Deutsche Zivilisten in Lagern der Alliierten

Aus Metapedia
(Weitergeleitet von US-Konzentrationslager)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Während des Zweiten Weltkrieges und danach waren deutsche Zivilisten in Lagern der Alliierten gefangen.

Während des Krieges

USA

Karte mit bekannten Internierungslagern

Während des Krieges wurden Deutsche und Deutschstämmige, Italiener und Japaner als feindliche Ausländer (enemy alien) in den USA interniert.

Daß während des Dritten Reiches Konzentrationslager existierten, ist allgemein bekannt. Daß die Konzentrationslager bereits von den Briten im Burenkrieg zur Brechung des Widerstandes der Buren eingesetzt wurden, sieht so mancher als Indiz dafür, daß die Briten die „KZs“ erfunden haben. Tatsächlich jedoch sind es wahrscheinlich die Nordstaaten der USA, die diese historischen Erfinder-„Lorbeeren“ ernten dürfen, schufen sie doch während des US-Bürgerkrieges bereits KZs für Südstaatler und deren Sympathisanten.

Leider wurde diese traurige Tradition während des Zweiten Weltkrieges wieder aufgegriffen, und zwar nicht nur zur Internierung vieler japanischstämmiger US-Bürger, sondern, und das ist heute allgemein vergessen, hauptsächlich zur Internierung ungezählter Tausender von US-Bürgern deutscher Abstammung. Dies ist ein düsteres Kapitel aus der Vergangenheit der Vereinigten Staaten, das aus dem Buch der Geschichte getilgt worden und in einem Orwellschen „Gedächtnisloch“ verschwunden ist – bis heute.

Der oft zitierte Mann auf der Straße hat viel über in den USA ansässige japanische Staatsbürger und amerikanische Bürger japanischer Herkunft gehört, die während des Zweiten Weltkrieges in Internierungslager gesperrt worden sind. Doch dank Arnold Krammers Buch Undue Process. The Untold Story of America's German Alien Internees kennen wir nun auch den zweiten Teil der Geschichte. Es ist nämlich weithin unbekannt, daß die Mehrheit der im Zweiten Weltkrieg in Amerika internierten Europäer und Amerikaner europäischer Abstammung waren. Unter ihnen befanden sich auch Matrosen fremder Schiffe, die in amerikanischen Häfen vor Anker lagen.

Die US-amerikanische Internierung von japanischen Zivilisten im Zweiten Weltkrieg ist noch relativ bekannt. Diese haben bereits in den 1980er Jahren vom damaligen Präsidenten Ronald Reagan eine offizielle Entschuldigung und Entschädigungszahlungen für erlittenes Unrecht erhalten. Auch die internierten Italiener haben eine offizielle Entschuldigung erhalten. Die Deutschen als zweitgrößte Gruppe der Internierten warten jedoch noch heute auf eine Erklärung, die das Unrecht als Unrecht anerkennt. Während des Zweiten Weltkrieges wurden knapp 400.000 Deutsche in US-amerikanischen Lagern interniert.[1] Neben den Kriegsgefangenen und deutschen Zivilisten aus den USA zählten hierzu auch über 4.000 Deutsche und Deutschstämmige aus Lateinamerika, die während des Krieges und zum Teil sogar noch nach Kriegsende auf Druck der US-Regierung aus den Staaten südlich des Rio Grande deportiert und in die USA gebracht wurden. Fälschlicherweise werden die internierten Deutschen immer wieder als Kriegsgefangene oder „Nazi-Schergen“ dargestellt. Kriegsgefangene wären jedoch in offizielle „Prisoner of War Camps“ gekommen und Nazi-Spione oder Saboteure bis zu ihrer Hinrichtung in Gefängnisse. Jene Deutsche, die in den Camps, wie „Crystal City“ (Texas) oder „Fort Lincoln“ (North Dakota), endeten, waren Auswanderer, die zum Teil schon viele Jahre in den USA lebten. Familien, Geschäfte, ganze Lebensläufe wurden zerstört. Deutschstämmige Amerikaner wurden zur Rückkehr nach Deutschland genötigt, wer dies nicht wollte, saß noch Jahre nach Kriegsende in Gefangenschaft.[2] Während sämtliche japanischstämmigen US-Bürger bis zum Juni 1946 auf freien Fuß gesetzt wurden, mußten etliche Europäer sowie europäischstämmige US-Bürger bis Juli 1948 ausharren, ehe man sie freiließ.

