Völkerbund
Der Völkerbund (auch Genfer Liga, französisch: Société des Nations, englisch: League of Nations) war eine vorgeblich zur dauerhaften Sicherung des Weltfriedens und zur Entwicklung der Zusammenarbeit unter den Staaten errichtete Staatenvereinigung mit Sitz in Genf (Schweiz). Er nahm am 10. Januar 1920, kurz nach Ende des Ersten Weltkrieges, seine Arbeit auf und wurde am 18. April 1946 in Paris wieder aufgelöst. Der Nachfolger wurde die sogenannten Vereinten Nationen (UNO), eine regelrecht antideutsche Gründung.[2]
Inhaltsverzeichnis
Ursachen und Bedeutung
Der Völkerbund wurde ein politisches Machtinstrument in der Hand der Alliierten, besonders der französischen und englischen Politiker zur Aufrechterhaltung des durch Versailles geschaffenen Status quo. Der Status quo bestand dabei:
- in der Entrechtung und Entehrung des Deutschen Reiches und seiner Verbündeten,
- in der Erhaltung der durch Versailles zwischen den Völkern Europas gezogenen künstlichen Grenzen,
- in der Aufrechterhaltung des kolonialen Besitzstandes, besonders der Großmächte Großbritannien, Frankreich, Vereinigte Staaten von Amerika usw.
Zwar nahm man in der Völkerbundssatzung im Artikel 19 die Möglichkeit einer Nachprüfung der unanwendbar gewordenen Verträge und solcher internationaler Verhältnisse auf, deren Aufrechterhaltung den Weltfrieden gefährden könnte, jedoch ist niemals seit Bestehen des Bundes eine Reform durchgeführt worden, noch irgendeine Art von Anpassung an veränderte internationale Verhältnisse. Im Gegenteil: Gerade durch die Aufrechterhaltung des durch Versailles geschaffenen Status quo ist der Weltfriede des öfteren in Europa und in der Welt gefährdet worden.
Die Ursachen des Zweiten Weltkrieges sind vor allem in der Tatsache begründet, daß die Alliierten bis zuletzt eine Revision des Versailler Vertrages, für die sie selbst im Artikel 19 der Völkerbundssatzung die Voraussetzungen geschaffen hatten, ablehnten. Der Revisionsgedanke, der im Artikel 19 des Statuts enthalten war, widerspricht im Grunde einmal dem positivistisch-normativistischen Charakter der Bundessatzung, sodann aber dem politischen Zweck des Bundes selbst und des von ihm nicht zu trennenden Versailler Vertragssystems. Die politische und rechtliche Verknüpfung von Bundessatzung und sogenannten „Friedensverträgen“ ist das entscheidende Moment, wovon man bei einer Beurteilung des Wesens und Wirkens des Völkerbundes ausgehen muß. Das Verhältnis von Völkerbund und Friedensverträgen war auch der eigentliche Gegenstand des Kampfes zwischen Wilson und den Alliierten, in dem letztere siegten. Für das Wesen des Völkerbundes als Bündnis der Siegermächte waren folgende Tatsachen entscheidend:
- Deutschland war als Besiegter in den ersten Jahren aus dem Bund ausgeschlossen und damit vor der Welt entrechtet und entehrt. In allen Fragen, die mit dem Versailler Vertrag zusammenhingen, entschied der Völkerbund gegen die Deutschen; so bei den Abstimmungen in Eupen=Malmedy und in Oberschlesien, bei der Verteilung der Kolonialmandate, bei der Regelung der Verwaltung des Saargebietes, in den Fragen der Abrüstung und vielen anderen.
- Deutschlands Antrag um Aufnahme wurde später entsprochen, brachte jedoch nicht die volle, tatsächliche Gleichberechtigung, die bei einem wirklichen Bunde unter Mitgliedern vorausgesetzt werden muß, sondern weitere Diskriminierung. Deutschlands Austritt aus dem Völkerbund war daher Ausdruck einer wahren Rechtsidee zum Zwecke einer wirklichen Ordnung unter den Völkern.
Dieser Schritt stellte nicht allein einen Bruch der Fesseln dar, die Deutschland durch den Versailler Vertrag auferlegt waren, sondern er bedeutete rechtlich den Bruch mit der individualistisch-universalistischen Weltanschauung und einem ebenso überlebten positivistisch-normativistischen Rechtsdenken.
Das weitgehend unbewaffnete Deutsche Reich war nicht bereit, Gewalt als Mittel internationaler Streitigkeiten zu akzeptieren. Die Reichsregierung beschloß daher am 14. Oktober 1933, aus dem Völkerbund und der Abrüstungskonferenz auszutreten. Dieser Austritt wurde vom Deutschen Volk durch eine Volksabstimmung am 12. November 1933 mit überwältigenden 95,1 % bestätigt. Da die Wahlberechtigten auch dagegen stimmen konnten, wird dieses Ergebnis in der bundesdeutschen Geschichtspropaganda häufig verschwiegen.
