Strauch, Eduard

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Eduard Strauch (Lebensrune.png 17. August 1906 in Essen; Todesrune.png 15. September 1955 in Uccle) war ein deutscher SS-Obersturmbannführer, Kommandeur des Einsatzkommandos 2 der Einsatzgruppe A, Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD (KDS) in Weißruthenien, später in dieser Funktion in Wallonien.

Leben

Eduard Strauch wurde am 17. August 1906 in Essen geboren. Durch die Bedingungen der Inflation wuchs er in kärglichen Verhältnissen auf, wurde früh politisiert und trat dem Jungdeutschen Orden (JungDo) bei, dem er bis Ende 1927 angehörte. Er studierte zunächst Theologie an den Universitäten Erlangen und Münster und wechselte dann zu den Rechtswissenschaften. 1932 legte er sein erstes, 1935 sein zweites juristisches Staatsexamen ab.

Am 1. August 1931 wurde Eduard Strauch Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnr. 623.392) sowie der SA und wechselte im Dezember 1931 von der SA in die SS über (SS-Mitgliedsnr. 19.312).

Ab 1934 war Strauch ebenso für den Sicherheitsdienst des Reichsführers-SS (SD) tätig. Ab dem 4. November wurde Strauch Kommandeur des Einsatzkommandos 2 der Einsatzgruppe A unter Walter Stahlecker eingesetzt, zu deren Aufgaben die Bekämpfung und Exekution standrechtlich abgeurteilter Partisanen, Saboteure und NKWD-Aktivisten zählte. Ab dem 3. Dezember 1941 war Eduard Strauch als Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD (KdS) in Weißruthenien (Weißrußland) eingesetzt. Die letzte Station Strauchs war ab 31. Mai 1944 der Einsatz als Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD (KdS) in Wallonien (Belgien).

Nachkriegszeit

Eduard Strauch stand 1947/48 im Nürnberger Einsatzgruppenprozeß vor einem VS-Militärgericht unter Anklage.

Am 10. April 1948 wurde Strauch der „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, der Kriegsverbrechen „Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation“ für schuldig befunden und am 10. April 1948 zum Tode durch den Strang verurteilt. Bis zur Bestätigung des Todesurteils wurde mit den weiteren Verurteilten in die Justizvollzugsanstalt Landsberg verbracht.

Am 31. Januar 1951 wandelte Hochkommissar McCloy von den 15 Todesurteilen in Einsatzgruppenprozeß zehn in verschieden hohe Haftstrafen ab, das Todesurteil Ohlendorfs, Strauchs und drei weiterer bestätigte er. Während vier der Delinquenten am 7. Juni 1951 in Landsberg hingerichtet wurden, mußte sich Strauch nach seiner Auslieferung an Belgien für seine Tätigkeit als Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD in Wallonien vor einem dortigen Militärgericht verantworten, das ihn erneut zum Tode verurteilte. Ungeklärt bleibt, ob das Urteil am 15. September 1955 in Uccle vollstreckt wurde oder Strauch in der Haft eines natürlichen Todes gestorben ist.

Literatur

  • Hilary Earl: The Nuremberg SS-Einsatzgruppen Trial, 1945–1958: Atrocity, Law, and History. Cambridge University Press. Cambridge 2009