Als die Japaner am 7. Dezember 1941 willkommenerweise Pearl Harbor angriffen, war das Verfahren zur Internierung „feindlicher Ausländer“ schon lange ausgearbeitet. Präsident Roosevelt erließ sofort mehrere Presiential Proclamations, die den Verhaltenskodex festlegten, der für alle Enemy Aliens gelten sollte. Seit 1939 rühmte sich das FBI damit, alle verdächtigen Ausländer zu überwachen. Es reichte schon eine Anschuldigung einer Person, um diese Person zu überwachen, was durch übereifrige Mitbürger oftmals vorkam. Schon nach der Kriegserklärung der USA an Japan, und nicht erst nach der vier Tage später erfolgten Kriegserklärung an Deutschland wurden die ersten Deutschen vernommen. Bei den ersten Internierungslagern handelte es sich noch um gewöhnliche Gefängnisse oder andere abgeschirmte Stellen, wie z.B. Armeekasernen oder Wanderarbeiterlager.

Zu Anfang gab es noch eine Anhörungskammer, die über den einzelnen Fall entschied, ab Mitte 1943 führte eine Verhaftung gleichsam automatisch zur Internierung. Aufgrund der Fülle von verhafteten Personen ging man nun daran, eigene Lager für die Zivilinternierten zu errichten. Die Regierung ließ über 46 dieser Lager im ganzen Land errichten, wovon Crystal City das größte war. Die Ausstattung und Versorgungslage der Lager in den USA war naturgemäß wesentlich besser, da der Krieg nicht in den USA selbst, sondern in Europa herrschte. Die USA internierten allerdings nicht nur in Amerika ansässige Deutsche, sondern auch Deutschsprachige aus südamerikanischen Ländern, um, wie sie meinten, die Gefahr von außen für die USA zu verringern.

Arnold Krammer: Die internierten Deutschen

Arnold Krammer.jpg

Autor Krammer hält fest, daß seitens der Verantwortlichen offensichtliche Vertuschungsversuche unternommen wurden. Offiziell wird nämlich behauptet, in den ehemaligen Lagern, die dank des Public Law 102-48 historische Bekanntheit erworben haben, hätten sich ausschließlich Japaner befunden, und ein amtlicher Bericht über die Internierungen der Kriegszeit, der den Titel „Justice Denied“ („Verweigerte Gerechtigkeit“) trägt, ist irreführend, denn er enthält keine Zeugenaussagen europäischer und europäischstämmiger Ex-Insassen dieser Lager; desgleichen fehlen Aussagen hochrangiger Beamter, die für ihre Internierung verantwortlich waren.

Man will uns weismachen, die Japaner seien Opfer von „Rassenhaß“ gewesen; man habe sie nur zusammengetrieben und in Lager gesperrt, weil sie eine unter Weißen und Schwarzen lebende, leicht identifizierbare Minderheit gebildet hätten. Wie Krammer in seinem Buch nachweist, begannen jedoch die Verhaftungen legal in den USA lebender Deutscher sowie amerikanischer Bürger deutschen Ursprungs bereits am 7. Dezember 1941, also vier Tage vor der Kriegserklärung Berlins an Washington. Die durch den Präsidentenerlaß 9066 ausgelöste Massenverhaftung von Japanern setzte hingegen erst im Februar 1942 ein. Vor jenem Zeitpunkt waren einige hundert Japaner individuell vom FBI festgenommen worden.

Durch den Civil Liberties Act (Erlaß über zivile Freiheiten) von 1988 wurde allen Japanern – einschließlich der vor dem Februar 1942 verhafteten - eine Entschädigung zugestanden. Die Vereinigten Staaten müßten dann auch eigentlich die Deutschen entschädigen, denen dasselbe widerfuhr, argumentiert Krammer.

