Wirtschaft im Nationalsozialismus
Die Wirtschaft im Nationalsozialismus war außerordentlich produktiv und doch zugleich sozial. Nach dem durch die Folgen des Versailler Diktats (sowie der diesbezüglichen Erfüllungspolitik der Weimarer Politiker) desaströsen Zustand Deutschlands, noch verschärft durch die „Weltwirtschaftskrise“, führte der Führer Adolf Hitler Deutschland zu neuer Größe und wirtschaftlicher Prosperität. Die nationalsozialistische Wirtschaftspolitik konnte u. a. die Zahl der Erwerbslosen von sechs Millionen kontinuierlich, bis hin zur Vollbeschäftigung reduzieren.[1]
Inhaltsverzeichnis
Landwirtschaft und Ernährung
Auf keinem anderen Sektor waren im Dritten Reich Partei und Wirtschaft so eng miteinander verflochten wie in der Landwirtschaft. Richard Walther Darré, Reichsbauernführer der NSDAP, wurde zum Präsidenten des deutschen Landwirtschaftsrates gewählt. Als Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft konnte er durch zwei grundlegende Maßnahmen die Not der deutschen Bauern beseitigen. Das Reichserbhofgesetz diente zur Bekämpfung der Landflucht, indem es die Veräußerung eines Hofes ab einer gewissen Größe durch die Eigentümer oder ihre Erben verbot. Dadurch konnte der Grundstücksspekulation Einhalt geboten werden. Bis zum Jahr 1937 fielen rund 45 % der landwirtschaftlichen Fläche, etwa 700.000 Bauernhöfe, unter den Schutz des Reichserbhofgesetzes.[2]
Das Reichsnährstandsgesetz schuf mit der Zusammenfassung der verschiedenen Zweige der Landwirtschaft die Grundlage zu einer umfassenden Marktregelung der bäuerlichen Erzeugnisse unter Beseitigung der kapitalistischen Lebensmittelspekulation. Zum neugegründeten Reichsnährstand zählten die Forstwirtschaft, der Gartenbau, die Fischerei und die Jagd, landwirtschaftliche Genossenschaften, der Landhandel sowie die Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Güter. Bis 1945 liefen nun die Fäden der agrarischen Produktions- und Verteilungssysteme dort zusammen.
Auf dem Reichsbauerntag 1934 verkündete Darré die sogenannte Erzeugungsschlacht. Damit sollte die unausgeglichene Produktionssteigerung verhindert[3] sowie die landwirtschaftliche Produktion dem Verbrauch im Deutschen Reich angepaßt werden. (→ Autarkie) Ödlandflächen sollten durch den Reichsarbeitsdienst anbaufähig gemacht werden. Um einer erwartenden planlosen Überproduktion vorzubeugen, wurde eine Umstrukturierung der Anbauflächen angestrebt, damit überall die Produkte angepflanzt werden konnten, die nach den klimatischen Verhältnissen den höchsten Ertrag versprachen.
Die Not des deutschen Bauernstandes, die durch die verheerenden Folgen der plutokratischen Wirtschaftsordnung verursacht worden war, konnte durch die nationalsozialistische Agrarpolitik letztendlich überwunden werden. Die Verkaufserlöse sowie die Kaufkraft der Bauern (durch Senkung der Umsatz-, Grund- und Schlachtsteuer, die Befreiung von der Arbeitslosenversicherung und die Senkung der Zinsen) konnten erheblich gesteigert werden. Im Jahr 1939 konstatierte das Deutsche Reich, nunmehr mit dem Saarland, Österreich, dem Sudetenland, dem Protektorat Böhmen und Mähren und dem Memelland im Ernährungbereich eine 83%ige Selbstversorgungsfähigkeit. Die Umsetzung der Agrarpolitik und die damit verbundene Nahrungsfreiheit war eines der wichtigsten Ziele des Nationalsozialismus zur Erreichung der politischen Freiheit.
Geldwirtschaft und Kreditwesen
Das Geld und der Kredit dient im Nationalsozialismus der Volkswirtschaft. Anders als in der plutokratischen Wirtschaftsordnung ist dem Staat eine beherrschende Stellung im Geldwesen eingeräumt. Somit sind der Staat, die Wirtschaft und das Volk in der nationalsozialistischen Wirtschaftsordnung vom Kapital unabhängig. Indem der Staat sich der Abhängigkeit des nach liberalistischen Gesetzen beherrschten Kapitalmarktes entzog und ihn nach den Zielen der nationalen Wirtschaftsführung gestaltete, wurde das große Ziel der Arbeitsbeschaffung erfolgreich durchgeführt.
