Schnellboot-Kriegsabzeichen

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Schnellboot-Kriegsabzeichen

Das Schnellboot-Kriegsabzeichen wurde am 30. Mai 1941 vom Oberbefehlshaber der Kriegsmarine (OBdM) Großadmiral Erich Raeder gestiftet.

Hintergrund

Kapitän zur See Hans Bütow, hier noch als Träger des Zerstörer-Kriegsabzeichens, welches laut Erlaß vom 18. Dezember 1941 für das Schnellboot-Kriegsabzeichen ausgetauscht werden sollte.

Bei Ausbruch des Zweiten Weltkrieges 1939 verfügte die Kriegsmarine über 10 Schnellboote mit der Bezeichnung S 6 bis S 25. Im Verlauf des Krieges traten dann laufend weitere Boote hinzu. Nachdem mit dem Erlaß des Oberbefehlshabers der Kriegsmarine vom 4. Juni 1940 über die Stiftung eines Zerstörer-Kriegsabzeichens auch die Verleihung nicht nur an die Besatzungen der Zerstörer, sondern auch der Schnellboote in Aussicht genommen war, wurde die Verleihung an die Besatzungen der Schnellboote mit dem Nachtrag zum Erlaß (vom 4. Juni 1940) nochmals nachdrücklich betont. Es heißt:

In Anerkennung der hervorragenden Leistungen der Schnellboote ordne ich an, daß das Zerstörer-Kriegsabzeichen nunmehr auch an Schnellbootsbesatzungen, die sich bei Angriffen gegen den Feind besonders bewährt haben, verliehen werden kann.
An Schnellbootsbesatzungen wird das Abzeichen durch den Führer der Torpedoboote verliehen.
Berlin, den 12. August 1940.
Der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine.
Raeder,
Großadmiral, Dr. h. c.

Auch die Verleihungsbedingungen für das Zerstörer-Kriegsabzeichen bestätigten dies erneut. Wünschen der Front entsprechend, schuf man aufgrund eines Erlasses des Oberbefehlshabers der Kriegsmarine vom 30. Mai 1941 das Schnellboot-Kriegsabzeichen. Hier der vollständige Wortlaut des Erlasses:

1. Mit seemännischer Kühnheit und rücksichtslosem Einsatzwillen haben unsere Schnellboote viele erfolgreiche Vorstöße gegen den Feind unternommen und in schneidigen Angriffsfahrten manches britische Kriegs- und Handelsschiff auf den Meeresgrund geschickt.
In Anerkennung dieser Taten ordne ich die Einführung eines Schnellboot-Kriegsabzeichens an.
2. Das Abzeichen kann den Schnellbootsbesatzungen (einschließlich der gefallenen oder verstorbenen Soldaten und sonstigen berechtigten Anwärtern) verliehen werden. Die Verleihung erfolgt durch den Führer der Torpedoboote.
3. Das Abzeichen wird zur Uniform wie das U-Boots-Kriegsabzeichen 1939 getragen.

Während die Durchführungsbestimmungen nur Formales enthalten, sind die Verleihungsbedingungen vom 17. Juni 1941 wesentlich:

I. Allgemeine Bedingungen:
Würdigkeit, gute Führung.
II. Besondere Bedingungen:
a) Bewährung auf mindestens zwölf Feindfahrten.
b) Von der unter a) festgesetzten Bedingung kann abgewichen werden:
1. wenn einzelne Feindfahrten besonders erfolgreich waren, oder der einzelne Soldat sich hierbei besonders ausgezeichnet hat oder gefallen ist.
2. beim Verlust eines Bootes durch Feindeinwirkung und in besonderen Fällen bei Verwundung.
III. Ferner kann das Abzeichen verliehen werden:
Verstorbenen, die die Voraussetzung unter II. a) erfüllt oder annähernd erfüllt haben, wenn ihr Tod die Folge einer Verwundung, eines Unglücksfalls oder einer Erkrankung ist, welche sie während einer Feindfahrt erlitten bzw. sich zugezogen haben.
IV. Der Führer der Torpedoboote wird ermächtigt, die vorstehend gegebenen Bedingungen zu ergänzen.