Der Verfasser berichtet, daß Generalstaatsanwalt Francis Biddle gerade in Detroit eine Rede hielt, als die Japaner am 7. Dezember 1941 in Pearl Harbor zuschlugen. Aufgewühlt und tiefbesorgt kehrte er in sein Büro nach Washington zurück und entdeckte dort, daß seine Assistenten bereits die erforderlichen Befehle zur Internierung feindlicher Ausländer vorbereitet hatten. Wie Krammer darlegt, war wundersamerweise eine ganz erhebliche Anzahl solcher Ausländer unmittelbar vor dem japanischen Angriff verhaftet worden.

Das Internierungsprogramm und die Massenverhaftungen stellen einen bedrohlichen Präzedenzfall für die Zukunft Amerikas dar. Wenn eine US-Regierung geheime Listen mit den Namen Tausender amerikanischer Bürger sowie legal in den USA ansässiger Ausländer anlegt, die auf bloßen Verdacht in Internierungslagern zusammengepfercht werden, so steht dies in krassem Widerspruch zur US-Verfassung.

Den Opfern dieser Willkürpolitik blieb die Ironie der Situation keineswegs verborgen. Amerika zog angeblich für die Demokratie und die berühmten „vier Freiheiten“ zu Felde: die „Freiheit von Furcht“, die „Freiheit von Not“, die „Freiheit des Glaubens“ und die „Freiheit der Rede und Meinungsäußerung“. Gleichzeitig bemühten sich Zeitschriften und Zeitungen fieberhaft, die Kriegsziele der Nation zu definieren, während Hollywoods Propagandisten alle Register zogen, um die öffentliche Meinung mittels Dutzenden martialischer Filme auf den Krieg einzustimmen.

Jedes einzelne Medienorgan rühmte sich, für die Freiheit sowie für das Recht unterdrückter Völker auf Widerstand gegen die Tyrannei einzutreten. Fernen Verbündeten zuliebe schickten die USA ihre Söhne in den Krieg und opferten immense Reichtümer, immer mit der Begründung, es gelte die Sache der Freiheit und der Demokratie zu verteidigen. Kritisch denkenden Menschen muß der flagrante Widerspruch zwischen dem angeblichen Kreuzzug für die Freiheit im Ausland und der Unterdrückung individueller Freiheiten im eigenen Lande schmerzlich bewußt gewesen sein.

Krammers Berechnungen zufolge wurden während des Krieges 31.275 Angehörige feindlicher Staaten interniert, nämlich 18.849 Japaner, 10.905 Deutsche, 3.278 Italiener, 52 Ungarn, 25 Rumänen, fünf Bulgaren und 161 Bürger anderer europäischer Länder.

Diese Zahlen schließen freilich amerikanische Ehefrauen und andere Familienangehörige nicht mit ein, die den Internierten in die Lager folgten.

Man brauchte noch nicht einmal amerikanischen Boden betreten zu haben, um Handschellen angelegt zu bekommen und in ein US-Lager abtransportiert zu werden: Viele Deutsche und Japaner wurden in verschiedenen lateinamerikanischen Ländern verhaftet und in die USA verschleppt, um der Washingtoner Regierung als Geiseln zu dienen.

In einem unweit des texanischen Crystal City gelegenen Konzentrationslager waren die meisten Insassen Japaner, die von der Westküste der USA oder aus Südamerika stammten. Es gab dort auch 800 Deutsche aus allen möglichen Staaten Lateinamerikas: Bolivien, Peru, Costa Rica, Nicaragua, Guatemala und der Dominikanischen Republik. Unerklärlicherweise saßen in jenem Lager auch 300 indonesische Seeleute ein, die man von einem in Neu York eingelaufenen holländischen Schiff hierher verschleppt hatte.

Nach Kriegsende wußte man in Washington nicht so recht, was man mit den aus Lateinamerika in die USA Entführten tun sollte. Im Gegensatz zu in den Vereinigten Staaten selbst festgenommenen feindlichen Ausländern wurden erstere detainees - „Festgehaltene“ - und nicht internees - „Internierte“ - genannt. Dadurch sollte wohl der Eindruck erweckt werden, sie seien irgendwohin unterwegs gewesen und von den amerikanischen Behörden am Weiterreisen gehindert worden, während man sie doch recht eigentlich entführt hatte, meint Krammer.