Der Nationalsozialismus fordert die Umwandlung der Großbanken auf dem Grundsatz der Gemeinnützigkeit nach Vorbild der Sparkassen, da dort die anvertrauten Ersparnisse volkswirtschaftlich nutzbringend angelegt werden. Dies geschieht dadurch, daß die Gelder für die Gewährung von Krediten benutzt werden. Vor allem die Schichten, die durch liberalistische Wirtschaftspolitik in ihrer Existenz bedroht sind, benötigen Kredithilfe. Dazu gehört der landwirtschaftliche, gewerbliche und kaufmännische Mittelstand. Zudem sind es vor allem die Sparkassen, die der Gemeinde die notwendigen Mittel geben, um Verkehrseinrichtungen, Schulen, Krankenhäuser und Elektrizitätswerke zu finanzieren.
Vierjahresplan
Der Begriff Vierjahresplan bezeichnete zunächst eine Losung von Hitler aus dem Jahre 1933 („Gebt mir vier Jahre Zeit!“). Ab April/Mai 1936 entstand aus dem Vierjahresplan unter Hermann Göring eine große bürokratische Institution im Rang einer Obersten Reichsbehörde. Die Politik der Behörde bestand zu jenem Zeitpunkt vor allem darin, innerhalb des anvisierten Zeitrahmens von vier Jahren wirtschaftliche Unabhängigkeit zu erreichen (Autarkie) sowie in der Wiederaufrüstung, um nach der gezielten Schwächung Deutschlands durch die Sieger des Ersten Weltkrieges die Wehrfähigkeit wiederzuerlangen. Im Oktober 1936 stellte Göring in seiner Position als „Beauftragter für den Vierjahresplan“ seine Organisation, die er vom Preußischen Staatsministerium aus befehligte, erstmals der Öffentlichkeit vor. 1940 wurde Görings Auftrag von Hitler um vier weitere Jahre verlängert.
Arbeitsloses Einkommen
Anhand eines Beschlusses des Troppauer Parteitags der Nationalsozialisten kann die Ablehnung des Bezugs arbeitslosen Einkommens und das Bekenntnis zur „schaffenden Arbeit“ abgeleitet werden. Eine Differenzierung zwischen zwei gegensätzlichen Gruppen, schaffender Arbeit und arbeitslosem Einkommen, stellt die Grundlage dar, die das Wirtschaftsleben bestimmt. Dabei wird unter schaffender Arbeit, jegliche ehrliche Leistung aus eigener Kraft, somit körperliche und geistige Arbeit, verstanden. Auf der Gegenseite befindet sich das raffende Kapital, das arbeitslose Einkommen, welches von der Produktivkraft der schaffenden Arbeit lebt. Nun kann das arbeitslose Einkommen in zwei Formen eingeteilt werden: In die Grundrente und den Zins.
Grundrente
Die Grundrente, entspringend aus dem Lehenswesen, dessen Bestehen auf der Grundlage der staatsbürgerlichen Pflicht des Heerdienstes beruhte, kann als Ursprung des nicht-monetären Wuchers angesehen werden. Auf das Eigentum von Grund und Boden folgte, wie im Mittelalter, die Leistung heeresdienstlicher Pflichten, die viele Bauern nicht Willens waren zu erfüllen, woraus die Eingliederung in den Stand der Hörigen resultierte. Der hörig gewordene Bauer mußte nun keinen Kriegsdienst mehr leisten und im Gegenzug die Felder seines Herrn bestellen und den sogenannten „Zehenten“ abgeben. Daraus bildete sich ein eigener Stand, der sich wiederum nahezu nur den Kriegsdienst zuwandte, der Ritterstand. Jener Ritterstand wurden von den Bauern ernährt, bezog also eine Grundrente. Somit war der hörige Bauer der Lehensmann des mittelalterlichen Beamtenstandes, worunter die Ritter fallen, und der Ritter wiederum Lehensmann eines höheren Adeligen. Die Lage verschlechterte sich für den hörigen Bauern, als die das Lehen erblich wurde, die Ritterheere durch „Landsknechte“ ausgetauscht wurden und die Allmende in Privatbesitz überging. Die Steuer- und Abgabenfreiheit der Adeligen wurde zum Vorrecht, da Kriegsdienst jetzt durch Söldnerheere erledigt, und somit die vorher an Leistungen gebundene Grundrente nun als arbeitsloses Einkommen bezogen wurde. In der Schrift „Der nationale Sozialismus“ von Rudolf Jung können zwei Merkmale, die die Grundrente kennzeichnen anhand folgender Zitate dargelegt werden:
