Oberkommando der Luftwaffe
Das Oberkommando der Luftwaffe (OKL) war die Oberste Kommandobehörde der deutschen Luftwaffe im Zweiten Weltkrieg.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung
Das OKL wurde in Analogie zum Oberkommando des Heeres als Nachfolger des Generalstabes der Luftwaffe und des Luftwaffenführungsstabes im Februar 1944 eingeführt und endete mit der Kapitulation der Wehrmacht 1945. Zuvor unterstand die am 26. Februar 1935 von Adolf Hitler als eigene Teilstreitkraft errichtete Luftwaffe direkt dem 1933 gegründeten Reichsluftfahrtministerium.
Reichsminister der Luftfahrt
Hermann Göring war seit 1933 Reichsminister der Luftfahrt. Ab Ende Februar/Anfang März 1935 wurde der Oberbefehlshaber des OKL im Reichsluftfahrtministerium als „Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe“ (RdL u. ObdL) bezeichnet.
Oberbefehlshaber
Oberbefehlshaber der Luftwaffe (OBdL/ObdL/Ob.d.L.) waren:
- Reichsmarschall (ab 1935) Hermann Göring
- Generalfeldmarschall Robert Ritter von Greim
- 26. April 1945 bis zu seiner Gefangennahme am 8. Mai 1945 durch amerikanische Truppen.
- Generaloberst Hans-Jürgen Stumpff
- mit der Gefangennahme von Robert Ritter von Greim wurde Stumpff zur Unterzeichnung der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht am 9. Mai 1945 in Berlin-Karlshorst durch den (letzten) Reichspräsidenten Karl Dönitz als Vertreter des Oberbefehlshabers der Luftwaffe bevollmächtigt.
Flagge des Reichsministers der Luftfahrt
Die erste Kommandoflagge wurde am 5. Mai 1933 eingeführt und zeigte den bis 1935 verwendeten Reichsadler im Zentrum. Unterhalb des Lorbeerkranzes befindet sich der Blaue Max. Vom Zentrum des Lorbeerkranzes ausgehend, befinden sich auf der Flagge insgesamt vier in die Ecken zeigende, stilisierte Flugzeugpropellerblätter. Verwendet wurde die Flagge bis April 1935, als ausschließlich die nachfolgende alternative Variante zum Gebrauch kam.
Das neue Modell zeigte das Symbol der Luftwaffe, einen goldfarbenen, fliegenden Adler in den vier Ecken der Flagge, in deren Zentrum sich ein goldfarbenes, auf der Spitze stehendes Hakenkreuz befand. Die Flagge war an allen vier Seiten mit einem zwei cm breiten, goldfarbenen Rand gesäumt, auf dem sich insgesamt 76 kleine, auf der Spitze stehende Hakenkreuze befanden.
Das dritte und letzte Modell wurde am 28. April 1938 eingeführt und zeigte die neue Version der rechten Seite der Flagge, die sonst identisch mit der Vorgängerversion war, zusätzlich zwei gekreuzte Marschallstäbe der Luftwaffe, die zwischen Hakenkreuz und Pour-le-merite-Orden angebracht worden waren. Diese Änderung geschah zeitgleich mit der Beförderung von Göring zum Generalfeldmarschall.
Ab dem 19. Juli 1940 und dem siegreichen Westfeldzug fand die bis 1945 gültige Kommandoflagge kaum noch Verwendung, da an diesem Tag die persönliche Standarte des Reichsmarschalls mit dem Großkreuz des Eisernen Kreuzes eingeführt wurde, die im Februar 1941 noch einmal neu gestaltet wurde.
Vorgeschichte und Gliederung
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde in den Bestimmungen des Versailler Vertrages die zivile und militärische Fliegerei in Deutschland verboten. Zwar wurde die zivile Fliegerei später wieder zugelassen, das militärische Fliegen blieb jedoch verboten. Die Belange der Luftfahrt in der Weimarer Republik wurden daher, streng getarnt, beim Reichsheer im Truppenamt bzw. im Luftschutzamt vertreten. So unterstand z. B. die Geheime Fliegerschule und Erprobungsstätte der Reichswehr in der Sowjetunion (Lipezk) dem Truppenamt der Reichswehr.
Nach der Machtübernahme wurde damit begonnen, das Unrecht des Versailler Vertrages nach und nach auszuhebeln. Bereits am 2. Februar 1933 wurde die „Verordnung über den Reichskommissar für die Luftfahrt“ erlassen. Diese bestellte einen „Reichskommissar für die Luftfahrt“, der u. a. für die Planung und Entwicklung der Luftfahrt zuständig war. Er war dem Reichskanzler unmittelbar unterstellt und erhielt seitens des Reichsministeriums des Innern und des Reichsverkehrsministeriums alle die zivile Luftfahrt und den Luftschutz betreffenden Vollmachten. Reichskommissar wurde der preußische Innenminister Hermann Göring. Im April 1933 wurde die Behörde dann in den Rang eines Reichsministeriums versetzt und im Mai 1933 wurde Hermann Göring Reichsminister.
Im März 1935 wurde Göring zudem Oberbefehlshaber der Luftwaffe. Für die Unterbringung des Reichsluftfahrtministerium wurde in Berlin in der Wilhelmstraße ein riesiges Bürogebäude mit 2.000 Arbeitszimmern errichtet. Während des Krieges kam es bis in das Jahr 1943 nur zu geringen Umgliederungen des Reichsministeriums der Luftwaffe, nachdem erkannt wurde, daß die für einen längeren Krieg ungenügende Kriegsspitzengliederung einer Neuorganisation bedurfte. 1943 wurde dann die Personalunion des Chefs des Generalstabes und dem Chef des Luftwaffenführungsstabes aufgelöst.
Der Chef des Luftwaffenführungsstabes wurde einem Kommandierenden General gleichgestellt. Am 5. Februar 1944 wurde die Aufteilung des Bereichs des Reichsministers der Luftfahrt und Oberbefehlshabers der Luftwaffe in die Dienststellen „Oberkommando der Luftwaffe“ und „Reichsminister der Luftfahrt“ verfügt. Es entstand das Oberkommando der Luftwaffe als Führungsorganisation der Luftwaffe, analog zum Oberkommando des Heeres. Bis Kriegsende folgten weitere Umgliederungen, die meist nur wenige Monate bestand hatten.