Der Ostseestationstagesbefehl vom 18. Dezember 1941 regelte das Tragen von Zerstörer- und Schnellboot-Kriegsabzeichen wie folgt:

1. Im Austausch gegen das Zerstörer-Kriegsabzeichen:
a) Ehemalige Schnellbootsfahrer, die allein für ihre Schnellbootsunternehmungen mit dem Zerstörerkriegsabzeichen beliehen wurden, erhalten auf Antrag das Schnellbootskriegsabzeichen.
b)n Ehemalige Schnellbootsfahrer, die das Zerstörerkriegsabzeichen auf Grund von Unternehmungen auf Torpedobooten oder Zerstörer und S.-Booten erhalten haben, können auf Antrag das Schnellbootskriegsabzeichen erhalten, wenn sie bei der Mehrzahl der Unternehmungen auf Schnellbooten eingesetzt waren.
2. Zusätzlich zum Zerstörerkriegsabzeichen: Ehemalige Schnellbootsfahrer, die bereits mit dem Zerstörerkriegsabzeichen ausgezeichnet waren, als sie zur Schnellbootswaffe traten, können zusätzlich mit dem Schnellbootsabzeichen beliehen werden, wenn sie die Bedingungen dafür erfüllt haben.

Anläßlich des zweiten Jahrestages der Besetzung von Norwegen 1942 erhielten alle Teilnehmer der Norwegen-Besetzung der Schnellboote das Schnellboot-Kriegsabzeichen, soweit sie es nicht in der Zwischenzeit schon erhalten hatten. Das im Jahre 1941 gestiftete Abzeichen wurde in seiner Form bzw. seinem Aussehen verändert. Das Allgemeine Marine-Amt gab am 28. Januar 1943 bekannt:

Das gemäß Vorgang gestiftete Schnellboot-Kriegsabzeichen ist nach den Vorschlägen der Front mit Genehmigung des ObdM. geändert worden.
Siegelmuster werden den Marinebekleidungsämtern in Kürze übersandt werden.
Bei künftigen Verleihungen ist das neue Muster auszuhändigen. Ein Austausch der bereits verliehenen Abzeichen findet nicht statt.

Der Experte für Schnellboote, Peter Möbius, äußerte sich über die Form der beiden Abzeichen so:

Keines der beiden dargestellten Boote entspricht den eingesetzt gewesenen Fahrzeugen genau; in beiden Fällen sind es Stilisierungen. Ende 1943 kamen die sogenannten Kalotten-Boote (nach oben geschlossene Brücke) zum Einsatz, die den Abbildungen der Abzeichen noch am nächsten kommen.

Abgesehen von den ersten (Vorkriegs-Typen), gab es die überwiegend in der Lürssen-Werft in Vegesack gebauten Frontboote, von denen wiederum kaum zwei genau gleich waren. Die Typen wurden — gemäß der sich ergebenden Fronterfahrung — laufend geändert. Sie unterschieden sich sowohl in der Tonnage (von 85 bis 119 Tonnen) als auch in der Länge und Breite sowie in der Bewaffnung, die sich wiederum nach dem Kriegsschauplatz, den dort zu erwartenden See-Bedingungen und Aufgaben richtete. Kurz gesagt: Insgesamt hatten die Schnellboot-Kriegsabzeichen wenig Ähnlichkeit mit den Booten selbst. Das erste Muster wurde von dem Graphiker Wilhelm Ernst Peekhaus in Berlin entworfen und am 12. Juni 1941 von der Kriegsmarine genehmigt. Das zweite Muster wurde von Peekhaus mit der Unterstützung von Korvettenkapitän Petersen entworfen.

Schnellboot-Kriegsabzeichen mit Brillanten

Als eine besondere Auszeichnung erhielten Kommandanten der Schnellboote, welche mit dem Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit Eichenlaub ausgezeichnet worden waren, das Schnellboot-Kriegsabzeichen mit Brillanten.

Die Verleihung bzw. Übergabe der Abzeichen wurde dem Admiral-Inspekteur der Kriegsmarine, Großadmiral Dr. h. c. Raeder, übertragen. Die bisher ermittelten Verleihungen sind in der folgenden Liste aufgeführt:

Soweit bisher festgestellt werden konnte, waren die Verleihungsdaten für

  • 2) 16. Januar 1944 — verliehen ohne Urkunde
  • 4) 15. Januar 1944 — ohne Urkunde —
  • 4) Januar 1943 — ohne Urkunde —
  • 8) 10. Juni oder 10. Juli 1943 — mit Urkunde —

Verliehen wurden die Schnellboot-Kriegsabzeichen mit Brillanten nur in der zweiten Form. Die Abzeichen waren Silber vergoldet und im Hakenkreuz mit neun kleinen Diamanten besetzt. Nach dem Kriege tauchte 1965 in Berlin ein Schnellboot-Kriegsabzeichen in Gold mit Brillanten auf, welches ganz ohne Zweifel ein zeitgenössisches Original war. Das Abzeichen war Bronze-feuervergoldet und hatte das Hakenkreuz mit echten Brillanten besetzt. Auf der Rückseite war der handschriftliche Namenszug Adolf Hitlers eingraviert, und zwar vor der Vergoldung. Wie es heißt, soll das Abzeichen aus den Trümmern des ehemaligen Oberkommandos der Kriegsmarine stammen.