In einem am 6. Januar 1946 erschienenen Artikel befand die New York Times, es sei völlig legal gewesen, Ausländer aus fremden Staaten entführen und in die USA verschleppen zu lassen:

„Die Tatsache, daß möglicherweise Gewalt angewendet wurde, um vermutliche Nazi-Sympathisanten zum Zwecke ihrer Internierung während des Krieges in die USA zu bringen, ist kein Grund für ihre Freilassung.“

Wie Krammer aufzeigt, wird in der 1990 erschienenen offiziellen Publikation „50th Anniversary History of the Seagoville Federal Correctional Institution“ die lachhafte Behauptung aufgestellt, diese Familien hätten „ihre Heimatländer verlassen, um die Freiheit Amerikas zu genießen.“

Die überwältigende Mehrheit der Internierten stellten keinerlei Bedrohung für die Sicherheit der Vereinigten Staaten von Amerika dar. Sie waren ganz offensichtlich bloße Bauern in einem Schachspiel und dienten als Geiseln, die man gegen in deutscher Kriegsgefangenschaft befindliche US-Soldaten austauschen konnte.

Nach den Japanern stellten die Deutschen die größte Anzahl von Internierten.

Ein Augenzeuge:

An einem Apriltage des Jahres 1942 schwänzte der damals vierzehnjährige Claude Turner aus Gloucester, New Jersey, die Schule, um an der South King Street die Ankunft einer neuen Gruppe von „Deutschen“ zu beobachten. Die Ankömmlinge waren allerdings keine Kriegsgefangenen, die in ein nahegelegenes Lager geschafft werden sollten; sie waren VS-Zivilisten, die als „feindliche Ausländer“ etikettiert worden waren und vor dem Abtransport in ein Internierungszentrum des „Immigration and Naturalization Service“ (Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde) standen.

Claude Turner, der für die Armee noch viel zu jung war, wollte sich diese „Feinde“, wie seine Familie sie zu nennen pflegte, persönlich ansehen. Das Schauspiel, dem er beiwohnte, verwirrte ihn. Ein Dutzend Männer und Frauen, die nach mehreren auf Polizeiposten oder Ämtern der Einwanderungsbehörde verbrachten Nächten ermattet und ungepflegt aussahen, schleppten unter dem wachsamen Auge örtlicher Polizeibeamter Koffer und sonstige Gepäckstücke. Die meisten waren elegant gekleidet: die Frauen trugen Katun-Kleider, die Männer Krawatten und Hüte. Einige lächelten tapfer, andere machten finstere und trotzige Gesichter, doch die meisten wandten ihre Augen gedemütigt ab.

Der junge Claude war enttäuscht. Er hatte gehofft, wilde, brandgefährliche Nazis zu sehen, die Parteiparolen brüllten oder deutsche Märsche grölten, nicht verlegene, ganz normal aussehende Leute, die ihre Siebensachen in ein Konzentrationslager schleppten. Als er sich nach der Schule zu seinen Kameraden gesellte und diese wissen wollten, was er von den Internierten dachte, erwiderte er:

„Sie waren ganz gewöhnliche Leute wie ihr und ich. Irgendwie scheint es einfach nicht gerecht.“

Sowjetunion

In der Sowjetunion wurden die Deutschen aus verschiedenen Regionen ins Lager gebracht, die Wolgadeutschen, die Schwarzmeerdeutschen, die Krimdeutschen, die Deutschen aus West-Sibirien, Kasachstan, Kirgisien sowie aus ganz Rußland.

Australien

In Australien gab es während des Ersten Weltkrieges als gesetzliche Grundlage den War Precautions Act 1914, der auf die Kriegsgegnerschaft mit England und die mögliche Gefährdung australischer Interessen abhob. 7.000 Personen wurden danach interniert, von denen 4.500 als „Enemy aliens“ oder Briten mit deutscher Herkunft galten. Viele zunächst eröffnete kleinere Lager wurden 1915 zugunsten einer Unterbringung in größeren geschlossen. Das größte war in Holsworthy in New South Wales. Ähnlich galt im Zweiten Weltkrieg der National Security Act of 1939. Etwa 7.000 Einwohner wurden zwischen 1939 und 1946 interniert.[3] [4] Außerdem wurden in Australien ca. 8.000 weitere internierte Personen aus den Niederlanden und England und dessen Kolonialgebieten im pazifischen Raum gefangengehalten (vgl. z. B. die Geschichte des Truppentransporters SS Dunera).

