit wenig zu erwarten...“

Der Reichsführer-SS hielt es daher für richtig, die Sache durch SS-Obergruppenführer Wolff oder durch den persönlichen Adjutanten Hitlers, dem damaligen SS-Hauptsturmführer Schulze in einem günstigen Augenblick Hitler vortragen zu lassen und um eine Entscheidung zu bitten.

„Der Vorschlag des SS-Führungshauptamtes auf Stiftung eines SS-Kraftfahrabzeichens für die Waffen-SS fand jedoch nicht Hitlers Zustimmung. Er wünschte für alle Teile der deutschen Kriegswehrmacht ein einheitliches Kraftfahrbewährungsabzeichen. Der gescheiterte Vorstoß des SS-Führungshauptamtes bewirkte, daß Hitler nunmehr bereits am 23. Oktober 1942 die Verordnung über die Stiftung des Kraftfahrbewährungsabzeichens in drei Stufen unterzeichnete.“

Soweit ein Auszug aus der Studie Vopersals über die Vorgänge vor der Einführung dieses Abzeichens. Die Ereignisse selbst sind so detailliert wiedergegeben worden, weil der Historiker infolge mangelnder Unterlagen nur äußerst selten in die Lage versetzt wird, das „Vorher“ zu schildern. Am 23. Oktober 1942 wurde mit einer von Hitler unterzeichneten Verordnung das Kraftfahrbewährungsabzeichen gestiftet. Diese Verordnung wurde außerdem unterzeichnet von dem Chef des Oberkommandos der Wehrmacht und vom Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei des Führers, Dr. Meißner.

Stiftung

Es ist nicht uninteressant zu sehen, in welcher zeitlichen Reihenfolge die Bekanntgabe der Stiftung bei den einzelnen Institutionen erfolgte:

Die Durchführungsbestimmungen für die Verleihung datieren vom 23. Oktober 1942. Voraussetzung für die Verleihung waren: a) Einsatz ab 1. Dezember 1940 in den Gebieten des ehemaligen Jugoslawien, Griechenland, in Bulgarien, Rumänien, im Gebiet ostwärts der russischen Westgrenze 1940 (vor Eingliederung der baltischen Staaten durch die Sowjetunion), in Finnland, Norwegen nördlich des Polarkreises oder im Gebiet der in Lappland eingesetzten deutschen Truppen und in Afrika. b) Bewährung in diesen Gebieten unter besonders schwierigen Bedingungen: als Kradmelder an 90 Einsatztagen

  • als Fahrer von Gefechtskraftfahrzeugen an 120 Einsatztagen
  • als Fahrer von Kraftfahrzeugen

der Trosse I und II, Kolonnen und Stäbe an 150 Einsatztagen

  • als Fahrer von Kraftfahrzeugen der Versorgungstruppen
  • an 165 Einsatztagen als Kraftfahrer sonstiger Dienststellen und Einheiten der Wehrmacht
  • an 185 Einsatztagen

Gleichzeitig wurden die Einsatztage besonders definiert. Das Abzeichen konnte verliehen werden an:

  1. Kraftfahrer der Wehrmacht
  2. Kraftfahrer – Nichtwehrmachtangehörige, die der Wehrmacht unterstellt waren. Hierbei waren auch Verleihungen an ausländische Freiwillige gestattet, nicht aber Verleihungen an Wehrmachtangehörige verbündeter oder befreundeter Staaten. Verleihungen nach dem Tode – posthum – waren nicht zulässig.

Am 9. März 1944 verfügte das Oberkommando der Wehrmacht eine Ausweisung der verleihungsberechtigten Gebiete auf Sizilien ab 1. Juni 1943, Korsika ab 1. Juli 1943, auf dem italienischen Festland südlich der Linie von Ancona – Piombino ab 1. August 1943 und in Albanien ab 9. September 1943. Eine weitere Verfügung des OKW. vom 16. Mai 1944 fügte hinzu: Einsatz ab 1. Februar 1944 in den durch Heeresgruppen-Befehl festgelegten rückwärtigen Armeegebieten und rückwärtigen Armeezonen der Heeresgruppe Nord in Estland, Lettland und Litauen. Schließlich verfügte das Oberkommando der Wehrmacht am 23. September 1944, daß der Einsatz ab 1. Juni 1944 in den durch Heeresgruppen-Befehl festgelegten rückwärtigen Armeegebieten und rückwärtigen Armeezonen an allen Fronten angerechnet werden könne.

Aussehen

Das Abzeichen in Bronze wurde für die oben genannten Bedingungen verliehen, während das Abzeichen in Silber für eine nochmalige Erfüllung und das in Gold für eine weitere Wiederholung verliehen wurden. Getragen wurden die Kraftfahrbewährungsabzeichen auf der Mitte des linken Unterärmels – 2 cm über dem jeweiligen Tätigkeitsabzeichen für das Kraftfahrpersonal. Erwähnenswert ist die Tatsache, daß dieses von einem Waffen-SS-Angehörigen entworfene Abzeichen kein Hakenkreuz zeigt.

Bekannte Träger

Verweise