Privatgelehrter
Ein Privatgelehrter ist eine in der Regel akademisch gebildete Person, deren Forschung nicht vom Staat finanziert wird. Die wissenschaftlichen Arbeiten werden meistens nur in unabhängigen Verlagen publiziert und vom staatlich reglementierten Lehr- und Publikationsbetrieb geflissentlich ignoriert. Da national und namentlich antiegalitär denkende Menschen von allen öffentlichen Positionen entfernt werden, ist für sie eine wissenschaftliche Tätigkeit meist nur als Privatgelehrter möglich. Besonders in den Geisteswissenschaften sind fast alle kritischen Forscher Privatgelehrte. Jedoch auch in den Naturwissenschaften, etwa der biologischen Anthropologie, ist unabhängige Forschnung nur privat möglich. In den deutschen Teilstaaten BRD und BRÖ sind manche wissenschaftlichen Meinungen dogmatisch vorgeschrieben und andere Ansichten mit teilweise empfindlichen Strafen bewehrt.
Inhaltsverzeichnis
Gründe und Merkmale
Die möglichen Gründe für eine Tätigkeit als Privatgelehrter sind vielfältig. Charakteristisch sind:
- Methodische und inhaltliche Unabhängigkeit von öffentlichen Auftraggebern
- Fehlende akademische Qualifikation für eine ordentliche Lehrtätigkeit an einer Wissenschaftlichen Hochschule (Venia legendi)
- Fehlende Kathedra (Lehrstuhl, Professur, Dozentur) trotz akademischer Qualifikation für eine ordentliche Lehrtätigkeit, etwa aufgrund von Stellenmangel, geringer Veröffentlichungstätigkeit u. ä.
- Fehlende Kathedra trotz akademischer Qualifikation, etwa aufgrund politischer, weltanschaulicher, religiöser, ethnischer, geschlechtlicher oder sonstiger Benachteiligung oder politischer Verfolgung. Durch die Verwendung des Englischen als Wissenschaftssprache werden z. B. Deutsche an deutschen Universitäten benachteiligt. Durch Quotenregelungen für (lesbische feministische) Frauen werden Männer benachteiligt. Vor allem jedoch werden nationale und volkstreue Wissenschaftler an BRD-Einrichtungen trotz höchster Qualifikationen nicht zugelassen.
Voraussetzung für den Lebensunterhalt eines Privatgelehrten ist die finanzielle Unabhängigkeit oder ein nebenberufliches Einkommen. Kritische Wissenschaftler verlieren heutzutage jedoch auch oft aufgrund ihrer Publikationen auch ihren zivilen Brotberuf, da linke Tugendterroristen sie denunzieren.
Stand der Forschung
Zwar gab es schon in der Antike Wissenschaftler, die ihren Lebensunterhalt nicht durch akademische Tätigkeiten sicherten, dennoch werden erst Wissenschaftler seit dem 19. Jahrhundert als Privatgelehrte bezeichnet, z. B. Arthur Schopenhauer, Søren Kierkegaard, Charles Darwin und Walter Benjamin. Denn seither haben sich die Laufbahnen im Wissenschaftsbetrieb deutlich geändert, arbeiten viele Wissenschaftler an Wissenschaftlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen und sind die apparativen Voraussetzungen mancher Forschungsgebiete sehr umfangreich geworden, so daß Wissenschaftler, die ohne akademische Unterstützung mit Forschungsergebnissen aufwarten können, in ihren Leistungen besonders hervortreten. Vor allem in poltisch relevanten Fächern werden heutzutage nur „politisch korrekte“ Menschen eingestellt, weshalb ein Großteil der unabhängigen Denker nur als Privatgelehrte aktiv sein kann.
Wegen der vielfältigen Gründe und Erscheinungsformen einer Tätigkeit als Privatgelehrter gibt es bislang keine systematische Erforschung des Gesamtphänomens. Soweit es erforscht wird, erstrecken sich die Untersuchungen auf individuelle Fälle. Die Forschung erfolgt dabei zumeist fachbezogen, nur selten interdisziplinär. Ein besonders wichtiges Phänomen ergibt sich aus dem Umstand, daß Universitätgelehrte oftmals nach ihrer Emeritierung, also als Ruheständler, kontroverse Themen und Thesen veröffentlichen und dann auch außerhalb ihrer Fachkreise wahrgenommen werden. Ein Beispiel (jedoch kein isoliertes) bilden die Arbeiten von Volkmar Weiss über Begabung, Genetik und Zivilisation.
Wichtige Privatgelehrte
Literatur
- Erich Camenzind: Radikale Hingabe. Der Privatgelehrte Dr. Edgar Schorer. Freiburg (Schweiz) 1988, ISBN 385764267X
- Rolf Italiaander (Hg.): Hans-Hasso von Veltheim-Ostrau. Privatgelehrter und Weltbürger. Düsseldorf 1987, ISBN 3770007395
- Theo Rasehorn: Das Ende des privaten Rechtsgelehrten. Zum Wissenschaftsbetrieb in der Jurisprudenz. In: Zeitschrift für Rechtspolitik 1986, S. 191–194
- George Windholz u. a.: Vagaries of science, priority, independent discovery, and the quest for recognition (The case of Otto Kalischer, a German 'Privatgelehrter'). In: The Psychological record, 1993, vol. 43, n. 3, p. 339–350, ISSN 00332933