Unruhe, Johannes

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Johannes Unruhe.jpg

Johannes Unruhe (Lebensrune.png 20. Oktober 1916 in Rolfzen bei Höxter; Todesrune.png 11. März 2004 in Steinheim, Niedersachsen) war ein deutscher Unteroffizier und Offizieranwärter der Wehrmacht, zuletzt Fahnenjunker-Oberfeldwebel des Heeres und Ritterkreuzträger des Zweiten Weltkrieges.

Tod und Ehrung

Nach seinem Ableben 2004 wurde Unruhe mit militärischen Ehren beigesetzt. Das Ehrengeleit der Bundeswehr für Ritterkreuzträger führte bei der deutschfeindlichen Partei DIE LINKE 2011 zu einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Harald Koch, Petra Pau und Frank Tempel. In der Liste, in welcher insbesondere das Ehrengeleit für Dr. Gerhard Gutmacher kritisiert wurde, führten die Linken auch Johannes Unruhe auf:

„Die Bundeswehr beteiligt sich auf Wunsch der Angehörigen an Trauerfeierlichkeiten für verstorbene ehemalige Berufssoldaten der Wehrmacht. Die Zentrale Dienstvorschrift ZDv 10/8 sieht hierfür eine ‚Abordnung‘ aus drei bis fünf Soldaten sowie auf Wunsch einen Trompeter und einen Trommler vor. Besondere Anforderungen an den Dienstgrad des Verstorbenen werden nicht gestellt. Eine umfangreichere Teilnahme stellt das sogenannte Ehrengeleit dar. Hierbei wird die Abordnung durch ‚Totenwachen‘, Trompeter und Trommler sowie ggf. einen ‚Ordenskissenträger‘ ergänzt. In den Genuss dieser Ehrung kommen ausschließlich Generäle/Admiräle und Inhaber sogenannter Tapferkeitsauszeichnungen vom ‚Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes‘ an aufwärts. Zwischen 2000 und Januar 2007 hat es 76 Ehrengeleite/Abordnungen gegeben. In den Jahren 2008 bis 2010 wurden alleine für Ritterkreuzträger 20 Ehrengeleite durchgeführt.“

Die Bundesregierung antwortete:

„Militärische Ehren bei Trauerfeiern sind Zeichen der Ehrerbietung vor dem Toten. Auf Grundlage der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) 10/8 beteiligt sich die Bundeswehr deshalb nach Einzelfallprüfung an der Beisetzung von verstorbenen ehemaligen Berufssoldaten sowie von verstorbenen Inhabern/Trägern höchster Verdienst- oder Tapferkeitsauszeichnungen auf Wunsch der nächsten Angehörigen der Verstorbenen durch Totenehrungen in Form von Abordnungen oder Ehrengeleiten. Diese Maßgabe der ZDv 10/8 entspricht international üblichen Gepflogenheiten in der Totenehrung von Soldaten. […] Seit dem Jahr 2000 hat sich die Bundeswehr mit 68 Ehrengeleiten und 43 Abordnungen an Trauerfeiern von verstorbenen Wehrmachtsangehörigen beteiligt. Eine Auflistung der Verstorbenen ist als Anlage beigefügt.“[1]

Auszeichnungen (Auszug)

Verweise

Fußnoten