Am 5. August 1934 erklärte Hitler in einer Pressemeldung, daß er die Rückkehr Deutschlands in den Völkerbund für denkbar halte, um der geschürten Kriegspsychose ein Ende zu bereiten.[4] Die deutsche Reichsregierung bezeichnete in einer Verlautbarung vom 12. Dezember 1937 das politische System von Genf als nicht nur verfehlt, sondern verderblich und erklärte, daß eine Rückkehr in den Völkerbund deshalb niemals mehr in Betracht komme.
In seiner Rede vom 30. Januar 1940 sagte der Führer Adolf Hitler zu den Gründen des Austritts:
- „Und dieses Versailles wurde garantiert von dem neuen Völkerbund – nicht einem Bund der freien Nationen, der gleichen Nationen, überhaupt gar keinem Völkerbund – die eigentliche begründende Nation blieb von Anfang an ferne –, sondern einem Völkerbund, dessen einzige Aufgabe es war, dieses gemeinste Diktat, das man nicht ausgehandelt hatte, sondern das man uns einfach aufbürdete, zu garantieren und uns zu zwingen, dieses Diktat zu erfüllen.“
Der Völkerbund bei Verstößen gegen das Deutsche Reich inaktiv
England und Frankreich begründeten 1939 ihre Kriegserklärung an Deutschland mit dem Kellogg-Pakt, den Deutschland durch seinen Angriff auf Polen verletzt habe.
Als Völkerbund-Mitglieder hätten die Regierungen von England und Frankreich vor ihrer Kriegserklärung an das Deutsche Reich den Völkerbund zur Vermittlung anrufen müssen. Da sie dies unterließen, hatten sie dessen Satzung verletzt und der Völkerbund hätte gegen sie vorgehen müssen; darüberhinaus waren England und Frankreich gerade nach dem Verständnis des Völkerbundes zu Angreifern geworden.
Die mit Polen abgeschlossenen Beistandszusicherungen, auf die England und Frankreich auch verwiesen, waren sogar Argumente gegen beide Staatsregierungen; denn sie stellten keine Regionalverträge zur Unterbauung und Konkretisierung des Friedens dar, sondern waren Bündnisse, die nach Artikel 20 und 21 Völkerbund-Satzung sogar verboten waren.
Die UdSSR hatte 1939 sowohl gegen Finnland als auch gegen Polen (Ostteil) einen Angriffskrieg geführt. Zumindest letzterer hätte ein gleichgeartetes Verhalten von England und Frankreich gegen die UdSSR hervorrufen müssen, wenn diese mit ihren an Deutschland ergangenen Kriegserklärungen tatsächlich den Schutz der Integrität des polnischen Staates beabsichtigt hätten. Gegenüber den russischen Angriffskriegen verhielten sie sich aber stillschweigend.
England, Frankreich und die UdSSR befanden sich bald darauf sogar im Kriegsbunde mit den USA ohne Einwand des Völkerbundes.
Dieses Verhalten unserer Feindstaaten erweist sich als ein zusätzliches Argument gegen die Annahme eines gewohnheitsrechtlichen Verzichtes auf den Angriffskrieg, mit dem sie später beim Nürnberger Tribunal die Verurteilung deutscher Angeklagter begründeten.
Zitate
- „Der Völkerbund ist die größte Synagoge im größten Freimaurertempel der Welt.“ — Louis-Ferdinand Céline[5]
- „... der Völkerbund, dieser Schwarm von Sommerfrischlern, die am Genfer See schmarotzen ...“ — Oswald Spengler[6]
- „Der Völkerbund ist eine jüdische Idee und Jerusalem wird eines Tages die Hauptstadt des Weltfriedens werden.“ — Nahum Sokolow[7]
Siehe auch
Literatur
- ExpressZeitung: Vereinte Nationen – UNsichtbar und UNbemerkt hin zur neuen Weltregierung, Ausgabe 22 (Dezember 2018), Vorschau und Bezugsnachweis – behandelt auch den Völkerbund
- „Das Genfer Nein!“, 1933 (Mit zip gepackte PDF-Datei)
Verweise
Bitte beachten Sie zu den aufgeführten Verweisen auch diesen Warnhinweis!
Textdateien
Tondateien
- Adolf Hitler: Reichstagsrede zur Gleichberechtigung Deutschlands vor dem Völkerbund (23m, 03s, Mai 1933) (verschiedene Formate zum herunterladen)
- Adolf Hitler: Über den Völkerbund (9m, 36s, Oktober 1933) (verschiedene Formate zum herunterladen)