Lübcke, Walter
Walter Lübcke (* 22. August 1953 in Bad Wildungen; † 2. Juni 2019, durch Kopfschuß von fremder Hand, in Wolfhagen) war ein deutscher BRD-Blockparteifunktionär (CDU). Auf dem Höhepunkt der Asylantenflut in Europa 2015 erlangte er durch die Aussage, jeder Deutsche könne jederzeit das Land verlassen, wenn er mit der realen NWO-Umvolkungsagenda nicht einverstanden sei, größere Aufmerksamkeit.[1] Als verantwortlich für Lübckes Tod wurde am 28. Januar 2021 Stephan Ernst zu lebenslanger Haft verurteilt.
Inhaltsverzeichnis
Wirken
Lübke war CDU-Landtagsabgeordneter. Nach seiner Zeit als Abgeordneter war er bis zu seinem Tod Regierungspräsident des hessischen Regierungsbezirks Kassel. Lübke starb im Amt.
Ungereimtheiten im „Mordfall Lübcke“
Wie bei unzähligen systemmedial propagierten Themen fallen auch im Kontext zum „Mordfall Lübcke“ Ungereimtheiten auf. So hatte der Verdächtige Kontakt zu Combat 18 bzw. Blood & Honour, beide Organisationen wurden laut Mainstreammedien vom Verfassungsschutz aufgebaut.[2] Auch soll 2015 der Datensatz über den Verdächtigen Stephan Ernst in der „digitalen Terror-Kartei“ der NATO gelöscht worden sein.[3] Die Akte des mutmaßlichen Mörders beim Verfassungsschutz ist für Ermittler gesperrt.[4] Andreas Temme, ein aus dem „NSU“-Komplex notorisch bekannter „Verfassungsschützer“, war in der Behörde von Lübcke tätig.[5] Auf die Wohnung eines „Freundes“ des Täters wurde „zufälligerweise“ ein Brandanschlag verübt.[6][7] Des weiteren wurde laut SpiegelTV die DNA des Beschuldigten in der Datenbank des BKA gefunden.[8] Ernst soll 2016 an die AfD-Thüringen gespendet haben[9], wobei hier Parallelen zur Thematik des „Massakers von Christchurch“ und Martin Sellner offensichtlich werden, da dort das Instrument der Spenden ebenfalls zur Diskreditierung genutzt wurde.
Einem Spiegel-Bericht zufolge soll der Tatort durch einen Sanitäter, der Bekannter Lübckes gewesen sein soll, verändert worden sein.[10]
Der Vorsitzende Richter des Frankfurter Staatsschutzsenats, Thomas Sagebiel, sagte zu den beiden Angeklagten Stephan Ernst und Markus H.:
- „Hören Sie nicht auf Ihre Verteidigung, hören Sie auf mich!“
Der Pflichtverteidiger Frank Hannig berichtete auf einem eigenen YouTube-Kanal über den Prozessverlauf. So veröffentlichte er z. B. ein Video über die mögliche V-Mann-Tätigkeit des Mitangeklagten Markus H.[11], der letztendlich nur zu einer Bewährungsstrafe wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt wurde. Frank Hannig wurde gegen seinen Willen am siebten Verhandlungstag im Lübcke-Prozess vom Vorsitzenden Richter entlassen.
Am 28. Januar 2021 verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main Stephan Ernst zu lebenslanger Haft und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Eine anschließende Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor. Der Mitangeklagte Markus H. kommt auf Bewährung frei.
Zitate
- „Es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Da muss man für Werte eintreten, und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist. Das ist die Freiheit eines jeden Deutschen.“[12][13] — am 14. Oktober 2015 in Lohfelden bei Kassel während einer Bürgeranhörung, bei der es zu Tumulten kam
Filmbeiträge
„Es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Da muss man für Werte eintreten, und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist. Das ist die Freiheit eines jeden Deutschen.“ – deutsche können ja das Land verlassen (Kassel Lohfelden am 14. Oktober 2015)
Mitgliedschaften / Ämter
Lübcke war Mitglied des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung in Wiesbaden, des Verwaltungsausschusses des Staatstheaters Kassel sowie Beiratsmitglied der Flughafen Kassel GmbH.
Verweise
- Peter Ketteritzsch: Walter Lübcke im Interview: „Ich bleibe bei meiner Aussage“, Hessische/Niedersächsische Allgemeine, 16. Oktober 2015
- Dieter Stein: Mit aller Härte, Junge Freiheit, 17. Juni 2019
- Götz Kubitschek: Lübcke, Tauber, Berger – eine Klarstellung, Sezession im Netz, 19. Juni 2019