Nach dem Krieg

Im Zuge der Entnazifizierung und der Umerziehung wurden nach dem Zweiten Weltkrieg viele Angehörige nationalsozialistischer Organisationen und mutmaßliche Kriegsverbrecher in Internierungslagern unter Arrest gestellt, darunter aber auch sehr viele Unschuldige [5]. Die Alliierten beabsichtigten, führende Nationalsozialisten und Angehörige von SS, Waffen-SS, Gestapo und SD mit dieser Internierung zu neutralisieren und ihre eigenen Truppen vor einem vermeintlichen Guerillakrieg zu bewahren. Im Vordergrund stand die politische Säuberung; die nationalsozialistische Elite wurde vor dem Nürnberger Militärgericht zur Verantwortung gezogen, die mittlere Ebene der NS-Funktionäre in anderen Verfahren. Bis zum Beginn dieser Verfahren wurden sie interniert.[6]

Es gab sowjetische Lager, US-amerikanische, französische und britische Lager. Die Amerikaner unterhielten z. B. das Internierungslager Dachau. Im Internierungslager Bad Nenndorf saßen vor allem Personen ein, die von den Briten als höchste Sicherheitsgefahr angesehen wurden, Offiziere der deutschen Abwehr, höchste Wehrmachtsfunktionäre und Diplomaten. Bis Internierte vor die Spruchgerichte gestellt wurden, vergingen viele Monate, teilweise sogar bis zu drei Jahre. Mit Lagerhaft von dieser Dauer wurde die Strafe teilweise schon vorweggenommen.

Die Sowjets deportierten zudem deutsche Zivilisten willkürlich zur Zwangsarbeit (siehe: Deutsche Zivilisten in sowjetischen Lagern).

Siehe auch

Literatur

  • Arnold Krammer:
    • Feinde ohne Uniform. Deutsche Zivilinternierte während des Zweiten Weltkrieges, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte (1996), S. 581–605
    • Die internierten Deutschen. ›Feindliche Ausländer‹ in den USA, 1941–1947, Universitas Verlag, Tübingen 1998
    • PW-Gefangen in Amerika: Die umfassende Darstellung über die US-Kriegsgefangenschaft von 400.000 deutschen Soldaten. Motorbuch-Verlag, Stuttgart 1982
  • Rolf Kosiek: KZ für Deutsche in USA 1942–45, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 508 f.
Englischsprachig
  • Max Paul Friedman: Nazis and Good Neighbors: The United States Campaign Against The Germans Of Latin America In World War II, Cambridge University Press; 1. Edition, 2005, ISBN‎ 978-0521675352 [372 S.] – über die staatsterroristische Internierung unbescholtener Deutschamerikaner in den USA von 1942 bis 1945 [372 S.]
  • John E. Schmitz: Enemies Among Us: the Relocation, Internment & Repatriation of German, Italian & Japanese Americans During the Second World War. University of Nebraska Press, Lincoln, NE, 2021, Kurzvorstellung

Verweise

  • Rehabilitierung für Deutschamerikaner?, Der Spiegel, 13. Juni 2004 – betroffen waren einschließlich Familienmitgliedern etwa 24.000 Deutschamerikaner aus den USA, einschließlich tausender auf Geheiß der USA aus Südamerika in die USA deportierter Deutscher. Anders als bei ebenso behandelten Japanern gab es nie eine Entschuldigung oder Entschädigung für die Betroffenen.
Englischsprachig

Fußnoten

  1. Max Paul Friedman: Nazis & Good Neighbors, Rezension
  2. Arte: „Zum Nazi verdammt“, Mittwoch, 16. Juli 2008, 21.50 Uhr
  3. ENEMY ALIENS: The Internment of Italian Migrants in Australia
  4. Eine von POW-Camps in Australien während WKII
  5. Peter Reif-Spirek/Bodo Ritscher (Hg.): Speziallager in der SBZ, Berlin, Ch. Links Verlag 1999, ISBN 3-86153-193-3
  6. Heiner Wember: Umerziehung im Lager. Internierung und Bestrafung von Nationalsozialisten in der britischen Besatzungszone Deutschlands, Essen 1991, ISBN 3-88474-152-7 (Düsseldorfer Schriften zur Neueren Landesgeschichte Nordrhein-Westfalens; Bd.30), S.7f.