Schreiber, Franz

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Franz Schreiber (Lebensrune.png 8. Mai 1904 in Dresden; Todesrune.png 26. Februar 1976 in Hamburg) war ein deutscher Offizier der Reichswehr und der Waffen-SS, zuletzt SS-Standartenführer und Ritterkreuzträger des Zweiten Weltkrieges. Nach vereinzelten Quellen wurde Schreiber noch 1945 zum SS-Brigadeführer befördert.

Werdegang

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Franz Schreiber (1904 - 1976).jpg
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Von der Reichswehr zur Waffen-SS

Roland Kaltenegger schreibt in seinem Buch SS-Standartenführer Franz Schreiber – Von der SS-Standarte „Germania“ zum Regimentskommandeur in der 6. SS-Gebirgs-Division „Nord“ (2016):

„Am 8. Mai 1904 in Dresden geboren, begann seine militärische Laufbahn als Freiwilliger im Reiter-Regiment 12 am 1. Februar 1921. Dann folgten verschiedene Tätigkeiten als Ausbilder beim Infanterie-Regiment 12, der Reitsportschule der SA und an der Geländesportschule in Neustrelitz, wo er sich die Qualifikation als Schulführer erwarb. Ab März 1935 tat er Dienst beim Pionier-Bataillon 13 in Pirna. Entscheidend war Schreibers Übertritt als aktiver Soldat zur SS-Verfügungstruppe im Jahre 1937. Als SS-Obersturmführer in der SS-Standarte Germania zog er in den Polen- und Frankreichfeldzug. Bei Ausbruch des Russlandfeldzuges war er Chef des I. Bataillons im SS-Infanterie-Regiment 6 der SS-Kampfgruppe Nord, die zuletzt zur 6. SS-Gebirgs-Division Nord erweitert wurde. Mit ihr bezog er die Front am Nördlichen Eismeer, beteiligte sich an den Offensiven an der Salla- und Louhifront und zeichnete sich bei der Abwehr der sowjetischen Frühjahrsoffensive bei Kiestinki aus, wofür ihm das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes verliehen wurde. Danach erlebte er den Stellungskrieg in Karelien und nahm an der Rückzugsoperation Birke von Rovaniemi zur Sturmbockstellung teil. Seit 9. November 1943 SS-Standartenführer, erlebte er den Endkampf um das Reich an der Oberrheinfront und im Rhein-Mosel-Dreieck als Kommandeur des SS-Gebirgsjäger-Regiments 12. In der Nachkriegszeit wurde die Gründung des Traditionsverbands der 6. SS-Gebirgs-Division Nord im Kameradenkreis der ehemaligen Gebirgstruppe zu seiner Lebensaufgabe, der er sich bis zu seinem Tod am 26. Februar 1976 widmete.“

Kameradschaftspflege

„Bei dem Angestellten Franz Schreiber in Hamburg-Stellingen, einem 51jährigen Mann mit kurzgeschnittenem Scheitel auf dem rundlichen Schädel, kam am 28. Januar 1955 eine Vorladung des Amtsgerichts Hamburg-Altona an. Die Justiz teilte dem Franz Schreiber mit, gegen ihn sei beim Landgericht Göttingen ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Gesetz Nr. 16 der Alliierten Hohen Kommission eingeleitet worden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Göttingen solle er, Schreiber, als Beschuldigter vernommen werden. Schreiber ging zum Amtsgericht in Altona. Dort wurde er vom Amtsgerichtsrat Dr. Buchstein zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen vernommen. Schreiber ist nicht immer Angestellter gewesen, sondern war im Krieg Standartenführer der Waffen-SS und Kommandeur des SS-Gebirgsjägerregiments 12 ‚Michael Gaißmair‘; er ist auch mit dem Ritterkreuz ausgezeichnet worden. Aber diese alten SS-Sachen waren es nicht, derentwegen er zum Amtsgericht gehen mußte. Man warf ihm vielmehr vor, er habe dadurch gegen das Gesetz verstoßen, daß er am 30. und 31. Oktober 1954 in Göttingen ein Suchdiensttreffen ehemaliger Soldaten der 6. SS-Gebirgsdivision ‚Nord‘ und der Kampfgruppe ‚Nord‘ veranstaltete. Schreiber ist heute der rangälteste überlebende Offizier dieser Division. Erst hatte es nur ein Regimentstreffen werden sollen, aber dann wurde es doch für die ganze Division organisiert. Schreiber und seine Freunde wollten auch ursprünglich schon am 25. und 26. September 1954 in Bad Hersfeld zusammenkommen. Aber der Landrat von Bad Hersfeld erhob Einwendungen. Darum verlegte man das Treffen nach Göttingen. […] Das Treffen fand in betont ziviler Atmosphäre statt (SPIEGEL 46/1954). Und der Oberstleunant a. D. von Claer, der aus Bonn angereist war, erklärte: ‚Das war seit Jahren das erste vernünftige Soldatentreffen.‘ Die Anzeige des DGB-Schmalz war nun aber einmal erstattet. Der Oberstaatsanwalt in Göttingen, Reimann, ließ die Akte Az 24 GS 17/55 anlegen und sandte sie an den Generalstaatsanwalt nach Braunschweig. Der Generalstaatsanwalt schickte die Akte an das Justizministerium nach Hannover. Der zuständige Referent drückte sie dem Chief Legal Officer der britischen Landeskommission bei der nächsten Gelegenheit in die Hand. Die Briten hatten zu entscheiden, ob deutsche oder alliierte Gerichtsbarkeit zuständig sei. Ohne Arg erklärte die Legal Branch das deutsche Gericht für zuständig. Der Staatsanwalt in Göttingen begann mit den Ermittlungen, und so wurde der ehemalige Standartenführer Franz Schreiber schließlich in Hamburg vernommen. Es wäre über diesen Vorgang nicht weiter zu reden, wenn das Gesetz Nr. 16 der Alliierten Hohen Kommission nicht noch den Buchstaben a in seinem Artikel 1 hätte, der unter Androhung lebenslänglicher Haft ‚jede Tätigkeit, die sich unmittelbar oder mittelbar damit befaßt, die Theorie, die Grundsätze oder die Technik des Krieges zu lehren‘ verbietet. In der Göttinger Staatsanwaltschaft kombiniert man nun, was wohl geschähe, wenn jemand auf die Idee käme, etwa Angehörige des Amtes Blank anzuzeigen*). Das Gesetz Nr. 16 ist nicht aufgehoben. Die Frage ist nur, ob die Alliierten die deutschen Gerichte auch in diesem Falle für zuständig erklären würden. Im Dienstbereich des britischen Landeskommissars in Hannover reagierte man zurückhaltend. Britischerseits werde man kaum der Ansicht sein, der Bundeskanzler oder das Amt Blank hätten gegen das Gesetz Nr. 16 verstoßen. Die Frage bleibt aber offen, bis jemand die Probe aufs Exempel macht.“[1]

Auszeichnung (Auszug)

Schriften

  • Kampf unter dem Nordlicht – Deutsch-finnische Waffenbruderschaft am Polarkreis. Die Geschichte der 6. SS-Gebirgs-Division Nord, Munin-Verlag, Osnabrück 1969

Verweise

Fußnoten

  1. Das Gesetz gilt noch, Der Spiegel, 23. Februar 1955