Seitz, Theodor

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Geheimer Legationsrat Dr. jur. Theodor Seitz

Georg Friedrich Theodor Seitz (Lebensrune.png 12. September 1863 in Seckenheim, Baden; Todesrune.png 28. März 1949 in Baden-Baden) war ein deutscher Jurist und Kolonialpolitiker sowie u. a. Gouverneur von Deutsch-Kamerun und Deutsch-Südwestafrika.

Leben

Seitz, Theodor.jpg

Theodor war der Sohn des Bürgermeisters von Seckenheim und Kaufmann Jacob Seitz und dessen Ehefrau Susanna Maria, geb. Mieg. Er heiratete im Jahr 1907 in Berlin seine Verlobte Hildegard Jähns, eine Tochter des Offiziers und Militärhistorikers Dr. phil. Maximilian „Max“ Jähns (1837–1900) und der Marie, geb. Tannhäuser (1843–1921).

Werdegang

Er studierte Jura u. a. an der Universität Heidelberg, wo er Mitglied der Burschenschaft Vineta wurde. Ende 1894 in die Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts einberufen, war er von 1895 bis 1899 in Kamerun tätig, seit 1896 mit dem Charakter als Regierungsrat. 1899 wurde Seitz als Hilfsarbeiter in die Kolonialabteilung einberufen und wurde 1900 zum Legationsrat, 1902 zum Wirkl. Legationsrat und Vortragender Rat und 1905 zum Geheimen Legationsrat befördert. Nach dem Dienst im Auswärtigen Amt in Berlin wurde er am 9. Mai 1907 kaiserlicher Gouverneur in Kamerun, ab dem 27. August 1910 von Deutsch-Südwestafrika in Windhuk.

Erster Weltkrieg

Mit Ausbruch des Ersten Weltkrieges war Deutsch-Südwestafrika vom Mutterland und damit auch von der Versorgung mit Bargeld abgeschnitten. Der Kaiserliche Gouverneur ließ deshalb bereits Anfang August 1914 Kassenscheine in Markwährung ausgeben. Alle Scheine zeigen die Faksimile-Unterschrift des kaiserlichen Gouverneurs Dr. Seitz, daher werden die Noten auch „Seitz-Noten“ genannt.

Mit der Kapitulation der deutschen Truppen und seiner Gefangennahme im Juli 1915 erfolgte 1919 seine Ausweisung aus Windhuk durch die Engländer. Nach dem Ersten Weltkrieg engagierte sich Seitz weiter für den kolonialen Gedanken und betätigte sich publizistisch. Ab 1920 war er Präsident und ab 1930 Ehrenpräsident der Deutschen Kolonialgesellschaft.

Neue Deutsche Biographie

„Nach dem Abitur studierte S. Rechtswissenschaften in Straßburg, Heidelberg und Leipzig (Dr. iur.). 1889 wurde er Assessor, 1892 bad. Amtmann in Mannheim. 1894 trat er in die Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes in Berlin ein. Seine ersten Auslandserfahrungen sammelte S. 1895–99 als Kanzler und stellv. Gouverneur von Kamerun. 1899–1907 arbeitete er erneut in der Kolonialabteilung, wo er verschiedene Stationen durchlief (1900 Legationsrat, 1902 Wirkl. Legationsrat, 1905 Geh. Legationsrat). 1907–10 beendete S. als Nachfolger des diskreditierten Gouverneurs Jesko v. Puttkamer (1855–1917) die rücksichtslose Ausbeutung der afrikan. Arbeitskräfte, reformierte die Verwaltung, indem er u. a. den Herrschaftsbereich der dt. Offiziere energisch einschränkte, ließ das Kommunikations- und Verkehrsnetz ausbauen und lenkte die Entwicklung Kameruns in ruhigere Bahnen. Sein am Widerstand des Reichskolonialamtes und der weißen Interessenten in der Tropenkolonie gescheiterter Plan, die aktive Beteiligung der schwarzen Bevölkerung in neue Kommunalverbände einzubinden, zeigt S. als Vertreter eines aufgeklärt-rationalen Kolonialismus, der aber weiterhin vom Prinzip der strikten Rassentrennung ausging. Charakteristisch für S. ist seine intensive Reisetätigkeit, durch die er eine gründliche Kenntnis der landestypischen Lebensbedingungen erlangte. In Anerkennung seiner Verdienste erhielt S. 1910 als Nachfolger Bruno v. Schuckmanns (1857–1919) die Leitung der Siedlungskolonie Dt.-Südwestafrika. Dort förderte er die Wirtschaft und die Erschließung der seit 1908 entdeckten Diamantenfelder, so daß er den Haushalt der Kolonie konsolidieren konnte. Nach dem Ausbruch des 1. Weltkriegs mußte S. 1915 vor der Übermacht der südafrikan. Truppen kapitulieren. Formell blieb er Gouverneur bis 1919. 1920 wurde S., der in der Forschung als einer der fähigsten dt. Kolonialbeamten angesehen wird, pensioniert. Als Präsident (1920–30) und Ehrenpräsident (1930–36) der Dt. Kolonialgesellschaft versuchte er mit revisionistischen Publikationen, v. a. seinen Memoiren, die Erinnerung an die verlorenen Kolonien wachzuhalten.“[1]

Tod

Dr. jur. Theodor Seitz, der zu seinen Wirkungsbereichen publiziert hatte, verstarb am 28. März 1949 in seinem Elternhaus und Alterssitz in Seckenheim und wurde neben seiner bereits verstorbenen Gemahlin in Baden-Baden bestattet.[2]

Auszeichnungen (Auszug)

Werke (Auswahl)

  • Grundsätze über Aufstellung und Bewirtschaftung des Etats der deutschen Schutzgebiete, 1905
  • Wirtschaftliche und soziale Verhältnisse der Eingeborenen Kameruns, in: „Koloniale Rundschau“, 1909, S. 321–36
  • Südafrika im Weltkriege, D. Reimer (E. Vohsen), 1920
  • England und Südafrika, Mittler & Sohn, 1921
  • Zur Eingeborenenpolitik, in: „Koloniale Rundschau“, 1927, S. 293–302
  • Vom Aufstieg und Niederbruch deutscher Kolonialmacht, Erinnerungen, drei Bände, 1927–29
  • Notwendigkeit deutscher Kolonialpolitik, in: „Das Buch der deutschen Kolonien“, 1936, S. 11–17

Verweise

Fußnoten

  1. Ralph Erbar: Seitz, Georg Friedrich Theodor, in: Neue Deutsche Biographie 24 (2010), S. 207-208
  2. Theodor Seitz