- „Grundrente und Wertzuwachs entspringen nicht eigener Arbeit des Bodenbesitzes, sondern sind das Ergebnis des Zusammenwohnens vieler Menschen, ihrer gemeinsamen Arbeit, ihrer Steuerleistung. Ihr Bezug durch einzelne ist daher ungerechtfertigt, sie gehören der Gesamtheit, die sie erzeugt!“[4]
- „Der Zins muß verschwinden, und die Grundrente, die man nicht beseitigen kann, solange Menschen beieinander wohnen – muß der Allgemeingeit, d.h. dem Staat oder der Gemeinde, zufallen. Das ist die große Frage, die ihrer Lösung harrt. Die Schädlichkeit der Grundrente hat auch Marx erkannt. Er wollte sie durch Übernahme des Bodens in den Besitz der Allgemeinheit beseitigen. Da ihm, wie wir schon betonten, ein Staatsbegriff in unserem Sinne fremd war, sah er die „Gesellschaft“ als Vertreter der Allgemeinheit an. Daher sprechen die Marxisten von „Vergesellschaftung“ oder „Sozialisierung“ und nennen sich „Sozialisten“ oder, wie wir schon ausführten, in einer merkwürdigen Begriffsverwirrung auch „Sozialdemokraten“.“[5]
Der Forderung Moses Mordechai Levys nach „Vergesellschaftung“ des Bodens scheint Rudolf Jung und anderen Nationalsozialisten fernliegender zu sein als die Forderung des deutschen Bodenreformers Adolf Damaschke und des US-amerikanischen Ökonomen Henry Georg. Beide letztgenannte Persönlichkeiten fordern nicht die Einziehung des Grund und Bodens, sondern die Besteuerung der Grundrente d.h. des Ertrags des Grund und Bodens. Während Henry George die Einziehung der gesamten Grundrente fordert, entscheidet sich Adolf Damaschke nur für eine gestaffelte Besteuerung. In Anlehnung an die Forderungen Adolf Damaschkes, stellte Rudolf Jung folgende Liste an Maßnahmen zur Bodenreform auf:
1. Um die Grundrente möglichst zu erfassen, ist der gesamte Grund und Boden, also landwirtschaftlich genutzte Fläche, Brachland, Baugrund – u. zw. Nur der nackte Boden ohne Baulichkeiten – nicht mehr nach dem Ertrag, sondern nach seinem Verkaufswert (Marktpreis), dem sogenannten „gemeinen Wert“ , zu besteuern. Diese Steuer ist je nach
Größe und Verwendungszweck entsprechend zu staffeln;
2. das Bauen in die Luft ist nicht gestattet, d.h., die Anzahl der zulässigen Stockwerke wird beschränkt;
3. Staat oder Gemeinde genießen bei allen Grundverkäufen das Vorkaufsrecht, und es besteht ihnen gegenüber ein Anbotszwang; [Anbot= Angebot]
4. Verstaatlichung des Grundbesitzverkaufs;
5. Staat oder Gemeinde können jederzeit den Grund und Boden zu dem vom Eigentümer versteuerten Werte erstehen;
6. Verstaatlichung des Realkredits;
7. Festsetzung einer Verschuldungsgrenze;
8. Im deutschen Volksstaat können nur Deutsche Grund besitzen.[6]
Anhand des ersten Punktes der Forderungen kann erlesen werden, daß eine Besteuerung des Bodens mittels des „gemeinen Wertes“ (Verkehrswert) als Bemessungsgrundlage, und zwar nur des Bodens und nicht der Ertrag der Arbeit durch den jeweiligen Boden, vorgenommen werden soll, somit eine Unterscheidung zwischen Grundstücken in städtischer Lage bzw. verkehrsgünstiger Lage und Grundstücken in Außenviertel sichergestellt werden kann. Die Steuer ist dabei zu staffeln, um den Großbesitz von Grund und Boden ausschließlich des Staates (Gemeinde) entgegenzuwirken. Letztlich führt eine höhere Steuerlast, je nach Maß des Bodens, zu einer Veräußerung des jeweiligen Bodens durch Großgrundbesitzer, wodurch die Punkte 3-5 zusätzlich eine private Bodenspekulation verhindern. Die Punkte 6-7 finden ihren Ursprung in der Erkenntnis der Schädlichkeit des Zinses, dessen Problematik in den Schriften und Ausführungen Gottfried Feders thematisiert werden (siehe Zins). Alfred Rosenberg zeigte die Begründung der Punkte 6-7 anhand des elften Punktes des Parteiprogramms der NSDAP mit folgendem Zitat auf:
- „Das Wirtschaftskapital eines Landes läßt sich in zwei grundsätzlich verschiedene Kategorien scheiden: in das mit dem nationalen Boden unlösbar verbundene schaffende Industriekapital und die Landwirtschaft einerseits und in das an keinen Boden gefesselte Leihkapital. Während das erste bestimmend und herrschend im Wirtschaftsleben stehen müßte, das zweite nur in dienender Stellung, liegen die Dinge heute in der Welt meist so, daß gerade das Bank- und Börsengeld über die wirklich erzeugenden Kräfte fast restlos bestimmt und eine Verschmelzung mit ihm eingeht, die nur scheinbar eine Vereinigung darstellt, in Wirklichkeit die Unterwerfung des Unternehmers, Erfinders, Arbeitnehmers unter das Diktat des an sich unschöpferischen Leihkapitals ist. Auch das ist Zinsknechtschaft. Dieser ungeheuerliche Zustand ist in erster Linie die Folge der Anerkennung eines gefährlichen Grundsatzes: daß nämlich der Staat als solcher, zinspflichtige Anleihen bei Privatbanken aufnimmt. In Kriegen, da Millionen und aber Millionen ihr Leben für ihr Volk einsetzten, wurde es noch als besondere Freundlichkeit gewertet, wenn die Großbanken Anleihen zeichneten und dabei Zinsen dafür erhielten, die der Staat nur dadurch zahlen konnte, daß er alle Bürger mitmittelbaren (indirekten) Steuern auf die wichtigsten Dinge des täglichen Lebensbedarfes belastete. Diese Kriegsanleihewirtschaft war eine der größten Volksbetrügereien, die jemals angestellt wurden, ohne restlos durchschaut zu werden.“[7]
Der achte und letzte, der von Rudolf Jung aufgestellten Punkte, stellt eine Besinnung zur völkischen Rechtsordnung dar, die noch im Mittelalter ihren Platz im Zunftwesen fand. Nur ehelich Geborene deutscher Herkunft wurden als Lehrling aufgenommen, was vor einer Ausnutzung des Wuchers durch Fremde bewahrte. Die gleiche Forderung steht geschrieben unter dem vierten Punkt des Parteiprogramms der NSDAP:
- „Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksicht auf Konfession. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein.“
Die Unterscheidung zwischen Staatsbürgern, also deutsche Volksangehörige nach Absolvierung und Einhaltung staatsbürgerlicher Pflichten ( Abschluß der Schulausbildung und Heeresdienst bei Herren bzw. Abschluß der Schulausbildung und Heirat/ oder auch Tätigkeit im Erwerbsleben bei Damen) fand auch seine Verwirklichung im Dritten Reich. Adolf Hitler führte diese Einteilung auch in „Mein Kampf“ im Abschnitt „Bürger – Staatsangehöriger – Ausländer“ aus.[8]
Geldreform
Die wirtschaftspolitischen Ansichten der nationalsozialistischen Bewegung in Bezug zu einer mit Edelmetallen gedeckten Währung, meist ein sogenannter Goldstandard, weisen eine klare Ablehnung letzterer auf. Dabei werden vier Kritikpunkte als maßgeblich für eine Zurückweisung einer goldgedeckten Währung erachtet.
Eine Goldwährung hat seinen eigentlichen Zweck nur in der Erzeugung eines möglichst stabilen Wertverhältnisses zwischen Geld- und Warenangebot, somit erfüllt diese den rein psychologischen Aspekt einer scheinbaren Stabilität einer Währungseinheit. Nebendessen entsteht keine Inflation durch Kopplung der Geldmenge am Goldbestande.
Durch Edelmetalle gedeckte Währungen verursachen, wie bereits erwähnt, eine Verknappung des Geldangebots, was in der Vergangenheit immer wieder, wie beispielsweise im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts im Deutschen Reich, zur Deflation führte, dessen soziale, politische und wirtschaftliche Folgen meist gravierender sind als die einer Inflation. Neben der am Goldbestand begrenzten Geldumlaufmenge, dessen Steigerung bei Erhöhung der Arbeitsleistung vonnöten ist, wirft die Thematisierung des Goldbestandes die Frage nach der bestehenden Aufteilung und Menge auf. Eine Metallwährung führt zu dem Problem, daß nicht jede Nation über einen im Verhältnis zu ihrer Arbeitsleistung ausreichenden Goldbestand verfügt, ja sogar sich der Großteil des Goldbestandes in den Händen weniger Nationen und privaten Bankhäusern konzentriert, folglich durch die Unverderblichkeit eines Edelmetalls und seiner Wert-wahrenden Eigenschaft, jenes nur gegen Zinsen verliehen wird. Es entsteht eine Abhängigkeit der gering besitzenden von den viel besitzenden Nationen ( oder Abhängigkeit der Nationen von Privatbanken), was Gottfried Feder als die Zinsknechtschaft bezeichnete. Ein weiterer Effekt hierbei ist die Abwanderung von Kapital von schwachen Ländern in starke Länder bei fehlendem Wechselkurs-Puffer. Die Schlußfolgerung eines sogenannten „Goldautomatismus“ ist allein schon deshalb abzulehnen, da dieser bis zum heutigen Tage nie bewiesen wurde. Eine zusätzliche verstärkende Wirkung entfaltet die Geldknappheit durch den Irrtum, daß der Zins den Umlauf des Zahlungsmittels fördern würde, wobei sich genau die gegenteilige Entwicklung vollzieht. Rudolf Jung führt aus:
- „Wie kann nun sein ständiger Umlauf bewerkstelligt werden? Dieser Aufgabe sollte der Zins genügen. Er ist als Lockmittel gedacht zu dem Zwecke, das Geld auf den Markt zu bringen. Das Lockmittel hat allerdings auch seine Kehrseite, denn durch das Zinsversprechen wurde das Geld wieder zum Sparmittel und dadurch dem Umlauf entzogen. Geld, das als Sparmittel (im heutigen Sinne) gebraucht werden kann, eignet sich nicht mehr voll zum Tauschmittel, ist kein Schlüssel mehr zum Markte, sondern wird zu dessen Riegel.“[9]
Feder und Jung schlagen beide eine Deckung des Geldes durch die Arbeitsleistung vor, weil das Angebot an Waren in ursächlichem Zusammenhang zur Arbeitsleistung steht. Je höher die Arbeitsleistung, desto mehr kann also die umlaufende Geldmenge gesteigert werden. Der Austausch wichtiger Rohstoffe des Auslandes mit den eigenproduzierten Fertigwaren, hängt somit mit der Qualität der Fertigwaren zusammen, führt folglich zur Nachfrage des Auslandes an jenen Fertigwaren. Mit den Worten Gottfried Feders:
- „Der Austausch mit dem Ausland ist die Qualität und die Überlegenheit der deutschen Fertigwaren unendlich viel wichtiger als die Goldbasis für die Möglichkeit, die benötigten Rohstoffe vom Ausland zu erhalten, das ja einerseits ebenfalls Interesse daran hat, seine überschüssigen Rohstoffmengen einzutauschen gegen Fertigwaren, die es nicht selbst erzeugen kann.“[10]
Anhand des Schrifttums der Vertreter des Nationalsozialismus ist schlußfolgernd, die Überzeugung zu erlesen, daß die Anschauung der Notwendigkeit einer Metallwährung zu verwerfen ist, da die Arbeitsleistung des Volkes die Sicherstellung der Eigenschaften einer Währung mit sich bringt. Denn laut Feder:
- „Die Loslösung vom Golde ist die Voraussetzung für eine gesunde Wirtschaft im Dritten Reich, in der der Arbeit wieder der Vorrang vor dem Geld eingeräumt werden muß, in einem Staat, dem die Wohlfahrt der Bevölkerung vor dem Profit des Bankiers geht.“[11]
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Siehe auch
- Zins
- Steuerpolitik im Nationalsozialismus
- Arbeitsbeschaffung
- Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit
- Frage nach dem „Warum?“
Literatur
- Paul Blankenburg, Max Dreyer: „Nationalsozialistischer Wirtschaftsaufbau und seine Grundlagen“ (HTML-Version)
- Gottfried Feder:„Kampf gegen die Hochfinanz.", Roland-Faskimlie der Ausgabe von 1935, München
- Rudolf Jung: Der nationale Sozialismus - Seine Grundlage, sein Werdegang und seine Ziele, E.Appelhans-Verlag, Braunschweig 1937, 4. Auflage, Unveränderter Nachdruck 2019 (Verlag Der Schelm)
- Alfred Rosenberg:„Das Parteiprogramm : Wesen, Grundsätze und Ziele der NSDAP. Deutscher Volksverlag, München 1933
Filmbeitrag
Hans-Hermann Hoppe: The Economic Doctrine of the Nazis